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Allgemeine Vorlage (Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
21.01.16, 18:15
Aktualisiert
21.01.16, 18:15
Allgemeine Vorlage (Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Frau Schmitz BE: Herr Wolfram Kreuzau, 21.01.2016 Vorlagen-Nr.: 64/2015 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.02.2016 25.02.2016 Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Rates am 03.12.2015 wurde beschlossen, dass der endgültige Entwurf einer Neufassung der Friedhofssatzung an einem Sondertermin durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet werden soll. Jede Fraktion hat der Verwaltung Mitglieder für diese Arbeitsgruppe benannt. Die Arbeitsgruppe hat am 14.01.2016 getagt. Einvernehmlich empfiehlt die Arbeitsgruppe folgende Änderungen vorzunehmen: § 15 – Beisetzung von Totenaschen Die Absätze 4 – 6 wurden gestrichen und in den § 16 aufgenommen. Der Absatz 7 wurde wie folgt gefasst: „In einer Einzelwahlgrabstätte für Erdbeisetzungen können 1 Sarg oder 1 Urne beigesetzt werden. Zusätzlich ist auf Antrag die Beisetzung von bis zu drei Urnen auf den vorhandenen Sarg zulässig.“ Der § 15 erhält somit eine neue Fassung. § 16 – pflegefreie Sondergrabstätten Die Bezeichnung „pflegefreie Sondergrabstätten“ wird geändert in „pflegefreie Grabstätten“. Der Absatz 3 wird zusätzlich aufgenommen. Die Absätze 4 – 6 des § 15 werden eingearbeitet. Der § 16 erhält somit eine neue Fassung. § 17 - Ehrengrabstätten Da nach umfassender Recherche festgestellt werden kann, dass in der Gemeinde Kreuzau keine Ehrengrabstätten vorhanden sind, wird der Paragraph ersatzlos gestrichen. Die Bezeichnung Ehrengrabstätten wird somit auch im § 12 Abs. 2 und im § 15 Abs. 7 gestrichen. Bei den nachfolgenden Paragraphen ändert sich die Nummerierung. Die oben beschriebenen Änderungen wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Der abgestimmte Entwurfstext der Satzung ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch den Erlass der Satzung entstehen keine Kosten. Die umfassenden Änderungen der Friedhofsordnung machen allerdings eine Neuberechnung der Friedhofsgebühren und den Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung zwingend erforderlich. Eine Mehr- oder Minderbelastung ergibt sich daraus für den Haushalt nicht, da die entstehenden Kosten vollständig umgelegt werden. III. Beschlussvorschlag: Die Neufassung der Friedhofssatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-