Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Anl. A,1.0 194-2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
637 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
02.06.17, 12:32
Aktualisiert
02.06.17, 12:32
Sitzungsvorlage (Anl. A,1.0 194-2017) Sitzungsvorlage (Anl. A,1.0 194-2017) Sitzungsvorlage (Anl. A,1.0 194-2017) Sitzungsvorlage (Anl. A,1.0 194-2017)

öffnen download melden Dateigröße: 637 kB

Inhalt der Datei

Anlage A1.0 zur SV 194/2017 Hermann und Angela Wirtz Hahnengasse 27 52428 Jülich-Mersch Tel. 02461 – 54798 E-mail: hermann@radiomodell.de Jülich-Mersch, 12.10.2016 Stadt Jülich Bürgermeister Axel Fuchs Große Rurstarße 17 52428 Jülich Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie  Bei der Zone 1 ist der Abstand zur Wohnbebauung in Sevenich kleiner als 1000m. Den Bewohnern von Sevenich wird eine Belastung durch Jülicher Windräder zugemutet, die bei Jülicher Bürgern nicht erfolgen würde.  Bei Unterbringung von Flüchtlingen auf der Merscher Höhe wird diesen Menschen der Abstand von 1000m zu Windkraftanlagen (Zone 5) verwehrt. Der durch WKA in 500 m Abstand verursachte Lärm kann am Modellflugplatz in Merzenhausen hautnah erlebt werden. Nachts ist an Schlafen im Zelt kaum möglich. Dieser Lärm würde den Flüchtlingen und Mitarbeitern dauerhaft zugemutet.  Durch den zukünftigen Windpark Boslar sind die Lärmgrenzwerte für Boslar, Mersch und Broich ausgeschöpft. Windräder in Zone 5 werden zu überschreitung von Lärmgrenzwerten vor allem in der Nacht führen, die durch Laufzeitreduzierungen der WKA zu kompensieren sind. Dadurch würde die Wirtschaftlichkeit eingeschränkt.  Das geplante interkommunale Gewerbegebiet wird Einschränkungen beim Gewerbelärm erfahren und unter Lärmdenkmalschutz gestellt.  Straßen NRW fordert für den Windpark Boslar einen Abstand zur Autobahn vom 1,5 fache der Anlagenhöhe von Rotorspitze zum Fahrbahnrand. Analog entfällt ein Bereich von ca. 300-350 m beidseitig der Autobahn im Jülicher Bereich für Zone 1 und 5.  Rot Milan und Rohrweihe wurden im Bereich der Zone 5 mehrfach beobachtet und auch fotografiert. Dies steht in Widerspruch zu Ihren Gutachtern, die keine gefährdeten Tierarten in den untersuchten Bereichen entdeckt haben wollen.  Flugplatzbereiche sind harte Ausschlusskriterien. Der UL –Flugplatz Linnich Boslar wird in Ihren Standortuntersuchungen nicht einmal erwähnt. Die aktuelle Platzrunde erstreckt sich über das komplette Gebiet der Zone 5 wie in der Skizze unten dargestellt. . Gutachten der BI „Für Windkraft mit Augenmass“ und der FH Aachen zeigen auf, wie sehr WKA die Sicherheit des Flugbetriebs einschränken und gefährden. Beide Gutachten befinden sich im Anhang.  WKA sind privilegierte Bauwerke, die im Außenbereich errichtet werden dürfen. Nach Windenergieerlass muss ihnen substanziell Raum eingeräumt werden. Sie müssen laut Windenergieerlass allerdings auch wirtschaftlich sein. Folgende Punkte stellen die Wirtschaftlichkeit in Frage.  Aus dem Bericht des Report Mainz vom 04.09.2014: Sind Windräder bundesweit ein Minusgeschäft? Werner Daldorf arbeitet für den Bundesverband Windenergie, der Lobbyarbeit für Windkraft macht. Er hat mehr als 1.200 Jahresabschlüsse von Windparks aus den vergangenen 13 Jahren verglichen. Sein Fazit: Zwei Drittel der Windparks im Binnenland machen Verluste – trotz der Subventionen. O-Ton, Werner Daldorf, Bundesverband Windenergie: »Das ist verdammt viel, und da kann man eben nur sagen, da ist die Planung nicht gut genug gemacht worden, es wurde zu wenig gemessen, es wurden die Windgutachten nicht vorsichtig genug ausgewertet, wenn überhaupt Windgutachten da waren. Und es sind im Binnenland viele schwache Standorte bebaut worden, an denen nichts zu verdienen ist.«  6m/s Windgeschwindigkeit in 100 m Höhe wie vom Büro VDH dargestellt, bedeutet, dass aktuelle WKA durchschnittlich nur mit 1/5 bis 1/4 ihrer Nennleistung betrieben werden. Vergleiche Leistungskurven-BinnenlandWEA.xls im Anhang.  Zu gering geplante Abstände zwischen den WKA führen zu Abschaltung wegen Überschreitung der Turbulenzintensität, weil auf Dauer die Standsicherheit der Anlagen gefährdet wird. Beispiel: Beim geplanten Windpark Boslar müssen Anlagen bei vorgegebenen Windrichtungen und stärken abgeschaltete werden. (Anlagen Turbulenzgutachten.pdf und Belastung durch Turbulenzintensität- Auszug.pdf). Es ergibt sich, dass von 5 Windrädern effektiv nur 4,3 WKA im Jahresschnitt betrieben werden. Damit sinkt die Wirtschaftlichkeit erheblich. Die ausgewiesenen Zonen lassen bei Bebauung mit mindestens drei Windrädern kaum größeren Abstände als im Windpark Boslar zu. Dies führt zu ähnlichen Beschränkungen wegen der Standsicherheit der WKA wegen Turbulenzen. Die folgende Darstellung zeigt Ellipsen um mögliche Standorte der WKA mit 800m Ausdehnung in Hauptwindrichtung und 500m quer dazu, wie im Windenergieerlass NRW 2015 beschrieben. Die Überschneidungen der Ellipsen zeigen, wo mit gegenseitiger Beeinflussung der WKA durch Turbulenzen zu rechnen ist. Nur wenn sich die Ellipsen nicht überschneiden, muss keine Abschaltung einzelner WKA wegen Turbulenzen befürchtet werden.  Die Stadt Jülich liegt in einer Erdbebenzone Stufe III S (hohe Gefährdung). Nur durch eine entsprechende Standortwahl kann sichergestellt werden, dass umstürzende WKA nicht auf die Autobahn oder andere Wege fallen. Mit freundlichen Grüßen Angela und Hermann Wirtz