Daten
Kommune
Jülich
Größe
187 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
28.06.17, 09:17
Aktualisiert
28.06.17, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 26.06.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 228/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
29.06.2017
TOP
Ergebnisse
Zurückweisung von Einwendungen gegen den Haushalt 2017
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Einwendungen gegen den Haushalt 2017 gemäß dem beigefügten Schreiben vom 13.02.2017
werden zurückgewiesen.
Begründung:
Nach § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung für die Dauer des Beratungsverfahrens öffentlich auszulegen. Innerhalb einer Frist haben Einwohner und Abgabepflichtige die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Haushalt vorzubringen.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Haushaltsentwurfes 2017 erfolgte mit dem
Amtsblatt vom 10.02.2017. Die Frist zur Vorbringung o.g. Einwendungen wurde darin auf die Zeit
vom 13.02. bis 27.02.2017 festgelegt.
Mit beigefügtem Schreiben vom 13.02.2017 bringt ein Einwohner Einwendungen vor. Die Einwendungen richtet sich gegen
1. die Zahlung des jährlichen Betriebskostenzuschusses in Höhe von zur Zeit 600.000 € an
die Brückenkopfpark Jülich gGmbH,
2. den Ansatz von 100.000 € für die Erstellung eines integerierten Handlungskonzeptes,
3. die Betriebskosten des Ellritzenbrunnens sowie
4. die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Musikschulgrundstück.
§ 80 Absatz 3 der GO NRW regelt, dass der Rat vor Beschluss über den Haushalt in öffentlicher
Sitzung über die Einwendung beschließen muss.
Die Verwaltung schlägt vor, die Einwendungen zu den Punkten 1 und 3 zurückzuweisen. Bezüglich
der Mittel für die Erstellung des Handlungskonzeptes (Punkt 2) ist dies nicht erforderlich, da auch
von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit für die Erstellung nicht mehr gesehen wird. Gleiches
gilt für die Errichtung des Mehrfamilienhauses (Punkt 4), da die Pläne zur Errichtung des Gebäudes
ohnehin nicht weiter verfolgt werden.
Im einzelnen wird zu den Einwendungen wie folgt Stellung genommen:
Zuschuss Brückenkopfpark
Ansatz 2017 = 600.000 €
In seiner Sitzung am 30.06.2016 hat der Stadtrat beschlossen, den Zuschuss an die Brückenkopfpark
gGmbH im Haushalt für die Jahre 2016 bis 2021 auf 600.000 € festzuschreiben. Dieser Betrag steht
der Gesellschaft laut Beschlusstext „zur sicheren Verfügung“. Im Gegenzug sind Geschäftsführung
und Aufsichtsrat allerdings verpflichtet, konkrete Schwerpunkte zu entwickeln, auf die der Park in
den nächsten Jahren ausgerichtet werden soll. Hieran wird gearbeitet.
Erstellung Intergriertes Handlungskonzept
Ansatz 2017 = 100.000 €
Die Erstellung eines integrierten Handlungskonzepts macht nur Sinn, wenn zeitnah Städtebaufördermittel beantragt werden sollen für Maßnahmen, die das Bild der Innenstadt deutlich verändern
würden (andere Verkehrsführung etc.). Da dies offensichtlich dezeit nicht beabsichtigt ist, muss
kein integriertes Handlungskonzept erstellt werden. Fördermittel für Maßnahmen aus gesonderten
Fördertöpfen (z.B. E-Mobilität) können unabhängig vom Vorliegen eines Handlungskonzeptes beantragt werden.
Betriebsaufwand Ellritzenbrunnen
Ansatz 2017 = 2.000 €
Gemessen an den letzten beiden Jahresergebnissen (zwischen 250,00 € und 500,00€) ist der Ansatz
tatsächlich relativ hoch. Im Haushalt sind die Aufwendungen für den Brunnen -wie auch für die
Fontäne Schwanenteich- aber durch Sponsoreneinnahmen in gleicher Höhe gedeckt und belasten
den Haushalt somit nicht.
Der Lazarus-Brunnen in der Kleinen Rurstraße steht nicht im Eigentum der Stadt und wird auch
nicht von der Stadt betrieben.
Errichtung Mehrfamilienhaus
Ansatz 2017 = 2.500.000 €
Das Vorhaben wird nicht weiter verfolgt. Grund hierfür sind insbesondere Vorgaben aus dem
Denkmalschutz, durch die die Realisierung nicht mehr rentabel ist. Die Ansätze 2017 und 2018
wurden mit der zweiten Änderungsliste aus dem Haushalt gestrichen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 228/2017
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 228/2017
Seite 3