Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
08.12.15, 13:06
Aktualisiert
08.12.15, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 07.12.2015
Vorlagen-Nr.: 68/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
25.02.2016
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der amtierende Schiedsmann, Herr Rolf Krudwig, hat mich Anfang September 2015 darüber in
Kenntnis gesetzt, dass er für eine weitere Wahlperiode für das Amt der Schiedsperson nicht mehr
zur Verfügung steht. Da der Vorgenannte auch die Altersgrenze gem. § 2 Abs. 4
Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) erreicht hat, kommt eine Wiederwahl auch aus
rechtlichen Gründen nicht in Betracht.
Nach § 3 Abs. 1 der genannten Vorschrift wählt der Rat die Schiedsperson/stellvertretende
Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren. Bis zu ihrem Amtsantritt bleibt die bisherige
Schiedsperson weiter tätig.
Ich habe daraufhin mit Schreiben vom 9. September 2015 die Fraktionsvorsitzenden im Rat der
Gemeinde Kreuzau von der Sachlage in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, geeignete
Kandidaten für die Besetzung des Schiedsamtes zu benennen. Hierauf ist leider keine Reaktion
erfolgt, so dass ich die Stelle öffentlich sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage der
Gemeinde Kreuzau mit Fristsetzung 20. November 2015 ausgeschrieben habe.
Aufgrund dieser Ausschreibung hat sich Frau Petra Wolf aus Kreuzau mit Schreiben vom
26.10.2015 um das Ehrenamt beworben. Ich verweise diesbezüglich auf das als Anlage
beigefügte Bewerbungsschreiben. Auch habe ich bereits mit Frau Wolf ein persönliches Gespräch
geführt, der den positiven Eindruck der Bewerbung noch verstärkt hat. Da die Vorgenannte die
Eignungsvoraussetzung als Schiedsperson nach § 2 SchAG NRW erfüllt, schlage ich Ihnen daher
vor, Frau Petra Wolf, wohnhaft in 52372 Kreuzau, Dürenerstr. 144, zur Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk Kreuzau für die Dauer von fünf Jahren zu wählen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlussvorschlag:
Zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau wird Frau Petra Wolf, Dürenerstr. 144,
52372 Kreuzau für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
- Ingo Eßer -
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
Anlage