Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-486/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
06.12.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Beschließung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung
der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung, die Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die
Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Beratungsergebnis:
Gremium:Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
Einstimmig:
x
Bemerkungen:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Sitzung am:
06.12.05
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gegenüber dem Jahr 2005 ergeben sich geringfügige Änderungen bei den Gebühren für die
Straßenreinigung und Winterwartung. Während die Straßenreinigungsgebühren niedriger ausfallen
als im Vorjahr (von 1,24 € auf 1,18 €) bleiben die Gebühren für die Winterwartung konstant,
beziehungsweise verändern sich lediglich um 0,02 €.
Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je
veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
0,36 €
0,34 €
0,31 €
0,30 €
Wird in 2006 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,18 € je m veranlagter
Reinigungsstrecke.
Nachrichtlich:
In 2005 stellten sich die Gebühren wie folgt dar:
bei Anliegerstraßen
0,34 €
0,32 €
bei Innerortsstraßen
0,31 €
bei Hauptgeschäftsstraßen
0,28 €
bei überörtlichen Straßen
Wurde in 2005 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhten sich die Benutzungsgebühren um 1,24 € je m veranlagter
Reinigungsstrecke.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07.12.2005
----------------------------------(Brand)
Sachbearbeiter(in)
----------------------------------(Naujock)
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Ackermann)
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand