Daten
Kommune
Jülich
Größe
479 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
02.06.17, 12:32
Aktualisiert
02.06.17, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A1.3 zur SV 194/2017
Belastung durch Turbulenzintensität.
Aus „Gutachten zur Standorteignung“.
Einwendung: WKA 1,2 und 4 müssen wegen zu geringen Abständen bei bestimmte
Windrichtungen und Windstärken abgeschaltet werden, um die Standsicherheit zu
gewährleisten. Die Windrichtungen und Geschwindigkeiten sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen:
Aus „Gutachten zur Standorteignung“.
Einwendung: WKA 1 oder 2 werden bei Südost -Wind bei 4 bis m/s abgeschaltet. (+- 25° = Ost
bis Südsüdost). Dies entspricht 16 % der Gesamtzeit laut untenstehender Tabelle der relativen
Häufigkeit der Windrichtungen.
WKA 1 und 2 werden bei Nordwest -Wind und 6 bis 8 m/s abgeschaltet.(+-25° = Nordwest bis
West) Dies entspricht 30 % der Gesamtzeit laut untenstehender Tabelle der relativen Häufigkeit
der Windrichtungen.
WEA 4 oder 5 werden bei WestSüdwest und 4 bis 10 m/s abgeschaltet. (+-25° = Westnordwest bis
Südwest) Dies entspricht 39 % der Gesamtzeit laut untenstehender Tabelle der relativen
Häufigkeit der Windrichtungen.
Zusammenfasend bedeutet dies, dass ein Windrad, entweder WKA1, WKA2 , WKA4 oder WKA 5,
zu ca. 70% der möglichen Betriebszeit wegen der Gefährdung der Standsicherheit abgeschaltet
werden muss. Damit ist ein Wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich.
Zur Verdeutlichung der Gradangaben und Windrichtungen:
Quelle Wikipedia
Einwendung: Für die Winddaten ist in der Karte kein Referenzpunkt angegeben. Die
Winddaten stammen laut Angabe des Gutachters vom Betreiber. Die Winddaten wurden
nicht durch Messung ermittelt (Webseite Fa. anemos). Es ist zu vermuten, dass deswegen
auch kein Referenzpunkt angegeben werden kann.
Daten des Planungsbüros VDH bezüglich des Windparks Jülich sind 1,5 bis 2 m/s geringer (5 –
5,5 m/s in 100 m Höhe). Siehe weiter oben.