Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
141 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
26.02.16, 13:06
Aktualisiert
26.02.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 23.02.2016
Vorlagen-Nr.: 58/2012 5. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
08.03.2016
17.03.2016
14.04.2016
28.04.2016
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem.
§ 4a (3) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Auf seiner Sitzung vom 25.06.2015 hat der Rat zum o.g. Bauleitplanverfahren die Offenlage gem.
§ 3 (2) BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (2) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 07.09.-06.10.2015 im
Rathaus Kreuzau offen gelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit
Schreiben vom 31.08.2015 um Stellungnahme gebeten worden. Die Frist zur Stellungnahme
wurde parallel zur Offenlage auf den 06.10.2015 festgesetzt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen ist nunmehr vom Rat im Rahmen der städtebaulichen
Abwägung zu beschließen. Gem. § 1 (7) BauGB sind dabei öffentliche und private Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus beiden Verfahren sind der Sitzungsvorlage unter den
Anlagen 1 und 2 in tabellarischer Form die eingegangenen Stellungnahmen, die Stellungnahme
der Verwaltung sowie der Beschlussvorschlag aufgeführt. In der Anlage 1 sind die
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, in Anlage 2 die Stellungnahmen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange aufgeführt.
In der Anlage 1 umfassen die Seiten 1 bis 55 die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB; auf den Seiten 56 bis 160 finden Sie die Abwägungsvorschläge
zu den Stellungnahme aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB.
Parallel zur Offenlage des Bebauungsplans G 1 wurde der Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Steinkaul“, offengelegt. Ich darf darauf hinweisen, dass die Stellungnahmen
die aus der Öffentlichkeit eingereicht wurden sich auf beide Plangebiete beziehen, mit Ausnahme
von einer Stellungnahme, die sich ausschließlich auf den Bebauungsplan G 2 bezieht.
In der Anlage 2 umfassen die Seiten 1 bis 40 die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB; auf den Seiten 41 bis
229 finden Sie die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.
Wie Ihnen bereits per Mitteilungsvorlage 6/2016 zum Umweltausschuss vom 19.01.2016 sowie
Bau- und Planungsausschuss vom 20.01.2016 erläutert wurde, hat es auf Ebene des
Flächennutzungsplans im Rahmen der 33. Änderung zur Ausweisung von Konzentrationszonen
für die Windkraft eine Höhenbeschränkung von maximal 175 m Gesamhöhe der
Windenergieanlagen im Bereich des Bebauungsplans G 1 gegeben. Für weitere Ausführungen
verweise ich auf die o.g. Mitteilungsvorlage. Diese Änderung des Planentwurfs auf FNP-Ebene
muss dementsprechend auch in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Die bisherige
Festsetzung sah eine maximale Gesamthöhe von 200 m für die WEA vor.
Neben der Änderung der textlichen Festsetzungen und der Begründung bedarf es auch der
Anpassung von einigen Gutachten. Die Beauftragung der Anpassungen ist bereits erfolgt.
Anschließend wird der zugehörige Umweltbericht angepasst. Sobald diese Änderungen
durchgeführt wurden, muss der neue Planentwurf nebst den geänderten Gutachten gemäß § 4a
(3) Satz 1 BauGB erneut offengelegt werden. In Anwendung des Satzes 2 dürfen Stellungnahmen
nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Um diesen Verfahrensschritt im Anschluss an
die Anpassungen des Planentwurfs und der Gutachten durchführen zu können, empfehle ich
Ihnen die erneute Offenlage des Bebauungsplans G 1 zu beschließen. Nach Durchführung der
erneuten Offenlage werden ihnen die abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur städtebaulichen
Abwägung vorgelegt. Danach kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans sind über einen städtebaulichen Vertrag mit
den Vorhabenträgern abgedeckt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Analgen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt.
2. Die erneute Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird aufgrund der
landesplanerischen Verfügung vom 16.12.2015, die eine maximal zulässige Gesamthöhe
der geplanten Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans von 175 m
festschreibt, beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-2-