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Allgemeine Vorlage (Sitzungsvorlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
306 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
09.10.15, 13:05
Aktualisiert
09.10.15, 13:05

Inhalt der Datei

mIq3Q 2 Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 08.05.2013 56f 2o45 Vorlagen-Nr.: 2712013 - Herr Gottstein - öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 28.05.2013 11.06.2013 25.06.2013 Antrag auf Änderung der bestehenden lnnenbereichssatzung „Üdinger Weg“ im Ortsteil Kreuzau 1. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 04.03.2013 (eingegangen am 09.04.2013) hat: inen Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereichs der lnnenbereichssatzung gestellt. iJas Antragsschreiben mit seinen Anlagen (Lageplan, Plan des Innenbereichs) ist als Anlage 1 beigefügt. Wie Sie dem Antrag entnehmen können, beabsichtigt die Antragstellerin außerhalb des Satzungsbereiches zusätzlich zwei Einfamilienhäuser zu errichten. Mit Schreiben vom 03.07.2006 hatte bereits einen Antrag auf Erweiterung der lnnenbereichssatzung für dieselbe ErweiterungsTlacne gestellt. Das neuerliche Antragsschreiben ist wörtlich fast identisch mit dem Antrag aus dem Jahr 2006 und bezieht sich auf exakt dieselbe Fläche. Der Antrag aus dem Jahr 2006 wurde seinerzeit im Bau- und Planungsausschuss, im Hauptausschuss und im Rat einstimmig, ohne Enthaltung, abgelehnt (VL 55/2006). Seit dem Antrag aus dem Jahre 2006 hat sich an der Situation nichts verändert. Weder die umgebende Bebauung, noch planungsrechtliche Gegebenheiten. Aus diesem Grunde verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Sitzungsvorlage 55/2006 und die dort aufgeführten Schilderungen zum Sachverhalt. Die Sitzungsvorlage ist als Anlage 2 beigefügt. Des Weiteren ist zur besseren räumlichen Einordnung eine Übersichtskarte als Anlage 3 beigefügt. Dem Beschluss aus dem Jahre 2006 entsprechend, schlage ich Ihnen vor, den Antrag abzulehnen und die bestehende Abgrenzung des Innenbereichs zu wahren. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Erweiterung der lnnenbereichssatzung des Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“, wird abgelehnt, da die bisherige Abgrenzung städtebaulich eine sinnvolle, eindeutige Abgrenzung darstellt. Der Bürgermeister i.V. - Schmühl - Anlagen IV. Beratungsemebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: -2- Gemeinde Kreuzau Bahnhofstrasse 7 52372 Kreuzau 04.03.2013 Antrag auf Erweiterung des Innenbereiches Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ramm, hiermit bitte ich um Erweiterung des Innenbereiche s auf meinem Grundstück in Kreuzau, Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Parzelle 389, Üdinger Weg in Richtung Üdingen. Begründung: Es ist vorgesehen auf der Erweiterung des Inne nbereiches 2 Einfamilienhäuser für kinderreiche Familien zu errichten. Die Versorgungsleitungen für Strom, Gas, Was ser und Kanal sind vorhanden. Die anfallende Kosten für Bürgersteig etc. werd en von mir übernommen oder in Auftrag gegeben. Die Bebauung wird der vorhandenen Bebauung angepasst. Die Restfläche, welche zu dem vorhandenen Biotop verbleibt, werde ich, wenn die Erweiterung des Innenbereiches genehmig t wird und die Gemeinde Kreuzau dies wünscht der Gemeinde übertragen, welc he dann dem Biotop zu Gute kommt. Ich bitte daher meinem Antrag stattzugeben, da dies auch das letzte zu bebauende Grundstück dort ist und eine Nachahmfunktion nicht stattfinden kann. Mitfr -‘r‘.hen Grüßen ArIage Lageplan Innenbereichsplan Dürener Kreisbahn (Eisenbahn) ———— 161 — .389: RUHcØENST8ARKT —. 12.5] i.onl sicr R.ELEcJL—_— 360 Ai EO.L1 rii 1 IQ UEs€ I4:ITorp 32 GEMAR<UNG RREUZAIJ FLUR 15 FLURSTOCK 359 —3 — - SiungsvorIage Vorlagen-Nr.: Gemeinde Kreuzau Bauamt Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.10.2006 - 5512006 - -öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 26.10.2006 31.10.2006 07.11.2006 Antrag auf Änderung der bestehenden lnnenbereichssatzung “Üdinger Weg“ im Ortsteil Kreuzau 1. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 31 .05.1990 eine lnnenbereichssatzung gern. § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB als Satzung beschlossen. Die damals noch erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung wurde am 26.06.1990 erteilt. Die Schlussbekanntmachung ist am 17.10.1990 erfolgt, sodass ab diesem Datum die Satzung Rechtskraft erlangt hat. Das Satzungsgebiet ist aus der beiliegenden Flurkartenablichtung (Anlage 3) ersichtlich. einen Antrag auf Erweiterung Mit Schreiben vom 03.07.2006 hat .t als i-inlage 1 beigefügt. Der Umfang der Satzung gestellt. Das entsprechende AIIL,ay der beantragten Erweiterung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Aus der Anlage 2 ist auch ersichtlich, dass inzwischen eine Bebauung zwischen „Üdinger Weg“ und der Rurtalbahn bis zum äußeren Rand der bisherigen lnnenbereichssatzung erfolgt ist. Wie Sie dem Antrag entnehmen können, nunmehr außerhalb des Satzungsbereiches zusätzlich zwei beabsichtigt Einfamilienhäuser zu IIIIILi. -‚ Aus der Sicht der Verwaltung nehme ich wie folgt Stellung: Zunächst bedarf es der Erläuterung zur Vorgeschichte zum Erlass der bestehenden lnnenbereichssatzung überhaupt. Das inzwischen mit zwei Doppelhäusern bebaute Grundstück „Ecke Lohberg/Üdinger Weg“ war bis zum Jahre 1990 gar nicht bebaubar. Es war im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und unterlag dem Landschaftsschutz gemäß der damals geltenden Landschaftsschutzverordnung. Das Grundstück erstreckte sich seinerzeit vom Abzweig „Lohberg“ entlang des „Üdinger Weges“ parallel zur Bahn bis fast zum heutigen Parkplatz „An den drei Erken“. Im Zusammenhang mit der Renaturierung des „Wiesenbaches“ war es erforderlich, dieses Grundstück für die Renaturierung mit anschließender Einleitung in den Mühlenteich in Anspruch zu nehmen (siehe Übersichtsplan damaligen mit dem Die seinerzeitigen Grunderwerbsverhandlurigen Anlage 4). Grundstückseigentümer gestalteten sich äußerst schwierig. Um die Renaturierungsmaßnahme „Wiesenbach“ jedoch nicht zu gefährden, konnte mit allen beteiligten Behörden seinerzeit ein Kompromiss hinsichtlich einer zukünftigen Bebauung des bis dato ja nicht bebaubaren Grundstückes erzielt werden. Das Ergebnis des Kompromisses ist die bestehende Abgrenzung. Diese Abgrenzung war auch städtebaulich sinnvoll, weil auf der gegenüberliegenden Straßenseite, Haus Nr. 68, eine abschließende Bebauung vorhanden war. Theoretisch wäre es seinerzeit auch möglich gewesen, die jetzt beantragte Erweiterungsfläche direkt mit einzubeziehen. Dies ist aber seinerzeit bewusst nicht erfolgt, und zwar aus städtebaulichen Gründen, weil die jetzige Lösung einen klaren sauberen Abschluss der Bebauung darstellt. Des Weiteren sollte aber auch verhindert -‚4-- werden, dass eine Bebauung unmittelbar an das Biotop angrenzen würde. Die damaligen Grundstückseigentümer haben diese Gründe auch nachvollziehen können und respektiert. Der Antragstellerin war beim Erwerb des Grundstückes vor einigen Jahren die planungsrechtliche Situation bekannt. Der jetzige Versuch, die bestehende Innen bereichssatzung zu erweitern ist zwar verständlich, ich schlage Ihnen jedoch vor, diesen Antrag abzulehnen, da ich die damaligen Gründe für die getroffene Abgrenzung nach wie vor für richtig erachte. Auch wenn es sich nur um eine Parzelle handelt und dies landesplanerisch völlig ohne Belang ist und auch möglicherweise Einigung mit der Unteren Landschaftsbehörde über die Herausnahme aus dem Landschaftsplan Kreuzau-Nicieggen erzielt werden könnte, halte ich es für geboten, es bei der klaren Zäsur der Bebauung zu belassen. Für den Fall einer anderslautenden Beschlussfassung weise ich Sie darauf hin, dass der bestehende Schmutz- und Regenwasserkanal um mindestens 20 m verlängert werden muss. Darüber hinaus muss außerhalb der heute festgesetzten Ortsdurchfahrt die Straße mit Rinn- und Bordsteinanlage versehen und gegebenenfalls der bestehende Gehweg verlängert werden. Der Kreis Düren als Baulastträger wird keinerlei Kosten übernehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: „Der Antrag auf Erweiterung der lnnenbereichssatzung des Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“, wird abgelehnt, da die bisherige Abgrenzung städtebaulich eine sinnvolle, eindeutige Abgrenzung darstellt.“ Der Bürgermeister - Ramm - -Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: -2- Antrag Erweiterung der Innenbereichssatzung “Cidinger Weg“ -Lageplan 200 m 1: 5000 7.5.2013 14:37 -