Daten
Kommune
Kreuzau
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20 kB
Erstellt
02.11.15, 13:06
Aktualisiert
02.11.15, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 02.11.2015
Vorlagen-Nr.: 59/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
04.11.2015
19.11.2015
03.12.2015
Einrichten einer internationalen Klasse an der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen
I. Sach- und Rechtslage:
Seitens des Kreises Düren, Amt für Schule, Bildung und Integration, wurde angefragt, ob die
Bereitschaft besteht, an der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen eine internationale Klasse
einzurichten. In dieser Klasse soll dann Flüchtlingskindern ein Deutschunterricht angeboten
werden.
Die Schulleiterin der Schule, Frau Volk, hat mitgeteilt, dass aus schulischer Sicht eine solche
Klasse am Standort Kreuzau eingerichtet werden sollte, da dies aus personeller Sicht besser
umzusetzen sei. Man erhalte zwar einen geringen personellen Ausgleich, dieser sei aber bei
weitem nicht ausreichend, um den Unterricht sicherstellen zu können. Daher müsse man auch
einen nicht unwesentlichen Teil eigenes Personal einbringen. Sie weist auch deutlich darauf hin,
dass eine Beschulung über den Sprachstart hinaus (ca. 3 Stunden täglich) aufgrund der vollen
Klassen nicht möglich sein wird.
In Nideggen hat der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport vorgeschlagen, für die
Sekundarschule am Standort Nideggen eine internationale Klasse einzurichten. Der
entsprechende Ratsbeschluss sollte in der Sitzung des Rates der Stadt Nideggen am 27.10.2015
gefasst werden. Dieser TOP ist vertagt worden.
Kreisweit bestehen derzeit 15 Seiteneinsteiger- bzw. internationale Klassen. Je Klasse können bis
zu 15 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Bisher besteht allerdings im Südkreis eine
solche Klasse noch nicht. Die Sekundarschule Nordeifel hat die grundsätzliche Bereitschaft
erklärt, eine Seiteneinsteigerklasse einrichten zu wollen.
Bei Einrichten einer internationalen Klasse muss der Schulträger sämtliche Kosten tragen.
insbesondere werden zusätzlich Fahrtkosten anfallen, sofern die zu beschulenden Kinder nicht am
normalen Schulbetrieb teilnehmen können. Zudem sind auch die Kosten für das
Unterrichtsmaterial und die Ausstattung durch den Schulträger zu übernehmen. Nach der Satzung
des Schulverbandes der Sekundarschule müssen diese Kosten von der jeweiligen
Standortkommune getragen werden.
Aktuell sind der Gemeinde Kreuzau 22 Kinder und Jugendliche zugewiesen. Hiervon sind 4 Kinder
im Alter von 3 bis 5 Jahren, 8 Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren (Grundschulalter) und 3 Kinder
und Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren. In der Primarstufe/Grundschule ist es nach
Auskunft des Schulamtes im Kreis Düren relativ unproblematisch, eine Beschulung in einer
Regelklasse sicherzustellen, für den Bereich der weiterführenden Schulen gestaltet sich dies aber
ungleich schwieriger. Allerdings sind, wie oben beschrieben, derzeit nur drei Kinder und
Jugendliche in dieser Altersstufe zu beschulen (zwei wohnen in Kreuzau und eine in Boich), so
dass ein akuter Handlungsbedarf aus eigenem Interesse nicht gegeben ist.
Laut Aussage des Schulamtes sind derzeit kreisweit ca. 100 Kinder und Jugendliche unversorgt.
Dies liegt allerdings zum Teil auch daran, dass durch das Gesundheitsamt die
Schuleingangsuntersuchungen nicht zeitnah durchgeführt werden können.
Zu bedenken ist, dass der Schulträger alle Kosten für eine internationale Klasse selbst tragen
muss. Hierzu gehören neben den Lehr- und Lernmitteln auch die Kosten für die Ausstattung der
Klassen und insbesondere die Fahrtkosten. Für den Bereich der Sekundarschule
Kreuzau/Nideggen würde das entsprechend der Satzung bedeuten, dass die Kommune, an deren
Standort eine Klasse eingerichtet wird, auch Kostenträger ist.
Denkbar wäre es grundsätzlich auch, am Gymnasium Kreuzau eine internationale Klasse
einzurichten. Entsprechende Gespräche will das Schulamt mit der Schulleitung aufnehmen.
Aus Sicht der Verwaltung ist ein akuter Handlungsbedarf aufgrund der derzeitigen Schülerzahlen
nicht gegeben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es werden zusätzliche Fahrtkosten und zusätzliche Kosten für Lehr- und Lernmittel anfallen. Die
Höhe dieser Kosten kann nicht beziffert werden, da nicht absehbar ist, wie viele Kinder zu
beschulen sein werden.
III. Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich wird der Gründung einer internationalen Klasse oder Seiteneinsteigerklasse am
Schulzentrum Kreuzau zugestimmt, sofern sich für das Gemeindegebiet Kreuzau ein
entsprechender Bedarf ergibt. Hierzu soll die Situation in den nächsten Monaten beobachtet
werden.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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