Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 36/2002
17.06.2002
Az.: 751-03/11
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
03.07.2002
Kreisausschuss
18.09.2002
Kreistag
18.09.2002
Regionales Gewerbeflächen-Monitoring in der Region Aachen - Pilotvorhaben des Landes NRW
hier: Übernahme eines Kofinanzierungsanteils durch den Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz
Tel.: 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
x
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag befürwortet die Umsetzung des Projektvorhabens und beschließt unter der Maßgabe
einer finanziellen Beteiligung aller Gebietskörperschaften der Region Aachen, der AGIT und den
beiden Kammern die Übernahme eines Kofinanzierungsanteils durch den Kreis Euskirchen in
Höhe von max. 18.000 € für die Laufzeit von drei Jahren. Im Falle einer kurzfristigen
Projektbewilligung werden davon in 2002 6.000 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Seite - 2 Begründung:
Die Landesregierung NRW plant, wie im Landesplanungsbericht NRW festgestellt, den
unverzüglichen Aufbau eines landesweiten Gewerbeflächen-Monitorings. Hierzu beabsichtigt das
Land in den zwei Regionen Aachen und Recklinghausen geförderte Pilotprojekte durch zu führen.
Beide Konzepte werden im Ergebnis hinsichtlich einer landesweiten Umsetzbarkeit und
Übertragbarkeit auf den Prüfstand gestellt. Für die Region Aachen wurde die AGIT damit
beauftragt in Kooperation mit den Gebietskörperschaften einen Projektantrag einzureichen. Inhalte
und Ziele des Antrages entnehmen Sie bitte der beigefügten Kurzbeschreibung (Anlage 1).
Die Verwaltung sieht in der Projektbeteiligung den Vorteil der Möglichkeit einer gestalterischen
Mitwirkung und frühzeitigen Beeinflussung künftiger Bewertungsfaktoren, insb. in der Ermittlung
des künftigen Gewerbeflächenbedarfs. Zudem werden im Verfahren Ansiedlungs- und
Standortbewertungsfaktoren erarbeitet, die auch der Situation des ländlichen Raumes Rechnung
tragen sollen.
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)