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Allgemeine Vorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
08.12.15, 13:06
Aktualisiert
08.12.15, 13:06
Allgemeine Vorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 07.12.2015 Vorlagen-Nr.: 68/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 25.02.2016 Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der amtierende Schiedsmann, Herr Rolf Krudwig, hat mich Anfang September 2015 darüber in Kenntnis gesetzt, dass er für eine weitere Wahlperiode für das Amt der Schiedsperson nicht mehr zur Verfügung steht. Da der Vorgenannte auch die Altersgrenze gem. § 2 Abs. 4 Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) erreicht hat, kommt eine Wiederwahl auch aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Nach § 3 Abs. 1 der genannten Vorschrift wählt der Rat die Schiedsperson/stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren. Bis zu ihrem Amtsantritt bleibt die bisherige Schiedsperson weiter tätig. Ich habe daraufhin mit Schreiben vom 9. September 2015 die Fraktionsvorsitzenden im Rat der Gemeinde Kreuzau von der Sachlage in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, geeignete Kandidaten für die Besetzung des Schiedsamtes zu benennen. Hierauf ist leider keine Reaktion erfolgt, so dass ich die Stelle öffentlich sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau mit Fristsetzung 20. November 2015 ausgeschrieben habe. Aufgrund dieser Ausschreibung hat sich Frau Petra Wolf aus Kreuzau mit Schreiben vom 26.10.2015 um das Ehrenamt beworben. Ich verweise diesbezüglich auf das als Anlage beigefügte Bewerbungsschreiben. Auch habe ich bereits mit Frau Wolf ein persönliches Gespräch geführt, der den positiven Eindruck der Bewerbung noch verstärkt hat. Da die Vorgenannte die Eignungsvoraussetzung als Schiedsperson nach § 2 SchAG NRW erfüllt, schlage ich Ihnen daher vor, Frau Petra Wolf, wohnhaft in 52372 Kreuzau, Dürenerstr. 144, zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau für die Dauer von fünf Jahren zu wählen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlussvorschlag: Zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau wird Frau Petra Wolf, Dürenerstr. 144, 52372 Kreuzau für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: - Ingo Eßer - Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlage