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Allgemeine Vorlage (Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
10.11.15, 18:16
Aktualisiert
20.01.16, 18:15
Allgemeine Vorlage (Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Frau Schmitz BE: Herr Wolfram Kreuzau, 09.11.2015 Vorlagen-Nr.: 64/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 19.11.2015 03.12.2015 Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Zum 01.10.2014 ist die Neufassung des Bestattungsgesetztes NRW in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen in der kommunalen Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau anzupassen. Im April 2015 hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine Mustersatzung veröffentlicht, die im Oktober 2015 nochmals redaktionell angepasst wurde. Diese Mustersatzung bildet die Grundlage des von der Verwaltung erarbeiteten Satzungsentwurfs. Das Bestattungsangebot auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls den tatsächlichen Begebenheiten angepasst und im Satzungsentwurf entsprechend neu gefasst. Aufgrund der umfassenden Änderungen empfiehlt sich eine Neufassung der Friedhofssatzung, auf den Erlass einer Änderungssatzung sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet werden. Als Anlage beigefügt ist eine Gegenüberstellung die sich wie folgt gliedert: Auf der linken Seite sind die Textpassagen der bisherigen Satzung (durchgestrichen), der Mustersatzung (rote Schriftfarbe) und aus Satzungen anderer Kommunen (blaue Schriftfarbe) aufgeführt. Zudem Erläuterungen bezüglich der in den neunen Satzungsentwurf aufgenommen Regelungen. Auf der rechten Seite ist der neue Satzungsentwurf dargestellt. Die Verwaltung schlägt vor, in einem Sondertermin den endgültigen Satzungsentwurf durch eine Arbeitsgruppe auszuarbeiten und in der nächsten Sitzungsrunde das Ergebnis zur Entscheidung vorzulegen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch den Erlass der Satzung entstehen keine Kosten. Die umfassenden Änderungen der Friedhofsordnung machen allerdings eine Neuberechnung der Friedhofsgebühren und den Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung zwingend erforderlich. Eine Mehr- oder Minderbelastung ergibt sich daraus für den Haushalt nicht, da die entstehenden Kosten vollständig umgelegt werden. III. Beschlussvorschlag: Der endgültige Entwurf einer Neufassung der Friedhofssatzung soll an einem Sondertermin durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet werden. Jede Fraktion benennt der Verwaltung die interessierten Mitglieder für diese Arbeitsgruppe. Die Verwaltung wird dann zu einer gemeinsamen Sitzung einladen. Das Arbeitsergebnis wird erneut zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-