Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7163/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
31.03.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 21/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
- Teilbereich an der Willy-Brandt-Straße Ecke Querspange Lipper Berg in Lipp hier: a) Vorberatung über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
und
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, über die während der
Beteiligungsverfahren nach § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2, Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB
eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne
Beschlussempfehlungen gem. Anlage a) –Abwägungsliste- an den Rat der Stadt auszusprechen.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.
Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für den Bebauungsplan Nr. 21/Bedburg, 1. vereinfachte
Änderung zu fassen und im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises zu veröffentlichen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Datum vom 09.09.2008 wurde durch den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
beschlossen, zur Erschließungszwecken und Behebung eines akuten städtebaulichen
Missstandes im Bereich der „Willy-Brandt-Straße“, den Aufstellungsbeschluss für die 1.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg-Lipp im Rahmen des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 BauGB zu fassen.
Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB hat daraufhin
mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 20.01.2009 mit Frist zur
Stellungnahme vom 27.01.2009 bis zum 02.03.2009 stattgefunden.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 13 Abs. 2, Nr. 3, 1.
Halbsatz mit Schreiben vom 15.01.2009 mit gleicher Frist am Verfahren beteiligt. Die hierbei
abgegeben Stellungnahmen sind der Anlage (Abwägungsliste) zu entnehmen. Bedenken gegen
die Planung wurden nicht vorgetragen.
Die Verwaltung empfiehlt, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
- Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 09.09.2008, Einstimmig, (0) Enthaltungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 19.03.2009
----------------------------------(Lukas)
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Naujock)
Sachbearbeiter
Sachbearbeiter
Leiter der Bauverwaltung
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-163/2008 1. Ergänzung
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