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Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
96 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
26.02.16, 13:06
Aktualisiert
08.03.16, 13:05
Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
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Hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 23.02.2016 Vorlagen-Nr.: 15/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Sanierungs- und Entwicklungsausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 08.03.2016 09.03.2016 17.03.2016 14.04.2016 28.04.2016 Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt die Aufstellung eines „Integrierten Handlungskonzeptes“ (IHK) für den Ortskern Kreuzau. Ein IHK ist ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung, dass das Instrument der verbindlichen Bauleitplanung ergänzt. Es dient als Leitfaden für die zukünftige städtebauliche Entwicklung. Die Erstellung eines IHK soll dabei die städtebaulichen Missstände aufdecken, diese dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung dieser Missstände aufzeigen. Die einzelnen Maßnahmen müssen dabei in ein Gesamtkonzept eingebettet bzw. integriert sein. Wesentlich hierbei ist eine Zeit- und Investitionsplanung zur Umsetzung des Konzeptes. Ein IHK wird in einem mehrstufigen Prozess entwickelt. An der Erstellung haben alle Akteure die Möglichkeit sich zu beteiligen.(Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger etc.). Der gesamte Prozess der Erstellung soll offen und transparent gestaltet werden, um eine große Beteiligung zu erzielen und somit eine möglichst große Akzeptanz zu erreichen. Weitere Informationen zu IHK sind im Leitfaden des (damaligen) Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehrs NRW unter folgendem Link abrufbar: http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/staedtebaufoerderung/service/2012_Integrierte_Handlungsk onzepte.pdf Die Erstellung eines IHK u.a. hat die Akquise von Städtebaufördermitteln zur Behebung von städtebaulichen Problemlagen zum Ziel. Die einzelnen Maßnahmen sollen im Konzept bereits auf eine Förderfähigkeit ausgerichtet sein. Um überhaupt in den Genuss von der Städtebauförderung zu kommen, ist es zwingende Voraussetzung ein integriertes Handlungskonzept vorweisen zu können. Aus diesem Grunde ist eine enge Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Köln, Dez. 35) geboten. Die Förderung von einzelnen Maßnahmen aus einem Gesamtkonzept wird dabei nicht zu 100 % über die Städtebauförderung finanziert, sondern zu einem Teil. Gemäß der „Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung 2016“ liegt der Fördersatz für Kreuzau bei 70 %. Somit sind 30 % der entstehenden Kosten aus eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Der Gebrauch von Mitteln nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW ist aufgrund des Verbots der Doppelförderung nicht möglich. Die Kosten für die Erstellung eines Handlungskonzeptes sind förderfähig. Inhalt eines integrierten Handlungskonzeptes Die inhaltliche Ausgestaltung eines IHK ist im Grundgerüst gewissermaßen „vorgegeben“, wobei dies nicht auf gesetzliche oder rechtliche Vorgaben zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf das Ziel der Akquise von Städtebaufördermitteln. Dagegen ist es der Gemeinde selbst überlassen zu bestimmen, in welche städtebauliche Bereiche es vertiefend einsteigt und entsprechende Analysen, Maßnahmenvorschläge etc. ausarbeitet. Erforderliche bzw. sinnvolle Bestandteile eines IHK sind eine allgemeine Bestandsaufnahme und eine Bewertung des Raumes (häufig auch als Quartier bezeichnet), der zuvor eindeutig abgegrenzt werden muss. Die Betrachtung des „Ist-Zustands“ mündet in eine sogenannte SWOTAnalyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats; zu Deutsch Stärken, Schwächen, Chancen, Gefahren). Diese Bestandteile fokussieren sich bereits auf die städtebaulichen Problemfelder, die im Rahmen eines IHK behandelt werden sollen. In Folge der Bestandsaufnahme und Ausmachung von städtebaulichen Mängeln gilt es Leitbilder und Ziele zu formulieren, die im Idealfall durch die Umsetzung von einer Vielzahl an zu entwickelnden Einzelmaßnahmen, die gesamtheitlich aufeinander abgestimmt sind, erreicht werden sollen. Flankiert wird dies durch einen Zeit- und Kostenplan für die einzelnen Maßnahmen. Im Zentralort Kreuzau sind insbesondere die Themenbereiche der vorhandenen städtebaulichen Struktur und hierbei insbesondere die Versorgungsfunktion (Einzelhandel) sowie der Verkehrsbelastung bedeutsame Aufgaben, die nach Auffassung der Verwaltung dringend verbesserungswürdig sind. Hierzu müssen im Rahmen der Erstellung des IHK die oben genannten Schritte (Bestandsaufnahme, Ermittlung von Zielen, Maßnahmenvorschläge) durchgeführt werden. Es ist darüber hinaus möglich weitere „Bausteine“ in ein IHK einzupflegen: - Die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs für einzelne Bereiche, bspw. zu den Geltungsbereichen der Bebauungspläne E 25 (Ortskern I) oder E 26 (Ortskern II), - Erstellung eines Konzeps für den Bereich Hauptstraße unter Berücksichtigung der zentralen Funktion, Verkehrsproblematik etc. - Verkehrserhebungen und Aufbereitung der Daten, die in Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation münden, - Gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung von Info-Flyern, - Visualisierungen von Konzepten zur Akzeptanzsteigerung, - Schriftliche/telefonische Hausbefragungen zum Image der Gemeinde, Einkaufsverhalten etc., - Durchführung von Beteiligungsverfahren analog zur Aufstellung von Bauleitplänen. Die Auflistung ist selbstverständlich nicht abschließend, sondern es können weitere Bereiche bearbeitet und analysiert werden. Es ist wünschenswert eine möglichst umfassende und tiefgehende Betrachtung der städtebaulichen Missstände im Rahmen der Erstellung des IHK durchzuführen. Jedoch muss selbstverständlich bedacht werden, dass die Kosten für das IHK ebenso steigen. Auch wenn die Kosten für die Erstellung eines IHK förderfähig sind und rückwirkend erstattet werden, muss eine Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Genaue Kosten für einige der Bausteine können der VL 16/2016 im nicht-öffentlichen Teil entnommen werden. Es ist auch denkbar, dass gewisse Bausteine erst zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt werden. Welche Inhalte und Bausteine Bestandteil des IHK werden, soll in den Fachausschüssen beraten und diskutiert werden. Infolgedessen ist der Beschlussvorschlag unter Nr. 3 noch offengelassen. Die Erstellung und Begleitung des IHK soll durch ein externes Büro erbracht werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 in Höhe von 40.000 Euro bereitgestellt worden. Diese Mittel sind vom Rat mit einem Sperrvermerk versehen worden. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung (siehe VL 16/2016). -2- Den Fachausschüssen und dem Rat werden im weiteren Verfahren selbstverständlich alle wesentlichen Schritte und Zwischenergebnisse zur Kenntnisnahme bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zur Finanzierung stehen Mittel in Höhe von 40.000 Euro unter der Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529109 im Haushalt 2015 bereit. Die Mittel wurden per Ratsbeschluss vom 24.02.2015 mit einem Sperrvermerk versehen. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau wird beschlossen. 2. Der Sperrvermerk zu den im Haushalt 2015 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 40.000 Euro unter Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529109, wird aufgehoben. 3. Das integrierte Handlungskonzept soll insbesondere die Themenbereiche Verkehr und die städtebauliche Struktur in Bezug auf die Erfüllung der Daseinsgrundfunktionen (insbesondere der Versorgungsfunktion) zum Inhalt haben. 4. Das integrierte Handlungskonzept soll folgende weitere Leistungsbausteine beinhalten: a) … b) … c) … Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-