Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
09.09.15, 13:05
Aktualisiert
09.09.15, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
a
Entwurf/erstellt von:
1.1 Dre/P
Az.:
Herr Drewes-Janssen
Bearb.1:
Bearb.2:
E-Mail:
H.Drewes-Janssen@kreuzau.de
Dezernat 1 Zentrale Dienste
Amt:
Kreuzau Standard
Kopf:
24. August 2015
0000.0000.0000
234
Raum:
Raum:
Tel.:
Tel.:
Fax:
234
178
1)
Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
Kaiserswerther Str. 199-201
40474 Düsseldorf
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes
Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, “Betriebsgelände Niederauer Mühle“;
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17
Abs. 2 BauGB
Beschluss des Rates vom 18.08.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage übersende ich Ihnen einen Vermerk meiner Bauverwaltung (Abteilung 2.1) zur
Kenntnis. Im Rahmen des am 18.08.2015 mehrheitlich (namentliche Abstimmung) durch den
Rat gefassten Beschluss zur nochmaligen Verlängerung der Veränderungssperre gemäß §
17 Abs. 2 BauGB hat die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau gemäß des ebenfalls
als Anlage beigefügten Schreibens vom 21.08.2015 vorsorglich angeregt, das
Widerspruchsrecht bzw. die Beanstandungspflicht nach § 54 GO NRW zu prüfen.
Ich stelle hierzu fest, dass die Frist des Widerspruchsrechts abgelaufen ist. Zur
Beanstandungspflicht bleibt festzuhalten, dass diese nur dann pflichtig wird, wenn geltendes
Recht verletzt wird. Ich teile zwar die Rechtsauffassung der beiliegenden Gutachter, vermag
hieraus aber keine Rechtsverletzung durch den gefassten Ratsbeschluss abzuleiten. Ich
übersende Ihnen hier den geführten Vorgang mit der Bitte, um Überprüfung und
Stellungnahme. Da die Satzung im nächsten Amtsblatt (Redaktionsschluss 16.09.2015)
veröffentlicht werden muss, wäre ich über eine kurzfristige Erledigung sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
yez?. ey
-
Eßer
Anlage
2)
WVzum 07.09.2015
H:\Dezernat 1\Abt 1\SB 1 Allg. Angelegenheiten\AUgemein\Stdte u.
GemeindebundVerlängerung_Vernderungssperre.docx
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