Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
14.08.15, 13:06
Aktualisiert
06.10.15, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 13.08.2015
Vorlagen-Nr.: 37/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
27.08.2015
16.09.2015
01.10.2015
05.11.2015
19.11.2015
03.12.2015
Arbeitsvermittlung für Asylbewerber und Flüchtlinge
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 wurde unter anderem auch über die Möglichkeit
gesprochen, Asylbewerber und Flüchtlinge in Arbeit zu vermitteln. Die Grundidee war, sich dem
Projekt „Arbeitsvermittlung für Flüchtlinge und Asylbewerber“ des Kreises Düren anzuschließen.
Es wurden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 EUR bereitgestellt mit dem Ziel, eine
„Erfolgsprämie“ zu zahlen.
Zwischenzeitlich liegen der Vertragsentwurf (Anlage 1) und die Projektbeschreibung (Anlage 2)
vor. Danach sollen die Kommunen, die sich beteiligen, eine Anschubfinanzierung in Höhe von
10.000 EUR zahlen. Dies würde bedeuten, dass der Jobcoach mit einem anteiligen
Stundenkontingent von 235 Std./Jahr für die Gemeinde Kreuzau tätig wäre. Bei einer geringeren
Anschubfinanzierung würde sich dieser Stundenumfang entsprechend reduzieren.
Die weitere Finanzierung regelt § 6 des Vertragsentwurfes. Tatsächliche Einsparungen für die
Kommunen würden sich danach erst nach 10 Monaten ergeben.
Frau Haußmann vom Kreis Düren wird in der Sitzung das Projekt näher vorstellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushalt stehen bei der Kostenstelle 3130101 insgesamt 10.000 EUR zur Verfügung. Die
zusätzlichen Mittel bei erfolgreicher Vermittlung sind aus den jeweiligen Kostenstellen in der
Produktgruppe 313 zu erbringen.
III. Beschlussvorschlag:
Die
Gemeinde
Kreuzau
beteiligt
sich
am
Projekt
„Vermittlungsinitiative
für
beschäftigungsberechtigte Asylbewerber/innen und geduldete Flüchtlinge“ des Kreises Düren.
Hierzu kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 Euro gezahlt werden.
Jede Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird mit den eingesparten
Mitteln aus dem Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend des abzuschließenden Vertrages
vergütet.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-2-