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Mitteilung (Ratsbeschluss der Gemeinde Kreuzau vom 18.08.2015 zu TOP 4, Vorlage-Nr. 43/2012 2. Ergänzung: hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil Kreuzau "Betriebsgelände Niederauer Mühle")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
04.11.15, 09:24
Aktualisiert
04.11.15, 09:24
Mitteilung (Ratsbeschluss der Gemeinde Kreuzau vom 18.08.2015 zu TOP 4, Vorlage-Nr. 43/2012 
2. Ergänzung:
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil Kreuzau "Betriebsgelände Niederauer Mühle")

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Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Schmühl/Herr Gottstein Kreuzau, 03.11.2015 Mitteilung/58/2015 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 03.12.2015 Ratsbeschluss der Gemeinde Kreuzau vom 18.08.2015 zu TOP 4, Vorlage-Nr. 43/2012 2. Ergänzung: hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil Kreuzau "Betriebsgelände Niederauer Mühle" Mit der als Anlage beigefügten Verfügung des Landrats als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 21.10.2015, wird der Ratsbeschluss vom 18.08.2015 zu TOP 4, Vorlage-Nr. 43/2012 2. Ergänzung, nach § 122 Abs. 1, S. 2 GO NRW aufgehoben. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die Anlage. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - Anlage