Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
15.03.16, 13:06
Aktualisiert
15.03.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
3
blvz
Rhein
Handlungsempfehlung
zur Einführung des digitalen Aktenpians
im Dokumentenmanagementsystem d.3
Verfasser:
Fachbereich:
Vertraulichkeit:
Revisionsstand:
Datum:
Guido Schmitz
Dokumentenmanagement
Verbandsmitglieder
1.0
26. Februar 2016
Erft
Rur
Dokumentenhistorie
.
Lysion
1 1.0
Datum
26.02.2016
Autor
Guido Schmitz
Änderungen
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung
4
Zuständigkeiten
4
Beteiligte
5
Wahl der Aktenplanstruktur
6
Anpassungen des Aktenplans
7
Organisatorische Fragen
8
Einführungsszenarien
9
ZentraleThemen
9
3
Einleitung
Im Rahmen der Einführung eines digitalen Aktenplans gilt es, einige organisatorische Hürden zu
meistern sowie verschiedene konzeptionelle Herausforderungen anzugehen.
Für die Verwaltung ist die technische Umsetzung bei diesem Vorhaben der einfachste Part, da
gegebenenfalls lediglich auf einigen Arbeitsplatzrechnern der d.3-Client zusätzlich installiert werden
muss alles Weitere übernimmt die kdvz.
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Dennoch sollte der Umfang der notwendigen Abstimmungen im Haus sowie deren Tragweite nicht
unterschätzt werden. Hiermit einher geht natürlich auch der zeitliche Umfang, der für die
erforderliche Einbindung der Beteiligten anzusetzen ist.
Je nach Größe der Verwaltung, ihrer Organisationstiefe und der gewünschten bzw. notwendigen
Einbindung von z. B. Personalrat und Politik variiert das Zeitfenster enorm.
Zuständigkeiten
Obwohl es sich bei der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems und des digitalen
Aktenplans um ein neu einzuführendes bzw. zu erweiterndes EDV-System handelt, spielt die
hauseigene TUIV-Abteilung hierfür eine eher untergeordnete Rolle. Die Koordination der technischen
Arbeiten, wie die Installation der d.3-Clients auf den Arbeitsplatzrechnern, liegt natürlich in ihrem
Verantwortungsbereich.
Die organisatorischen Vorarbeiten und Entscheidungen können in der Regel jedoch nicht von ihr
geleistet werden und gehören unbedingt in die Hände der für die hauseigene Organisation
zuständigen Stelle. Dies wird in der Regel eine Funktionseinheit des Hauptamtes oder die
Hau ptamtsleitu ng in Person sein.
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Beteiligte
Es empfiehlt sich, bereits frühzeitig die einzubindenden Gremien und Personenkreise über die
Entscheidung zur Einführung eines Doku mentenmanagementsystems/Aktenplans und das geplante
Procedere zu informieren.
Optimal ist die Mitwirkung folgender Personen:
• Verwaltungsspitze
(Akzeptanz im Haus, Durchsetzung der Teilziele)
• Politische Gremien
(Finanzierung, Beteiligung an der Modernisierung)
• Personalrat
(Akzeptanz in der Belegschaft)
• Fachbereichsleitungen
(Kommunikation im Haus, Entwicklung der Struktur)
• Teamleitungen/Sachbearbeiter
(Know-How über Arbeitsabläufe, Erkennung von Optimierungspotentialen)
Dieses Vorgehen führt zu wichtigen Vorteilen im kompletten Einführungsszenario. Insbesondere
werden durch das Gefühl, beteiligt zu sein und Einfluss nehmen zu können, Berührungsängste
vermieden/vermindert und die Akzeptanz insgesamt erhöht. Niemand wird vor vollendete Tatsachen
gestellt, mit denen er sich nicht identifizieren kann oder mangels früherer Beteiligung will.
Auch sind die Erfahrungswerte aus der praktischen Arbeit an der Basis enorm wichtig, um eine
Struktur zu entwickeln, die tägliche Arbeitsabläufe bestmöglich unterstützt sowie ergänzt und diese
idealerweise darüber hinaus zusätzlich optimiert.
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Wahl der Aktenpianstruktur
Ins d.3-System implementierbar ist nahezu jegliche Aktenplanstruktur. Im Verbandsgebiet der kdvz
kommen derzeit folgende Lösungen zum Einsatz:
KGStfachbezogen
KGSt produktorientiert
Boorberg
Eigenentwicklung
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Damit wird im Verbandsgebiet das komplette Spektrum der gängigen Möglichkeiten abgerufen.
Folgende Eigenarten können zu einer groben Differenzierung festgehalten werden:
Der fachbezogene KGSt-Aktenplan bildet die Verwaltungsstruktur ab. Jede Abteilung findet sich
darin wieder und jeder Nutzer hat häufig „seinen“ Aktenplanbereich. Änderungen und Ergänzungen
werden hier in der Regel in überschaubarem Rahmen vorgenommen.
Der Boorberg-Aktenplan ist rein produktorientiert und bildet in seiner vollständigen Form sämtliche
Akten von Bundes- bis zu den Kommunalbehörden ab. Eine massive Streichung vieler
Aktenplanzeichen ist zum praktischen Einsatz in der Kommunalverwaltung unumgänglich, aber auch
unkritisch. Er wird regelmäßig seitens der Finanzabteilung präferiert, da dieser die Aufteilung nach
Produkten vertraut ist.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung des Unterschieds zum fachbezogenen KGSt-Aktenplari:
Im KGSt-Aktenplan ist die Gebäudeunterhaltung unter „65.20 Gebäudeunterhaltung“ zu finden und
darunter erfolgt die Aufteilung in z. B. einzelne Gebäudeakten.
Im Boorberg-Aktenplan hat demgegenüber jedes Gebäude ein Aktenplanzeichen und darunter
wiederum eines für die Gebäudeunterhaltung. Es besteht also ein Aktenplanzeichen „043.811 Bau
und Unterhaltung (Rathaus)“ und ebenfalls ein Aktenplanzeichen „771.32 Gebäudeunterhaltung
(Bauhof und Fuhrpark)“.
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Der produktorientierte KGSt-Aktenplan ist nach Meinung des Verfassers eigentlich fachbezogen,
jedoch mit der Möglichkeit, in seiner notwendigen Erweiterung einen produktorientierten Ansatz zu
verfolgen.
Sofern bereits ein Aktenplan in der Verwaltung eingesetzt wird, ist eine Umstellung auf eine andere
Systematik in der Regel nicht empfehlenswert. Abgesehen von der immensen Arbeit durch den
Aufbau einer neuen Struktur, besteht die Gefahr des Akzeptanzverlustes und massiver
Reibungsverluste bei der späteren Umsetzung. Auch die KGSt empfiehlt, von einem bereits aktiv
eingesetzten Aktenplan im Zuge der DMS-Einführung nicht auf eine andere Systematik zu wechseln.
Natürlich bietet sich die Einführung eines digitalen Aktenplans dennoch dringend zur Reflexion
über das bestehende Ablage-System und eventuell sogar über Arbeitsabläufe und -organisation an!
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Anpassungen des Aktenpians
Nahezu keines der drei aufgeführten Aktenplan-Modelle wird ohne Änderungen zum Einsatz
gebracht bzw. bleibt unverändert im Einsatz. Anpassungen an die Verwaltungsstruktur und die
Arbeitsabläufe sind quasi obligatorisch.
Generell sind zwei Wege denkbar, auf denen eine Anpassung erfolgen kann.
1. Vor Implementierung des digitalen Aktenplans wird die ausgewählte Version angepasst und
auf das Arbeitsumfeld zugeschnitten.
2. Die Grundversion des Aktenplans wird ins System gebracht und während des laufenden
Betriebs optimiert.
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Im ersten Szenario entsteht ein hohes Arbeitsaufkommen vor der Produktivsetzung. Im Gegenzug
kann mit einer besseren Akzeptanz und mit einem schnellen, reibungslosen Umgang mit dem System
seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerechnet werden.
Die zweite Option führt zu einem frühen Start mit einem verhältnismäßig offenen Aktenplan-System,
dessen Anpassung stärker in die Hände der Sachbearbeitung gelegt wird. Während hierdurch die
Möglichkeit der optimalen Abbildung von aktuellen Arbeitsprozessen im Aktenplan besteht, sollte
dennoch eine regelmäßige Sichtung z. B. durch die für die Organisation zuständige Stelle im Haus
stattfinden. Es besteht das Risiko, dass durch die ungewohnte Struktur Fehler oder Defizite
entstehen, die nicht gewünscht und nur unter hohem Aufwand zu korrigieren sind.
In welchem Umfang der Aktenpian vorab angepasst werden sollte, hängt wesentlich von der Wahl
des Aktenplan-Modells ab und zudem von der Entscheidung, in welchen Etappen man ihn in der
Verwaltung ausbringen möchte.
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Organisatorische Fragen
Einige grundsätzliche Regeln sollten bei der Einführung des digitalen Aktenpians beachtet werden,
um einen reibungslosen Ablauf und ein zügiges Vorankommen zu gewährleisten.
• Der Aktenplan muss mit allen Abteilungen abgestimmt werden und grundsätzliche
Parameter sollten festgelegt werden. Dazu gehören die maximale regelmäßige
Gliederungstiefe (Abweichungen sind zu klären) und die maximale regelmäßige Anzahl der in
einem Aktenplanzeichen anzulegenden Akten bzw. der wiederum hierin anzulegenden
Vorgänge. Für Akten mit homogener Struktur (Fallakten) empfiehlt es sich regelmäßig, eine
eigene Lösung zu schaffen. Diese bietet auch schon bei einer Aktenanzahl im zweistelligen
Bereich häufig bessere Möglichkeiten in der täglichen Arbeit.
• Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen klar verteilt werden. Während die
grundsätzlichen Rahmenbedingungen durch einen Arbeitskreis aus Bürgermeister und
Fachbereichsleitern festgezurrt werden können, sind bei der Anlage der Akten mindestens
die Teamleitungen gefragt. Bestenfalls werden Erstellung und spätere Pflege des Aktenplans
in die Hände
Organisationseinheit gelegt.
• Zwischenziele sollten definiert und deren Einhaltung entsprechend der Hierarchie im Haus
eingefordert werden. Erfahrungsgemäß ist insbesondere der Fortschritt beim Thema
„Aktenplan“ eng mit dem Willen und dem Durchsetzungsvermögen Einzelner verknüpft.
Naturgemäß erscheinen Veränderungen immer mühsam und verlangen ein gewisses Maß an
Disziplin und Überwindung. Die Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass das d.3-System sehr
positiv angenommen wird, wenn die Berührungsängste abgebaut und die Vorteile erkannt
wurden.
• Das Berechtigungskonzept sollte zeitig definiert werden, denn nur im System eingerichtete
Nutzer mit hinterlegten Berechtigungsprofilen können das DMS nutzen. Die Anwender
fühlen sich zu Recht blockiert, wenn die Nutzung an einer solchen Kleinigkeit scheitert.
• Schulungen sollten frühzeitig geplant und organisatorisch berücksichtigt werden. Es hat sich
in der Vergangenheit bewährt, Schulungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleicher
Zuständigkeiten anzubieten. Diese treten während der Schulung intensiver in den Dialog
miteinander und mit dem Dozenten, wenn die Möglichkeit zum Austausch über die eigene
Arbeit besteht. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn zudem die Möglichkeit
praktischer Übungen besteht. Das d.3-System ist zwar durchaus intuitiv bedienbar,
außerdem aber auch ein mächtiges Werkzeug. Eine reine Präsentation der Anwendung
transportiert wesentlich weniger Wissen und Sicherheit im Umgang mit dem DM5, als
praktische Übungen im produktiven Echtsystem.
• Eine Handreichung in Form einer Dienstanweisung zum Umgang mit dem System wäre
optimal. Im Verbandsgebiet gibt es sie aber derzeit noch in keiner Verwaltung.
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Einführungsszenarien
Um Erfahrungen zu sammeln und um die Notwendigkeit grundsätzlicher Optimierungen früh zu
erkennen, ohne jedoch das DMS umfänglich überarbeiten zu müssen, sollte die Einführung des
Systems sukzessive erfolgen. Dies gestaltet sich bei einem eher fachbezogenen Aktenplan
naturgemäß einfacher als bei einem produktorientierten, möglich ist es aber natürlich auch mit
diesem.
Mit Blick auf die Größe der Verwaltung kann die Einführung mit einem Team
(Grundsteuerangelegenheiten), einer Abteilung (Steueramt) oder einem ganzen Fachbereich
(Kämmerei) gestartet werden.
Die Ausstattung sämtlicher Arbeitsplätze in der Verwaltung en bbc bindet anfänglich wesentlich
mehr Personalressourcen, führt aber auf der anderen Seite zu einer enormen Beschleunigung bei der
Einführung insgesamt. Auch muss beachtet werden, dass organisatorische Defizite weitreichendere
Folgen haben, als bei einer Einführung Zug um Zug. Hierauf ist also ein (noch) kritischeres Augenmerk
zu legen.
Zentrale Themen
Bei der Begleitung der DMS-Einführung in verschiedenen Verwaltungen entstand regelmäßig
Klärungsbedarf zu folgenden Themen:
• Anzahl von Scannern
Bereits in der frühen Phase organisatorischer Abstimmungen müssen Überlegungen zur
langfristigen Ausbringung von Arbeitsplatz- oder Abteilungsscannern angestellt werden. Ein
Konzept hierzu muss also auch den geplanten Einsatz einer zentralen Posteingangslösung
sowie kritische Arbeitsplätze (Personalamt, Personalrat) beleuchten.
• Unterschriften
Werden Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und vor dem Versand gescannt? Wird die
Durchschrift ohne Unterschrift direkt aus der entsprechenden Anwendung im DM5 abgelegt
und die ausgedruckte Version unterschrieben versandt? Fallen Unterschriften künftig ganz
weg oder werden sie auf das Schreiben gedruckt?
Ist das System bereits im Einsatz, bevor man sich diese Fragen stellt, sind dort wahrscheinlich
bereits alle der aufgeführten Möglichkeiten zu finden.
• Ab-Vermerk
Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Angefangen von der Paraphierung und
anschließendem Scan bis zu Nutzung systemeigener Möglichkeiten (Notiz, Redlining,
Attribut) ist die Klärung eines einheitlichen Vorgehens auch hierbei dringend geboten.
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