Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Schaffung von Unterkünften für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
106 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
14.09.15, 18:16
Aktualisiert
14.09.15, 18:16
Allgemeine Vorlage (Schaffung von Unterkünften für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge) Allgemeine Vorlage (Schaffung von Unterkünften für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge) Allgemeine Vorlage (Schaffung von Unterkünften für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge)

öffnen download melden Dateigröße: 106 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 14.09.2015 Vorlagen-Nr.: 17/2015 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 16.09.2015 01.10.2015 Schaffung von Unterkünften für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge I. Sach- und Rechtslage: Ausgangslage In der Bundesrepublik Deutschland ankommende Flüchtlinge werden in einem ersten Schritt in zentralen Aufnahmestellen registriert und anschließend auf die Bundesländer verteilt. Im Anschluss hieran verteilen die Bezirksregierungen nach einem sich aus Einwohnerzahl und Flächenanteil ergebenden Schlüssel die um Asyl nachsuchenden Flüchtlinge auf die einzelnen Städte und Gemeinden. Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die Ihnen zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen (§ 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW). Hierfür muss in ausreichendem Umfang Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Aktuelle Unterbringungen Bisher werden zur Unterbringung folgende Objekte genutzt: Kreuzau, Hauptstraße Stockheim, Kreuzauer Straße Untermaubach, Brigidastraße Obermaubach, Im Heidbüchel Boich, Gereonstraße 17 Personen 26 Personen 19 Personen 22 Personen 20 Personen Grundsätzlich soll die Unterbringung der Flüchtlinge in möglichst kleinen Einheiten von nicht mehr als 20 Personen erfolgen. Außer in Stockheim und vorübergehend in Obermaubach ist dies in den bisherigen Unterkünften der Fall. Weitergehend werden Flüchtlinge auch in mehreren privaten Wohnungen untergebracht: Stockheim, Marienstraße Stockheim, Marienstraße Kreuzau, Hauptstraße Kreuzau, von-Torck-Straße Kreuzau, Kirchweg Untermaubach, Im Wingert Untermaubach, Am Weißenberg Boich, Gereonstraße Obermaubach, Steinacker 3 Personen 4 Personen 4 Personen 2 Personen 2 Personen 1 Person 6 Personen 6 Personen 3 Personen Weitere Anmietungen stehen an. Gespräche mit Vermietern wurden bereits geführt. Weitere Planungen Die aktuell stark steigenden Zuweisungszahlen zwingen dazu, weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Folgende Möglichkeiten in vorhandenen kommunalen Einrichtungen werden gesehen: Ortsteil Kreuzau bisher genutzt als Festhalle aus Sicht der Verwaltung geeignet/ungeeignet mögliche Personenzahl nicht geeignet, weil keine Duschmöglichkeiten; zudem ist die Festhalle an den Jugend- und Kulturförderverein übergeben; Veranstaltungen müssten abgesagt werden Kreuzau Sporthalle bedingt geeignet, weil Sportbetrieb der Schulen und Vereine eingestellt werden müsste; keine Ausweichmöglichkeiten Kreuzau Sportheim bedingt geeignet, weil Räume für den Sportbetrieb des KSC nicht mehr zur 8 Verfügung stünden Kreuzau Bürgerhaus nicht geeignet, weil keine Duschmöglichkeiten Winde Sportheim bedingt geeignet, weil Räume für den Sportbetrieb des VfVuJ Winden nicht ca. 10 mehr zur Verfügung stünden; ggf. könnten die Sanitäranlagen in der Turnhalle genutzt werden Winde Feuerwehrgerätehaus wird derzeit als Kleiderkammer der Feuerwehr genutzt 5 bis 6 Winde Turnhalle wird für den Schul- und Vereinssport benötigt ? Üdingen Vereinsheim wird durch Vereine genutzt, auch für Veranstaltungen (Weihnachtsfeiern, 20 Karneval etc.); zudem Vermietung für private Feste Untermaubach Schützenheim nicht geeignet, weil keine Duschmöglichkeiten Obermaubach Turnhalle wird für den Schul- und Vereinssport benötigt ? Boich Gereonschule Nutzungsänderung wurde beantragt; es müssen bauliche Veränderungen 50 bis 78 vorgenommen werden (Einbau von Duschen und Trennwänden) Boich Sportheim grds. nutzbar, aber Lage nicht günstig; alternativ zu Thum; schlechter baulicher ca. 8 Zustand Thum Sportheim grds. nutzbar, aber Lage nicht günstig; alternativ zu Boich ca. 8 Drove Turnhalle wird für den Schul- und Vereinssport benötigt Drove Sportheim grds. nutzbar, wird aber durch den Sportverein genutzt; Ausweichen auf die ? Turnhalle ist aufgrund der Entfernung nur sehr eingeschränkt möglich Stockheim Turnhalle wird für den Schul- und Vereinssport benötigt ? Stockheim Sportheim grds. nutzbar, wird aber durch den Sportverein genutzt; Ausweichen auf die ? Turnhalle ist ggf. möglich Neben der Nutzung der vorhandenen Objekte käme der Neubau einer Unterkunft infrage. Diese Möglichkeit wurde bereits mit Vorlage 17/2015 als Möglichkeit D vorgestellt. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Kreuzau allerdings bedingt durch die Auflösung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen das Gebäude der Gereonschule erworben. Dieses Gebäude würde sich aus Sicht der Verwaltung eignen, um Flüchtlinge unterbringen zu können. Nach ersten Schätzungen würden die Kosten für eine Nutzbarmachung bei ca. 200.000 EUR liegen. Damit wäre diese Variante kostengünstiger als ein Neubau am Standort Winden. Zu bedenken ist selbstverständlich die Größe des Ortsteils Boich und die Infrastruktur. In der möglichen Unterkunft könnten bis zu 78 Personen untergebracht werden. Dies würde eine Abkehr von der bisherigen Linie bedeuten, bei der es immer das Ziel war, höchstens ca. 20 Personen in einer Einrichtung unterzubringen. Die derzeitigen Zuweisungszahlen zwingen jedoch zu einem Umdenken. Es ist nicht absehbar, dass diese in Kürze rückläufig sein werden, vielmehr ist zunächst mit steigenden Zahlen zu rechnen. Die Bezirksregierung Köln hat erneut die Kreise und die kreisfreien Städte aufgefordert, Unterbringungsmöglichkeiten für mindestens 500 Personen zu benennen. Sollte man sich entscheiden, in der ehemaligen Gereonschule Flüchtlinge unterzubringen, müsste im nächsten Schritt die Unterkunft „Gereonstraße 22“ aufgegeben werden. Es wird aber nicht möglich sein, dies sofort umzusetzen, da dann wiederum ca. 20 Plätze fehlen würden. Der Umzug soll sukzessive vorgenommen werden. Vor einer möglichen Belegung soll in Boich eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Voraussetzung bei der Unterbringung ist eine möglichst intensive Betreuung der Flüchtlinge im Objekt. Es wird nach Ansicht der Verwaltung nicht ausreichen, dort nur „hin und wieder“ vor Ort -2- zu sein. Vielmehr muss darüber nachgedacht werden, mittelfristig dort einen Sicherheitsdienst zumindest während der Nachtstunden einzusetzen. Hierzu soll ein Konzept in Zusammenarbeit mit der für den Asylbereich eingesetzten Fachkraft erarbeitet werden. Geplant ist, zunächst den „Altbau“ der Schule zu belegen. Eine entsprechende Übersicht über die Unterbringung der Flüchtlinge ist als Anlage beigefügt. Das Forum der Gereonschule kann wie bisher dem Bürgerverein zur Verfügung gestellt werden. Eine Unterbringung von Flüchtlingen ist in diesen Räumen nicht geplant. Aus Sicht der Verwaltung stellt die Nutzung des Schulgebäudes die richtige Lösung dar, zumal eine anderweitige Nutzung des Gebäudes nicht gefunden werden konnte. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es ist mit Umbaukosten in Höhe von ca. 200.000 EUR zu rechnen. Diese sind aus der Investitionspauschale zu finanzieren. III. Beschlussvorschlag: Der Nutzung der bisherigen Gereonschule als Notunterkunft für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Umbauarbeiten in Auftrag zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer Erstbelegung eine Bürgerinformationsveranstaltung in Boich durchzuführen. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -3-