Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
96 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
26.02.16, 13:06
Aktualisiert
08.03.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 23.02.2016
Vorlagen-Nr.: 15/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
08.03.2016
09.03.2016
17.03.2016
14.04.2016
28.04.2016
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt die Aufstellung eines „Integrierten Handlungskonzeptes“
(IHK) für den Ortskern Kreuzau. Ein IHK ist ein strategisches Planungs- und
Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung, dass das Instrument der verbindlichen
Bauleitplanung ergänzt. Es dient als Leitfaden für die zukünftige städtebauliche Entwicklung. Die
Erstellung eines IHK soll dabei die städtebaulichen Missstände aufdecken, diese dokumentieren
und Maßnahmen zur Behebung dieser Missstände aufzeigen. Die einzelnen Maßnahmen müssen
dabei in ein Gesamtkonzept eingebettet bzw. integriert sein. Wesentlich hierbei ist eine Zeit- und
Investitionsplanung zur Umsetzung des Konzeptes.
Ein IHK wird in einem mehrstufigen Prozess entwickelt. An der Erstellung haben alle Akteure die
Möglichkeit sich zu beteiligen.(Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger etc.). Der
gesamte Prozess der Erstellung soll offen und transparent gestaltet werden, um eine große
Beteiligung zu erzielen und somit eine möglichst große Akzeptanz zu erreichen.
Weitere Informationen zu IHK sind im Leitfaden des (damaligen) Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehrs NRW unter folgendem Link abrufbar:
http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/staedtebaufoerderung/service/2012_Integrierte_Handlungsk
onzepte.pdf
Die Erstellung eines IHK u.a. hat die Akquise von Städtebaufördermitteln zur Behebung von
städtebaulichen Problemlagen zum Ziel. Die einzelnen Maßnahmen sollen im Konzept bereits auf
eine Förderfähigkeit ausgerichtet sein. Um überhaupt in den Genuss von der Städtebauförderung
zu kommen, ist es zwingende Voraussetzung ein integriertes Handlungskonzept vorweisen zu
können. Aus diesem Grunde ist eine enge Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde
(Bezirksregierung Köln, Dez. 35) geboten. Die Förderung von einzelnen Maßnahmen aus einem
Gesamtkonzept wird dabei nicht zu 100 % über die Städtebauförderung finanziert, sondern zu
einem Teil. Gemäß der „Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung 2016“ liegt der
Fördersatz für Kreuzau bei 70 %. Somit sind 30 % der entstehenden Kosten aus eigenen
Haushaltsmitteln
zu
finanzieren.
Der
Gebrauch
von
Mitteln
nach
dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW ist aufgrund des Verbots der Doppelförderung nicht
möglich. Die Kosten für die Erstellung eines Handlungskonzeptes sind förderfähig.
Inhalt eines integrierten Handlungskonzeptes
Die inhaltliche Ausgestaltung eines IHK ist im Grundgerüst gewissermaßen „vorgegeben“, wobei
dies nicht auf gesetzliche oder rechtliche Vorgaben zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf das
Ziel der Akquise von Städtebaufördermitteln. Dagegen ist es der Gemeinde selbst überlassen zu
bestimmen, in welche städtebauliche Bereiche es vertiefend einsteigt und entsprechende
Analysen, Maßnahmenvorschläge etc. ausarbeitet.
Erforderliche bzw. sinnvolle Bestandteile eines IHK sind eine allgemeine Bestandsaufnahme und
eine Bewertung des Raumes (häufig auch als Quartier bezeichnet), der zuvor eindeutig
abgegrenzt werden muss. Die Betrachtung des „Ist-Zustands“ mündet in eine sogenannte SWOTAnalyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats; zu Deutsch Stärken, Schwächen,
Chancen, Gefahren). Diese Bestandteile fokussieren sich bereits auf die städtebaulichen
Problemfelder, die im Rahmen eines IHK behandelt werden sollen.
In Folge der Bestandsaufnahme und Ausmachung von städtebaulichen Mängeln gilt es Leitbilder
und Ziele zu formulieren, die im Idealfall durch die Umsetzung von einer Vielzahl an zu
entwickelnden Einzelmaßnahmen, die gesamtheitlich aufeinander abgestimmt sind, erreicht
werden sollen. Flankiert wird dies durch einen Zeit- und Kostenplan für die einzelnen Maßnahmen.
Im Zentralort Kreuzau sind insbesondere die Themenbereiche der vorhandenen städtebaulichen
Struktur und hierbei insbesondere die Versorgungsfunktion (Einzelhandel) sowie der
Verkehrsbelastung bedeutsame Aufgaben, die nach Auffassung der Verwaltung dringend
verbesserungswürdig sind. Hierzu müssen im Rahmen der Erstellung des IHK die oben genannten
Schritte (Bestandsaufnahme, Ermittlung von Zielen, Maßnahmenvorschläge) durchgeführt werden.
Es ist darüber hinaus möglich weitere „Bausteine“ in ein IHK einzupflegen:
- Die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs für einzelne Bereiche, bspw. zu den
Geltungsbereichen der Bebauungspläne E 25 (Ortskern I) oder E 26 (Ortskern II),
- Erstellung eines Konzeps für den Bereich Hauptstraße unter Berücksichtigung der
zentralen Funktion, Verkehrsproblematik etc.
- Verkehrserhebungen und Aufbereitung der Daten, die in Maßnahmen zur Verbesserung
der Verkehrssituation münden,
- Gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung von Info-Flyern,
- Visualisierungen von Konzepten zur Akzeptanzsteigerung,
- Schriftliche/telefonische Hausbefragungen zum Image der Gemeinde,
Einkaufsverhalten etc.,
- Durchführung von Beteiligungsverfahren analog zur Aufstellung von Bauleitplänen.
Die Auflistung ist selbstverständlich nicht abschließend, sondern es können weitere Bereiche
bearbeitet und analysiert werden. Es ist wünschenswert eine möglichst umfassende und
tiefgehende Betrachtung der städtebaulichen Missstände im Rahmen der Erstellung des IHK
durchzuführen. Jedoch muss selbstverständlich bedacht werden, dass die Kosten für das IHK
ebenso steigen. Auch wenn die Kosten für die Erstellung eines IHK förderfähig sind und
rückwirkend erstattet werden, muss eine Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Genaue Kosten für
einige der Bausteine können der VL 16/2016 im nicht-öffentlichen Teil entnommen werden. Es ist
auch denkbar, dass gewisse Bausteine erst zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt werden.
Welche Inhalte und Bausteine Bestandteil des IHK werden, soll in den Fachausschüssen beraten
und diskutiert werden. Infolgedessen ist der Beschlussvorschlag unter Nr. 3 noch offengelassen.
Die Erstellung und Begleitung des IHK soll durch ein externes Büro erbracht werden.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 in Höhe von 40.000 Euro bereitgestellt
worden. Diese Mittel sind vom Rat mit einem Sperrvermerk versehen worden. Die
Auftragsvergabe erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung (siehe
VL 16/2016).
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Den Fachausschüssen und dem Rat werden im weiteren Verfahren selbstverständlich alle
wesentlichen Schritte und Zwischenergebnisse zur Kenntnisnahme bzw. zur Beschlussfassung
vorgelegt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zur Finanzierung stehen Mittel in Höhe von 40.000 Euro unter der Kostenstelle 5110101,
Sachkonto 529109 im Haushalt 2015 bereit. Die Mittel wurden per Ratsbeschluss vom 24.02.2015
mit einem Sperrvermerk versehen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau wird
beschlossen.
2. Der Sperrvermerk zu den im Haushalt 2015 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 40.000
Euro unter Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529109, wird aufgehoben.
3. Das integrierte Handlungskonzept soll insbesondere die Themenbereiche Verkehr und die
städtebauliche Struktur in Bezug auf die Erfüllung der Daseinsgrundfunktionen
(insbesondere der Versorgungsfunktion) zum Inhalt haben.
4. Das integrierte Handlungskonzept soll folgende weitere Leistungsbausteine beinhalten:
a) …
b) …
c) …
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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