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Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
148 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
21.01.16, 18:15
Aktualisiert
21.01.16, 18:15
Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016) Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016) Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Büchel BE: Herr Gottstein Kreuzau, 20.01.2016 Vorlagen-Nr.: 6/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.02.2016 25.02.2016 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016 I. Sach- und Rechtslage: Die Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. -KIG- hat mit Datum vom 30.12.2015 die Genehmigungen von Sonntagsöffnungen anlässlich des „Radrennens Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016 für den Ortsteil Kreuzau beantragt. Das vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene und am 21.11.2006 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) wurde durch den Landtag mit Datum vom 30. April 2013 geändert. Das Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013 ist am 18. Mai 2013 in Kraft getreten. Nach § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein. Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes kann die Gemeinde als zuständige örtliche Ordnungsbehörde das Offenhalten von Verkaufsstellen durch ordnungsbehördliche Verordnung zulassen. Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18:00 Uhr enden. Das vorstehend genannte Änderungsgesetz fordert in § 6 Abs. 4 vor Erlass der Rechtsverordnung eine Anhörung der zuständigen Gewerkschaften, Arbeiter- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer. Diese Anhörung ist zwischenzeitlich erfolgt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet, da die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme noch nicht abgelaufen ist. Aufgrund eines bisher noch nicht veröffentlichten Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. November 2015 (BVerwG 8 CN 2.14) reicht es zukünftig nicht mehr aus, den Anlass der Veranstaltung für den entsprechenden verkaufsoffenen Sonntag zu benennen, sondern die jeweiligen Kommunen müssen laut Gericht zu den Besucherzahlen „eine vertretbar entsprechende Prognose“ erstellen. Der Besucherstrom zu dem jeweiligen Anlass muss für sich genommen schon so groß sein, dass er „die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt“ (der Markt und nicht die Ladenöffnung muss den öffentlichen Charakter des Tages prägen und einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der über der zu erwartenden Anzahl der Ladenbesucher liegt). Im Übrigen muss die Ladenöffnung auf das „Umfeld des Anlasses“ begrenzt bleiben. Die von der Kreuzauer Interessengemeinschaft beantragten 4 verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2016 werden aufgrund der neuen Richtlinien nachstehend erläutert bzw. prognostiziert. 1. Verkaufsoffener Sonntag am 17.04.2016 aus Anlass des Radrennens Bereits seit dem Jahre 2010 ist Kreuzau Start- und Zielpunkt des seit Jahrzehnten stattfindenden internationalen Radrennens „Rund um Düren“. Neben den rund 800 teilnehmenden Radsportlern kommen tausende Radsportfreunde aus dem In- und Ausland in den Ortskern Kreuzau, um diesen Radsportklassiker mitzuerleben. Jährlich und auch in diesem Jahr werden insgesamt ca. 5000 Besucher erwartet, die des Radsports wegen hier anreisen. Da dieses Eifel-Radrennen an sich schon diese große Besucherschar anzieht, nutzt die Kreuzauer Interessengemeinschaft auch in diesem Jahr die Gelegenheit, ihren ersten verkaufsoffenen Sonntag des Jahres aus Anlass des Radsporttages durchzuführen. Die Besucherprognose für die Kreuzauer Geschäftswelt wird mit ca. 500 Kunden beziffert. 2. Verkaufsoffener Sonntag am 03.07.2016 aus Anlass des Kunst- und Handwerkermarktes Da der Kunst- und Handwerkermarkt aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre anlässlich des Ortsfestes an sich schon viele Besucher anzieht und im Ortskern für ein buntes Treiben sorgt, plant die Kreuzauer Interessengemeinschaft am ersten Juli-Wochenende einen Kunst- und Handwerkermarkt für Gewerbe und private Hobby-Handwerker. Es werden sowohl ortsansässige Gewerbetreibende ihre Waren (z.B. Steinmetz-, Holz- und Kunstarbeiten) anbieten als auch viele private Hobby-Handwerker werden für ein abwechslungsreiches Angebot sorgen. Damit ein breiteres Publikum angezogen wird, das insbesondere Autoliebhaber anspricht, plant die KIG in diesem Jahr im Bereich des Parkplatzes an der Hauptstraße gegenüber dem ehemaligen Postgebäude eine Oldtimerausstellung. Mehrere Stände mit gehobener Gastronomie sollen das örtliche Gastronomieangebot abrunden. Für dieses Event, das von der Kreuzauer Interessengemeinschaft veranstaltet wird, werden ca. 4.000 Besucher erwartet. Die Prognose für den verkaufsoffenen Sonntag der Kreuzauer Geschäftswelt liegt bei ca. 1000 Kunden. 3. Verkaufsoffener Sonntag am 04.09.2016 aus Anlass des Ortsfestes Kreuzau Seit Jahrzehnten ist das Ortsfest Kreuzau mit seinem traditionellen Antik-und Trödel- sowie Kunstund Handwerkermarkt über die Gemeinde- und Kreisgrenze hinaus bekannt und zieht jährlich ca. 20.000 Besucher aus nah und fern an. Der Antik- und Trödelmarkt mit Kunst- und Handwerkermarkt und nicht zuletzt die auf dem Schulhof der Grundschule aufgebauten Kindertrödelstände sowie das auf mehreren Bühnen dargebotene Musikprogramm gelten alljährlich als Publikumsmagnet. Das bei Jung und Alt beliebte Event weist seit Jahren bleibende hohe Besucherzahlen aus, die auch für das Jahr 2016 prognostiziert werden. Die Kreuzauer Interessengemeinschaft verzeichnet alljährlich ca. 3000 Kunden in ihren Geschäften und gerade dieser verkaufsoffene Sonntag stellt für die Geschäftsinhaber eine große Einnahmequelle dar. 4. Verkaufsoffener Sonntag am 27.11.2016 aus Anlass des Adventsmarktes Kreuzau Seit mehreren Jahren veranstaltet die Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. am ersten Adventswochenende einen Adventsmarkt in der Festhalle Kreuzau. Hierzu wird die Festhalle mit Handwerker- und Kunsthandwerker - Verkaufsständen ausgestattet und festlich geschmückt. Eine große Cafeteria sowie Musikdarbietungen und Rahmenprogramm (Nikolausbesuch und Kutschfahrten in den Ort) runden das Event ab. Diese Veranstaltung verzeichnet seit Jahren trotz der vielen Weihnachtsmärkte in der Umgebung gute Besucherzahlen von ca. 2000, die teilweise von der Festhalle in den Ort zum Einkaufen -2- pendeln. Für den verkaufsoffenen Sonntag der Kreuzauer Interessengemeinschaft im Ortskern Kreuzau werden ca. 500 Kunden prognostiziert. Aus den vorgenannten Erläuterungen zu 1. bis 4. ist ersichtlich, dass bei jeder der vorgenannten Veranstaltungen die Zahl der zu erwartenden Besucher bei weitem die prognostizierte Anzahl der tatsächlichen Ladenbesucher übersteigt. Somit erklärt sich, dass der jeweilige Anlass an sich und nicht die Ladenöffnung den großen Besucherstrom anzieht und damit den Bestimmungen gemäß o.a. Urteil Rechnung getragen wird. Die Bereichsbegrenzung für die Ladenöffnungen bei allen vorgenannten Veranstaltungen ist der Ortskern Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und Mühlengasse. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine, da die Veröffentlichung der ordnungsbehördlichen Verordnung im Amtsblatt erfolgt. III. Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) 2) 3) 4) Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Kunst- u. Handwerkermarktes am 03.07.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Ortsfestes am 04.09.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Adventsmarktes am 27.11.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-