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Allgemeine Vorlage (Einführung einer Zweitwohnungssteuer; hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Erstellt
21.10.15, 09:00
Aktualisiert
21.10.15, 09:00
Allgemeine Vorlage (Einführung einer Zweitwohnungssteuer;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Einführung einer Zweitwohnungssteuer;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Finanzen – Frau Schmitz BE: Herr Schmühl/Herr Stirnberg Kreuzau, 21.10.2015 Vorlagen-Nr.: 20/2015 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sanierungs- und Entwicklungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.11.2015 19.11.2015 03.12.2015 Einführung einer Zweitwohnungssteuer; hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Auf der Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. 20/2015 vom 20.04.2015 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 25.06.2015 folgenden einstimmigen Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Überprüfung der gemeldeten Nebenwohnsitze durchzuführen und das Melderegister zu bereinigen. In der nächsten Sitzungsrunde sind die Ergebnisse der Überprüfung und ein Vorschlag zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer mit konkreten finanziellen Auswirkungen vorzulegen.“ Die Überprüfung der bis dato 1.056 Wohnsitze wurde in den Monaten Juli und August 2015 durchgeführt. Über das Ergebnis habe ich Sie in der Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses am 09.09.2015 wie folgt informiert: Nebenwohnsitze Stand 08.07.2015: Nebenwohnsitze Stand 26.08.2015: 1.056 181 Von den 181 beibehaltenen Nebenwohnsitzen geben 144 Personen an, noch bei ihren Eltern zu wohnen. Dieser Personenkreis kann, wie bereits in der Vorlage Nr. 20/2015 ausgeführt, aus rechtlichen Gründen nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Vorbehaltlich einer evtl. Detailprüfung verbleiben zunächst also nur 37 steuerpflichtige Personen. Da es sich teilweise um Ehepaare handelt, reduziert sich die Anzahl der Steuerpflichtigen voraussichtlich auf 30 Personen. Das Ergebnis der Überprüfungen ist ähnlich wie im Jahre 2009 bei der Stadt Düren. Von 3.500 seinerzeit gemeldeten Nebenwohnsitzen blieben lediglich 80 Nebenwohnsitze, die steuerpflichtig wurden, übrig. Unabhängig von diesem (zu erwartenden) Ergebnis schlage ich Ihnen vor, eine Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau zu beschließen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Der Satzungsentwurf orientiert sich an der Mustersatzung sowie den Satzungen der Stadt Nideggen und der Stadt Düren. Der Satzungsinhalt bedarf m.E. keiner zusätzlichen Kommentierung. Die Satzung soll zum 01.01.2016 in Kraft treten. Die Ersterfassung ist sicherlich umfangreicher als die spätere Fortschreibung und sollte dann bis Mitte 2016 durchgeführt sein. Da die Satzung aber zum 01.01.2016 in Kraft tritt, entstehen hierdurch keine Einnahmeverluste. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplanentwurf 2016 habe ich noch keinen Haushaltsansatz vorgesehen. Die tatsächlich zu erzielenden Einnahmen können auch erst genauer ermittelt werden, wenn die Angaben der Steuerpflichtigen zur Miethöhe vorliegen. Die jährlichen Einnahmen schätze ich auf 10.000 bis 15.000 €. Dieser Schätzung liegen folgende Überlegungen zugrunde: Zu beschließender Steuersatz: 10 % der jährlichen Netto-Kaltmiete Geschätzte jährliche Netto-Kaltmiete: 400 € x 12 = 4.800 € Steuereinnahmen: 4.800 € x 10 % = 480 €/Person 480 € x voraussichtlich 30 Steuerpflichtige = 14.400 €/Jahr III. Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-