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Allgemeine Vorlage (Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
04.11.15, 09:24
Aktualisiert
04.11.15, 09:24
Allgemeine Vorlage (Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 63/2015 Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 03.11.2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 03.12.2015 Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Am 26.10.2010 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau Frau Renate Mengels aus Kreuzau-Üdingen einstimmig zur stellv. Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Mit Beschluss vom 28.12.2010 wurde die Wahl von Frau Mengels durch den Direktor des AG Düren bestätigt. Die Wahlzeit läuft am 28.12.2015 ab. Frau Mengels hat auf telefonische Nachfrage erklärt, dass Sie bereit sei, das Amt als stellv. Schiedsperson weiter auszuüben. Die Eignung einer Schiedsperson ist in § 2 SchAG NRW geregelt. Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein (§ 2 Abs. 1 SchAG NRW). Nach § 2 Abs. 2 kann nicht Schiedsperson sein, wer 1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; 2. unter Betreuung steht. Nach § 2 Abs. 3 SchAG NRW soll nicht Schiedsperson sein, wer 1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat; 2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat 3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Gem. § 2 Abs. 4 SchAG NRW soll nicht zur Schiedsperson gewählt oder wieder gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Frau Mengels erfüllt alle Voraussetzungen für eine Wiederwahl. Nach § 3 Abs. 1 der genannten Vorschrift wählt der Rat die Schiedsperson/stellv. Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren. Bis zu ihrem Amtsantritt bleibt die bisherige Schiedsperson tätig. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlussvorschlag: Zur stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau wird Frau Renate Mengels, Dorfstraße 146, 52372 Kreuzau, für die Dauer von 5 Jahren wieder gewählt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________