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Allgemeine Vorlage (Schnellbrief)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
202 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
01.02.16, 18:15
Aktualisiert
01.02.16, 18:15
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? V( /C‘(6 Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Stadte-u,d Gernei,,debundNRW•Postfach 1039 2- 40030 Du,Id,f Schnellbrief 285/2015 An die Mltglledsstadte und -gemeinden Postfach 1039 52.40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211.4587-1 Telefax 0211.4587-211 E-Mail: infotpkommunen-in-nrw.de pers. E-Mail. Martin Lehreri4Kommunen-in-NRW.de Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: 17.0.6.7.1 Le/Be Ansprechpartner: Beigeordneter Andreas Wohland Hauptreferent Martin Lehrer M.A. Durchwahl 0211•4587-223/230 08.12.2015 Öffentliches WLAN Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, immer häufiger erwarten Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen sowie Besucher und Besu cherinnen in den Städten und Gemeinden die Bereitstellung eines öffentlichen WLAN-Netzes. Entsprechend wird die Forderung an die Verwaltung herangetragen, die Möglichkeiten zur Ein richtung eines solchen WLAN-Netzes sowie die Kosten zu eruieren. In einigen Kommunen sind solche Netze bereits in Betrieb, in anderen wird über den Aufbau einer öffentlichen WLAN Infrastruktur nachgedacht. Dies ging aus einer Blitzumfrage zum Thema öffentliches WLAN unter den Mitgliedern des StGB NRW-Arbeitskreises lT im Juni 2015 hervor. Die Ergebnisse sind im Internet-Mitgliederbereich unter Rubrik Fachinfo und Service > Fachgebiete > Daten verarbeitung und Internet > lT Technik > Öffentliches WLAN einzusehen. Insbesondere zum Thema „Freifunk“ haben uns viele Anfragen erreicht. Offensichtlich herrscht große Unsicherheit, was darunter zu verstehen sei. Daher hat die StGB NRW-Geschäftsstelle im August 2015 mit dem Vorsitzenden des Vereins Freifunk Rheinland e. V. Reiner Gutowski ein Gespräch geführt. Neben einigen wichtigen technischen Klärungen ist daraus eine Kon zeptstudie für ein öffentliches WLAN-Netz hervorgegangen (siehe Anlage). Darin werden vier Grundmodelle skizziert, wie Kommunen in Eigenregie ein öffentliches WLAN-Netz aufbauen oder sich am Aufbau eines solchen Netzes beteiligen können. Um einen genaueren Uberblick zu erhalten, welche Kommunen bereits über öffentliche WLAN-Netze verfügen, haben wir eine Umfrage entworfen. Diese ist im lnternet-Mitgliederbe reich unter der Rubrik „Umfragen“ oder unter dem folgenden Link http://www.kommunen-in nrw.de/mitgliederbereich/umfragen.html aufzurufen. Wir bitten Sie, die Fragen bis zum 11.ianuar 2016 zu beantworten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, uns im Sinne von best practice Informationen über ge plante oder bereits realisierte WLAN-Netze in Ihrer Kommune zukommen zu lassen. Dies kön Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und-texte, Mustersatzungen und dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zu gangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune. - S. 2 v. 2 nen Konzeptstudien oder Vorlagen und Beschlüsse für Ausschüsse und den Rat sein (Dateien im Pdf-Format). Bitte senden Sie dieses Material an folgende Mail-Adresse: debora.becker@kommunen-in-nrw.de Wir werden diese Konzepte und Vorlagen in den lnternet-Mitgliederbereich unter der o. g. Ru brik einstellen, sodass alle StGB NRW-Mitgliedskommunen diese Konzepte einsehen und sich ggf. daran orientieren können. Bei sämtlichen Konzepten von öffentlichem WLAN stellt sich die Frage der so genannten Stö rerhaftung. Dies meint die Haftung des Betreibers für Rechtsverstöße, welche die Nutzenden des WLAN-Netzes etwa durch illegales Herunterladen oder Publizieren von Inhalten begehen. In der Regel wird dieses Problem dadurch gelöst, dass die Nutzenden verpflichtet sind, eine An meldeprozedur zu durchlaufen. Dabei müssen sie zum einen die AGBs des WLAN-Betreibers anerkennen, welche zur rein legalen Nutzung des WLAN-Netzes verpflichten. Zum anderen wird dadurch das Endgerät im WLAN-Netz identifizierbar, sodass ein möglicher illegaler Datenverkehr einem einzelnen Gerät und damit einer Person zuzuordnen sind. Abschließend möchten wir Ihnen die Einschätzung geben, dass nach unseren Recherchen öf fentliche WLAN-Netze mit überschaubarem finanziellen, technischen und personellen Auf wand zu realisieren sind und dabei der Nutzen für Bürger und Bürgerinnen, die örtliche Wirt schaft sowie Besucher und Besucherinnen den Aufwand bei weitem übersteigt. Ein öffentli ches WLAN-Netz einzurichten, entspricht dem Trend der Zeit und erleichtert wesentlich die Entwicklung moderner Bürgerdienste wie Open Government sowie insgesamt den Übergang zur digitalen Kommune. Mit freundlichen Grüßen gez. Andreas Wohland 1 Anlage 26. Sitzung AK Informationstechnologie beim Städte- und Gemeindebund NRW 05.11.2015 Öffentliches WLAN - Fakten und Optionen erstellt von HRef. M. Lehrer Für den Aufbau eines öffentlichen WLAN-Netzes in einer Kommune gibt es mehrere Modelle. Diese unterscheiden sich in den Kosten, dem Betreibermodell, der technischen Infrastruktur sowie dem Grad des kommunalen Engagements. Ziel ist in jedem Fall die Versorgung von innerörtlichen Bereichen oder Gebäuden mit hohem Besucher/innenaufkommen (innen und davor) mit schnellem drahtlosem Internetzugang über Mobilgeräte. Begriffsklärul]g: Meist ist pauschal von „freiem WLAN“ die Rede. Dabei werden jedoch unterschiedliche Dinge durcheinandergebracht: - - - - - frei frei frei frei frei von von von von von Kosten Anmelde- und Einwahlprozeduren Nutzungsbegrenzungen (Zeit / Datenvolumen / Personenkreis) Werbung Verschlüsselung Im Folgenden wird unter „freies WLAN“ lediglich „für den Benutzer/die Benutzerin kostenfreies WLAN“ verstanden. Denn in allen anderen Parametern unterscheiden sich die WLAN-Konzepte, die für Kommunen gleichberechtigt infrage kommen. Grundlegende Modelle öffentlicher WLAN-Versorgung 1) Kommune als alleiniger Betreiber Technischer Aufbau: Sämtliche Komponenten WLAN-Router, ggf. Signalverstärker, Internetzugang, Internetfilterdienste werden von der Kommune bereitgestellt und installiert. - - Vorteile: • Einheitliche Netzqualität mit hoher Leistungsfähigkeit • Möglichkeit des Sperrens unerwünschter Internetseiten oder -portale im Sinne des iugendschutzes • positives Argument im Standortmarketing • keine kommerzielle Werbung begleitend zur WLAN-Nutzung • Die Kommune kann mit ihrer Initiative zum WLAN-Ausbau werben (positives Marketing-Merkmal) und konkret im Stadtbild auf das WLAN-Angebot hinweisen (Schild => „Hotspot“) Nachteile: • Anmeldeprozedur nötig, um sog. Störerhaftung zu vermeiden / könnte sich ändern durch Novellierung Telemediengesetz • Mangels Verschlüsselung leichter (Hack)-Zugriff eines im WLAN angemeldeten Mobilgeräts auf ein anderes, Problem aber durch hohen technischen Aufwand lösbar 2 • Kosten für Geräte (einmalig Kauf u. Installation) sowie laufenden Betrieb (Strom u. Internetzugang) 2) Externe Betreiber mit kommunaler Beteiligung Technischer Aufbau: Die Kommune und ein örtliches 1K-Unternehmen (ggf. kommunale Tochtergesellschaft oder Ges. mit kommunaler Beteiligung) oder eine örtliche Initiative (Interessengemeinschaft Innenstadt, Verein Wirtschaftsförderung, Verein oder Gesellschaft Tourismus/Marketing etc.) bauen gemeinsam eine Infrastruktur aus WLAN-Routern, ggf. Signalverstärkern und Internetzugängen auf. Dabei können vorhandene Bausteine (Internetzugang Rathaus / Bibliothek) integriert werden Vorteile: • vorhandene Komponenten können weiter genutzt werden • die Kosten verteilen sich auf mehrere Partner • eine überschaubare Anzahl von Partnern ermöglicht einheitliche Qualitäts und Sicherheitsstandards • Möglichkeit des Sperrens unerwünschter Internetseiten oder -portale im Sinne des iugendschutzes • Die Kommune kann mit ihrer Beteiligung am WLAN-Ausbau werben (positives Marketing-Merkmal) und konkret im Stadtbild auf das WLAN Angebot hinweisen (Schild => „Hotspot“) Nachteile: • Kostenanteil der Kommune je nach Breite des Engagements • Anmeldeprozedur nötig wegen Störerhaftung / könnte sich ändern durch Novellierung Telemediengesetz 3) kommerzieller Betreiber TechnischerAufbau: Sämtliche Komponenten WLAN-Router, ggf. Signalverstärker, Internetzugang werden vom Betreiber installiert. - - Vorteile: Einheitliche Netzqualität mit hoher Leistungsfähigkeit • • Nachteile: Anmeldeprozedur nötig wegen Abrechnung Die Nutzung ist kostenpflichtig. Nutzende müssen entweder direkt beim Einbuchen bezahlen (Paypal, Kreditkarte etc.) oder müssen bereits eine Nutzungsberechtigung besitzen (Inhaberinnen eines Telekom Mobilfunkvertrags z.B. in ICE-Zügen der Bahn) Die Kommune ist dabei außen vor. Sie kann das Vorhandensein eines innerörtlichen WLAN nicht als positives Argument im Standortmarketing verwenden - • 4) Freifunk mit kommunaler Beteiligung Technischer Aufbau: 3 Bei Freifunk handelt es sich um die Vernetzung privater WLAN-lnstallationen sowohl auf der Funkebene als auch über das Internet. Dabei entsteht eine egalitäre Kommunikationsstruktur, die innerhalb regionaler Grenzen einen Informationsaustausch ohne Internet erlaubt. Der Grundgedanke ist egalitär-idealistisch. Zu den Prinzipien des Freifunks gehören Gebührenfreiheit für die Nutzenden, freier Zugang für alle ohne Anmeldeprozedur sowie Freiheit von Beschränkungen des Internetzugangs (Seiten/Portale sperren). Zur Integration in ein Freifunknetz (mesh) muss einem vorhandenen WLAN-Router (privat/kommunal) ein zweiter Router vorgeschaltet werden, der mit der speziellen Freifunk-Software ausgestattet ist. Dieser Router kann Funksignale vom öffentlichen Raum empfangen und speist diese über den privaten WLAN-Router in das Internet ein. Allerdings wird hierzu ein verschlüsselter sog. VPN-Tunnel erzeugt, der die Internet-Daten über ein Netzwerk regionaler Vermittlungsknoten (Supernodes) an einen Backbone-Server weiterleitet. Erst dort geschieht die Einspeisung in das weltweite Internet. Der private/kommunale Router und der Freifunk-Router nutzen somit die Kapazität des lnternetzugangs gemeinsam. Das maximale Volumen des Freifunk Datenverkehrs kann der Betreibende des privaten Routers selbst festlegen. So ist sichergestellt, dass er oder sie in jedem Fall auch privat Internetabfragen tätigen kann. Die Anbindung der einzelnen Routerpaare (Freifunk und privat) mittels VPN an die regionalen Supernodes und den dahinter liegenden Backbone ist technisch nötig, damit allen WLAN-Routern eines örtlichen Freifunk-Netzwerks und den dort angemeldeten Mobilgeräten dieselbe IP-Adresse zugewiesen werden kann. Dies ist unter anderem Voraussetzung für die Möglichkeit, dass Freifunk-Nutzende sich auf der Straße aus einem WLAN-Funknetz in das benachbarte Funknetz bewegen können und dabei automatisch abgemeldet respektive angemeldet werden (sog. Roaming). Die Infrastruktur aus Supernodes und Backbone wird vom bundesweit tätigen Verein Freifunk Rheinland aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert. Durch den Betrieb des Backbones als Datenübergabepunkt ins Internet hat der Verein Freifunk Rheinland e.V. Providerstatus erlangt. Er ist somit von der Störerhaftung befreit und muss den Datenverkehr, der über die Freifunk-WLAN-Router abgewickelt wird, nicht protokollieren. Daher ist auch nicht nachzuhalten, wann über welchen Freifunk-Router und den gekoppelten kommunalen Router ggf. problematische Daten abgerufen worden sind. - - Wenn der Datenverkehr der Mobilgeräte, die an einem einzelnen Freifunk-Router angemeldet sind, dessen Kapazität überschreitet, können Kommunikationsanfragen an benachbarte Freifunk-WLAN-Router weitergereicht werden. Auf diese Weise werden punktuelle Lastspitzen gleichmäßig im Freifunknetz verteilt. Vorteile: • geringe einmalige Kosten für Freifunk-Router mit Software / keine Mitgliedschaft im Verein Freifunk Rheinland e.V. nötig • Option auf ein ohne kommunale Aktivitäten wachsendes WLAN-Netz • Störerhaftung wird von Freifunk abgedeckt wegen Providerstatus fällt diese nicht an - - - Nachteile: • keine Möglichkeit des Sperrens unerwünschter lnternetseiten oder -portale 4 • • • im Sinne des iugendschutzes Mangels Verschlüsselung leichter (Hack)-Zugriff eines im WLAN angemeldeten Mobilgeräts auf ein anderes Minimales Restrisiko bezüglich der Störerhaftung (unklare Rechtslage) Risiko desRückzugs von Freifunk bei ungünstiger rechtlicher Entwicklung in Sachen Vorratsdatenspeicherung Reform Telemediengesetz: mögl. Anforderung einer Vorschaltseite zum Anmelden an einem WLAN-Netz -ggf zu lösen durch „iux-Anmeldung“ der Art >Name des Netzes< ‚Ich mache keinen Unsinni‘ und >Passwort< ‚einverstanden‘ - - In manchen Kommunen gibt es bereits ein kommerzielles öffentliches WLAN-Netz. Dann stellt sich in der Tat die Frage, ob die Kommune daneben ein kostenfreies WLAN-Netz aufbauen sollte gemäß den drei oben beschriebenen Modellen. Möglicherweise ist aber der kommerzielle Betreiber zu einer Kooperation mit der Kommune bereit, wenn er dies zur Imageförderung nutzen kann oder ihm dadurch an anderer Stelle neue Geschäftsfelder eröffnet werden. Vereinzelt mögen Bedenken aufkommen, ob es einer Kommune gemeindewirtschaftsrechtlich erlaubt ist, die Dienstleistung „lnternetzugang per WLAN“ anzubieten, wenn kommerzielle Unternehmen dies bereits tun. Dabei sollte man zwei Dinge berücksichtigen: - Es gibt starke Argumente, die Ausstattung zentraler innerörtlicher Punkte mit WLAN-lnternetzugang als Teil kommunaler Daseinsvorsorge anzusehen. Denn lnternetnutzung auch mit Mobilgeräten gehört heute zur Lebenswirklichkeit praktisch aller Bevölkerungsschichten Ein kommunales öffentliches WLAN ist durchgängig kostenfrei und tritt daher nicht in Konkurrenz zu kommerziellen kostenpflichtigen Angeboten. Diese sind unter Umständen leistungsfähiger (höherer Datendurchsatz, stabilere Verbindung), wodurch sich die Gebühren rechtfertigen. - - - Als Quintessenz ergibt sich, dass öffentliches WLAN unter den aktuellen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen mit überschaubarem Aufwand machbar ist sowie für Tourismus, Stadtmarketing und örtliche Wirtschaft einen deutlichen Gewinn verspricht. Welches Modell für die einzelne Kommune am besten geeignet ist, muss anhand der individuellen Gegebenheiten vor Ort entschieden werden. Der StGB NRW gibt dazu explizit keine Empfehlung weder in positiver noch in negativer Hinsicht. -