Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
142 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
25.10.16, 13:05
Aktualisiert
24.11.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram/Herr Schmühl
Kreuzau, 20.10.2016
Vorlagen-Nr.: 70/2016 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
22.11.2016
06.12.2016
06.12.2016
Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Vorlage 70/2016 vom 24.08.2016 habe ich Ihnen vorgeschlagen, für den Kalkulationszeitraum
01.01.2017 – 31.12.2019 die Gebührensätze wie folgt festzusetzen:
1.Schmutzwassergebühren von bisher 2,49 €/cbm auf nunmehr 2,70 €/cbm
2, Niederschlagswassergebühren von bisher 0,30 €/qm auf nunmehr 0,35 €/qm.
In der Ratssitzung am 05.10.2016 haben die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
FDP beantragt die Gebührensätze wie folgt festzusetzen:
Schmutzwassergebühren 2,67 €/cbm
Niederschlagswassergebühren 0,33 €/qm.
Als Begründung wurde insbesondere angeführt, den kalkulatorischen Zinssatz von bisher 7 % auf
6,02 % zu senken. Darüber hinaus wurde bemängelt, dass in die Gebührenkalkulation sowohl die
kalkulatorische Abschreibung als auch die kalkulatorische Verzinsung durchgängig mit einem
gleichlautenden Betrag eingeflossen sind.
Auf Vorschlag der Verwaltung wurde die Angelegenheit vertagt, wobei gleichzeitig
verwaltungsseitig zugesagt wurde, die kalkulatorischen Kosten einer erneuten kritischen und
detaillierten Überprüfung zu unterziehen und hierbei auch den neuen kalkulatorischen Zinssatz zu
berücksichtigen.
Die Überprüfung hat inzwischen stattgefunden. Hierbei konnte auch das vermeindliche DatevProblem bei der Ermittlung der Kosten aufgeklärt werden.
Die überarbeiteten Gebührenkalkulationen sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. Hieraus wollen Sie
ersehen, dass sich sowohl bei der kalkulatorischen Abschreibung, als auch zwangsläufig bei der
kalkulatorischen Verzinsung ( durch die Reduzierung des Zinssatzes ) Veränderungen wie folgt
ergeben haben:
Schmutzwassergebühren
Kalkulatorische Abschreibung:
Durchschnittlicher Aufwand bisher 420.000 €, Neu durchschnittlich 458.320 €
Kalkulatorische Verzinsung:
Durchschnittlicher Aufwand bisher 120.000 €, Neu durchschnittlich 96.800 €
Niederschlagswassergebühren
Kalkulatorische Abschreibung:
Durchschnittlicher Aufwand bisher 280.000 €, Neu durchschnittlich 305.540 €
Kalkulatorische Verzinsung:
Durchschnittlicher Aufwand bisher 80.000 €, Neu durchschnittlich 64.540 €
Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde nunmehr der Zinssatz mit 6,02 % zugrunde gelegt,
hieraus ergibt sich insgesamt eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinsaufwandes von jährlich
24.900 €. Die darüber hinaus gehende Reduzierung um rund 15.000 € gegenüber der bisherigen
Kalkulation ist auf einen inzwischen festgestellten Berechnungsfehler im Programm entstanden.
Dieser Programmfehler hat allerdings auch in der Tat dazu geführt, dass die kalkulatorische
Abschreibung sich nunmehr erhöht.
Die Entwicklung der kalkulatorischen Kosten ab 2015 können Sie der Anlage 3 entnehmen.
Aufgrund der Neukalkulation ergeben sich nunmehr folgende Gebührensätze:
Schmutzwassergebühren 2,72 €/cbm (bisher vorgeschlagen 2,70 €/cbm)
Niederschlagswassergebühren neu 0,3479 € ~ 0,35 €/qm (bisher 0,3431 € ~ 0,35 €/qm)
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, erfolgt eine entsprechende Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung in der als Anlage 4 beigefügten Fassung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Überarbeitung der Gebührenkalkulationen ergeben sich bei den Ausgabeansätzen
keine Veränderungen, da die kalkulatorischen Zinsen gar nicht veranschlagt werden und bei
Kostenstelle 5380101 Sachkonto 571100 lediglich die bilanzielle Abschreibung veranschlagt wird.
Die bei Kostenstelle 5380101 Sachkonto 432160 veranschlagten Niederschlagswassergebühren
verändern sich nicht. Die bei Kostenstelle 5380101 Sachkonto 432150 veranschlagten
Schmutzwassergebühren erhöhen sich um 15.200 € (760.000 cbm x 0,02 €).
III. Beschlussvorschlag:
1. Für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 werden folgende Gebührensätze
festgesetzt:
- Schmutzwasserkanalgebühren 2,72 €/cbm
- Niederschlagswassergebühren 0,35 €/qm versiegelter Fläche
2. Die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
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-2-
Nein:
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Enthaltungen: ________
-3-