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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-99/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-99/2004)

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Inhalt der Datei

WP7-99/2004 Anlage zur Vorlage WP7-99/2004 Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 1997 (GV. NW. S. 430) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21.Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2004 (GV. NRW. S. 228), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 14.12.2004 folgende Erste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bedburg vom beschlossen: Artikel 1 § 5 wird wie folgt geändert: (1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 0,34 € 0,32 € 0,31 € 0,28 € (1) Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,24 € je veranlagtem Frontmeter Reinigungsstrecke. Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Artikel 2 Das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, das gemäß § 2 Abs. 1 Bestandteil dieser Satzung ist, wird entsprechend der Anlage 1 geändert. Artikel 3 Die Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) tritt zum 01. Januar 2005 in Kraft.