Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000 hier: 3. Änderung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
18.03.16, 13:06
Aktualisiert
18.03.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000
hier: 3. Änderung) Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000
hier: 3. Änderung)

öffnen download melden Dateigröße: 79 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 15.03.2016 Vorlagen-Nr.: 23/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 14.04.2016 28.04.2016 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000 hier: 3. Änderung I. Sach- und Rechtslage: Die zurzeit geltende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 27.10.2010 muss auf Grund der neuen gesetzlichen Grundlage geändert werden. Zum 01.01.2016 ist das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) in Kraft getreten und löst die bis dahin geltende gesetzliche Grundlage, das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG) ab. Die bisherige Begriff „Brandschau“ wird gem. § 26 BHKG in „Brandverhütungsschau“ umbenannt. Die Satzung ist somit in „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen in der Gemeinde Kreuzau“ umzubenennen. Bei einer Brandverhütungsschau werden Gebäude mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutenden Sachwerten gefährdet werden können, im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes überprüft. Diese Überprüfung wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt und ist gem. § 26 Abs. 2 BHKG eine Aufgabe der Gemeinde. Sie wird von Personen durchgeführt, die mindestens eine Gruppenführerausbildung und die Qualifikation zur Brandschutztechnikerin oder zum Brandschutztechniker verfügen. Da die Gemeinde Kreuzau nicht über einen Bediensteten verfügt, der diese Qualifikation besitzt, wurde zwischen den Städten Heimbach und Nideggen, sowie den Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau, Merzenich, Nörvenich und Vettweiß und der Stadt Düren eine öffentlich- rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von Brandschauen (Brandverhütungsschauen) abgeschlossen. Die Stadt Düren verfügt über Bedienstete mit entsprechender Qualifikation und stellt sie zur Durchführung von Brandsicherheitsschauen zur Verfügung. Für diese Leistungen erhält die Stadt Düren lt. Beschluss des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 26.10.2010 mit Wirkung vom 01.12.2010 den Betrag von 27,61 € je angefangene halbe Stunde. Die Kosten werden dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten des der Brandverhütungsschau unterworfenen Objekts von der Gemeinde Kreuzau in Rechnung gestellt. Der Entwurf der Änderungssatzung enthält lediglich redaktionelle Änderungen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: „Die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Satzung beschlossen“. Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ - Ingo Eßer - -2-