Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
10.11.15, 18:16
Aktualisiert
20.01.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Frau Schmitz
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 09.11.2015
Vorlagen-Nr.: 64/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
19.11.2015
03.12.2015
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Zum 01.10.2014 ist die Neufassung des Bestattungsgesetztes NRW in Kraft getreten.
Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen in der kommunalen Friedhofssatzung der Gemeinde
Kreuzau anzupassen. Im April 2015 hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine
Mustersatzung veröffentlicht, die im Oktober 2015 nochmals redaktionell angepasst wurde. Diese
Mustersatzung bildet die Grundlage des von der Verwaltung erarbeiteten Satzungsentwurfs. Das
Bestattungsangebot auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau wurde in diesem Zusammenhang
ebenfalls den tatsächlichen Begebenheiten angepasst und im Satzungsentwurf entsprechend neu
gefasst.
Aufgrund der umfassenden Änderungen empfiehlt sich eine Neufassung der Friedhofssatzung,
auf den Erlass einer Änderungssatzung sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet
werden.
Als Anlage beigefügt ist eine Gegenüberstellung die sich wie folgt gliedert:
Auf der linken Seite sind die Textpassagen der bisherigen Satzung (durchgestrichen), der
Mustersatzung (rote Schriftfarbe) und aus Satzungen anderer Kommunen (blaue Schriftfarbe)
aufgeführt. Zudem Erläuterungen bezüglich der in den neunen Satzungsentwurf aufgenommen
Regelungen.
Auf der rechten Seite ist der neue Satzungsentwurf dargestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, in einem Sondertermin den endgültigen Satzungsentwurf durch eine
Arbeitsgruppe auszuarbeiten und in der nächsten Sitzungsrunde das Ergebnis zur Entscheidung
vorzulegen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch den Erlass der Satzung entstehen keine Kosten. Die umfassenden Änderungen der
Friedhofsordnung machen allerdings eine Neuberechnung der Friedhofsgebühren und den Erlass
einer neuen Friedhofsgebührensatzung zwingend erforderlich. Eine Mehr- oder Minderbelastung
ergibt sich daraus für den Haushalt nicht, da die entstehenden Kosten vollständig umgelegt
werden.
III. Beschlussvorschlag:
Der endgültige Entwurf einer Neufassung der Friedhofssatzung soll an einem Sondertermin durch
eine Arbeitsgruppe erarbeitet werden. Jede Fraktion benennt der Verwaltung die interessierten
Mitglieder für diese Arbeitsgruppe. Die Verwaltung wird dann zu einer gemeinsamen Sitzung
einladen.
Das Arbeitsergebnis wird erneut zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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