Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-99/2004
Anlage zur Vorlage WP7-99/2004
Erste Änderungssatzung
zur Satzung der Stadt Bedburg
über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr
gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel II des Gesetzes vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96), der §§ 3 und 4 des
Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975
(GV. NW. S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 1997 (GV. NW. S.
430) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21.Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 4. Mai 2004 (GV. NRW. S. 228), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 14.12.2004 folgende Erste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung der Stadt Bedburg vom
beschlossen:
Artikel 1
§ 5 wird wie folgt geändert:
(1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
0,34 €
0,32 €
0,31 €
0,28 €
(1) Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,24 € je veranlagtem Frontmeter
Reinigungsstrecke.
Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Artikel 2
Das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, das gemäß § 2
Abs. 1 Bestandteil dieser Satzung ist, wird entsprechend der Anlage 1 geändert.
Artikel 3
Die Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem
öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) tritt zum 01.
Januar 2005 in Kraft.