Daten
Kommune
Jülich
Größe
201 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.09.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: 60 Lem
Jülich, 24.08.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 275/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
14.09.2017
TOP
Ergebnisse
Fortsetzung des Klimaschutzmanagements
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Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mir der Ausarbeitung eines Förderantrages mit dem Ziel
das Klimaschutzmanagement fortzusetzen.
Begründung:
Zur Umsetzung des vom Stadtrat am 06.12.2012 beschlossenen Klimaschutzkonzepts, ist im September 2015 die Stelle eines Klimaschutzmanagers geschaffen worden. Die mit Bundesmitteln geförderte Stelle ist auf drei Jahre befristet und läuft im September 2018 aus.
Im Rahmen eines Anschlussvorhabens kann das Klimaschutzmanagement für maximal zwei weitere
Jahre gefördert werden. Voraussetzung ist, dass im zugrunde liegenden Klimaschutzkonzept Maßnahmen vorhanden sind, mit denen innerhalb der ersten drei Jahre nicht begonnen wurde. Das Jülicher Klimaschutzkonzept enthält insgesamt 49 Maßnahmen. Etwa die Hälfte der Maßnahmen wurde
bereits begonnen oder umgesetzt. Demnach sind ausreichend Maßnahmen für eine Anschlussförderung vorhanden. Ergänzend können zusätzliche Maßnahmen beantragt werden, die noch nicht im
Klimaschutzkonzept aufgeführt wurden. Eine Fortschreibung bzw. Anpassung der Maßnahmen ist
auch deshalb sinnvoll, da das Klimaschutzkonzept in vielen Fällen bereits veraltet ist. Für neue
Maßnahmen ist ein Stadtratsbeschluss notwendig. Eine Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts ist
vor allem in den folgenden Themenbereichen vorgesehen:
-
Klimaschonende Mobilität:
z.B. Einführung von Elektromobilität im städtischen Fuhrpark durch Einwerben von Fördermitteln, Schaffung von Mobilitätsstationen, Stärkung des Radverkehrs
-
Erneuerbare Energien:
z.B. Weiterer Ausbaus der PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften und ggf. auf Freiflächen
-
Klimaschutz in der Stadtentwicklung:
z.B. Förderung von Klimaschutzaspekten im Gewerbegebiet Merscher Höhe und im Wohngebiet Alte FH
-
Klimaschutz in den städtischen Liegenschaften:
z.B. Stärkung des städtischen Energiemanagements, Einwerben von Fördermitteln zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen
-
Öffentlichkeitsarbeit:
Erhöhung der Sichtbarkeit von Klimaschutzthemen innerhalb Jülichs durch öffentlichkeitswirksame Aktionen und Kampagnen
Um einen nahtlosen Anschluss der Folgeförderung zu gewährleisten, muss der Antrag bis Ende
2017 gestellt werden. Die Förderquote des Klimaschutzmanagers im Anschlussvorhaben beträgt 56
%.
Die dargestellten Maßnahmen und eine separate Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Berücksichtigung des Eigenanteiles werden bis zur nächsten Ausschussstaffel im November/Dezember konkretisiert und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 275/2017
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