Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
107 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
01.02.16, 18:15
Aktualisiert
01.02.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Becker
BE: Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 01.02.2016
Vorlagen-Nr.: 7/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.02.2016
25.02.2016
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und
Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015
I. Sach- und Rechtslage
Wie in der Ratssitzung vom 01.10.2015 mitgeteilt, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit
Schreiben vom 11.09.2015 einen Antrag auf Herrichtung freier WLAN-Zugänge in Gebäuden und
Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau beantragt. Das Antragsschreiben ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Möglichkeiten der Einrichtung von frei zugänglichem WLAN wurden seitens der Verwaltung
geprüft. Bei Einrichtung eines WLAN-Zuganges für Jedermann muss beachtet werden, dass
gemäß geltendem Telemediengesetz der Betreiber des Zuganges für die sogenannte
Störerhaftung und die Verletzungen der Urheberrechte verantwortlich ist. Daher muss nach den
aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der WLAN-Zugang entsprechend gesichert werden, damit
der WLAN-Betreiber im Falle eines Vergehens den Nutzer benennen und der Anbieter somit nicht
in Regress genommen werden kann.
Die Störerhaftung stellt hierzulande noch immer eine der zahlreichen Hürden auf dem Weg in eine
digitale Gesellschaft dar. Öffnen private Betreiber ihr Funknetz für die Allgemeinheit, so können
sie wegen Rechtsverletzungen, die Dritte auf diesem Weg begehen, auf Unterlassung in Anspruch
genommen und kostenpflichtig abgemahnt werden.
Leider musste die Grundschule Obermaubach dies vor 3 – 4 Jahren bereits negativ erfahren. Hier
hatte ein unbekannter Dritter das WLAN genutzt um widerrechtlich Daten zu laden und die Schule
erhielt eine Abmahnung bzw. Rechnung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält es zum Schutz vor Missbrauch des Netzzugangs für zumutbar,
das WLAN zu verschlüsseln und es auf diese Weise für die Allgemeinheit unzugänglich zu
machen.
Zurzeit liegt eine Gesetzesänderung dem Bundestag vor. Nach entsprechender Verabschiedung
muss die Sach- und Rechtslage erneut erörtert und bewertet werden. Inwieweit eine Änderung der
Störerhaftung erfolgt, ist offen.
Der Deutsche Städtetag (10. Sitzung des Arbeitskreises „Organisation und elektronische
Verwaltungsdienste“) am 01./02. Oktober 2015 in Köln, TOP 11 („frei zugängliches WLAN in den
Städten“), empfiehlt den Mitgliedskommunen zunächst noch abzuwarten, bis die Änderung des
Telemediengesetzes endgültige Rechtskraft erlangt hat.
Im Schnellbrief Nr. 285/2015 (Anlage 2) wird die Problematik des öffentlichen WLANs aufgezeigt.
Auch hier wird auf die Freifunk-Anbindung hingewiesen. Der Verfasser geht darauf ein, dass ein
minimales Restrisiko bezüglich der Störerhaftung (unklare Rechtslage) besteht. Durch den StGB
NRW wird keine Empfehlung, mit welcher Lösung ein öffentliches WLANs eingerichtet werden
soll, ausgesprochen.
Für die vom Antragsteller vorgeschlagene Lösung des Freifunk Rheinland e.V. habe ich mich aus
den v. g. Gründen nicht entschieden. Zurzeit ist vor dem Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg ein Verfahren eines Freifunkers aus Bayern anhängig, in dem die Frage der
Störerhaftung geklärt werden soll. (Artikel aus „Heise“ vom 09.12.2015, Anlage 3). Inwieweit
zukünftig private oder Firmen-Internetzugänge rechtssicher über die Freifunklösung genutzt
werden können, kann nicht vorhergesagt werden.
Aktuell ist es so, dass sich von den 14 kreisangehörigen Kommunen lediglich die Städte Düren
und Jülich sowie die Gemeinde Langerwehe für eine Freifunklösung entschieden haben. Alle
weiteren Städte und Gemeinden nutzen die KDVZ oder andere Anbieter, wie die Telekom bzw.
Unitymedia oder auch Netcologne.
In Zusammenarbeit mit der KDVZ nutzt auch die Gemeinde Kreuzau eine WLAN-Lösung in
verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen. Der Nutzer muss sich über seine Mobilfunknummer
authentifizieren, was der gesetzlichen Vorgabe entspricht. Danach hat er unbeschränkten Zugang
zum Internet.
Die Einrichtung eines WLAN-Zugangs mit einem AccessPoint kostet einmalig ca. 950 Euro.
Weiterhin fallen monatlich Kosten in Höhe von etwa 50 Euro für den Telefonanschluss/ DSLZugang an, soweit dieser nicht bereits vorhanden ist (ca. 30 € zusätzlich für DSL).
Die KDVZ-Lösung wird aktuell in den beiden Asylunterkünften in Boich sowie im Jugendraum in
Kreuzau und im Rathaus Kreuzau angeboten. Die Einwahl in das Bürgernetz wird gespeichert und
kann an allen Standorten für die Gültigkeitsdauer genutzt werden. Negative Nutzungsbewertungen
sind bisher nicht bekannt.
Die Einrichtung in Boich war einfach möglich. Aufgrund des schlechten Mobilfunkempfangs
musste in der Unterkunft ein Nottelefon zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang
wurde dann eine DSL-Anbindung hergestellt und die WLAN-Lösung der KDVZ-Frechen für die
beiden Unterkünfte eingerichtet. Die beiden Objekte sind mit Richtfunk verbunden.
Mittlerweile wurde festgestellt, dass der WLAN-Zugang in der Unterkunft Gereonstraße durch die
Bewohner mutwillig zerstört wurde.
Die weiteren Unterkünfte benötigen keinen zwingenden Telefonanschluss, da hier das
Mobilfunknetz ausgebaut ist. In diesen Unterkünften muss ein Nottelefon nicht vorhanden sein.
Sollte hier auch das Bürgernetz eingeführt werden, so müssen hierfür Haushaltsmittel zur
Verfügung gestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.000 € je Objekt, für die Hardware
und ca. 50 Euro monatlich für den Telefon und Internet-Anschluss. Hierbei wird je Unterkunft ein
AccessPoint mit begrenzter WLAN Reichweite eingerichtet. Werden weitere AccessPoints für
mehr Abdeckung benötigt, muss pro AccessPoint mit zusätzlich Kosten von ca. 490 Euro
gerechnet werden.
Zurzeit bestehen Überlegungen, die Festhalle auch per Bürgernetz anzuschließen. Hier werden
Gespräche mit dem Jugend- und Kulturförderverein Kreuzau geführt.
In gemeindlichen Einrichtungen, ist die Einrichtung eines öffentlichen WLANs grundsätzlich
möglich. Die Kosten habe ich Ihnen oben dargelegt.
Objekt
Telefon vorhanden
Bemerkungen
Rathaus Kreuzau
Jugendheim Festhalle
Festhalle Kreuzau
Ja
Ja
Ja
bereits eingerichtet
bereits eingerichtet
In Planung über Bürgernetz; Kosten
übernimmt der Verein nach aktueller
Information
-2-
Asylunterkünfte Boich
Unterkunft Untermaubach
Unterkunft Kreuzau
Unterkunft Stockheim
Unterkunft Obermaubach
Bürgerhaus
Turnhalle Drove
Sporthalle Kreuzau
Turnhalle Obermaubach
Turnhalle Winden
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja – privat
Ja – Gemeinde
Ja – Gemeinde
Ja – Gemeinde
Ja – Gemeinde
Gesamt
bereits eingerichtet
600 €/Jahr, ca. 1.000 €/einmalig
600 €/Jahr, ca. 1.000 €/einmalig
600 €/Jahr, ca. 1.000 €/einmalig
600 €/Jahr, ca. 1.000 €/einmalig
360 €/Jahr ca. 1.000 €/einmalig
360 €/Jahr ca. 1.000 €/einmalig
360 €/Jahr ca. 1.000 €/einmalig
360 €/Jahr ca. 1.000 €/einmalig
360 €/Jahr ca. 1.000 €/einmalig
4.200 €/Jahr, 9.000 €/einmalig
Seitens der Verwaltung ist ein weiterer Ausbau des Bürgernetzes zurzeit nicht angedacht, da
Haushaltsmittel für den Ausbau nicht zu Verfügung stehen. Versorgt sind, wie bereits
angesprochen, der Jugendraum Kreuzau, die Asylunterkunft in Boich sowie das Rathaus Kreuzau.
Sobald die Änderung des Telemediengesetzes Rechtskraft erlangt hat, werde ich eine erneute
Überprüfung vornehmen und Ihnen berichten. Auch die Nutzung von Freifunk ist aus meiner Sicht
nach Klärung der Störerhaftung denkbar. Inwieweit hier eine Lösung in Sicht ist, ist unklar. Diese
Entscheidung hat außerordentliche Auswirkungen auf die Anschaffungskosten der Endgeräte.
Denn die Freifunk-Lösung ist mit ca. 25 € bis 70 € je Router (einmalig) entsprechend günstiger. Es
entstehen jährliche Kosten von ca. 600 € für den DSL-Anschluss. An einen vorhandenen oder
neuen DSL-Anschluss wird das entsprechende Freifunk-Modem angeschlossen. Dieses stellt
dann eine Verbindung über einen VPN-Tunnel zu den Servern der Freifunk GmbH her. Hierüber
erfolgt dann der Zugang in das Internet. Die Einwahl erfolgt über die WLAN-Router ohne jegliche
Authentifizierung.
II: Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Falle eines Beschlusses müssen Haushaltsmittel lt. vorstehender Aufstellung bereitgestellt
werden.
III. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bedarfsfall eine WLAN-Anbindung in Rahmen der KDVZLösung einzurichten, soweit Mittel zur Verfügung stehen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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