Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
12.08.15, 13:06
Aktualisiert
22.09.15, 13:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 11.08.2015
Mitteilung/36/2015
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
01.10.2015
Feuerwehrfahrzeuge
Wartung und Reparaturen in einer zentralen Werkstatt im FTZ Stockheim; bzw. Abschluss
von gemeindeübergreifenden Wartungsverträgen
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der HaushaltsplanBeratungen in seiner Sitzung am 24.02.2015 beschlossen, dass einzelne Produkte und
Kostenstellen überprüft, bzw. durch Informationen ergänzt werden sollen.
Hierzu wurden Verwaltung und Wehrführer um Prüfung gemeindeübergreifender bzw. zentraler
Wartungsmöglichkeiten von Feuerwehrfahrzeugen gebeten.
Bezüglich der Möglichkeit einer zentralen Werkstatt im FTZ Stockheim wurde ein Gespräch mit
dem Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz beim Kreis Düren, Herrn Butz geführt.
Er teilte mit, dass durch die Mitarbeiter des FTZ an den amtseigenen Fahrzeugen kleinere
Reparaturen und Wartungsarbeiten, wie z.B. Ölwechsel, Austausch von Scheibenwischern oder
ggf. Erneuerung von Bremsbelägen, durchgeführt werden. Diese Arbeiten beschränken sich
jedoch auf ein Minimum.
Die größeren Fahrzeuge werden für alle Reparaturen in eine Werkstatt gebracht.
Es ist nicht beabsichtigt, eine Werkstatt zur Behebung größerer Schäden dort einzurichten, da
ansonsten speziell geschultes Fachpersonal eingestellt und entsprechende Werkstätten
eingerichtet werden müssten. Eine solche Werkstatt wäre nicht wirtschaftlich zu betreiben.
Zurzeit besteht bei den Löschgruppen der Feuerwehr Kreuzau folgende Vorgehensweise:
In der Regel werden kleinere Reparaturen oder Wartungsarbeiten von den Mitgliedern der
Feuerwehr selbst vorgenommen. Für Schäden, die so nicht selbst zu beheben sind, werden dann
in Absprache mit dem Beauftragten für Fahrzeugtechnik nach Möglichkeit Werkstätten in der
Nähe des Standortes ausgewählt.
Nur für größere Reparaturen oder im Gewährleistungsfall werden spezielle Werkstätten
aufgesucht.
Bei den Nachbargemeinden ist die Regelung ähnlich. Der Bedarf für eine gemeindeübergreifende
Wartungsmöglichkeit wird hier nicht gesehen.
Die bisherige Praxis sollte, auch im Rahmen der wirtschaftlichen Förderung der ortsansässigen
Betriebe, beibehalten werden.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Eßer -
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