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Allgemeine Vorlage (Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau; Hier: 1. Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme 2. Aufhebung des Sperrvermerks)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
175 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
21.04.15, 13:05
Aktualisiert
24.08.15, 18:16
Allgemeine Vorlage (Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Hier:	1. Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
	2. Aufhebung des Sperrvermerks) Allgemeine Vorlage (Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Hier:	1. Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
	2. Aufhebung des Sperrvermerks) Allgemeine Vorlage (Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Hier:	1. Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
	2. Aufhebung des Sperrvermerks)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Schmühl Kreuzau, 20.04.2015 Vorlagen-Nr.: 21/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss 27.05.2015 Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau; Hier: 1. Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme 2. Aufhebung des Sperrvermerks I. Sach- und Rechtslage: Die Verwaltung hat in den Haushaltsplanentwurf 2015 Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus der Schul- und Bildungspauschale für den Einbau einer mechanischen Entrauchungsanlage in der Großsporthalle Kreuzau eingestellt. Diese wurden per Ratsbeschluss vom 24.02.2015 bewilligt, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Bereits im Haushalt 2014 hat die Verwaltung 150.000 Euro für die Maßnahme bereitgestellt. Die weitere Planung hat jedoch ergeben, dass sich die Kosten zur Umsetzung der Maßnahme auf insgesamt 240.000 Euro erhöhen. Im Nachfolgenden werden die geplante Maßnahme und das Zustandekommen der Kostenerhöhung näher erläutert. Wie Ihnen bekannt ist, wurde das Dach der Dreifachsporthalle Kreuzau im Jahr 2013 erneuert. Die Finanzierung erfolgte über Mittel aus der Schul- und Bildungspauschale sowie der Sportpauschale. Im Zusammenhang mit der Dacherneuerung wurde im Baugenehmigungsverfahren die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes gefordert. Dieses wurde durch das Fachbüro W² Projekt Consult erstellt. Das Brandschutzkonzept sah neben dem Einbau einer Entrauchungsanlage mit einem Rauchgasvolumenstrom von mind. 46.000 m³/h zudem die Installation einer hausinternen Brandalarmierungsanlage mit Früherkennung vor. Ausschlaggebend für den Einbau einer Entrauchungsanlage sowie weiteren Brandschutzmaßnahmen ist, dass es sich bei der Dreifachsporthalle um eine Versammlungsstätte gem. Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und Beherbungsstätten (Versammlungsstättenverordnung) handelt. Das Ingenieurbüro Camphausen & Schmitz, das die Umsetzung der Maßnahmen im Auftrag der Gemeinde Kreuzau ausarbeitet und begleitet, hat hierzu eine Kostenermittlung erstellt. Inkl. Nebenkosten und Ingenieurgebühren beliefen sich die Kosten auf rund 145.000 Euro. Auf dieser Kostenermittlung basierend hat die Verwaltung im Haushalt 2014 für die „Umsetzung des Brandschutzkonzeptes“ Mittel in Höhe von 150.000 Euro aus der Schul- und Bildungspauschale bzw. aus der Sportpauschale bereitgestellt. Diese Mittel wurden durch den Rat bei der Verabschiedung des Haushalts 2014 bewilligt. Am 16.01.2014 hat in der Großsporthalle ein Abstimmungsgespräch mit der prüfenden Brandschutzstelle des Kreises Düren stattgefunden, um die geplante Maßnahme vor der Antragstellung abzustimmen. Bei der Prüfung und Bewertung der geplanten Maßnahmen durch die Brandschutzstelle stellt die Dauer, die die Feuerwehr benötigt, um zur Brandstelle anzurücken, einen wichtiger Faktor dar, um die Dimension der einzubauenden Entrauchungsanlage zu ermitteln. Grundlage bei der Prüfung ist die DIN 18232-5 (Rauch- und Wärmefreihaltung, Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen). Im Abstimmungsgespräch wurde seitens der Brandschutzstelle festgestellt, dass die geplante Entrauchungsanlage mit einem Volumen von mind. 46.000 m³/h bei einer hausinternen Alarmierung nicht ausreichend ist. In diesem Falle sei eine Entrauchungsanlage mit einem deutlich höheren Volumen zu installieren. Alternativ ist es möglich die Anrückzeit der Feuerwehr zu verkürzen. Die Zeitdauer lässt sich durch den Einbau einer Gefahrenmelde- und Brandmeldeanlage, die die Feuerwehrleitstelle in Stockheim direkt über einen Brand informiert, erheblich verkürzen. Im Falle einer solchen direkten Alarmierung ist eine wie bisher geplant dimensionierte Entrauchungsanlage mit 46.000 m³/h ausreichend. Der Einbau einer Gefahren- und Brandmeldeanlage ist wesentlich kostengünstiger als eine größer dimensionierte Entrauchungsanlage, sodass diese Option weiterverfolgt wurde. Des Weiteren wurde von der Brandschutzstelle des Kreises Düren der Einbau einer Notstromversorgung gefordert, damit der Betrieb der Entrauchungsanlage im Brandfall mind. 30 Minuten gewährleistet werden kann. Der Einbau der o.g. brandschutztechnischen Anlagen stellt die kostengünstigste richtlinienkonforme Möglichkeit dar, um den Brandschutzbestimmungen zu entsprechen. Auf Grundlage der Abstimmungen mit der Brandschutzstelle des Kreises Düren ist das Brandschutzkonzept angepasst worden und das Ingenieurbüro hat eine neue Kostenermittlung vorgenommen. Basierend auf dieser Kostenermittlung hat die Verwaltung zusätzlich zu den bewilligten 150.000 Euro weitere 100.000 Euro zur Umsetzung der Maßnahme im Haushalt 2015 eingestellt. Gewerk Bruttokosten Mechanische Entrauchungsanlage 68.000,77 Euro (mind. 46.000 h/m³ Rauchgasvolumenstrom) Eigenstromversorgungsanlage 31.689,70 Euro Gefahrenmelde- und Brandanlage 42.602,00 Euro Bauliche Maßnahmen 31.844,40 Euro Baukosten insgesamt 174.136,87 Euro Bauleitung 3.980,55 Euro Statik 5.950,00 Euro Fachingenieur Entrauchung 25.367,74 Euro Fachingenieur Elektro 31.488,17 Euro Gesamtkosten einschl. Nebenkosten 240.923,33 Euro Alle Kosten in Bruttobeträgen Während der Bauzeit kann die Dreifachhalle nicht genutzt werden. Um den laufenden Betrieb (Schul- und Vereinssport) nicht langfristig zu stören, kann die Maßnahme frühestens in den Sommerferien 2016 durchgeführt werden. Zudem sind vor der Umsetzung Ausschreibungsverfahren zu den einzelnen Gewerken durchzuführen. Herr Dipl.-Ing. Karl Schmitz vom Ingenieurbüro Camphausen & Schmitz, das im Auftrag der Gemeinde die Umsetzung der o.g. Maßnahmen plant und begleitet, wird in der Sitzung des Bauund Planungsausschuss am 27.05.2015 die o. g. Maßnahmen näher erläutern und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen. -2- II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Rat hat im Haushalt 2014 150.000 Euro aus der Schul- und Bildungspauschale für die „Umsetzung des Brandschutzkonzeptes“ unter der Kostenstelle 2450101 (Großsporthalle Kreuzau), Sachkonto 521500 bereitgestellt. Mit Beschluss vom 24.02.2015 hat der Rat weitere 100.000 Euro aus der Schul- und Bildungspauschale in den Haushalt 2015 eingestellt, diese jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Zur Umsetzung der Maßnahme muss der Sperrvermerk aufgehoben werden. In 2015 fallen nur anteilige Kosten für Ingenieurleistungen an. Die verbleibenden Haushaltsmittel werden nach 2016 übertragen. III. Beschlussvorschlag: 1. 2. Dem Einbau einer mechanischen Entrauchungsanlage, einer Eigenstromversorgungsanlage und einer Gefahren- und Brandmeldeanlage nebst notwendigen baulichen Maßnahmen in der Großsporthalle Kreuzau wird zugestimmt. Der Haushaltssperrvermerk zur Kostenstelle 2450101 (Großsporthalle Kreuzau), Sachkonto 521500 (Instandhaltung Grundstücke/baul. Anlagen) gemäß des Ratsbeschlusses vom 24.02.2015 wird aufgehoben. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-