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Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
134 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
18.09.15, 13:06
Aktualisiert
18.09.15, 13:06
Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016) Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016)

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Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Stirnberg Kreuzau, 16.09.2015 Vorlagen-Nr.: 48/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 01.10.2015 Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016 I. Sach- und Rechtslage: Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltssicherungskonzept und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat zugeleitet. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 weist im Ergebnisplan Erträge von sowie Aufwendungen von aus. Damit ergibt sich ein Fehlbetrag von Im Finanzplan werden ausgewiesen an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit 29.595.232 €, 34.103.203 €, - 4.507.971 €. 26.750.019 €, 30.413.123 €, 1.512.797 €, 2.083.112 €. Kredite zur Finanzierung von Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 33.000.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die Gemeindesteuern betragen für die Grundsteuer A: 319 v.H. (Vorjahr 299 v.H.), für die Grundsteuer B: 469 v.H. (Vorjahr 449 v.H.) und für die Gewerbesteuer: 464 v.H. (Vorjahr 449 v.H.). Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2016 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden, da die Ausgleichsrücklage bereits seit dem Jahr 2011 aufgezehrt ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt. Der Ergebnisplan weist sowohl im Haushaltsjahr 2016 als auch in den Folgejahren der Finanzplanung bis einschl. des Haushaltsjahres 2020 einen jährlichen Fehlbedarf aus. Die Gemeinde ist zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet. Dieses Konzept, das den Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2021 aufzeigt, ist im Anschluss an den Vorbericht aufgeführt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich. III. Beschlussvorschlag: Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-