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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 2. Änderung-Teilgebiet an der Burgstraße in Lipp-hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 2. Änderung-Teilgebiet an der Burgstraße in Lipp-hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 2. Änderung-Teilgebiet an der Burgstraße in Lipp-hier: Aufstellungsbeschluss)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-110/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 23.11.2004 Betreff: Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 2. Änderung -Teilgebiet an der Burgstraße in Lipphier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/Lipp, für die Parzellen Gemarkung Lipp, Flur 1, Nr. 678 und 689. Planungsziel dieser vereinfachten Bebauungsplanänderung ist die teilweise Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche von der Parzelle 679 in die Parzelle 689. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 21.11.2004 wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/Lipp für eine Teilfläche entlang der Burgstraße gestellt. Der Antrag ist in der Anlage beigefügt. Die wesentlichen Beweggründe im Hinblick auf die beantragte Änderung sind hieraus zu entnehmen. Wie auf dem beigefügten Ausschnitt des Bebauungsplanes zu entnehmen ist, weist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 3 / Lipp, in der Fassung der 1. Änderung auf den beiden Grundstücken jeweils überbaubare Grundstücksflächen in den Maßen 12,0 x 13,0 m aus. Gleichzeitig ist in diesem Planausschnitt der vorgesehene Grundriss der Antragsteller eingetragen worden. Gem. Antrag soll die Zusammenlegung dieser beiden Grundstücksflächen bei gleichzeitiger Reduzierung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die beantragte Bebauungsplanänderung keine Bedenken, zumal sich auch im östlichen Teil des Plangebiets großzügige, größengleiche überbaubare Grundstücksflächen in zusammenhängender Form befinden. Eine zusätzliche Versiegelung erfolgt durch die beantragte Bebauungsplanänderung nicht, sodass eine weitere Flächeninanspruchnahme nicht erforderlich wird und der Ausgleich für den Eingriff auf den Grundstücken kompensiert werden kann. Da die Grundzüge der Planung durch die beantragte Änderung nicht berührt werden, kann ein mögliches Bebauungsplanänderungsverfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung gem. § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Der Eigentümer zugestimmt. der Grundstücksflächen hat der beantragten Vorgehensweise Um den Bedürfnissen der Antragsteller und damit den Belangen der Familie Rechung tragen zu können, schlägt die Verwaltung daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 22.11.2004 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand