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Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
107 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
01.02.16, 18:15
Aktualisiert
01.02.16, 18:15
Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Becker BE: Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 01.02.2016 Vorlagen-Nr.: 7/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.02.2016 25.02.2016 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015 I. Sach- und Rechtslage Wie in der Ratssitzung vom 01.10.2015 mitgeteilt, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 11.09.2015 einen Antrag auf Herrichtung freier WLAN-Zugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau beantragt. Das Antragsschreiben ist als Anlage 1 beigefügt. Die Möglichkeiten der Einrichtung von frei zugänglichem WLAN wurden seitens der Verwaltung geprüft. Bei Einrichtung eines WLAN-Zuganges für Jedermann muss beachtet werden, dass gemäß geltendem Telemediengesetz der Betreiber des Zuganges für die sogenannte Störerhaftung und die Verletzungen der Urheberrechte verantwortlich ist. Daher muss nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der WLAN-Zugang entsprechend gesichert werden, damit der WLAN-Betreiber im Falle eines Vergehens den Nutzer benennen und der Anbieter somit nicht in Regress genommen werden kann. Die Störerhaftung stellt hierzulande noch immer eine der zahlreichen Hürden auf dem Weg in eine digitale Gesellschaft dar. Öffnen private Betreiber ihr Funknetz für die Allgemeinheit, so können sie wegen Rechtsverletzungen, die Dritte auf diesem Weg begehen, auf Unterlassung in Anspruch genommen und kostenpflichtig abgemahnt werden. Leider musste die Grundschule Obermaubach dies vor 3 – 4 Jahren bereits negativ erfahren. Hier hatte ein unbekannter Dritter das WLAN genutzt um widerrechtlich Daten zu laden und die Schule erhielt eine Abmahnung bzw. Rechnung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält es zum Schutz vor Missbrauch des Netzzugangs für zumutbar, das WLAN zu verschlüsseln und es auf diese Weise für die Allgemeinheit unzugänglich zu machen. Zurzeit liegt eine Gesetzesänderung dem Bundestag vor. Nach entsprechender Verabschiedung muss die Sach- und Rechtslage erneut erörtert und bewertet werden. Inwieweit eine Änderung der Störerhaftung erfolgt, ist offen. Der Deutsche Städtetag (10. Sitzung des Arbeitskreises „Organisation und elektronische Verwaltungsdienste“) am 01./02. Oktober 2015 in Köln, TOP 11 („frei zugängliches WLAN in den Städten“), empfiehlt den Mitgliedskommunen zunächst noch abzuwarten, bis die Änderung des Telemediengesetzes endgültige Rechtskraft erlangt hat. Im Schnellbrief Nr. 285/2015 (Anlage 2) wird die Problematik des öffentlichen WLANs aufgezeigt. Auch hier wird auf die Freifunk-Anbindung hingewiesen. Der Verfasser geht darauf ein, dass ein minimales Restrisiko bezüglich der Störerhaftung (unklare Rechtslage) besteht. Durch den StGB NRW wird keine Empfehlung, mit welcher Lösung ein öffentliches WLANs eingerichtet werden soll, ausgesprochen. Für die vom Antragsteller vorgeschlagene Lösung des Freifunk Rheinland e.V. habe ich mich aus den v. g. Gründen nicht entschieden. Zurzeit ist vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Verfahren eines Freifunkers aus Bayern anhängig, in dem die Frage der Störerhaftung geklärt werden soll. (Artikel aus „Heise“ vom 09.12.2015, Anlage 3). Inwieweit zukünftig private oder Firmen-Internetzugänge rechtssicher über die Freifunklösung genutzt werden können, kann nicht vorhergesagt werden. Aktuell ist es so, dass sich von den 14 kreisangehörigen Kommunen lediglich die Städte Düren und Jülich sowie die Gemeinde Langerwehe für eine Freifunklösung entschieden haben. Alle weiteren Städte und Gemeinden nutzen die KDVZ oder andere Anbieter, wie die Telekom bzw. Unitymedia oder auch Netcologne. In Zusammenarbeit mit der KDVZ nutzt auch die Gemeinde Kreuzau eine WLAN-Lösung in verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen. Der Nutzer muss sich über seine Mobilfunknummer authentifizieren, was der gesetzlichen Vorgabe entspricht. Danach hat er unbeschränkten Zugang zum Internet. Die Einrichtung eines WLAN-Zugangs mit einem AccessPoint kostet einmalig ca. 950 Euro. Weiterhin fallen monatlich Kosten in Höhe von etwa 50 Euro für den Telefonanschluss/ DSLZugang an, soweit dieser nicht bereits vorhanden ist (ca. 30 € zusätzlich für DSL). Die KDVZ-Lösung wird aktuell in den beiden Asylunterkünften in Boich sowie im Jugendraum in Kreuzau und im Rathaus Kreuzau angeboten. Die Einwahl in das Bürgernetz wird gespeichert und kann an allen Standorten für die Gültigkeitsdauer genutzt werden. Negative Nutzungsbewertungen sind bisher nicht bekannt. Die Einrichtung in Boich war einfach möglich. Aufgrund des schlechten Mobilfunkempfangs musste in der Unterkunft ein Nottelefon zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang wurde dann eine DSL-Anbindung hergestellt und die WLAN-Lösung der KDVZ-Frechen für die beiden Unterkünfte eingerichtet. Die beiden Objekte sind mit Richtfunk verbunden. Mittlerweile wurde festgestellt, dass der WLAN-Zugang in der Unterkunft Gereonstraße durch die Bewohner mutwillig zerstört wurde. Die weiteren Unterkünfte benötigen keinen zwingenden Telefonanschluss, da hier das Mobilfunknetz ausgebaut ist. In diesen Unterkünften muss ein Nottelefon nicht vorhanden sein. Sollte hier auch das Bürgernetz eingeführt werden, so müssen hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.000 € je Objekt, für die Hardware und ca. 50 Euro monatlich für den Telefon und Internet-Anschluss. Hierbei wird je Unterkunft ein AccessPoint mit begrenzter WLAN Reichweite eingerichtet. Werden weitere AccessPoints für mehr Abdeckung benötigt, muss pro AccessPoint mit zusätzlich Kosten von ca. 490 Euro gerechnet werden. Zurzeit bestehen Überlegungen, die Festhalle auch per Bürgernetz anzuschließen. Hier werden Gespräche mit dem Jugend- und Kulturförderverein Kreuzau geführt. In gemeindlichen Einrichtungen, ist die Einrichtung eines öffentlichen WLANs grundsätzlich möglich. Die Kosten habe ich Ihnen oben dargelegt. Objekt Telefon vorhanden Bemerkungen Rathaus Kreuzau Jugendheim Festhalle Festhalle Kreuzau Ja Ja Ja bereits eingerichtet bereits eingerichtet In Planung über Bürgernetz; Kosten übernimmt der Verein nach aktueller Information -2- Asylunterkünfte Boich Unterkunft Untermaubach Unterkunft Kreuzau Unterkunft Stockheim Unterkunft Obermaubach Bürgerhaus Turnhalle Drove Sporthalle Kreuzau Turnhalle Obermaubach Turnhalle Winden Ja Nein Nein Nein Nein Ja – privat Ja – Gemeinde Ja – Gemeinde Ja – Gemeinde Ja – Gemeinde Gesamt bereits eingerichtet 600 €/Jahr, ca. 1.000 €/einmalig 600 €/Jahr, ca. 1.000 €/einmalig 600 €/Jahr, ca. 1.000 €/einmalig 600 €/Jahr, ca. 1.000 €/einmalig 360 €/Jahr ca. 1.000 €/einmalig 360 €/Jahr ca. 1.000 €/einmalig 360 €/Jahr ca. 1.000 €/einmalig 360 €/Jahr ca. 1.000 €/einmalig 360 €/Jahr ca. 1.000 €/einmalig 4.200 €/Jahr, 9.000 €/einmalig Seitens der Verwaltung ist ein weiterer Ausbau des Bürgernetzes zurzeit nicht angedacht, da Haushaltsmittel für den Ausbau nicht zu Verfügung stehen. Versorgt sind, wie bereits angesprochen, der Jugendraum Kreuzau, die Asylunterkunft in Boich sowie das Rathaus Kreuzau. Sobald die Änderung des Telemediengesetzes Rechtskraft erlangt hat, werde ich eine erneute Überprüfung vornehmen und Ihnen berichten. Auch die Nutzung von Freifunk ist aus meiner Sicht nach Klärung der Störerhaftung denkbar. Inwieweit hier eine Lösung in Sicht ist, ist unklar. Diese Entscheidung hat außerordentliche Auswirkungen auf die Anschaffungskosten der Endgeräte. Denn die Freifunk-Lösung ist mit ca. 25 € bis 70 € je Router (einmalig) entsprechend günstiger. Es entstehen jährliche Kosten von ca. 600 € für den DSL-Anschluss. An einen vorhandenen oder neuen DSL-Anschluss wird das entsprechende Freifunk-Modem angeschlossen. Dieses stellt dann eine Verbindung über einen VPN-Tunnel zu den Servern der Freifunk GmbH her. Hierüber erfolgt dann der Zugang in das Internet. Die Einwahl erfolgt über die WLAN-Router ohne jegliche Authentifizierung. II: Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Falle eines Beschlusses müssen Haushaltsmittel lt. vorstehender Aufstellung bereitgestellt werden. III. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, im Bedarfsfall eine WLAN-Anbindung in Rahmen der KDVZLösung einzurichten, soweit Mittel zur Verfügung stehen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -3-