Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
148 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
21.01.16, 18:15
Aktualisiert
21.01.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Büchel
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 20.01.2016
Vorlagen-Nr.: 6/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.02.2016
25.02.2016
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des
Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des
Adventsmarktes am 27.11.2016
I. Sach- und Rechtslage:
Die Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. -KIG- hat mit Datum vom 30.12.2015 die
Genehmigungen von Sonntagsöffnungen anlässlich des „Radrennens Rund um Düren“ am
17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016
und des Adventsmarktes am 27.11.2016 für den Ortsteil Kreuzau beantragt.
Das vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene und am 21.11.2006 in Kraft getretene
Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) wurde durch
den Landtag mit Datum vom 30. April 2013 geändert. Das Gesetz zur Änderung des
Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013 ist am 18. Mai 2013 in Kraft getreten.
Nach § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen,
Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden an jährlich
höchstens vier Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein.
Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes kann die Gemeinde als zuständige örtliche Ordnungsbehörde
das Offenhalten von Verkaufsstellen durch ordnungsbehördliche Verordnung zulassen. Der
Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf
zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18:00 Uhr enden.
Das vorstehend genannte Änderungsgesetz fordert in § 6 Abs. 4 vor Erlass der Rechtsverordnung
eine Anhörung der zuständigen Gewerkschaften, Arbeiter- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, der
Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer. Diese Anhörung ist zwischenzeitlich
erfolgt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet, da die Frist zur Abgabe einer
Stellungnahme noch nicht abgelaufen ist.
Aufgrund eines bisher noch nicht veröffentlichten Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.
November 2015 (BVerwG 8 CN 2.14) reicht es zukünftig nicht mehr aus, den Anlass der
Veranstaltung für den entsprechenden verkaufsoffenen Sonntag zu benennen, sondern die
jeweiligen Kommunen müssen laut Gericht zu den Besucherzahlen „eine vertretbar entsprechende
Prognose“ erstellen. Der Besucherstrom zu dem jeweiligen Anlass muss für sich genommen
schon so groß sein, dass er „die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt“ (der Markt
und nicht die Ladenöffnung muss den öffentlichen Charakter des Tages prägen und einen
beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der über der zu erwartenden Anzahl der Ladenbesucher
liegt).
Im Übrigen muss die Ladenöffnung auf das „Umfeld des Anlasses“ begrenzt bleiben.
Die von der Kreuzauer Interessengemeinschaft beantragten 4 verkaufsoffenen Sonntage für das
Jahr 2016 werden aufgrund der neuen Richtlinien nachstehend erläutert bzw. prognostiziert.
1. Verkaufsoffener Sonntag am 17.04.2016 aus Anlass des Radrennens
Bereits seit dem Jahre 2010 ist Kreuzau Start- und Zielpunkt des seit Jahrzehnten stattfindenden
internationalen Radrennens „Rund um Düren“. Neben den rund 800 teilnehmenden Radsportlern
kommen tausende Radsportfreunde aus dem In- und Ausland in den Ortskern Kreuzau, um
diesen Radsportklassiker mitzuerleben.
Jährlich und auch in diesem Jahr werden insgesamt ca. 5000 Besucher erwartet, die des
Radsports wegen hier anreisen.
Da dieses Eifel-Radrennen an sich schon diese große Besucherschar anzieht, nutzt die Kreuzauer
Interessengemeinschaft auch in diesem Jahr die Gelegenheit, ihren ersten verkaufsoffenen
Sonntag des Jahres aus Anlass des Radsporttages durchzuführen.
Die Besucherprognose für die Kreuzauer Geschäftswelt wird mit ca. 500 Kunden beziffert.
2. Verkaufsoffener Sonntag am 03.07.2016 aus Anlass des Kunst- und Handwerkermarktes
Da der Kunst- und Handwerkermarkt aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre anlässlich des
Ortsfestes an sich schon viele Besucher anzieht und im Ortskern für ein buntes Treiben sorgt,
plant die Kreuzauer Interessengemeinschaft am ersten Juli-Wochenende einen Kunst- und
Handwerkermarkt für Gewerbe und private Hobby-Handwerker. Es werden sowohl ortsansässige
Gewerbetreibende ihre Waren (z.B. Steinmetz-, Holz- und Kunstarbeiten) anbieten als auch viele
private Hobby-Handwerker werden für ein abwechslungsreiches Angebot sorgen.
Damit ein breiteres Publikum angezogen wird, das insbesondere Autoliebhaber anspricht, plant
die KIG in diesem Jahr im Bereich des Parkplatzes an der Hauptstraße gegenüber dem
ehemaligen Postgebäude eine Oldtimerausstellung. Mehrere Stände mit gehobener Gastronomie
sollen das örtliche Gastronomieangebot abrunden.
Für dieses Event, das von der Kreuzauer Interessengemeinschaft veranstaltet wird, werden ca.
4.000 Besucher erwartet.
Die Prognose für den verkaufsoffenen Sonntag der Kreuzauer Geschäftswelt liegt bei ca. 1000
Kunden.
3. Verkaufsoffener Sonntag am 04.09.2016 aus Anlass des Ortsfestes Kreuzau
Seit Jahrzehnten ist das Ortsfest Kreuzau mit seinem traditionellen Antik-und Trödel- sowie Kunstund Handwerkermarkt über die Gemeinde- und Kreisgrenze hinaus bekannt und zieht jährlich ca.
20.000 Besucher aus nah und fern an. Der Antik- und Trödelmarkt mit Kunst- und
Handwerkermarkt und nicht zuletzt die auf dem Schulhof der Grundschule aufgebauten
Kindertrödelstände sowie das auf mehreren Bühnen dargebotene Musikprogramm gelten
alljährlich als Publikumsmagnet. Das bei Jung und Alt beliebte Event weist seit Jahren bleibende
hohe Besucherzahlen aus, die auch für das Jahr 2016 prognostiziert werden.
Die Kreuzauer Interessengemeinschaft verzeichnet alljährlich ca. 3000 Kunden in ihren
Geschäften und gerade dieser verkaufsoffene Sonntag stellt für die Geschäftsinhaber eine große
Einnahmequelle dar.
4. Verkaufsoffener Sonntag am 27.11.2016 aus Anlass des Adventsmarktes Kreuzau
Seit mehreren Jahren veranstaltet die Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. am ersten
Adventswochenende einen Adventsmarkt in der Festhalle Kreuzau. Hierzu wird die Festhalle mit
Handwerker- und Kunsthandwerker - Verkaufsständen ausgestattet und festlich geschmückt. Eine
große Cafeteria sowie Musikdarbietungen und Rahmenprogramm (Nikolausbesuch und
Kutschfahrten in den Ort) runden das Event ab.
Diese Veranstaltung verzeichnet seit Jahren trotz der vielen Weihnachtsmärkte in der Umgebung
gute Besucherzahlen von ca. 2000, die teilweise von der Festhalle in den Ort zum Einkaufen
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pendeln. Für den verkaufsoffenen Sonntag der Kreuzauer Interessengemeinschaft im Ortskern
Kreuzau werden ca. 500 Kunden prognostiziert.
Aus den vorgenannten Erläuterungen zu 1. bis 4. ist ersichtlich, dass bei jeder der vorgenannten
Veranstaltungen die Zahl der zu erwartenden Besucher bei weitem die prognostizierte Anzahl der
tatsächlichen Ladenbesucher übersteigt. Somit erklärt sich, dass der jeweilige Anlass an sich und
nicht die Ladenöffnung den großen Besucherstrom anzieht und damit den Bestimmungen gemäß
o.a. Urteil Rechnung getragen wird.
Die Bereichsbegrenzung für die Ladenöffnungen bei allen vorgenannten Veranstaltungen ist der
Ortskern Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und Mühlengasse.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine, da die Veröffentlichung der ordnungsbehördlichen Verordnung im Amtsblatt erfolgt.
III. Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie
des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai
2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der im Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des
1)
2)
3)
4)
Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Kunst- u. Handwerkermarktes am 03.07.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Ortsfestes am 04.09.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Adventsmarktes am 27.11.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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