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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
141 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
26.02.16, 13:06
Aktualisiert
26.02.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
          1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach  
              §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
          2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem.
              § 4a (3) BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
          1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach  
              §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
          2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem.
              § 4a (3) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 23.02.2016 Vorlagen-Nr.: 58/2012 5. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 08.03.2016 17.03.2016 14.04.2016 28.04.2016 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Auf seiner Sitzung vom 25.06.2015 hat der Rat zum o.g. Bauleitplanverfahren die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 07.09.-06.10.2015 im Rathaus Kreuzau offen gelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 31.08.2015 um Stellungnahme gebeten worden. Die Frist zur Stellungnahme wurde parallel zur Offenlage auf den 06.10.2015 festgesetzt. Über die eingegangenen Stellungnahmen ist nunmehr vom Rat im Rahmen der städtebaulichen Abwägung zu beschließen. Gem. § 1 (7) BauGB sind dabei öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus beiden Verfahren sind der Sitzungsvorlage unter den Anlagen 1 und 2 in tabellarischer Form die eingegangenen Stellungnahmen, die Stellungnahme der Verwaltung sowie der Beschlussvorschlag aufgeführt. In der Anlage 1 sind die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, in Anlage 2 die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgeführt. In der Anlage 1 umfassen die Seiten 1 bis 55 die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB; auf den Seiten 56 bis 160 finden Sie die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahme aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB. Parallel zur Offenlage des Bebauungsplans G 1 wurde der Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, offengelegt. Ich darf darauf hinweisen, dass die Stellungnahmen die aus der Öffentlichkeit eingereicht wurden sich auf beide Plangebiete beziehen, mit Ausnahme von einer Stellungnahme, die sich ausschließlich auf den Bebauungsplan G 2 bezieht. In der Anlage 2 umfassen die Seiten 1 bis 40 die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB; auf den Seiten 41 bis 229 finden Sie die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB. Wie Ihnen bereits per Mitteilungsvorlage 6/2016 zum Umweltausschuss vom 19.01.2016 sowie Bau- und Planungsausschuss vom 20.01.2016 erläutert wurde, hat es auf Ebene des Flächennutzungsplans im Rahmen der 33. Änderung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft eine Höhenbeschränkung von maximal 175 m Gesamhöhe der Windenergieanlagen im Bereich des Bebauungsplans G 1 gegeben. Für weitere Ausführungen verweise ich auf die o.g. Mitteilungsvorlage. Diese Änderung des Planentwurfs auf FNP-Ebene muss dementsprechend auch in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Die bisherige Festsetzung sah eine maximale Gesamthöhe von 200 m für die WEA vor. Neben der Änderung der textlichen Festsetzungen und der Begründung bedarf es auch der Anpassung von einigen Gutachten. Die Beauftragung der Anpassungen ist bereits erfolgt. Anschließend wird der zugehörige Umweltbericht angepasst. Sobald diese Änderungen durchgeführt wurden, muss der neue Planentwurf nebst den geänderten Gutachten gemäß § 4a (3) Satz 1 BauGB erneut offengelegt werden. In Anwendung des Satzes 2 dürfen Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Um diesen Verfahrensschritt im Anschluss an die Anpassungen des Planentwurfs und der Gutachten durchführen zu können, empfehle ich Ihnen die erneute Offenlage des Bebauungsplans G 1 zu beschließen. Nach Durchführung der erneuten Offenlage werden ihnen die abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur städtebaulichen Abwägung vorgelegt. Danach kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans sind über einen städtebaulichen Vertrag mit den Vorhabenträgern abgedeckt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Analgen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt. 2. Die erneute Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird aufgrund der landesplanerischen Verfügung vom 16.12.2015, die eine maximal zulässige Gesamthöhe der geplanten Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans von 175 m festschreibt, beschlossen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-