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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
09.10.15, 13:05
Aktualisiert
20.11.15, 13:05
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 09.10.2015 Vorlagen-Nr.: 56/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 28.10.2015 03.11.2015 19.11.2015 11.02.2016 25.02.2016 Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389 I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 01.09.2015 ist bei der Gemeinde Kreuzau ein Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, um das Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389, eingegangen. Der Antrag liegt als Anlage 1 bei. Zwei fast gleichlautende Anträge sind bereits mit Schreiben vom 03.07.2006 und 04.03.2013 gestellt worden. Beide Anträge wurden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. In beiden Fällen ist das Begehren mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden. Zur Begründung verweise ich auf die Sitzungsvorlagen 27/2013 und 55/2006, die als Anlage 2 beigefügt sind. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im vorliegenden Fall führt zu keinem anderen Ergebnis, wie bereits zu den o.g. vorherigen Anträgen. Zwischenzeitlich haben sich keine Änderungen in Bezug auf die umgebende Bebauung oder die planungsrechtlichen Voraussetzungen ergeben. Den Beschlüssen aus den Jahren 2006 und 2013 entsprechend schlage ich Ihnen vor, den Antrag abzulehnen und die bestehende Abgrenzung des Innenbereichs zu wahren. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, wird abgelehnt, da die bisherige Abgrenzung städtebaulich eine sinnvolle und eindeutige Abgrenzung darstellt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-