Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.10.15, 09:00
Aktualisiert
21.10.15, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen – Frau Schmitz
BE: Herr Schmühl/Herr Stirnberg
Kreuzau, 21.10.2015
Vorlagen-Nr.: 20/2015 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.11.2015
19.11.2015
03.12.2015
Einführung einer Zweitwohnungssteuer;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde
Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. 20/2015 vom 20.04.2015 hat der Rat der Gemeinde
Kreuzau in seiner Sitzung am 25.06.2015 folgenden einstimmigen Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Überprüfung der gemeldeten Nebenwohnsitze
durchzuführen und das Melderegister zu bereinigen.
In der nächsten Sitzungsrunde sind die Ergebnisse der Überprüfung und ein Vorschlag zur
Einführung einer Zweitwohnungssteuer mit konkreten finanziellen Auswirkungen vorzulegen.“
Die Überprüfung der bis dato 1.056 Wohnsitze wurde in den Monaten Juli und August 2015
durchgeführt. Über das Ergebnis habe ich Sie in der Sitzung des Sanierungs- und
Entwicklungsausschusses am 09.09.2015 wie folgt informiert:
Nebenwohnsitze Stand 08.07.2015:
Nebenwohnsitze Stand 26.08.2015:
1.056
181
Von den 181 beibehaltenen Nebenwohnsitzen geben 144 Personen an, noch bei ihren Eltern zu
wohnen. Dieser Personenkreis kann, wie bereits in der Vorlage Nr. 20/2015 ausgeführt, aus
rechtlichen Gründen nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Vorbehaltlich einer
evtl. Detailprüfung verbleiben zunächst also nur 37 steuerpflichtige Personen. Da es sich teilweise
um Ehepaare handelt, reduziert sich die Anzahl der Steuerpflichtigen voraussichtlich auf 30
Personen.
Das Ergebnis der Überprüfungen ist ähnlich wie im Jahre 2009 bei der Stadt Düren. Von 3.500
seinerzeit gemeldeten Nebenwohnsitzen blieben lediglich 80 Nebenwohnsitze, die steuerpflichtig
wurden, übrig.
Unabhängig von diesem (zu erwartenden) Ergebnis schlage ich Ihnen vor, eine Satzung über die
Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau zu beschließen.
Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Der Satzungsentwurf orientiert sich an der
Mustersatzung sowie den Satzungen der Stadt Nideggen und der Stadt Düren. Der Satzungsinhalt
bedarf m.E. keiner zusätzlichen Kommentierung.
Die Satzung soll zum 01.01.2016 in Kraft treten. Die Ersterfassung ist sicherlich umfangreicher als
die spätere Fortschreibung und sollte dann bis Mitte 2016 durchgeführt sein. Da die Satzung aber
zum 01.01.2016 in Kraft tritt, entstehen hierdurch keine Einnahmeverluste.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplanentwurf 2016 habe ich noch keinen Haushaltsansatz vorgesehen. Die tatsächlich
zu erzielenden Einnahmen können auch erst genauer ermittelt werden, wenn die Angaben der
Steuerpflichtigen zur Miethöhe vorliegen. Die jährlichen Einnahmen schätze ich auf 10.000 bis
15.000 €. Dieser Schätzung liegen folgende Überlegungen zugrunde:
Zu beschließender Steuersatz: 10 % der jährlichen Netto-Kaltmiete
Geschätzte jährliche Netto-Kaltmiete: 400 € x 12 = 4.800 €
Steuereinnahmen: 4.800 € x 10 % = 480 €/Person
480 € x voraussichtlich 30 Steuerpflichtige = 14.400 €/Jahr
III. Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau wird in der
als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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