Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
141 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
26.02.16, 13:06
Aktualisiert
26.02.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 23.02.2016
Vorlagen-Nr.: 59/2012 5. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
08.03.2016
17.03.2016
14.04.2016
28.04.2016
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Auf seiner Sitzung vom 25.06.2015 hat der Rat zum o.g. Bauleitplanverfahren die Offenlage gem.
§ 3 (2) BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (2) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 07.09.-06.10.2015 im
Rathaus Kreuzau offen gelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit
Schreiben vom 31.08.2015 um Stellungnahme gebeten worden. Die Frist zur Stellungnahme
wurde parallel zur Offenlage auf den 06.10.2015 festgesetzt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen ist nunmehr vom Rat im Rahmen der städtebaulichen
Abwägung zu beschließen. Gem. § 1 (7) BauGB sind dabei öffentliche und private Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus beiden Verfahren sind der Sitzungsvorlage unter den
Anlagen 5 und 6 in tabellarischer Form die eingegangenen Stellungnahmen, die Stellungnahme
der Verwaltung sowie der Beschlussvorschlag aufgeführt. In der Anlage 5 sind die
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, in Anlage 6 die Stellungnahmen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange aufgeführt.
In der Anlage 5 umfassen die Seiten 1 bis 56 die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB; auf den Seiten 57 bis 165 finden Sie die Abwägungsvorschläge
zu den Stellungnahme aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB.
Parallel zur Offenlage des Bebauungsplans G 2 wurde der Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Lausbusch“ offengelegt. Ich darf darauf hinweisen, dass die
Stellungnahmen die aus der Öffentlichkeit eingereicht wurden sich auf beide Plangebiete
beziehen, mit Ausnahme der Stellungnahme Nr. 34 die sich ausschließlich auf den
Bebauungsplan G 2 bezieht.
In der Anlage 6 umfassen die Seiten 1 bis 57 die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB; auf den Seiten 58 bis
230 finden Sie die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.
Entsprechend den Abwägungsvorschlägen sind die Bestandteile des Bebauungsplanentwurfs
(Planzeichnung, Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht) entsprechend angepasst worden.
Die einzelnen Bestandteile liegen der Vorlage als Anlagen 1 bis 4 bei.
Wie Ihnen bereits per Mitteilungsvorlage 6/2016 zum Umweltausschuss vom 19.01.2016 sowie
Bau- und Planungsausschuss vom 20.01.2016 erläutert wurde, hat es auf Ebene des
Flächennutzungsplans im Rahmen der 33. Änderung zur Ausweisung von Konzentrationszonen
für die Windkraft eine Höhenbeschränkung von maximal 175 m Gesamhöhe der
Windenergieanlagen im Bereich des Bebauungsplans G 1 gegeben. Dies betrifft den
Geltungsbereich des Bebauungsplans G 2 nicht. Der Bebauungsplan muss nicht angepasst oder
gar erneut offengelegt werden. Da jedoch die 33. Änderung des Flächennutzungsplans erneut
offengelegt werden muss, kann der Bebauungsplan G 2 noch nicht rechtskräftig werden, da sich
der Bebauungsplan aus dem FNP entwicklen muss (§ 8 (2) BauGB).
Dennoch bitte ich Sie darum bereits heute die städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen
aus der Offenlage durchzuführen und den Satzungsbeschluss zu fassen. Die Satzung wird jedoch
erst dann bekannt gemacht, wenn die Konzentrationszone D aus der 33.
Flächennutzungsplanänderung rechtskräftig wird. So bleibt das Gebot nach § 8 (2) BauGB
gewahrt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans sind über eine städtebaulichen Vertrag mit
den Vorhabenträgern abgedeckt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Analgen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“ wird als Satzung
beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung bekannt zu machen, wenn die WindkraftKonzentrationszone D aus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft
erlangt hat, sodass das Gebot nach § 8 (2) BauGB gewahrt bleibt.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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