Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
106 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
14.09.15, 18:16
Aktualisiert
14.09.15, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 14.09.2015
Vorlagen-Nr.: 17/2015 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
16.09.2015
01.10.2015
Schaffung von Unterkünften für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge
I. Sach- und Rechtslage:
Ausgangslage
In der Bundesrepublik Deutschland ankommende Flüchtlinge werden in einem ersten Schritt in
zentralen Aufnahmestellen registriert und anschließend auf die Bundesländer verteilt. Im
Anschluss hieran verteilen die Bezirksregierungen nach einem sich aus Einwohnerzahl und
Flächenanteil ergebenden Schlüssel die um Asyl nachsuchenden Flüchtlinge auf die einzelnen
Städte und Gemeinden.
Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die Ihnen zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen
und unterzubringen (§ 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW). Hierfür muss in ausreichendem
Umfang Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Aktuelle Unterbringungen
Bisher werden zur Unterbringung folgende Objekte genutzt:
Kreuzau, Hauptstraße
Stockheim, Kreuzauer Straße
Untermaubach, Brigidastraße
Obermaubach, Im Heidbüchel
Boich, Gereonstraße
17 Personen
26 Personen
19 Personen
22 Personen
20 Personen
Grundsätzlich soll die Unterbringung der Flüchtlinge in möglichst kleinen Einheiten von nicht mehr
als 20 Personen erfolgen. Außer in Stockheim und vorübergehend in Obermaubach ist dies in den
bisherigen Unterkünften der Fall. Weitergehend werden Flüchtlinge auch in mehreren privaten
Wohnungen untergebracht:
Stockheim, Marienstraße
Stockheim, Marienstraße
Kreuzau, Hauptstraße
Kreuzau, von-Torck-Straße
Kreuzau, Kirchweg
Untermaubach, Im Wingert
Untermaubach, Am Weißenberg
Boich, Gereonstraße
Obermaubach, Steinacker
3 Personen
4 Personen
4 Personen
2 Personen
2 Personen
1 Person
6 Personen
6 Personen
3 Personen
Weitere Anmietungen stehen an. Gespräche mit Vermietern wurden bereits geführt.
Weitere Planungen
Die
aktuell
stark
steigenden
Zuweisungszahlen
zwingen
dazu,
weitere
Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Folgende Möglichkeiten in vorhandenen kommunalen
Einrichtungen werden gesehen:
Ortsteil
Kreuzau
bisher genutzt als
Festhalle
aus Sicht der Verwaltung geeignet/ungeeignet
mögliche Personenzahl
nicht geeignet, weil keine Duschmöglichkeiten; zudem ist die Festhalle an den
Jugend- und Kulturförderverein übergeben; Veranstaltungen müssten abgesagt
werden
Kreuzau
Sporthalle
bedingt geeignet, weil Sportbetrieb der Schulen und Vereine eingestellt werden
müsste; keine Ausweichmöglichkeiten
Kreuzau
Sportheim
bedingt geeignet, weil Räume für den Sportbetrieb des KSC nicht mehr zur
8
Verfügung stünden
Kreuzau
Bürgerhaus
nicht geeignet, weil keine Duschmöglichkeiten
Winde
Sportheim
bedingt geeignet, weil Räume für den Sportbetrieb des VfVuJ Winden nicht
ca. 10
mehr zur Verfügung stünden; ggf. könnten die Sanitäranlagen in der Turnhalle
genutzt werden
Winde
Feuerwehrgerätehaus wird derzeit als Kleiderkammer der Feuerwehr genutzt
5 bis 6
Winde
Turnhalle
wird für den Schul- und Vereinssport benötigt
?
Üdingen
Vereinsheim
wird durch Vereine genutzt, auch für Veranstaltungen (Weihnachtsfeiern,
20
Karneval etc.); zudem Vermietung für private Feste
Untermaubach Schützenheim
nicht geeignet, weil keine Duschmöglichkeiten
Obermaubach Turnhalle
wird für den Schul- und Vereinssport benötigt
?
Boich
Gereonschule
Nutzungsänderung wurde beantragt; es müssen bauliche Veränderungen
50 bis 78
vorgenommen werden (Einbau von Duschen und Trennwänden)
Boich
Sportheim
grds. nutzbar, aber Lage nicht günstig; alternativ zu Thum; schlechter baulicher
ca. 8
Zustand
Thum
Sportheim
grds. nutzbar, aber Lage nicht günstig; alternativ zu Boich
ca. 8
Drove
Turnhalle
wird für den Schul- und Vereinssport benötigt
Drove
Sportheim
grds. nutzbar, wird aber durch den Sportverein genutzt; Ausweichen auf die
?
Turnhalle ist aufgrund der Entfernung nur sehr eingeschränkt möglich
Stockheim
Turnhalle
wird für den Schul- und Vereinssport benötigt
?
Stockheim
Sportheim
grds. nutzbar, wird aber durch den Sportverein genutzt; Ausweichen auf die
?
Turnhalle ist ggf. möglich
Neben der Nutzung der vorhandenen Objekte käme der Neubau einer Unterkunft infrage. Diese
Möglichkeit wurde bereits mit Vorlage 17/2015 als Möglichkeit D vorgestellt.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Kreuzau allerdings bedingt durch die Auflösung des
Schulverbandes Kreuzau-Nideggen das Gebäude der Gereonschule erworben. Dieses Gebäude
würde sich aus Sicht der Verwaltung eignen, um Flüchtlinge unterbringen zu können. Nach ersten
Schätzungen würden die Kosten für eine Nutzbarmachung bei ca. 200.000 EUR liegen. Damit
wäre diese Variante kostengünstiger als ein Neubau am Standort Winden. Zu bedenken ist
selbstverständlich die Größe des Ortsteils Boich und die Infrastruktur. In der möglichen
Unterkunft könnten bis zu 78 Personen untergebracht werden. Dies würde eine Abkehr von der
bisherigen Linie bedeuten, bei der es immer das Ziel war, höchstens ca. 20 Personen in einer
Einrichtung unterzubringen. Die derzeitigen Zuweisungszahlen zwingen jedoch zu einem
Umdenken. Es ist nicht absehbar, dass diese in Kürze rückläufig sein werden, vielmehr ist
zunächst mit steigenden Zahlen zu rechnen. Die Bezirksregierung Köln hat erneut die Kreise und
die kreisfreien Städte aufgefordert, Unterbringungsmöglichkeiten für mindestens 500 Personen zu
benennen.
Sollte man sich entscheiden, in der ehemaligen Gereonschule Flüchtlinge unterzubringen, müsste
im nächsten Schritt die Unterkunft „Gereonstraße 22“ aufgegeben werden. Es wird aber nicht
möglich sein, dies sofort umzusetzen, da dann wiederum ca. 20 Plätze fehlen würden. Der
Umzug soll sukzessive vorgenommen werden. Vor einer möglichen Belegung soll in Boich eine
Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden.
Voraussetzung bei der Unterbringung ist eine möglichst intensive Betreuung der Flüchtlinge im
Objekt. Es wird nach Ansicht der Verwaltung nicht ausreichen, dort nur „hin und wieder“ vor Ort
-2-
zu sein. Vielmehr muss darüber nachgedacht werden, mittelfristig dort einen Sicherheitsdienst
zumindest während der Nachtstunden einzusetzen. Hierzu soll ein Konzept in Zusammenarbeit
mit der für den Asylbereich eingesetzten Fachkraft erarbeitet werden.
Geplant ist, zunächst den „Altbau“ der Schule zu belegen. Eine entsprechende Übersicht über die
Unterbringung der Flüchtlinge ist als Anlage beigefügt.
Das Forum der Gereonschule kann wie bisher dem Bürgerverein zur Verfügung gestellt werden.
Eine Unterbringung von Flüchtlingen ist in diesen Räumen nicht geplant.
Aus Sicht der Verwaltung stellt die Nutzung des Schulgebäudes die richtige Lösung dar, zumal
eine anderweitige Nutzung des Gebäudes nicht gefunden werden konnte.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es ist mit Umbaukosten in Höhe von ca. 200.000 EUR zu rechnen. Diese sind aus der
Investitionspauschale zu finanzieren.
III. Beschlussvorschlag:
Der Nutzung der bisherigen Gereonschule als Notunterkunft für AsylbewerberInnen und
Flüchtlinge wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Umbauarbeiten in
Auftrag zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer Erstbelegung eine Bürgerinformationsveranstaltung in
Boich durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
Anlage
-3-