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Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
97 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
01.02.16, 18:15
Aktualisiert
01.02.16, 18:15
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Störerhaftung: EuGH mischt in Freifunker-Verfahren mit 3 Page 1 of 2 11C ./2O4‘ Störerhaftung: EuGH mischt in Freifunker-Verfahren mit Volker Briegleb heise online 2015-12-09T16:36:OO Ein Münchner Freifunker wehrt sich dagegen, für eine über sein offe nes WLAN begangene Rechtsverletzung verantwortlich gemacht zu wer den. Der Fall mit Tragweite beschäftigt auch den Europäischen Gerichtshof. Der EurpJsche_Gerichtsboi (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich mit der Haftungsfrage für Betreiber öffentlicher Funknetze (Az. C-484/14). Anlass ist ein Verfahren vor dem Münchner Landgericht, in dem sich Freifunker und Pirat Tobias McFadden gegen Ansprüche von Sony Music wehrt. Die Musikfirma fordert 800 Euro von dem Veranstaltungstechniker, weil jemand über dessen offenes WLAN illegal ein Musikstück heruntergeladen haben soll. McFadden hat gegen diese Forderung von Sony Music geklagt. Grundsätzliche Bedeutung Die Richter in dem Münchner Verfahren haben den EuGH eingeschaltet, um den europäischen Rechtsrahmen zu klären. Das Landgericht geht davon aus, dass Dritte die Urheberrechtsverletzung begangen haben und will wis sen, ob EU-Gesetze eine Verantwortlichkeit des WLAN-Betreibers ausschlie ßen. Dem Verfahren wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen, weshalb die Piratenpartei den Kläger finanziell unterstützt. Das Urteil des EuGH wird daher mit Spannung erwartet. Allerdings ist mit der Entscheidung erst in einigen Monaten zu rechnen. In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch Wenn WLAN-Hotspots generell zwangsweise verschlüsselt werden müssten, hätte dies zur Folge, “dass sich jegliches öffentliches WLAN in öffentlichen Ein iead:htLp:/w& .heise.de/nesticker/meIdung/Stoererhaf‘tung—EuGH—mischt—in—FreiC.. . 22.01 .2016 Störerhaftung: EuGII mischt in Freifunker-Verfahren mit Page 2 of 2 richtungen, Geschäftszentren, Beherbergungsbetrieben, Gaststätten, Museen in ein privates WLAN verwandeln würde“. Übertriebene Maßnahmen Es sei auch nicht angemessen, Anbieter eines Hotspots zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen zu verurteilen und ihnen die Wahl der Mit tel zu überlassen. Im Zweifelsfall würde der WLAN-Diensteanbieter über triebene Maßnahmen ergreifen, um eine Haftung auszuschließen, was sich auf die Grundrechte des Nutzers im Hinblick auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit negativ auswirke. Unterdessen versucht die Bundesregierung. die für WLAN-l3etreiber unsi iiht.sia.ge zu äin. Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber öffentli cher WLANs nicht näher definierte “zumutbare Maßnahmen“ gegen Missbrauch ergreifen sollen, um unter Umständen in den Genuss des im Telemediengesetz (TMG) verankerten Haftungsprivilegs für Provider zu kommen. Laut Bundesregierung komme dafür etwa “die Verschlüsselung des Routers“ oder “eine freiwillige Registrierung der Nutzer“ in Betracht. “Krude Sicherheitsesoterik“ Der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel (SPD) stößt allerdings vielerseits auf heftige Kritik, weil er aus Rücksicht nahme auf die Copyright-Lobby einen Spagat versuche, der zu weiteren Unsicherheiten führe. Kritiker fordern, Betreibern öffentlicher Funknetze ohne Wenn und Aber das Haftungsprivileg eines Providers zuzubilligen. “Der Kabinettsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verspielt digitale Chancen zugunsten einer kruden Sicherheitsesoterik“, lTId ietvva VoIku 1i‘ipp ‘i jiiitaien_GesUscbaft. Auch d O.ngoshiori, Biidcsrat und iIe EUNoruission1ränen auf Ändeng.eu des Gesetzesentwurfs. Zuletzt hatten oiiri Irr Koalition sirualisirr, dass man über Änderungen reden könnte. Ein klares Urteil des EuGH dürfte die Meinungsbildung der Politiker beeinflussen. Copyright © 2016 Heise Medien read : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Stoererhaftung-EuGH-mischt-in-Freif... 22.0 1 .20 1 6