Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
97 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
01.02.16, 18:15
Aktualisiert
01.02.16, 18:15
Stichworte
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Störerhaftung: EuGH mischt in Freifunker-Verfahren mit
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Störerhaftung: EuGH mischt in
Freifunker-Verfahren mit
Volker Briegleb
heise online
2015-12-09T16:36:OO
Ein Münchner Freifunker wehrt sich dagegen, für eine über sein offe
nes WLAN begangene Rechtsverletzung verantwortlich gemacht zu wer
den. Der Fall mit Tragweite beschäftigt auch den Europäischen
Gerichtshof.
Der EurpJsche_Gerichtsboi (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich mit der
Haftungsfrage für Betreiber öffentlicher Funknetze (Az. C-484/14). Anlass
ist ein Verfahren vor dem Münchner Landgericht, in dem sich Freifunker
und Pirat Tobias McFadden gegen Ansprüche von Sony Music wehrt. Die
Musikfirma fordert 800 Euro von dem Veranstaltungstechniker, weil
jemand über dessen offenes WLAN illegal ein Musikstück heruntergeladen
haben soll. McFadden hat gegen diese Forderung von Sony Music geklagt.
Grundsätzliche Bedeutung
Die Richter in dem Münchner Verfahren haben den EuGH eingeschaltet, um
den europäischen Rechtsrahmen zu klären. Das Landgericht geht davon
aus, dass Dritte die Urheberrechtsverletzung begangen haben und will wis
sen, ob EU-Gesetze eine Verantwortlichkeit des WLAN-Betreibers ausschlie
ßen. Dem Verfahren wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen, weshalb
die Piratenpartei den Kläger finanziell unterstützt. Das Urteil des EuGH
wird daher mit Spannung erwartet. Allerdings ist mit der Entscheidung erst
in einigen Monaten zu rechnen.
In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch
Wenn
WLAN-Hotspots generell zwangsweise verschlüsselt werden müssten, hätte
dies zur Folge, “dass sich jegliches öffentliches WLAN in öffentlichen Ein
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.
22.01 .2016
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richtungen, Geschäftszentren, Beherbergungsbetrieben, Gaststätten,
Museen in ein privates WLAN verwandeln würde“.
Übertriebene Maßnahmen
Es sei auch nicht angemessen, Anbieter eines Hotspots zur Verhinderung
von Urheberrechtsverletzungen zu verurteilen und ihnen die Wahl der Mit
tel zu überlassen. Im Zweifelsfall würde der WLAN-Diensteanbieter über
triebene Maßnahmen ergreifen, um eine Haftung auszuschließen, was sich
auf die Grundrechte des Nutzers im Hinblick auf den Datenschutz und die
Informationsfreiheit negativ auswirke.
Unterdessen versucht
die
Bundesregierung. die für WLAN-l3etreiber unsi
iiht.sia.ge zu äin. Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber öffentli
cher WLANs nicht näher definierte “zumutbare Maßnahmen“ gegen
Missbrauch ergreifen sollen, um unter Umständen in den Genuss des im
Telemediengesetz (TMG) verankerten Haftungsprivilegs für Provider zu
kommen. Laut Bundesregierung komme dafür etwa “die Verschlüsselung
des Routers“ oder “eine freiwillige Registrierung der Nutzer“ in Betracht.
“Krude Sicherheitsesoterik“
Der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel
(SPD) stößt allerdings vielerseits auf heftige Kritik, weil er aus Rücksicht
nahme auf die Copyright-Lobby einen Spagat versuche, der zu weiteren
Unsicherheiten führe. Kritiker fordern, Betreibern öffentlicher Funknetze
ohne Wenn und Aber das Haftungsprivileg eines Providers zuzubilligen.
“Der Kabinettsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verspielt digitale Chancen
zugunsten einer kruden Sicherheitsesoterik“,
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reden könnte. Ein klares Urteil des EuGH dürfte die Meinungsbildung der
Politiker beeinflussen.
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