Daten
Kommune
Jülich
Größe
637 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
02.06.17, 12:32
Aktualisiert
02.06.17, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A1.0 zur SV 194/2017
Hermann und Angela Wirtz
Hahnengasse 27
52428 Jülich-Mersch
Tel. 02461 – 54798
E-mail: hermann@radiomodell.de
Jülich-Mersch, 12.10.2016
Stadt Jülich
Bürgermeister
Axel Fuchs
Große Rurstarße 17
52428 Jülich
Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie
Bei der Zone 1 ist der Abstand zur Wohnbebauung in Sevenich kleiner als
1000m. Den Bewohnern von Sevenich wird eine Belastung durch Jülicher
Windräder zugemutet, die bei Jülicher Bürgern nicht erfolgen würde.
Bei Unterbringung von Flüchtlingen auf der Merscher Höhe wird diesen
Menschen der Abstand von 1000m zu Windkraftanlagen (Zone 5) verwehrt.
Der durch WKA in 500 m Abstand verursachte Lärm kann am Modellflugplatz
in Merzenhausen hautnah erlebt werden. Nachts ist an Schlafen im Zelt
kaum möglich. Dieser Lärm würde den Flüchtlingen und Mitarbeitern
dauerhaft zugemutet.
Durch den zukünftigen Windpark Boslar sind die Lärmgrenzwerte für Boslar,
Mersch und Broich ausgeschöpft. Windräder in Zone 5 werden zu
überschreitung von Lärmgrenzwerten vor allem in der Nacht führen, die durch
Laufzeitreduzierungen der WKA zu kompensieren sind. Dadurch würde die
Wirtschaftlichkeit eingeschränkt.
Das geplante interkommunale Gewerbegebiet wird Einschränkungen beim
Gewerbelärm erfahren und unter Lärmdenkmalschutz gestellt.
Straßen NRW fordert für den Windpark Boslar einen Abstand zur Autobahn
vom 1,5 fache der Anlagenhöhe von Rotorspitze zum Fahrbahnrand. Analog
entfällt ein Bereich von ca. 300-350 m beidseitig der Autobahn im Jülicher
Bereich für Zone 1 und 5.
Rot Milan und Rohrweihe wurden im Bereich der Zone 5 mehrfach beobachtet
und auch fotografiert. Dies steht in Widerspruch zu Ihren Gutachtern, die
keine gefährdeten Tierarten in den untersuchten Bereichen entdeckt haben
wollen.
Flugplatzbereiche sind harte Ausschlusskriterien. Der UL –Flugplatz Linnich
Boslar wird in Ihren Standortuntersuchungen nicht einmal erwähnt. Die
aktuelle Platzrunde erstreckt sich über das komplette Gebiet der Zone 5 wie in
der Skizze unten dargestellt. .
Gutachten der BI „Für Windkraft mit Augenmass“ und der FH Aachen zeigen
auf, wie sehr WKA die Sicherheit des Flugbetriebs einschränken und
gefährden. Beide Gutachten befinden sich im Anhang.
WKA sind privilegierte Bauwerke, die im Außenbereich errichtet werden
dürfen. Nach Windenergieerlass muss ihnen substanziell Raum eingeräumt
werden. Sie müssen laut Windenergieerlass allerdings auch wirtschaftlich
sein. Folgende Punkte stellen die Wirtschaftlichkeit in Frage.
Aus dem Bericht des Report Mainz vom 04.09.2014:
Sind Windräder bundesweit ein Minusgeschäft? Werner Daldorf arbeitet für den Bundesverband
Windenergie, der Lobbyarbeit für Windkraft macht. Er hat mehr als 1.200 Jahresabschlüsse von
Windparks aus den vergangenen 13 Jahren verglichen. Sein Fazit: Zwei
Drittel der Windparks
im Binnenland machen Verluste – trotz der Subventionen.
O-Ton, Werner Daldorf, Bundesverband Windenergie:
»Das ist verdammt viel, und da kann man eben nur sagen, da ist die Planung nicht gut genug
gemacht worden, es wurde zu wenig gemessen, es wurden die Windgutachten nicht
vorsichtig genug ausgewertet, wenn überhaupt Windgutachten da waren. Und es sind im
Binnenland viele schwache Standorte bebaut worden, an denen nichts zu verdienen ist.«
6m/s Windgeschwindigkeit in 100 m Höhe wie vom Büro VDH dargestellt,
bedeutet, dass aktuelle WKA durchschnittlich nur mit 1/5 bis 1/4 ihrer
Nennleistung betrieben werden. Vergleiche Leistungskurven-BinnenlandWEA.xls im Anhang.
Zu gering geplante Abstände zwischen den WKA führen zu Abschaltung
wegen Überschreitung der Turbulenzintensität, weil auf Dauer die
Standsicherheit der Anlagen gefährdet wird. Beispiel: Beim geplanten
Windpark Boslar müssen Anlagen bei vorgegebenen Windrichtungen und
stärken abgeschaltete werden. (Anlagen Turbulenzgutachten.pdf und
Belastung durch Turbulenzintensität- Auszug.pdf). Es ergibt sich, dass von 5
Windrädern effektiv nur 4,3 WKA im Jahresschnitt betrieben werden. Damit
sinkt die Wirtschaftlichkeit erheblich. Die ausgewiesenen Zonen lassen bei
Bebauung mit mindestens drei Windrädern kaum größeren Abstände als im
Windpark Boslar zu. Dies führt zu ähnlichen Beschränkungen wegen der
Standsicherheit der WKA wegen Turbulenzen.
Die folgende Darstellung zeigt Ellipsen um mögliche Standorte der WKA mit
800m Ausdehnung in Hauptwindrichtung und 500m quer dazu, wie im
Windenergieerlass NRW 2015 beschrieben. Die Überschneidungen der Ellipsen
zeigen, wo mit gegenseitiger Beeinflussung der WKA durch Turbulenzen zu
rechnen ist. Nur wenn sich die Ellipsen nicht überschneiden, muss keine
Abschaltung einzelner WKA wegen Turbulenzen befürchtet werden.
Die Stadt Jülich liegt in einer Erdbebenzone Stufe III S (hohe Gefährdung).
Nur durch eine entsprechende Standortwahl kann sichergestellt werden, dass
umstürzende WKA nicht auf die Autobahn oder andere Wege fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Angela und Hermann Wirtz