Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
19.06.17, 12:01
Aktualisiert
19.06.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 08.06.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 205/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
29.06.2017
TOP
Ergebnisse
Antrag 09/2017 (CDU/SPD) - Auflösung des Bürgerausschusses
Anlg.: - 1 30
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Sofern der Rat der Stadt Jülich dem vorliegenden Antrag folgt und eine Auflösung des Bürgerausschusses beschließt, resultieren hieraus weitere Maßnahmen.
Zum einen wird durch § 58 Abs. 6 GO NRW klargestellt, dass das Verfahren zur Besetzung der
Ausschussvorsitze nach Abs. 5 wiederholt werden muss, wenn während der Wahlperiode Änderungen vorgenommen werden, die sich auf die Zahl der Ausschüsse und ihren Aufgabenbestand auswirken. Näheres ist der Sitzungsvorlage 210/2017 zu entnehmen.
Zum anderen gilt es nach der Auflösung des Bürgerausschusses festzulegen, in welchem Gremium
zukünftig Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW behandelt werden. Nach Abs. 1 S. 3
kann der Rat die Aufgabe einem Ausschuss übertragen. Die näheren Einzelheiten sind entsprechend
den Vorgaben des § 24 Abs. 2 GO NRW in der Hauptsatzung zu regeln. Zur weiteren Vorgehensweise wird auf die Sitzungsvorlage 211/2017 verwiesen.
Für die Auflösung des Bürgerausschusses genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Bei der Entscheidung über die Auflösung ist der Bürgermeister stimmberechtigt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 205/2017
x
nein
nein
Seite 2