Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-99/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
Bemerkungen:
30.11.2004
Betreff:
Vorberatung der Ersten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die
Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die Erste Änderungssatzung zur Satzung der
Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen,
Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsund Gebührensatzung) zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gegenüber dem Jahr 2004 ergeben sich Änderungen im Straßenverzeichnis, das
Bestandteil
der
Straßenreinigungsund
Gebührensatzung
ist.
Die
Erste
Änderungssatzung und das Änderungsverzeichnis sind als Anlage beigefügt.
Weiterhin hat sich der Gebührenbedarf gegenüber 2004 geändert. Dementsprechend sind
die Gebühren ab 01.01.2005 wie folgt zu erheben:
Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr
jährlich je veranlagtem Frontmeter:
Bei Anliegerstraßen
Bei Innerortsstraßen
Bei Hauptgeschäftsstraßen
Bei überörtlichen Straßen
0,34 €
0,32 €
0,31 €
0,28 €
Wird in 2005 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, ehöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,24 € je m veranlagter Reinigungsstrecke.
Nachrichtlich:
In 2004 stellten sich die Gebühren wie folgt dar:
Bei Anliegerstraßen
Bei Innerortsstraßen
Bei Hauptgeschäftsstraßen
Bei überörtlichen Straßen
0,47 €
0,44 €
0,41 €
0,38 €
Wurde in 2004 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhten sich die Benutzungsgebühren um 1,20 € je m veranlagter Reinigungsstrecke.
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister