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Mitteilungsvorlage (Optimierung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP757/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 60 / Schr. öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 31.03.2009 Betreff: Optimierung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Derzeit sind die Ortschaften Kirch- Grottenherten, Bedburg-Rath und Kirch- Kleintroisdorf hinsichtlich des Breitbandanschlusses noch technisch unterversorgt. Diesbezüglich steht die Verwaltung mit verschiedenen Netzanbietern, sowie Infrastrukturanbietern in Kontakt um die Entwicklung voranzutreiben. Die umfangreiche Recherche in der jüngsten Zeit ergab, dass der Einsatz der DSL-Technik mittels Glasfaserkabel das solideste Modell darstellt, um dem ständig steigenden Bedarf an Bandbreite zukünftig gerecht werden zu können. Wie sich herausstellte, ist dies auch im Hinblick auf das höhere Uploadvolumen sowie die kürzere Latenzzeit (Ping-Signal) für gewerbliche Nutzer oft eine Qualitätsbedingung. Die geringere Störanfälligkeit gegenüber Funk- oder Satellitenanbindungen ist ein weiterer Vorteil, der wiederrum für gewerbliche Nutzer eine höher Sicherheit bei ihren Gewährleistungspflichten darstellt. Mit einem DSL-Glasfaserkabel können dann bei einer Bandbreite von 16 MB (Download) bereits Angebote wie z.B. T-Home-Entertain (Fernsehen) genutzt werden, was einen erweiterten Kundenkreis erschließt. Damit ein entsprechender Netzbetreiber (Telekom, Netcologne) den Ausbau des Leitungsnetzes bis zu den Verteileranlagen innerhalb der Ortschaften durchführt, muss die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu erwarten sein. Aufgrund der geringeren Anzahl der Haushalte in diesen ländlichen Regionen wird die sog. „Deckungslücke“ voraussichtlich durch die Kommune zu schließen sein. Hierzu bestehen verschiedene Modelle: a) Vertraglich garantierte Kundenzahl für den Netzbetreiber akquirieren. b) Übernahme von Einmalzahlungen z.B. für Tiefbaukosten zur Verlegung der Leerrohre für das Glasfaserkabel. c) Bereitsstellung von Sachleistungen wie Leerrohren bis zu den Verteilerkästen innerhalb der Ortschaften, Grundstücke, Kabelanlagen, Tiefbauleistungen als Eigenleistung (der Kommune) d) Finanzielle Zuschüsse der Kommune an die Netzbetreiber zum Ausgleich der Deckungslücke. e) Akquisitions- und Kommunikationspartnerschaft (Joint Venture) mit dem Netzbetreiber Für die Ortslage Kirch-Grottenherten bietet sich zur Zeit die Gelegenheit eine bereits laufende Tiefbaumaßnahme des RWE (Verlegung von neuen Wasserleitungen) zu nutzen. Hier gelang es der Verwaltung kurzfristig, die Mitverlegung von Leerrohren für das Galsfaserkabel durchführen zu lassen. Die Verlegungsstrecke führt unmittelbar an den Verteilerkästen der Telekom vorbei. Dies führt dann zu einer erheblichen Kostensenkung bei der zukünftigen Verlegung des Glasfaserkabels innerhalb der geschlossenen Ortschaft und erspart ein zusätzliches Aufbrechen der Verkehrsfläche zu einem späteren Zeitpunkt. Dies Maßnahme reduziert somit die entstehende Deckungslücke in der Wirtschaflichkeitsberechnung des Netzbetreibers erheblich. Beim Ausbau der neuen Gemeindeverbindungsstraße nach Rath, ist beabsichtigt, das Glasfaserkabel zeitgleich mitverlegen zu lassen. Hierzu werden aber auch noch gleiche Recherchen hinsichtlich der bestmöglich Durchführbarkeit erforderlich. Die Versorgung des gesamten Stadtgebietes hinsichtlich der derzeitigen Bandbreite ist auf Seite 8 der Anlage ersichtlich. Die Bemühungen der Verwaltung seit Dezember 2008 sind in einer weiteren Anlage dargestellt. Mitteilungsvorlage WP7-57/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja : Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 23.03.2009 ----------------------------------Schreier ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister zur Kenntnis Mitteilungsvorlage WP7-57/2009 Seite 3