Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
21.01.16, 18:15
Aktualisiert
21.01.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Frau Schmitz
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 21.01.2016
Vorlagen-Nr.: 64/2015 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.02.2016
25.02.2016
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Rates am 03.12.2015 wurde beschlossen, dass der endgültige Entwurf
einer Neufassung der Friedhofssatzung an einem Sondertermin durch eine Arbeitsgruppe
erarbeitet werden soll. Jede Fraktion hat der Verwaltung Mitglieder für diese Arbeitsgruppe
benannt. Die Arbeitsgruppe hat am 14.01.2016 getagt. Einvernehmlich empfiehlt die
Arbeitsgruppe folgende Änderungen vorzunehmen:
§ 15 – Beisetzung von Totenaschen
Die Absätze 4 – 6 wurden gestrichen und in den § 16 aufgenommen.
Der Absatz 7 wurde wie folgt gefasst:
„In einer Einzelwahlgrabstätte für Erdbeisetzungen können 1 Sarg oder 1 Urne beigesetzt
werden. Zusätzlich ist auf Antrag die Beisetzung von bis zu drei Urnen auf den vorhandenen
Sarg zulässig.“
Der § 15 erhält somit eine neue Fassung.
§ 16 – pflegefreie Sondergrabstätten
Die Bezeichnung „pflegefreie Sondergrabstätten“ wird geändert in „pflegefreie Grabstätten“.
Der Absatz 3 wird zusätzlich aufgenommen.
Die Absätze 4 – 6 des § 15 werden eingearbeitet.
Der § 16 erhält somit eine neue Fassung.
§ 17 - Ehrengrabstätten
Da nach umfassender Recherche festgestellt werden kann, dass in der Gemeinde Kreuzau
keine Ehrengrabstätten vorhanden sind, wird der Paragraph ersatzlos gestrichen.
Die Bezeichnung Ehrengrabstätten wird somit auch im § 12 Abs. 2 und im § 15 Abs. 7
gestrichen.
Bei den nachfolgenden Paragraphen ändert sich die Nummerierung.
Die oben beschriebenen Änderungen wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Der
abgestimmte Entwurfstext der Satzung ist als Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch den Erlass der Satzung entstehen keine Kosten. Die umfassenden Änderungen der
Friedhofsordnung machen allerdings eine Neuberechnung der Friedhofsgebühren und den
Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung zwingend erforderlich. Eine Mehr- oder
Minderbelastung ergibt sich daraus für den Haushalt nicht, da die entstehenden Kosten
vollständig umgelegt werden.
III. Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Friedhofssatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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