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Sitzungsvorlage (Fortsetzung des Klimaschutzmanagements)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
201 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.09.17, 12:00
Sitzungsvorlage (Fortsetzung des Klimaschutzmanagements) Sitzungsvorlage (Fortsetzung des Klimaschutzmanagements)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: 60 Lem Jülich, 24.08.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 275/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 14.09.2017 TOP Ergebnisse Fortsetzung des Klimaschutzmanagements Anlg.:--60 Ro 60 Er 10/11 Sc 20/22 III i-A.. Ko Hel SD.Net Lem Beschlussentwurf: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mir der Ausarbeitung eines Förderantrages mit dem Ziel das Klimaschutzmanagement fortzusetzen. Begründung: Zur Umsetzung des vom Stadtrat am 06.12.2012 beschlossenen Klimaschutzkonzepts, ist im September 2015 die Stelle eines Klimaschutzmanagers geschaffen worden. Die mit Bundesmitteln geförderte Stelle ist auf drei Jahre befristet und läuft im September 2018 aus. Im Rahmen eines Anschlussvorhabens kann das Klimaschutzmanagement für maximal zwei weitere Jahre gefördert werden. Voraussetzung ist, dass im zugrunde liegenden Klimaschutzkonzept Maßnahmen vorhanden sind, mit denen innerhalb der ersten drei Jahre nicht begonnen wurde. Das Jülicher Klimaschutzkonzept enthält insgesamt 49 Maßnahmen. Etwa die Hälfte der Maßnahmen wurde bereits begonnen oder umgesetzt. Demnach sind ausreichend Maßnahmen für eine Anschlussförderung vorhanden. Ergänzend können zusätzliche Maßnahmen beantragt werden, die noch nicht im Klimaschutzkonzept aufgeführt wurden. Eine Fortschreibung bzw. Anpassung der Maßnahmen ist auch deshalb sinnvoll, da das Klimaschutzkonzept in vielen Fällen bereits veraltet ist. Für neue Maßnahmen ist ein Stadtratsbeschluss notwendig. Eine Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts ist vor allem in den folgenden Themenbereichen vorgesehen: - Klimaschonende Mobilität: z.B. Einführung von Elektromobilität im städtischen Fuhrpark durch Einwerben von Fördermitteln, Schaffung von Mobilitätsstationen, Stärkung des Radverkehrs - Erneuerbare Energien: z.B. Weiterer Ausbaus der PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften und ggf. auf Freiflächen - Klimaschutz in der Stadtentwicklung: z.B. Förderung von Klimaschutzaspekten im Gewerbegebiet Merscher Höhe und im Wohngebiet Alte FH - Klimaschutz in den städtischen Liegenschaften: z.B. Stärkung des städtischen Energiemanagements, Einwerben von Fördermitteln zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen - Öffentlichkeitsarbeit: Erhöhung der Sichtbarkeit von Klimaschutzthemen innerhalb Jülichs durch öffentlichkeitswirksame Aktionen und Kampagnen Um einen nahtlosen Anschluss der Folgeförderung zu gewährleisten, muss der Antrag bis Ende 2017 gestellt werden. Die Förderquote des Klimaschutzmanagers im Anschlussvorhaben beträgt 56 %. Die dargestellten Maßnahmen und eine separate Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Berücksichtigung des Eigenanteiles werden bis zur nächsten Ausschussstaffel im November/Dezember konkretisiert und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 275/2017 Seite 2