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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 2. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
141 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
26.02.16, 13:06
Aktualisiert
26.02.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
    nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
    nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 23.02.2016 Vorlagen-Nr.: 59/2012 5. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 08.03.2016 17.03.2016 14.04.2016 28.04.2016 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 2. Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Auf seiner Sitzung vom 25.06.2015 hat der Rat zum o.g. Bauleitplanverfahren die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 07.09.-06.10.2015 im Rathaus Kreuzau offen gelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 31.08.2015 um Stellungnahme gebeten worden. Die Frist zur Stellungnahme wurde parallel zur Offenlage auf den 06.10.2015 festgesetzt. Über die eingegangenen Stellungnahmen ist nunmehr vom Rat im Rahmen der städtebaulichen Abwägung zu beschließen. Gem. § 1 (7) BauGB sind dabei öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus beiden Verfahren sind der Sitzungsvorlage unter den Anlagen 5 und 6 in tabellarischer Form die eingegangenen Stellungnahmen, die Stellungnahme der Verwaltung sowie der Beschlussvorschlag aufgeführt. In der Anlage 5 sind die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, in Anlage 6 die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgeführt. In der Anlage 5 umfassen die Seiten 1 bis 56 die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB; auf den Seiten 57 bis 165 finden Sie die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahme aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB. Parallel zur Offenlage des Bebauungsplans G 2 wurde der Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“ offengelegt. Ich darf darauf hinweisen, dass die Stellungnahmen die aus der Öffentlichkeit eingereicht wurden sich auf beide Plangebiete beziehen, mit Ausnahme der Stellungnahme Nr. 34 die sich ausschließlich auf den Bebauungsplan G 2 bezieht. In der Anlage 6 umfassen die Seiten 1 bis 57 die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB; auf den Seiten 58 bis 230 finden Sie die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB. Entsprechend den Abwägungsvorschlägen sind die Bestandteile des Bebauungsplanentwurfs (Planzeichnung, Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht) entsprechend angepasst worden. Die einzelnen Bestandteile liegen der Vorlage als Anlagen 1 bis 4 bei. Wie Ihnen bereits per Mitteilungsvorlage 6/2016 zum Umweltausschuss vom 19.01.2016 sowie Bau- und Planungsausschuss vom 20.01.2016 erläutert wurde, hat es auf Ebene des Flächennutzungsplans im Rahmen der 33. Änderung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft eine Höhenbeschränkung von maximal 175 m Gesamhöhe der Windenergieanlagen im Bereich des Bebauungsplans G 1 gegeben. Dies betrifft den Geltungsbereich des Bebauungsplans G 2 nicht. Der Bebauungsplan muss nicht angepasst oder gar erneut offengelegt werden. Da jedoch die 33. Änderung des Flächennutzungsplans erneut offengelegt werden muss, kann der Bebauungsplan G 2 noch nicht rechtskräftig werden, da sich der Bebauungsplan aus dem FNP entwicklen muss (§ 8 (2) BauGB). Dennoch bitte ich Sie darum bereits heute die städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage durchzuführen und den Satzungsbeschluss zu fassen. Die Satzung wird jedoch erst dann bekannt gemacht, wenn die Konzentrationszone D aus der 33. Flächennutzungsplanänderung rechtskräftig wird. So bleibt das Gebot nach § 8 (2) BauGB gewahrt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans sind über eine städtebaulichen Vertrag mit den Vorhabenträgern abgedeckt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Analgen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“ wird als Satzung beschlossen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung bekannt zu machen, wenn die WindkraftKonzentrationszone D aus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft erlangt hat, sodass das Gebot nach § 8 (2) BauGB gewahrt bleibt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-