Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
175 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
21.04.15, 13:05
Aktualisiert
24.08.15, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 20.04.2015
Vorlagen-Nr.: 21/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
27.05.2015
Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Hier: 1. Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
2. Aufhebung des Sperrvermerks
I. Sach- und Rechtslage:
Die Verwaltung hat in den Haushaltsplanentwurf 2015 Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus der
Schul- und Bildungspauschale für den Einbau einer mechanischen Entrauchungsanlage in der
Großsporthalle Kreuzau eingestellt. Diese wurden per Ratsbeschluss vom 24.02.2015 bewilligt,
jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Bereits im Haushalt 2014 hat die Verwaltung 150.000
Euro für die Maßnahme bereitgestellt. Die weitere Planung hat jedoch ergeben, dass sich die
Kosten zur Umsetzung der Maßnahme auf insgesamt 240.000 Euro erhöhen. Im Nachfolgenden
werden die geplante Maßnahme und das Zustandekommen der Kostenerhöhung näher erläutert.
Wie Ihnen bekannt ist, wurde das Dach der Dreifachsporthalle Kreuzau im Jahr 2013 erneuert. Die
Finanzierung erfolgte über Mittel aus der Schul- und Bildungspauschale sowie der
Sportpauschale.
Im
Zusammenhang
mit
der
Dacherneuerung
wurde
im
Baugenehmigungsverfahren die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes gefordert. Dieses wurde
durch das Fachbüro W² Projekt Consult erstellt. Das Brandschutzkonzept sah neben dem Einbau
einer Entrauchungsanlage mit einem Rauchgasvolumenstrom von mind. 46.000 m³/h zudem die
Installation
einer
hausinternen
Brandalarmierungsanlage
mit
Früherkennung
vor.
Ausschlaggebend
für
den
Einbau
einer
Entrauchungsanlage
sowie
weiteren
Brandschutzmaßnahmen ist, dass es sich bei der Dreifachsporthalle um eine Versammlungsstätte
gem. Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und Beherbungsstätten
(Versammlungsstättenverordnung) handelt. Das Ingenieurbüro Camphausen & Schmitz, das die
Umsetzung der Maßnahmen im Auftrag der Gemeinde Kreuzau ausarbeitet und begleitet, hat
hierzu eine Kostenermittlung erstellt. Inkl. Nebenkosten und Ingenieurgebühren beliefen sich die
Kosten auf rund 145.000 Euro. Auf dieser Kostenermittlung basierend hat die Verwaltung im
Haushalt 2014 für die „Umsetzung des Brandschutzkonzeptes“ Mittel in Höhe von 150.000 Euro
aus der Schul- und Bildungspauschale bzw. aus der Sportpauschale bereitgestellt. Diese Mittel
wurden durch den Rat bei der Verabschiedung des Haushalts 2014 bewilligt.
Am 16.01.2014 hat in der Großsporthalle ein Abstimmungsgespräch mit der prüfenden
Brandschutzstelle des Kreises Düren stattgefunden, um die geplante Maßnahme vor der
Antragstellung abzustimmen. Bei der Prüfung und Bewertung der geplanten Maßnahmen durch
die Brandschutzstelle stellt die Dauer, die die Feuerwehr benötigt, um zur Brandstelle anzurücken,
einen wichtiger Faktor dar, um die Dimension der einzubauenden Entrauchungsanlage zu
ermitteln. Grundlage bei der Prüfung ist die DIN 18232-5 (Rauch- und Wärmefreihaltung, Teil 5:
Maschinelle
Rauchabzugsanlagen).
Im
Abstimmungsgespräch
wurde
seitens
der
Brandschutzstelle festgestellt, dass die geplante Entrauchungsanlage mit einem Volumen von
mind. 46.000 m³/h bei einer hausinternen Alarmierung nicht ausreichend ist. In diesem Falle sei
eine Entrauchungsanlage mit einem deutlich höheren Volumen zu installieren. Alternativ ist es
möglich die Anrückzeit der Feuerwehr zu verkürzen. Die Zeitdauer lässt sich durch den Einbau
einer Gefahrenmelde- und Brandmeldeanlage, die die Feuerwehrleitstelle in Stockheim direkt über
einen Brand informiert, erheblich verkürzen. Im Falle einer solchen direkten Alarmierung ist eine
wie bisher geplant dimensionierte Entrauchungsanlage mit 46.000 m³/h ausreichend. Der Einbau
einer Gefahren- und Brandmeldeanlage ist wesentlich kostengünstiger als eine größer
dimensionierte Entrauchungsanlage, sodass diese Option weiterverfolgt wurde. Des Weiteren
wurde von der Brandschutzstelle des Kreises Düren der Einbau einer Notstromversorgung
gefordert, damit der Betrieb der Entrauchungsanlage im Brandfall mind. 30 Minuten gewährleistet
werden kann. Der Einbau der o.g. brandschutztechnischen Anlagen stellt die kostengünstigste
richtlinienkonforme Möglichkeit dar, um den Brandschutzbestimmungen zu entsprechen.
Auf Grundlage der Abstimmungen mit der Brandschutzstelle des Kreises Düren ist das
Brandschutzkonzept angepasst worden und das Ingenieurbüro hat eine neue Kostenermittlung
vorgenommen. Basierend auf dieser Kostenermittlung hat die Verwaltung zusätzlich zu den
bewilligten 150.000 Euro weitere 100.000 Euro zur Umsetzung der Maßnahme im Haushalt 2015
eingestellt.
Gewerk
Bruttokosten
Mechanische Entrauchungsanlage
68.000,77 Euro
(mind. 46.000 h/m³ Rauchgasvolumenstrom)
Eigenstromversorgungsanlage
31.689,70 Euro
Gefahrenmelde- und Brandanlage
42.602,00 Euro
Bauliche Maßnahmen
31.844,40 Euro
Baukosten insgesamt
174.136,87 Euro
Bauleitung
3.980,55 Euro
Statik
5.950,00 Euro
Fachingenieur Entrauchung
25.367,74 Euro
Fachingenieur Elektro
31.488,17 Euro
Gesamtkosten einschl.
Nebenkosten
240.923,33 Euro
Alle Kosten in Bruttobeträgen
Während der Bauzeit kann die Dreifachhalle nicht genutzt werden. Um den laufenden Betrieb
(Schul- und Vereinssport) nicht langfristig zu stören, kann die Maßnahme frühestens in den
Sommerferien
2016
durchgeführt
werden.
Zudem
sind
vor
der
Umsetzung
Ausschreibungsverfahren zu den einzelnen Gewerken durchzuführen.
Herr Dipl.-Ing. Karl Schmitz vom Ingenieurbüro Camphausen & Schmitz, das im Auftrag der
Gemeinde die Umsetzung der o.g. Maßnahmen plant und begleitet, wird in der Sitzung des Bauund Planungsausschuss am 27.05.2015 die o. g. Maßnahmen näher erläutern und für Fragen der
Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.
-2-
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Rat hat im Haushalt 2014 150.000 Euro aus der Schul- und Bildungspauschale für die
„Umsetzung des Brandschutzkonzeptes“ unter der Kostenstelle 2450101 (Großsporthalle
Kreuzau), Sachkonto 521500 bereitgestellt. Mit Beschluss vom 24.02.2015 hat der Rat weitere
100.000 Euro aus der Schul- und Bildungspauschale in den Haushalt 2015 eingestellt, diese
jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Zur Umsetzung der Maßnahme muss der Sperrvermerk
aufgehoben werden. In 2015 fallen nur anteilige Kosten für Ingenieurleistungen an. Die
verbleibenden Haushaltsmittel werden nach 2016 übertragen.
III. Beschlussvorschlag:
1.
2.
Dem Einbau einer mechanischen Entrauchungsanlage, einer Eigenstromversorgungsanlage
und einer Gefahren- und Brandmeldeanlage nebst notwendigen baulichen Maßnahmen in der
Großsporthalle Kreuzau wird zugestimmt.
Der Haushaltssperrvermerk zur Kostenstelle 2450101 (Großsporthalle Kreuzau), Sachkonto
521500 (Instandhaltung Grundstücke/baul. Anlagen) gemäß des Ratsbeschlusses vom
24.02.2015 wird aufgehoben.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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