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Sitzungsvorlage (Antrag 09/2017 (CDU/SPD) - Auflösung des Bürgerausschusses)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
19.06.17, 12:01
Aktualisiert
19.06.17, 12:01
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 08.06.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 205/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 29.06.2017 TOP Ergebnisse Antrag 09/2017 (CDU/SPD) - Auflösung des Bürgerausschusses Anlg.: - 1 30 SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Sofern der Rat der Stadt Jülich dem vorliegenden Antrag folgt und eine Auflösung des Bürgerausschusses beschließt, resultieren hieraus weitere Maßnahmen. Zum einen wird durch § 58 Abs. 6 GO NRW klargestellt, dass das Verfahren zur Besetzung der Ausschussvorsitze nach Abs. 5 wiederholt werden muss, wenn während der Wahlperiode Änderungen vorgenommen werden, die sich auf die Zahl der Ausschüsse und ihren Aufgabenbestand auswirken. Näheres ist der Sitzungsvorlage 210/2017 zu entnehmen. Zum anderen gilt es nach der Auflösung des Bürgerausschusses festzulegen, in welchem Gremium zukünftig Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW behandelt werden. Nach Abs. 1 S. 3 kann der Rat die Aufgabe einem Ausschuss übertragen. Die näheren Einzelheiten sind entsprechend den Vorgaben des § 24 Abs. 2 GO NRW in der Hauptsatzung zu regeln. Zur weiteren Vorgehensweise wird auf die Sitzungsvorlage 211/2017 verwiesen. Für die Auflösung des Bürgerausschusses genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Bei der Entscheidung über die Auflösung ist der Bürgermeister stimmberechtigt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 205/2017 x nein nein Seite 2