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Sitzungsvorlage (Abrechnung von Beiträgen gemäß § 8 KAG im Bereich der „Mariengartenstraße", Jülich hier: Fertigstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
184 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
11.09.17, 17:16
Aktualisiert
11.09.17, 17:16
Sitzungsvorlage (Abrechnung von Beiträgen gemäß § 8 KAG im Bereich der  „Mariengartenstraße", Jülich
hier: Fertigstellungsbeschluss) Sitzungsvorlage (Abrechnung von Beiträgen gemäß § 8 KAG im Bereich der  „Mariengartenstraße", Jülich
hier: Fertigstellungsbeschluss)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: 6021-02 Lem Jülich, 03.08.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 263/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.09.2017 Stadtrat 28.09.2017 TOP Ergebnisse Abrechnung von Beiträgen gemäß § 8 KAG im Bereich der „Mariengartenstraße", Jülich hier: Fertigstellungsbeschluss Anlg.: 1 60 Lem 60 III SD.Net Er Beschlussentwurf: „Es wird festgestellt, dass die Erneuerungsmaßnahme der Nebenanlage (südl. Gehweg ) im Bereich der „Mariengartenstraße , Jülich (zwischen Einmündung Römerstraße und Einmündung Brunnenstraße“ in ihrem derzeitigen in der Örtlichkeit vorhandenen Ausbauzustand endgültig fertiggestellt ist. Soweit der derzeitig vorhandene Ausbauzustand vom ursprünglichen Ausbauplan abweichen sollte, so gilt dieses Ausbauprogramm insofern als abgeändert. Somit sind die Beiträge gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Jülich vom 14.8.1985 zu erheben.“ Begründung: Aufgrund des schlechten Zustandes wurde der Kanal in der Mariengartenstraße erneuert. Gleichzeitig haben die Stadtwerke Jülich GmbH im Bereich des nördl. Gehweges Leitungsarbeiten durchgeführt. Die Kosten für die Erneuerung des nördl. Gehweges tragen die Stadtwerke Jülich GmbH. Der südl. Geweg wurde aufgrund seines schlechten Ausbauzustandes ebenfalls erneuert und verbessert. Für diese straßenbaulichen Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen sind zum Ersatz des Aufwandes und als Gegenleistung für die dadurch den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erwachsenen wirtschaftlichen Vorteile Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Jülich zu erheben. Nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung beträgt der Anliegeranteil bei Anliegerstraßen für Gehwege 60%. Für die Erneuerung und Verbesserung der Nebenanlagen (Gehweg) ergibt sich ein beitragsfähiger Herstellungsaufwand in Höhe von rd. 51.200,00 € . Unter Berücksichtigung des Anliegeranteiles von 60 % ergibt sich insofern ein auf die Anlieger umlagefähiger Gesamtaufwand von rd. 30.700,- €. Aufgrund der satzungsgemäßen Verteilung dieses umlagefähigen Gesamtaufwandes auf die hiervon erschlossenen Grundstücke berechnet sich pro Messzahl (Grundstücksgröße x Nutzungsfaktor) ein Beitragssatz von rd. 1,07 € (I-geschossig = rd. 1,07 €/qm; II-geschossig = rd. 1,34 €/qm; IIIgeschossig 1,61 €/qm). Das Heranziehungsverfahren zu den Straßenbaubeiträgen ist noch für 2017 vorgesehen. 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 263/2017 X nein nein Seite 2