Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP757/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 60 / Schr.
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
31.03.2009
Betreff:
Optimierung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Derzeit sind die Ortschaften Kirch- Grottenherten, Bedburg-Rath und Kirch- Kleintroisdorf
hinsichtlich des Breitbandanschlusses noch technisch unterversorgt.
Diesbezüglich steht die Verwaltung mit verschiedenen Netzanbietern, sowie Infrastrukturanbietern
in Kontakt um die Entwicklung voranzutreiben.
Die umfangreiche Recherche in der jüngsten Zeit ergab, dass der Einsatz der DSL-Technik mittels
Glasfaserkabel das solideste Modell darstellt, um dem ständig steigenden Bedarf an Bandbreite
zukünftig gerecht werden zu können. Wie sich herausstellte, ist dies auch im Hinblick auf das
höhere Uploadvolumen sowie die kürzere Latenzzeit (Ping-Signal) für gewerbliche Nutzer oft eine
Qualitätsbedingung. Die geringere Störanfälligkeit gegenüber Funk- oder Satellitenanbindungen ist
ein weiterer Vorteil, der wiederrum für gewerbliche Nutzer eine höher Sicherheit bei ihren
Gewährleistungspflichten darstellt.
Mit einem DSL-Glasfaserkabel können dann bei einer Bandbreite von 16 MB (Download) bereits
Angebote wie z.B. T-Home-Entertain (Fernsehen) genutzt werden, was einen erweiterten
Kundenkreis erschließt.
Damit ein entsprechender Netzbetreiber (Telekom, Netcologne) den Ausbau des Leitungsnetzes
bis zu den Verteileranlagen innerhalb der Ortschaften durchführt, muss die Wirtschaftlichkeit der
Maßnahme zu erwarten sein. Aufgrund der geringeren Anzahl der Haushalte in diesen ländlichen
Regionen wird die sog. „Deckungslücke“ voraussichtlich durch die Kommune zu schließen sein.
Hierzu bestehen verschiedene Modelle:
a) Vertraglich garantierte Kundenzahl für den Netzbetreiber akquirieren.
b) Übernahme von Einmalzahlungen z.B. für Tiefbaukosten zur Verlegung der Leerrohre für das
Glasfaserkabel.
c) Bereitsstellung von Sachleistungen wie Leerrohren bis zu den Verteilerkästen innerhalb der
Ortschaften, Grundstücke, Kabelanlagen, Tiefbauleistungen als Eigenleistung (der Kommune)
d) Finanzielle Zuschüsse der Kommune an die Netzbetreiber zum Ausgleich der Deckungslücke.
e) Akquisitions- und Kommunikationspartnerschaft (Joint Venture) mit dem Netzbetreiber
Für die Ortslage Kirch-Grottenherten bietet sich zur Zeit die Gelegenheit eine bereits laufende
Tiefbaumaßnahme des RWE (Verlegung von neuen Wasserleitungen) zu nutzen. Hier gelang es
der Verwaltung kurzfristig, die Mitverlegung von Leerrohren für das Galsfaserkabel durchführen zu
lassen. Die Verlegungsstrecke führt unmittelbar an den Verteilerkästen der Telekom vorbei. Dies
führt dann zu einer erheblichen Kostensenkung bei der zukünftigen Verlegung des
Glasfaserkabels innerhalb der geschlossenen Ortschaft und erspart ein zusätzliches Aufbrechen
der Verkehrsfläche zu einem späteren Zeitpunkt. Dies Maßnahme reduziert somit die entstehende
Deckungslücke in der Wirtschaflichkeitsberechnung des Netzbetreibers erheblich.
Beim Ausbau der neuen Gemeindeverbindungsstraße nach Rath, ist beabsichtigt, das
Glasfaserkabel zeitgleich mitverlegen zu lassen. Hierzu werden aber auch noch gleiche
Recherchen hinsichtlich der bestmöglich Durchführbarkeit erforderlich.
Die Versorgung des gesamten Stadtgebietes hinsichtlich der derzeitigen Bandbreite ist auf Seite
8 der Anlage ersichtlich. Die Bemühungen der Verwaltung seit Dezember 2008 sind in einer
weiteren Anlage dargestellt.
Mitteilungsvorlage WP7-57/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 23.03.2009
----------------------------------Schreier
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
zur Kenntnis
Mitteilungsvorlage WP7-57/2009
Seite 3