Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
29.06.2017
Erstellt
02.06.17, 12:32
Aktualisiert
02.06.17, 12:32
Stichworte
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Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen
am Standort Linnich-Boslar, November 2014
für BMR Windenergie GmbH & Co. KG
Referenz-Nr.: F2E-2014-TGS-085, Revision 4
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Urheber- und Nutzungsrecht:
Urheber des Gutachtens ist die Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG. Der
Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht entsprechend dem Gesetz über
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Das Nutzungsrecht kann nur mit
Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Veröffentlichung und Bereitstellung
zum uneingeschränkten Download in elektronischen Medien sind verboten, soweit
nicht ausdrücklich gestattet.
0 Kurzdarstellung des Ergebnisses
WEA am Standort Linnich-Boslar (Nordrhein-Westfalen)
WEA lfd. Nr.
Geplante und benachbarte WEA
1-5
Betrachtete WEA
1-5
Getroffene Aussagen zu den betrachteten WEA
WEA lfd. Nr.
Die Standorteignung folgender WEA ist durch den Vergleich mit den
Windbedingungen der Auslegung nachgewiesen.
3, 5
Die Standorteignung folgender WEA ist unter Berücksichtigung der
entsprechenden Betriebsbeschränkungen durch den Vergleich mit den
Windbedingungen der Auslegung nachgewiesen.
1, 2, 4
Tabelle 0.1: Kurzdarstellung des Ergebnisses.
Alle Benennungen von Windenergieanlagen (WEA) im Dokument beziehen sich auf
die Nomenklatur von Spalte 2 (Lfd. Nr.) in Tabelle 3.1.1. Eine ausführliche
Erläuterung der Ergebnisse erfolgt ab Kapitel 5.
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Inhaltsverzeichnis
0 Kurzdarstellung des Ergebnisses...................................................................................................2
1 Aufgabenstellung.............................................................................................................................4
2 Grundlagen.......................................................................................................................................5
2.1 Nachweis durch Vergleich der Windbedingungen...............................................................................7
2.2 Nachweis durch Vergleich der Lasten...................................................................................................11
2.3 Auslegungswerte......................................................................................................................................12
2.3.1 Turbulenzintensität..........................................................................................................................12
2.3.2 Windgeschwindigkeit......................................................................................................................12
2.3.3 Weitere Windbedingungen.............................................................................................................13
2.4 Gültigkeit der Ergebnisse........................................................................................................................13
3 Eingangsdaten................................................................................................................................15
3.1 Windparkkonfiguration...........................................................................................................................15
3.2 Auslegungswerte......................................................................................................................................16
3.3 Winddaten am Standort...........................................................................................................................17
3.4 Sektorielle Betriebsbeschränkungen......................................................................................................18
4 Bestimmung der Standortbedingungen......................................................................................18
4.1 Standortbesichtigung...............................................................................................................................18
4.2 Orografie....................................................................................................................................................19
4.3 Turbulenzintensität...................................................................................................................................20
4.3.1 Umgebungsturbulenzintensität.....................................................................................................20
4.3.2 Effektive Turbulenzintensität.........................................................................................................22
4.4 10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum
von 50 Jahren...................................................................................................................................................26
4.5 Weitere Windbedingungen für das vereinfachte Verfahren gemäß DIBt 2012................................26
4.5.1 Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit............................................................................................26
4.6 Weitere Windbedingungen für das Verfahren gemäß DIN EN 61400-1...........................................26
5 Nachweis der Standorteignung...................................................................................................27
5.1 Vergleich der Windbedingungen...........................................................................................................27
5.1.1 Turbulenzintensität..........................................................................................................................27
5.1.2 10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem
Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren........................................................................................................28
5.1.3 Weitere nachzuweisende Windbedingungen für das vereinfachte Verfahren gemäß DIBt
2012..............................................................................................................................................................29
5.1.4 Weitere nachzuweisende Windbedingungen für das Verfahren gemäß DIN EN 61400-1. . .29
5.2 Nachweis der Standorteignung durch einen Vergleich der Lasten...................................................29
6 Zusammenfassung........................................................................................................................30
7 Formelzeichen und Abkürzungen...............................................................................................30
8 Literaturangaben...........................................................................................................................31
Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen
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1 Aufgabenstellung
Die Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG ist beauftragt worden, Windenergieanlagen (WEA) hinsichtlich ihrer Standorteignung gemäß Kapitel 16 (Standorteignung von Windenergieanlagen) der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von
2012 /17/ zu betrachten und zu bewerten.
Voraussetzung für einen Nachweis der Standorteignung ist gemäß /17/ das Vorliegen
einer gültigen Typenprüfung bzw. Einzelprüfung für die WEA. Im Folgenden ist die
Möglichkeit der Einzelprüfung stets eingeschlossen, wenn von Typenprüfung
gesprochen wird, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wird.
Der Nachweis der Standorteignung der WEA erfolgt entweder durch einen Vergleich
der am Standort herrschenden Windbedingungen mit den Windbedingungen, die
der Typenprüfung zugrunde liegen, oder durch einen Vergleich der standortspezifischen Lasten mit den Lasten, die der Typenprüfung zugrunde liegen (siehe auch
Kapitel 2).
Die Windbedingungen sind in den jeweiligen DIBt-Richtlinien /12, 13, 17/ festgelegt
und Bestandteil der Typenprüfung einer WEA. Auf Basis dieser Windbedingungen
und der daraus resultierenden Lasten garantiert eine Typenprüfung nach /12, 13, 17/
den Betrieb einer WEA für eine Laufzeit von 20 Jahren.
Aufgrund fehlender Kriterien für einen Immissionsgrenzwert für die durch NachbarWEA erhöhte Turbulenzbelastung einer WEA können ersatzweise die Kriterien der
Standorteignung für eine Turbulenzimmissionsprognose im Rahmen eines BImSchGAntrages herangezogen werden. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Reduktion der Lebenszeit und der zusätzliche Verschleiß der WEA zumutbar sind, solange
die Standorteignung hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität oder
hinsichtlich der Auslegungslasten gewährleistet bleibt.
Das vorliegende Gutachten zur Standorteignung ist daher gleichzeitig eine
Turbulenz-Immissionsprognose im Sinne des BImSchG.
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2 Grundlagen
WEA sind Umweltbedingungen und elektrischen Einflüssen ausgesetzt, die Belastung, Haltbarkeit und den Betrieb beeinträchtigten können. Die Umweltbedingungen
werden in Wind- und andere Umweltbedingungen unterteilt. Für die Integrität der
Konstruktion sind die Windbedingungen die primär zu berücksichtigenden Einflussfaktoren.
Der Nachweis der Standsicherheit von Turm und Gründung einer WEA wird in
Form einer Typenprüfung nach der jeweils gültigen DIBt-Richtlinie /12, 13, 17/
geführt. Hierzu definieren die Richtlinien Windzonen in Abhängigkeit von
Windgeschwindigkeit
und
Turbulenzparametern,
welche
die
meisten
Anwendungsfälle erfassen sollen, jedoch keinen spezifischen Standort exakt
abbilden. Auf Basis der Windbedingungen der Windzone werden anschließend die
Lasten der WEA durch den Hersteller ermittelt.
Das vom Hersteller verwendete Modell zur Berechnung der Lasten und die
Berechnungsergebnisse werden durch unabhängige Berechnungen im Rahmen der
Typenprüfung durch eine akkreditierte Stelle geprüft und bestätigt.
Im konkreten Einzelfall der Errichtung einer WEA ist die Anwendbarkeit der
Typenprüfung nachzuweisen. Dies kann auf zwei Wegen geschehen. Zum einen
durch einen Vergleich der standortspezifischen Windbedingungen mit den
Windbedingungen der Typenprüfung oder zum anderen durch einen Vergleich der
standortspezifischen Lasten mit den Lasten der Typenprüfung. Im zweiten Fall
dienen die standortspezifischen Windbedingungen als Eingangswerte für die
Ermittlung der standortspezifischen Lasten. Das bedeutet insbesondere, dass kein
neuer Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung geführt wird, sondern dass
jeweils die Randbedingungen der Typenprüfung, also des bestehenden
Standsicherheitsnachweises, überprüft werden.
Abbildung 2.1 gibt einen Überblick über das Prüfverfahren.
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Abbildung 2.1: Schematische Darstellung des Prüfverfahrens.
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2.1 Nachweis durch Vergleich der Windbedingungen
Gemäß /7/ sind für neu geplante WEA folgende Windbedingungen für den Standort
nachzuweisen:
•
10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem
Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren v50,
•
Windgeschwindigkeitsverteilung im Bereich von 0.2 - 0.4vref,
•
Turbulenzintensität für Windgeschwindigkeiten von 0.2 - 0.4vref,
•
Höhenexponent α des vertikalen Windgeschwindigkeitsprofils,
•
mittlere Neigung der Anströmung,
•
mittlere Luftdichte ρ am Standort für Windgeschwindigkeiten ≥ vr.
Alternativ hierzu kann nach /17/ ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden,
wenn der Standort der geplanten WEA nicht orografisch komplex gemäß der Definition in /7, 8/ ist. Nach dem vereinfachten Verfahren sind folgende Windbedingungen
am Standort nachzuweisen:
•
mittlere Jahreswindgeschwindigkeit auf Nabenhöhe,
•
Turbulenzintensität für Windgeschwindigkeiten von 0.2 - 0.4vref,
•
10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem
Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren v50 (nur wenn die Windzone der Typenprüfung nicht die Windzone des Standortes abdeckt).
Den Ermittlungen der Standortbedingungen ist nach /17/ eine Standortbesichtigung
zugrunde zu legen.
Für bestehende WEA, die nach den DIBt-Richtlinien von 1995 bzw. 2004 /12, 13/
errichtet wurden, darf der Nachweis der Standorteignung weiterhin nach dem in der
DIBt-Richtlinie von 2004 /12/ genannten Verfahren erfolgen.
Der nachzuweisenden Turbulenzintensität kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, da die Turbulenzintensität die einzige Windbedingung ist, über die eine
Bewertung des Einflusses der WEA untereinander erfolgt.
Dieser Einfluss ist nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ zu
berücksichtigen, wenn der auf den Rotordurchmesser D der jeweils größeren WEA
bezogene Abstand zwischen zwei WEA für typische küstennahe Standorte kleiner
gleich fünf und für typische Binnenstandorte kleiner gleich acht Rotordurchmesser
beträgt /17/. Für größere Abstände braucht eine Beeinflussung der WEA untereinander nicht betrachtet zu werden. Im Folgenden wird dabei konservativ immer der
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größere Einflussbereich von 8D zugrunde gelegt.
Hieraus folgen unmittelbar die benachbarten WEA, für die eine Standorteignung im
Rahmen des betrachteten Zubaus der geplanten WEA erneut nachzuweisen ist. Da es
einen Einfluss der geplanten WEA auf diese benachbarten WEA nur in Form einer
Erhöhung der Turbulenzintensität gibt, ist für benachbarte WEA unabhängig von der
anzuwendenden DIBt-Richtlinie auch nur diese Windbedingung erneut zu überprüfen.
Abbildung 2.1.1 gibt einen Überblick über die jeweils nachzuweisenden Windbedingungen.
Liegt eine der oben aufgeführten für den Nachweis der Standorteignung erforderlichen Windbedingungen oberhalb des entsprechenden Auslegungswertes, der bei der
jeweiligen Typenprüfung der WEA zugrunde gelegt wurde, ist ein Nachweis der
Standorteignung der WEA durch einen Vergleich der Windbedingungen nicht
möglich.
In /5/ ist ein Verfahren beschrieben, um den Einfluss mehrerer, verschieden weit
entfernter WEA unter Berücksichtigung der Häufigkeit der Nachlaufsituationen zu
bewerten. Die Bewertung erfolgt mit Hilfe einer effektiven Turbulenzintensität. Die
effektive Turbulenzintensität ist eine Ersatzgröße, welche über die gesamte Lebensdauer der WEA anzusetzen ist. Sie gewichtet die Belastung durch die
Umgebungsturbulenzintensität und die zusätzlich durch die Nachlaufsituation induzierte Belastung. Das Verfahren wird sowohl im internationalen Regelwerk als auch
in der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ empfohlen. Eine zusätzliche Belastung besteht nach diesem Berechnungsverfahren nicht mehr, wenn der
Abstand zur benachbarten WEA mehr als zehn Rotordurchmesser beträgt. Da dieses
Berechnungsverfahren im Folgenden Anwendung findet, wird bei der Berechnung
der effektiven Turbulenzintensität einer WEA daher der Einfluss aller benachbarten
WEA berücksichtigt, die bis zu 10D (bezogen auf ihren jeweiligen Rotordurchmesser)
entfernt stehen.
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Abbildung 2.1.1: Nachweis durch Vergleich der Windbedingungen gemäß /17/.
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Gegenüber der in /17/ dargestellten Form des Berechnungsverfahrens verwenden wir
das Verfahren mit zwei Modifikationen, welche im Folgenden erläutert werden.
Das in /17/ eingesetzte Modell für die zusätzlich im Nachlauf produzierte
Turbulenzintensität ist abhängig vom Schubbeiwert cT der WEA. Hier verwenden wir
für die Modellierung der zusätzlich im Nachlauf produzierten Turbulenzintensität
ein aufwändigeres Modell nach /2/, in das neben dem Schubbeiwert c T der WEA auch
die Schnelllaufzahl der WEA und die Umgebungsturbulenzintensität als Parameter
eingehen. Ist es möglich eine WEA leistungsreduziert oder in einem veränderten
Betriebsmodus zu betreiben, verwenden wir die zur jeweiligen Nennleistung bzw.
dem Betriebsmodus gehörenden oder abdeckende Parameter. Sowohl in /5/ als auch
im internationalen Regelwerk /7/ ist weiterhin ein Modell zur Bestimmung der
zusätzlich im Nachlauf produzierten Turbulenzintensität angegeben, das ganz ohne
anlagenspezifische Parameter auskommt. Hier wird ein generalisierter, konservativer
Verlauf der Schubbeiwerte zugrunde gelegt /5/. Dieses Modell wird von uns
verwendet, wenn für eine WEA die anlagenspezifischen Parameter nicht vorliegen
oder diese einen Verlauf zeigen, der deutlich von denen der WEA abweicht, die der
ursprünglichen Validierung zugrunde lagen.
Die zweite Modifikation betrifft die Häufigkeit der jeweiligen Nachlaufsituation, die
nach /17/ mit 6% angenommen werden kann. Dieser konstanten Häufigkeit liegt die
Annahme eines voll ausgebildeten Nachlaufs (far wake) zugrunde, der sich typischerweise drei bis fünf Rotordurchmesser hinter der WEA einstellt. Um auch für
geringe Anlagenabstände konservative Werte zu erhalten, wird die Häufigkeit der
jeweiligen Nachlaufsituation von uns davon abweichend auf Basis der realen geometrischen Verhältnisse im Windpark und unter Berücksichtigung der Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen berechnet. Zusätzliche Sicherheit für den Nahbereich
entsteht durch die Annahme, dass der Nachlauf der WEA von Anfang an eine deutlich größere Ausdehnung als der Rotor aufweist.
Die Ausdehnung des Nachlaufs wird auch in vertikaler Richtung berücksichtigt, so
dass bei ausreichendem Höhenunterschied kein Einfluss des Nachlaufs auf die deutlich niedrigere bzw. höhere WEA mehr besteht.
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2.2 Nachweis durch Vergleich der Lasten
Die entsprechend dem in Kapitel 2.1 beschriebenen Verfahren ermittelten Windbedingungen können als Eingangsparameter für einen standortspezifischen Nachweis
durch einen Vergleich der Lasten verwendet werden.
Im Falle eines Windparks mit entsprechendem Einfluss von benachbarten WEA sind
nach /7/ sowohl die Betriebs- als auch die Extremlasten nachzuweisen. Für die
Betriebslasten sind gemäß /7, 8/ hierzu der Auslegungslastfall DLC 1.2 unter Berücksichtigung der effektiven Turbulenzintensität und für die Extremlasten die Auslegungslastfälle DLC 1.1 oder 1.3 sowie der DLC 1.5 nachzurechnen.
Alternativ hierzu kann nach /17/ ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden,
wenn der Standort der geplanten WEA nicht orografisch komplex gemäß der Definition in /7, 8/ ist. Nach dem vereinfachten Verfahren sind folgende Lasten am Standort
zu ermitteln:
•
•
Betriebslasten, wenn die mittlere
Turbulenzintensität überschritten sind.
Windgeschwindigkeit
oder
die
Extremlasten, wenn der 10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf
Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren vref überschritten ist.
Bei Anlagenabständen unterhalb von etwa 2.5 Rotordurchmessern sollten die ermittelten effektiven Turbulenzintensitäten nicht mehr als Eingangsparameter für Lastrechnungen verwendet werden.
Eine solche standortspezifische, detaillierte Lastberechnung ist im Vergleich zu dem
in Kapitel 2.1 dargestellten Nachweis durch einen Vergleich der Windbedingungen
sehr aufwändig. Sie kann in der Regel nur vom jeweiligen Hersteller durchgeführt
werden.
Diese standortspezifischen Lasten können mit den entsprechenden Auslegungslasten
der Typenprüfung verglichen werden. Liegen die standortspezifischen Lasten unterhalb bzw. auf dem Niveau der Auslegungslasten, die bei der jeweiligen Typenprüfung der WEA zugrunde gelegt wurden, ist die Standorteignung der WEA gegeben.
Liegen die standortspezifischen Lasten oberhalb der Auslegungslasten, die bei der
jeweiligen Typenprüfung der WEA zugrunde gelegt wurden, ist ein Nachweis der
Standorteignung der WEA durch einen Vergleich der Lasten nicht möglich.
In diesem Fall kann die Typenprüfung der WEA für den Standort nicht angewendet
werden und ein Einzelnachweis durch den Hersteller ist erforderlich.
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2.3 Auslegungswerte
2.3.1 Turbulenzintensität
Die Auslegungswerte der Turbulenzintensität sind in den DIBt-Richtlinien von 1995
und 2004 unabhängig von der Windzone wie folgt definiert:
DIBt-Richtlinie
1993 /13/
2004 /12/
Auslegungswert für alle Windzonen
0.2 (20%)
Turbulenzkategorie A nach DIN EN 61400-1 /6/
Tabelle 2.3.1.1: Auslegungswerte der Turbulenzintensität für alle Windzonen.
In der DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ wird die Turbulenzkategorie A nach DIN EN 61400-1:2006 /7/ empfohlen. Grundsätzlich können auch andere
Auslegungswerte der Turbulenzintensität zugrunde gelegt werden. Üblicherweise
finden hier die in den internationalen Richtlinien /6, 7/ definierten Turbulenzkategorien Anwendung.
In /6/ werden zwei Turbulenzkategorien A und B und in /7/ drei Turbulenzkategorien
A, B und C definiert. Während die Kategorien A in beiden Richtlinien nahezu identisch sind und die jeweils höchste Turbulenzkategorie darstellen, unterscheiden sich
die Turbulenzkategorien B in /6/ und /7/ deutlich. Die Auslegungswerte sind in
Tabelle 2.3.1.2 für einige Windgeschwindigkeiten aufgeführt.
Turbulenzkategorie
IEC Ed. 2 /6/
IEC Ed. 3 /7/
Windgeschwindigkeit [m/s]
5
7
9
11
13
15
17
19
A
30.0
24.9
22.0
20.2
18.9
18.0
17.3
16.7
B
24.0
20.6
18.7
17.5
16.6
16.0
15.5
15.2
A
29.9
24.8
22.0
20.1
18.9
18.0
17.3
16.7
B
26.2
21.7
19.2
17.6
16.5
15.7
15.1
14.6
C
22.4
18.6
16.5
15.1
14.2
13.5
13.0
12.5
Tabelle 2.3.1.2: Auslegungswerte der Turbulenzintensität für alle WEA-Klassen.
2.3.2 Windgeschwindigkeit
Die Typenprüfung nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ erfolgt
für eine bestimmte Windzone. Abhängig von der Windzone ist sowohl der
Auslegungswert des 10-min-Mittelwertes der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe
mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren v ref als auch die mittlere
Jahreswindgeschwindigkeit auf Nabenhöhe v ave definiert. Diese Werte sind abhängig
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von der Nabenhöhe und unterscheiden sich in den einzelnen Windzonen. Der 10min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit
auf Nabenhöhe mit einem
Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren vref kann weiterhin entweder gemäß /4/ oder nach
einer vereinfachten Formel gemäß /17/ bestimmt werden. Die Auslegungswerte sind
daher der individuellen Typenprüfung der WEA zu entnehmen und können nicht
allgemeingültig angegeben werden. Die Windgeschwindigkeitsverteilung ergibt sich
in allen Fällen aus der mittleren Jahreswindgeschwindigkeit auf Nabenhöhe unter
Verwendung einer Rayleigh-Verteilung.
Nach den DIBt-Richtlinien /12, 13, 17/ werden die Auslegungswerte der Windgeschwindigkeit in die Windzonen 1 bis 4 bzw. I bis IV unterteilt, wobei die Windzone
4 oder IV die höchsten Auslegungswerte aufweist. In der zitierten Literatur werden
hier sowohl arabische als auch römische Zahlen verwendet.
2.3.3 Weitere Windbedingungen
Den nach /7/ zusätzlich nachzuweisenden Windbedingungen liegen im allgemeinen
nach den DIBt-Richtlinien /12, 13, 17/ folgende Auslegungswerte zugrunde:
•
Höhenexponent des vertikalen Windgeschwindigkeitsprofils: α = 0.2,
•
mittlere Neigung der Anströmung: 8°,
•
mittlere Luftdichte am Standort: ρ = 1.225 kg/m³.
2.4 Gültigkeit der Ergebnisse
Alle Werte mit Höhenbezug beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf
die Nabenhöhe (NH) der entsprechenden WEA.
Die für den Nachweis der Standorteignung notwendige effektive Turbulenzintensität
hängt von mehreren Faktoren ab. Dies sind die Windparkkonfiguration in Form der
WEA-Daten (Koordinaten, WEA-Typ, Nabenhöhe, Nennleistung und eventuelle
vorhandene Betriebsbeschränkungen), die Windbedingungen am Standort
(Häufigkeitsverteilung der Windrichtung, sektorielle Weibull-Parameter der
Windgeschwindigkeitsverteilung sowie die Umgebungsturbulenzintensität) und die
Typenprüfung der WEA, die festlegt, welcher statistische Wert der
Umgebungsturbulenzintensität zugrunde zu legen ist.
Jede Änderung dieser Randbedingungen erfordert daher eine Neubewertung der
Standorteignung hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität.
Da bei den betrachteten WEA anlagenspezifische Werte (siehe Kapitel 2.1)
berücksichtigt werden, kann insbesondere bei einem Wechsel auf einen anderen
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WEA-Typ mit z.B. kleinerem Rotordurchmesser nicht unterstellt werden, dass die
Aussage des Gutachtens weiterhin gültig ist.
Bei den verwendeten anlagenspezifischen Werten (siehe Kapitel 2.1) kann es sich um
berechnete oder gemessene Größen des Herstellers handeln. Diese können
voneinander abweichen und zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Die Ergebnisse beziehen sich dabei auf eine vorliegende gültige Typenprüfung für
die betrachteten WEA. Der Typenprüfung müssen mindestens die jeweils
aufgeführten Auslegungswerte zugrunde liegen.
Wenn in den uns vorliegenden Dokumenten zur Auslegung der WEA kein
eindeutiger Rückschluss auf Auslegungswerte möglich ist, verwenden wir
konservativ abdeckende Werte. Eine Haftung für die Richtigkeit der ermittelten
Werte wird nicht übernommen.
Die bei sehr geringen Abständen mögliche gegenseitige Beeinflussung benachbarter
WEA durch die Nachlaufschleppe der Turmbauwerke wird nicht betrachtet. Ebenso
wird ein möglicher Einfluss von sehr nahe liegenden großen Einzelstrukturen wie
z.B. hohen Gebäuden auf benachbarte WEA nicht untersucht.
Folgende Begriffe und Symbole werden im Zusammenhang mit WEA im Gutachten
verwendet:
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Erläuterung der Begriffe
„geplante WEA“
WEA am Standort, deren Standorteignung im Rahmen des Gutachtens zu
bewerten ist.
„benachbarte
WEA“
Alle weiteren am Standort befindlichen WEA, die vom Auftraggeber
übermittelt wurden. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne benachbarte
WEA ebenfalls in Planung oder Bau befinden. Entscheidend ist die
Windparkkonfiguration, die als Vorbelastung für die geplanten WEA zu
unterstellen ist. Alle benachbarten WEA gehen in die Berechnungen ein
und sind in Tabelle 3.1.1 aufgeführt.
„betrachtete WEA“
Für alle am Standort betrachteten WEA werden Ergebnisse ausgewiesen
und abschließende Aussagen getroffen.
„Windpark“
Der Begriff wird im Sinne des Anhangs A der DIBt-Richtlinie von 2004 /12/
verwendet und umfasst „geplante“ und „benachbarte“ WEA.
Farbliche Zuordnung der Symbole
Geplante WEA.
Benachbarte WEA, die aufgrund ihres Abstandes (siehe Kapitel 2 und 4.3.2) zu den geplanten
WEA zu betrachten sind.
Benachbarte WEA, die aufgrund ihres Abstandes (siehe Kapitel 2 und 4.3.2) zu den geplanten
WEA nicht zu betrachten sind, die aber Einfluss auf die zu betrachtenden WEA ( , ) ausüben.
Diese WEA sind eventuell nur zum Teil in Abbildung 4.3.2.1 dargestellt.
Benachbarte WEA, die aufgrund ihres Abstandes (siehe Kapitel 2 und 4.3.2) zu den geplanten
WEA nicht zu betrachten sind und die keinen Einfluss auf die zu betrachtenden WEA ( , )
ausüben. Diese WEA sind eventuell nur zum Teil in Abbildung 4.3.2.1 dargestellt.
Referenzpunkt der Winddaten.
Referenzpunkt der Winddaten auf den Koordinaten einer (in diesem Fall geplanten) WEA.
Tabelle 2.4.1: Erläuterung der verwendeten Begriffe und Symbole.
3 Eingangsdaten
3.1 Windparkkonfiguration
Am Standort Linnich-Boslar (Nordrhein-Westfalen) plant der Auftraggeber die
Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA 1 - 5). Am Standort befindet sich
keine weitere benachbarte WEA.
Die vom Auftraggeber übermittelten Daten zur Windparkkonfiguration sind in
Tabelle 3.1.1 bzw. Abbildung 4.3.2.1 dargestellt.
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Koordinaten
Lfd. Nr.
WEA
Bezeichnung
1
(Gauß-Krüger PD Bessel)
Hersteller
WEA-Typ
PN
[MW]
RD
[m]
NH
[m]
Rechts
Hoch
WEA 1
2524945
5648207
Nordex
N117 Gamma
2.4
116.8
120.0
2
WEA 2
2525233
5648072
Nordex
N117 Gamma
2.4
116.8
120.0
3
WEA 3
2524989
5647717
Nordex
N117 Gamma
2.4
116.8
120.0
4
WEA 4
2524424
5647455
Nordex
N117 Gamma
2.4
116.8
120.0
5
WEA 5
2524106
5647369
Nordex
N117 Gamma
2.4
116.8
120.0
Tabelle 3.1.1: Windparkkonfiguration.
Alle Benennungen von WEA im Dokument beziehen sich auf die Nomenklatur von Spalte 2 (Lfd. Nr.) in Tabelle 3.1.1.
3.2 Auslegungswerte
Für die zu betrachtenden WEA werden die in Tabelle 3.2.1 dargestellten Auslegungswerte zugrunde gelegt.
WEA
Auslegungswerte
Lfd. Nr.
Richtlinie
Windzone
Turbulenzkategorie
1-5
DIBt 2012
WZ II GK II (DIN EN 1991-1-4)
A nach IEC Ed. 3 /7/
Tabelle 3.2.1: Auslegungswerte der zu betrachtenden WEA.
vave [m/s] vref [m/s]
7.37
37.21
Quelle
/20/
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Es werden keine weiteren Auslegungswerte entsprechend Kapitel 2.3.3 in den in
Kapitel 4 dokumentierten Berechnungsergebnissen berücksichtigt.
3.3 Winddaten am Standort
Die relativen Häufigkeiten der Windrichtung und Windgeschwindigkeiten zum
Standort Linnich-Boslar wurden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt /10/ und
sind in Tabelle 3.3.1 dargestellt.
Die vorliegenden Daten werden als richtig und repräsentativ für die freie
Anströmung im Windpark am Standort Linnich-Boslar vorausgesetzt.
Richtungssektoren
Relative Häufigkeit
(100%=1)
Weibull-Verteilung
A
k
N
0.0399
5.8
2.33
NNO
0.0378
6.5
2.79
ONO
0.0304
7.4
2.67
O
0.0365
6.9
2.31
OSO
0.0911
7.5
1.88
SSO
0.1015
6.8
1.79
S
0.0974
8.1
2.22
SSW
0.1197
10.7
3.06
WSW
0.1287
9.0
2.28
W
0.1632
7.4
1.77
WNW
0.0951
6.1
1.83
NNW
0.0586
5.5
2.21
gesamt
0.9999
7.7
1.97
Rechts
Hoch
Bezugswerte
Koordinate des Referenzpunktes
Höhe über Grund h
Nicht angegeben
123m
Tabelle 3.3.1: Winddaten am Standort.
Die Parameter der Weibull-Verteilung werden genutzt, um die Häufigkeitsverteilung
der Windrichtungen auf die jeweiligen Windgeschwindigkeiten umzurechnen. Die
Weibull-Parameter werden dabei auf die jeweilige Nabenhöhe der WEA umgerechnet.
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3.4 Sektorielle Betriebsbeschränkungen
Es werden keine Betriebsbeschränkungen in den in Kapitel 4 dokumentierten
Berechnungsergebnissen berücksichtigt.
4 Bestimmung der Standortbedingungen
Aus der in Kapitel 3.1 beschriebenen Windparkkonfiguration ergeben sich die in
Tabelle 4.1 aufgeführten zu betrachtenden WEA.
WEA lfd. Nr.
Geplante WEA
Benachbarte WEA
1-5
---
Tabelle 4.1: Zu betrachtende WEA.
4.1 Standortbesichtigung
Gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ ist
Standortbesichtigung durchzuführen. Im Rahmen des Nachweises
Standorteignung dient die Standortbesichtigung der Dokumentation
Einschätzung der aktuellen Situation vor Ort und der Bestimmung
Geländekategorie nach /4/.
eine
der
und
der
Weiterhin sollen Einzelstrukturen identifiziert werden, die auf Grund ihrer
Entfernung und Höhe so groß sind, dass der direkte Einfluss der Nachlaufströmung
dieser Einzelstrukturen auf den Rotor einer geplanten WEA nicht ausgeschlossen
werden kann. Diese Einzelstrukturen können dann nicht als Rauigkeitselement
aufgelöst werden und ihr Einfluss ist gesondert zu bewerten.
Der Standort wurde am 12.03.2014 von einem Mitarbeiter der Firma anemos GmbH
besichtigt. Als Ergebnis dieser Besichtigung liegen uns folgende Unterlagen vor:
•
Standortbeschreibung mit Panoramafotos vom Standort Linnich-Boslar /19/.
Eine Einschätzung des Standortes Linnich-Boslar hinsichtlich relevanter
Einzelstrukturen, deren Nachlaufströmungen gesondert zu betrachten wären liegt
uns nicht vor.
Der Standort wurde in der vorliegenden Standortbeschreibung /19/ in die
Geländekategorie II nach /4/ eingeordnet.
Relevante Einzelstrukturen, deren Nachlaufströmungen gesondert zu betrachten
wären, konnten anhand der vorliegenden Unterlagen /19/ nicht identifiziert werden.
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4.2 Orografie
Große Geländesteigungen und Höhenunterschiede können zu erhöhten
Umgebungsturbulenzintensitäten führen und müssen daher in orografisch
komplexem Gelände bewertet werden. Der Einfluss der Geländeorografie kann
nach /7, 8/ durch einen Turbulenzstrukturparameter erfasst werden, der als Faktor
auf die Turbulenzintensität wirkt. Nach /7/ kann ein richtungsunabhängiger Turbulenzstrukturparameter definiert werden, der abhängig vom Anteil des Windes aus
orografisch komplexen Richtungssektoren zwischen 1.0 und 1.15 liegt. Da im
Folgenden die Umgebungsturbulenzintensitäten richtungsabhängig bestimmt
werden, wird abweichend hiervon der Turbulenzstrukturparameter ebenfalls richtungsabhängig bestimmt. Dabei wird jedem Richtungssektor, der als orografisch
komplex einzustufen ist, der maximale Turbulenzstrukturparameter von 1.15 zugeordnet.
Die Bewertung der orografischen Komplexität einer Koordinate erfolgt auf Basis von
Geländesteigungen und Geländedifferenzen zu einer Ausgleichsebene, die durch die
jeweilige zu betrachtende Koordinate gelegt wird. Die Ausgleichsebenen werden mit
der Methode der kleinsten Fehlerquadrate durch die Höhendaten gelegt. Die Bewertung erfolgt entsprechend /7/ auf Nabenhöhe der WEA.
Entsprechend /7/ sind für jede WEA 25 Ausgleichsebenen zu ermitteln (siehe
Tabelle 4.2.1). Wird eines der in Tabelle 4.2.1 genannten Kriterien überschritten, so ist
der betreffende Sektor als komplex anzusehen. Der gesamte Standort ist komplex,
wenn mehr als 15% der im Wind enthaltenen Energie aus komplexen Sektoren
kommt.
Die Bewertung der Orografie wird für jede einzelne WEA laut Tabelle 3.1.1 durchgeführt.
Ausgleichsebenen
Radius
Azimut Winkel
5*NH
ein Sektor á 360°
10*NH
zwölf Sektoren á 30°
20*NH
zwölf Sektoren á 30°
Komplexitätskriterien
Maximale Steigung Maximale Geländedifferenz
0.3*NH
10°
0.6*NH
1.2*NH
Tabelle 4.2.1: Komplexitätskriterien /8/.
Die Bewertung erfolgte im vorliegenden Fall auf Basis von Höhendaten nach /14/.
Am Standort Linnich-Boslar unterschreiten alle betrachteten WEA die Komplexitätskriterien nach Tabelle 4.2.1. Zusätzliche Turbulenzstrukturparameter werden daher
nicht berücksichtigt.
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Für die geplanten WEA kann daher das vereinfachte Verfahren zum Nachweis der
Standorteignung nach DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/ angewendet werden.
4.3 Turbulenzintensität
4.3.1 Umgebungsturbulenzintensität
Die Turbulenzintensität ist definiert als das Verhältnis der Standardabweichung der
zeitlichen Windgeschwindigkeitsverteilung zu ihrem Mittelwert bezogen auf ein
Intervall von 600s. Die Umgebungsturbulenzintensität beschreibt dabei ausschließlich die Turbulenz der freien Strömung ohne den Einfluss von WEA.
Für die spätere Berechnung der effektiven Turbulenzintensität ist nicht die mittlere
Umgebungsturbulenzintensität sondern abhängig von der Auslegung der jeweiligen
WEA die charakteristische Turbulenzintensität (DIBt 1993/95, DIBt 2004 und IEC
61400-1 Edition 2) bzw. die repräsentative Turbulenzintensität (DIBt 2012, IEC 614001 Edition 3) zugrunde zu legen. Die charakteristische Turbulenzintensität ergibt sich
aus der Addition der mittleren Umgebungsturbulenzintensität und der einfachen
Standardabweichung der Umgebungsturbulenzintensität. Die repräsentative
Turbulenzintensität
ergibt
sich
aus
der
Addition
der
mittleren
Umgebungsturbulenzintensität und der 1.28fachen Standardabweichung der
Umgebungsturbulenzintensität. Da die mittlere Umgebungsturbulenzintensität im
Folgenden rechnerisch ermittelt wird, ist die charakteristische Turbulenzintensität
aus der mittleren Umgebungsturbulenzintensität durch Multiplikation mit dem
Faktor 1.2 zu bilden.
Im Bereich der atmosphärischen Bodengrenzschicht ergibt sich die zu berücksichtigende Umgebungsturbulenzintensität im Wesentlichen aus dem Einfluss der Rauigkeitselemente des Bodens wie Bäumen, Büschen, Bauwerken etc.. Hierzu erfolgt eine
Typisierung von Geländeoberflächen hinsichtlich ihres Bewuchses, ihrer Bebauung
und Nutzung auf Basis detaillierter Satellitendaten zur Bodenbedeckung /9/, wobei
Geländeabschnitte bis 25km Entfernung um die jeweilige Koordinate einbezogen
werden. Den einzelnen Geländeabschnitten werden anschließend Rauigkeitsklassen
gemäß der Empfehlungen des für die Kommission der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Europäischen Windatlanten /1/ zugeordnet. Der Einfluss
der verschiedenen Geländeabschnitte wird abhängig vom Abstand zur Koordinate in
zwölf Richtungssektoren à 30° bewertet, wodurch sich gewichtete Mittel für die
Rauigkeiten in den jeweiligen Sektoren ergeben.
Diese sektorielle Rauigkeitsklassifizierung wird für jede einzelne WEA laut
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Tabelle 3.1.1 durchgeführt.
Auf Grundlage dieser Rauigkeitsklassifizierung werden die charakteristischen
Turbulenzintensitäten von uns auf Basis der Empfehlungen der VDI-Richtlinie VDI
3783 Blatt 12 /3/ sowie der DIN 1055-4 /4/ bestimmt. Die charakteristischen
Turbulenzintensitäten sind im Gegensatz zu den Rauigkeiten nicht nur
richtungsabhängig, sondern auch abhängig von der Windgeschwindigkeit und Höhe
über Grund und werden entsprechend für die verschiedenen Richtungen und
Windgeschwindigkeiten für jede einzelne WEA auf Nabenhöhe ermittelt und in den
weiteren Berechnungen berücksichtigt. Der Windgeschwindigkeitsverlauf orientiert
sich dabei am Normalen Turbulenzmodell (NTM) der DIN EN 61400-1 /6/. In
Tabelle 4.3.1.1 sind Werte für die Koordinate der WEA 1 für eine
Windgeschwindigkeit und Höhe aufgeführt. Die in Tabelle 4.3.1.1 aufgeführten
Werte sind beispielhaft und repräsentieren keine anderen Koordinaten,
Windgeschwindigkeiten und Höhen.
Richtungssektoren
Charakteristische Turbulenzintensität [%]
N
10.8
NNO
10.6
ONO
10.9
O
10.7
OSO
11.6
SSO
11.1
S
11.5
SSW
11.5
WSW
11.5
W
11.4
WNW
11.0
NNW
10.9
Bezugswerte
Koordinate
WEA 1
Höhe über Grund h
120m
Windgeschwindigkeit v
15m/s
Tabelle 4.3.1.1: Beispielhafte charakteristische Turbulenzintensitäten.
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4.3.2 Effektive Turbulenzintensität
Das verwendete Berechnungsverfahren für die effektive Turbulenzintensität ist in
Kapitel 2 beschrieben. Für den materialspezifischen Wöhlerlinien-Koeffizienten m
wird der höchste Koeffizient für die schwächste Strukturkomponente der WEA
zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich ein abdeckender Wert von m = 10 /15/ für glasfaserverstärkte Kunststoffe mit einem Faseranteil von 30 bis 55 Volumen-% /16/. Für
kohlefaserverstärkte Kunststoffe mit einem Faseranteil von 50 bis 60 Volumen-%
wird nach /16/ ein Wert von m = 14 zugrunde gelegt. Herstellerspezifisch können
abweichende Wöhlerlinien-Koeffizienten für die schwächste Strukturkomponente
der WEA verwendet werden. Wenn nicht anders gekennzeichnet, beziehen sich die
im Folgenden dargestellten effektiven Turbulenzintensitäten auf einen WöhlerlinienKoeffizienten von m=10.
Die DIBt von 2004 und 2012 /12, 17/ definiert die Auslegungswerte der
Turbulenzintensität windgeschwindigkeitsabhängig. Demgegenüber definiert die
DIBt von 1995 /13/ einen konstanten mittleren Auslegungswert für die
Turbulenzintensität von 20%, der allen Windgeschwindigkeiten zugeordnet ist.
Da im Falle eines standortspezifischen Nachweises der Betriebslasten diese auf Basis
der ermittelten windgeschwindigkeitsabhängigen effektiven Turbulenzintensitäten
berechnet werden müssen, werden für alle betrachteten WEA die windgeschwindigkeitsabhängigen Werte ausgewiesen.
Für die WEA, für die Auslegungswerte der Turbulenzintensität auf Basis der DIBtRichtlinie von 2004 /12/ oder 2012 /17/ zugrunde gelegt werden, sind die jeweiligen
aufgeführten windgeschwindigkeitsabhängigen Ergebnisse für einen Nachweis der
Standorteignung bezüglich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität anzuwenden.
Für die WEA, für die Auslegungswerte der Turbulenzintensität auf Basis der DIBt
von 1995 (1993) /13/ zugrunde gelegt werden, sind entsprechende konstante mittlere
effektive Turbulenzintensitäten ausgewiesen. Benachbarte WEA mit einer sehr
geringen oder sehr hohen Leistung pro Quadratmeter der Rotorfläche oder benachbarte WEA mit einer sehr niedrigen oder sehr hohen Nennwindgeschwindigkeit
können dabei deutlich abweichende Ergebnisse im Vergleich zu einer Bewertung
nach der DIBt-Richtlinie von 2004 /12/ hervorrufen. In diesen Fällen wird der
Vergleich mit den windgeschwindigkeitsabhängigen Auslegungswerten nach der
DIBt-Richtlinie von 2004 /12/ zugrunde gelegt.
Der Nachweis der Integrität der WEA in Bezug auf den Auslegungswert der
Turbulenzintensität wird in Anlehnung an das aktuelle internationale Regelwerk /7/
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für den Windgeschwindigkeitsbereich vom 0.2fachen bis zum 0.4fachen der Referenzwindgeschwindigkeit vref geführt. Für Nabenhöhen bis 140m ist dabei ein Windgeschwindigkeitsbereich von 5 bis 20m/s für alle Windzonen abdeckend und wird
entsprechend in den Tabellen aufgeführt.
Entsprechend der DIBt-Richtlinie /17/ werden die Ergebnisse für alle WEA ausgewiesen, deren Abstand bezogen auf den Rotordurchmesser D der geplanten WEA
kleiner gleich acht Rotordurchmesser ist. Diese Betrachtungsweise ist abdeckend für
alle Referenzwindgeschwindigkeiten vref (siehe Kapitel 2).
Überschreitungen der relevanten Auslegungswerte der Turbulenzintensität sind in
Tabelle 4.3.2.1 fett gedruckt.
Es sind zusätzlich in Tabelle 4.3.2.1 effektive Turbulenzintensitäten für den Wöhlerlinien-Koeffizienten m = 9 dargestellt.
Die für die WEA 1 - 5 vorliegenden anlagenspezifischen Parameter (Schubbeiwert cT
und Schnelllaufzahl der WEA) sind laut Aussage des Herstellers informativ und
werden nicht gewährleistet.
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Abbildung 4.3.2.1:
Lage der WEA,
Karte /11/.
geplante WEA
betrachtete WEA
si < 8DWEA geplant
benachbarte WEA
si > 8DWEA geplant
Referenzpunkt der
Winddaten
Für weitere Erläuterungen
zu den Begriffen und
Symbolen siehe auch
Tabelle 2.4.1.
Der kleinste geplante
Abstand zwischen zwei
WEA liegt bei 2.72DRotor, Nordex
N117 bzw. ca. 318m.
Dies betrifft die WEA 1 und
2.
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Turbulenzkategorie
DIBt 1993
Windgeschwindigkeit [m/s]
alle
4-6
6-8
8-10
10-12
12-14
14-16
16-18
18-20
Auslegungswert [%]
20.0
29.9
24.8
22.0
20.1
18.9
18.0
17.3
16.7
Lfd. Nr.
A nach IEC Ed. 3 /7/
Bezeichnung
Berechnungen für einen Wöhlerlinien-Koeffizienten von m = 14
1
WEA 1
---
30.1
27.2
22.3
16.8
14.3
13.0
12.2
11.7
2
WEA 2
---
29.5
26.3
21.5
16.2
14.0
12.9
12.1
11.5
3
WEA 3
---
23.6
20.7
17.1
14.3
13.1
12.4
11.9
11.5
4
WEA 4
---
30.1
27.1
22.3
16.8
14.3
13.1
12.4
11.9
5
WEA 5
---
27.1
24.4
19.9
14.9
13.2
12.4
11.9
11.5
Zusätzliche Berechnungen für einen Wöhlerlinien-Koeffizienten von m = 9
1
WEA 1
---
28.1
25.2
20.8
16.0
13.9
12.8
12.1
11.6
2
WEA 2
---
27.7
24.7
20.3
15.8
13.9
12.8
12.1
11.5
3
WEA 3
---
22.7
19.7
16.6
14.2
13.1
12.4
11.9
11.5
4
WEA 4
---
28.5
25.5
21.0
16.1
14.0
13.0
12.3
11.9
5
WEA 5
---
24.7
22.1
18.0
14.4
13.1
12.4
11.9
11.5
Tabelle 4.3.2.1: Effektive Turbulenzintensitäten auf Nabenhöhe der jeweiligen WEA nach Turbulenzkategorie A, IEC Ed. 3 /7/ bzw. DIBt 1993.
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4.4 10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit
einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
Nach /18/ liegt der Standort Linnich-Boslar in Windzone II und lässt sich
entsprechend Kapitel 4.1 in die Geländekategorie II einordnen.
Für alle geplanten WEA deckt die Windzone der Auslegung gemäß Tabelle 3.2.1
diese Einordnung ab. Eine Bestimmung des 10-min-Mittelwertes der
Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
ist nach /17/ daher nicht erforderlich.
4.5 Weitere Windbedingungen für das vereinfachte Verfahren
gemäß DIBt 2012
Zusätzlich
zur
Turbulenzintensität
und
zum
10-min-Mittelwert
der
Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
v50 sind für die geplanten WEA, deren Standort in Kapitel 4.2 als nicht komplex
bewertet wurde, die Werte für die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit auf
Nabenhöhe zu bewerten.
Dies betrifft am Standort Linnich-Boslar alle geplanten WEA.
4.5.1 Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit
Gemäß /10/ ergeben sich die in Tabelle 4.5.1.1 aufgeführten Werte für die mittlere
Jahreswindgeschwindigkeit und den Formparameter k der Weibull-Verteilung auf
einer Höhe von 123m. Aufgrund des geringen Höhenunterschiedes zwischen
Bezugshöhe der Winddaten und Nabenhöhe der geplanten WEA wurde die mittlere
Jahreswindgeschwindigkeit und der Formparameter k der Weibull-Verteilung ohne
Umrechnung übernommen.
WEA
Lfd. Nr.
1-5
Mittlere
Jahreswindgeschwindigkeit [m/s]
Formparameter
der Weibull-Verteilung k [-]
6.8
1.97
Tabelle 4.5.1.1: Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit auf Nabenhöhe der WEA.
4.6 Weitere Windbedingungen für das Verfahren gemäß DIN EN
61400-1
Zusätzlich zu den in Kapitel 4.3 und 4.4 bestimmten Windbedingungen sind für die
geplanten WEA, deren Standort in Kapitel 4.2 als komplex bewertet wurde, die
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Werte der Windgeschwindigkeitsverteilung im Bereich von 0.2 - 0.4v ref, der mittlere
Höhenexponent des vertikalen Windgeschwindigkeitsprofils α, die mittlere Neigung
der Anströmung und die mittlere Luftdichte ρ am Standort zu bestimmen.
Dies betrifft am Standort Linnich-Boslar keine der geplanten WEA.
5 Nachweis der Standorteignung
5.1 Vergleich der Windbedingungen
5.1.1 Turbulenzintensität
Die Turbulenzintensität ist für alle zu betrachtenden WEA gemäß Kapitel 4 für den
Standort zu ermitteln und mit den Auslegungswerten zu vergleichen.
Der Vergleich der in Tabelle 4.3.2.1 ermittelten effektiven Turbulenzintensitäten mit
den Auslegungswerten ergibt für die zu betrachtenden WEA folgendes Ergebnis:
●
●
Die effektiven Turbulenzintensitäten der WEA 3 und 5 liegen unterhalb der
entsprechenden Auslegungswerte.
Die effektiven Turbulenzintensitäten der WEA 1, 2 und 4 liegen oberhalb der
entsprechenden Auslegungswerte.
Die Standorteignung der betroffenen WEA 1, 2 und 4 kann hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität in der geplanten Windparkkonfiguration durch
eine Betriebsbeschränkung benachbarter WEA gewährleistet werden. Dies kann
durch das Abschalten der entsprechenden benachbarten WEA bei Auftreten der
jeweiligen Nachlaufsituation erreicht werden.
Da die Lasten bei einer abgeschalteten WEA (Trudelbetrieb) auch in der erhöhten
Turbulenz der Nachlaufströmung der verursachenden Nachbar-WEA geringer sind
als im Betrieb bei ungestörter Anströmung, kann alternativ jeweils die betroffene
WEA abgeschaltet werden.
Die geplante Windparkkonfiguration wurde durch erneute Berechnungen dahingehend geprüft, ob bei den gewählten Betriebsbeschränkungen die Auslegungswerte
der Turbulenzintensität an den betroffenen WEA eingehalten werden.
Die erforderlichen Betriebsbeschränkungen sind in den Tabellen 5.1.1.1 - 5.1.1.3
aufgeführt.
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Definition der sektoriellen Betriebsbeschränkung
Alternative
Art der
Beschränkung
Sektor
(0° = geografisch N)
Windgeschwindigkeitsbereich [m/s]
1
Abschaltung WEA 1
115.4° ± 26.2° (89.2° - 141.6°)
4.0 - 10.0
2
Abschaltung WEA 2
115.4° ± 26.2° (89.2° - 141.6°)
4.0 - 10.0
Tabelle 5.1.1.1: Vorgaben für die sektorielle Betriebsbeschränkung zur Gewährleistung der
Standorteignung der WEA 1 hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität
(mögliche Alternativen).
Definition der sektoriellen Betriebsbeschränkung
Alternative
Art der
Beschränkung
Sektor
(0° = geografisch N)
Windgeschwindigkeitsbereich [m/s]
1
Abschaltung WEA 2
295.4° ± 26.2° (269.2° - 321.6°)
6.0 - 8.0
2
Abschaltung WEA 1
295.4° ± 26.2° (269.2° - 321.6°)
6.0 - 8.0
Tabelle 5.1.1.2: Vorgaben für die sektorielle Betriebsbeschränkung zur Gewährleistung der
Standorteignung der WEA 2 hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität
(mögliche Alternativen).
Definition der sektoriellen Betriebsbeschränkung
Alternative
Art der
Beschränkung
Sektor
(0° = geografisch N)
Windgeschwindigkeitsbereich [m/s]
1
Abschaltung WEA 4
255.1° ± 25.2° (229.9° - 280.3°)
4.0 - 10.0
2
Abschaltung WEA 5
255.1° ± 25.2° (229.9° - 280.3°)
4.0 - 10.0
Tabelle 5.1.1.3: Vorgaben für die sektorielle Betriebsbeschränkung zur Gewährleistung der
Standorteignung der WEA 4 hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität
(mögliche Alternativen).
5.1.2 10-min-Mittelwert der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe
mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
Entsprechend Kapitel 4.4 erfolgt die Bewertung des 10-min-Mittelwertes der
Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
über die Windzone. Diese ist für alle geplanten WEA durch die Windzone der
Auslegung abgedeckt.
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5.1.3 Weitere
nachzuweisende
Windbedingungen
vereinfachte Verfahren gemäß DIBt 2012
für
das
Zusätzlich
zur
Turbulenzintensität
und
zum
10-min-Mittelwert
der
Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
v50 sind für alle geplanten WEA, deren Standort nicht orografisch komplex ist, die
Werte für die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit auf Nabenhöhe zu bewerten.
5.1.3.1 Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit
Nach /17/ muss die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit v ave auf Nabenhöhe 5%
kleiner sein als der Auslegungswert oder die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit v ave
auf Nabenhöhe muss kleiner gleich dem Auslegungswert und der Formparameter k
der Weibull-Verteilung gleichzeitig größer gleich 2 sein.
Da für die Standorte der geplanten WEA 1 - 5 Formparameter k der WeibullVerteilung ermittelt wurden, die kleiner als 2 sind, ist der Auslegungswert in
Tabelle 3.2.1 um 5% zu verkleinern. Damit ergibt sich für die geplanten WEA 1 - 5 ein
anzusetzender Wert von 7.00m/s.
Der Vergleich dieses Wertes mit den in Tabelle 4.5.1.1 aufgeführten Werten der
mittleren Jahreswindgeschwindigkeit ergibt für die geplanten WEA 1 - 5 keine
Überschreitung.
5.1.4 Weitere nachzuweisende Windbedingungen für das Verfahren
gemäß DIN EN 61400-1
Entsprechend Kapitel 4.6 ist für keine der geplanten WEA das Verfahren nach DIN
EN 61400-1 /7/ anzuwenden. Weitere Windbedingungen müssen daher nicht
nachgewiesen werden.
5.2 Nachweis der Standorteignung durch einen Vergleich der
Lasten
Die in Kapitel 4.3.2 ermittelten effektiven Turbulenzintensitäten und die in
Kapitel 4.5.1 bzw. in Kapitel 3.3 aufgeführten Winddaten für die WEA 1, 2 und 4
können in Verbindung mit weiteren Windbedingungen als Eingangsparameter für
standortspezifische Berechnungen der Betriebslasten der WEA 1, 2 und 4 durch den
Hersteller verwendet werden (siehe Kapitel 2.2), um die Standorteignung der WEA 1,
2 und 4 durch einen Vergleich mit den Auslegungslasten zu überprüfen. Ein entsprechender Berechnungsbericht liegt für die WEA 1, 2 und 4 nicht vor.
Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen
am Standort Linnich-Boslar, November 2014
für BMR Windenergie GmbH & Co. KG
Referenz-Nr.: F2E-2014-TGS-085, Revision 4
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6 Zusammenfassung
Am Standort Linnich-Boslar (Nordrhein-Westfalen) plant der Auftraggeber die
Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA). Am Standort befindet sich keine
weitere benachbarte WEA.
Die Planung wurde von uns daraufhin bewertet, ob die Standorteignung der zu
betrachtenden WEA gemäß DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012 /17/
gewährleistet ist.
Die Ergebnisse beziehen sich dabei auf eine vorliegende gültige Typenprüfung für
die betrachteten WEA. Der Typenprüfung müssen mindestens die in der Tabelle 3.2.1
aufgeführten Auslegungswerte zugrunde liegen.
Die für die WEA 1 - 5 vorliegenden anlagenspezifischen Parameter (Schubbeiwert c T
und Schnelllaufzahl der WEA) sind laut Aussage des Herstellers informativ und
werden nicht gewährleistet.
Die Ergebnisse dienen gleichzeitig als Turbulenz-Immissionsprognose im Sinne des
BImSchG. Das heißt, die Immissionen sind zumutbar, solange die Standorteignung
hinsichtlich der Auslegungswerte der Turbulenzintensität oder hinsichtlich der
Auslegungslasten gewährleistet bleibt.
Abschließend kann festgestellt werden, dass die Standorteignung der am Standort
Linnich-Boslar betrachteten WEA 3 und 5 durch den Vergleich mit den
Windbedingungen der Auslegung nachgewiesen ist.
Die Standorteignung der am Standort Linnich-Boslar betrachteten WEA 1, 2 und 4
ist unter Berücksichtigung der Abschaltregelung gemäß den Tabellen 5.1.1.1 - 5.1.1.3
durch den Vergleich mit den Windbedingungen der Auslegung nachgewiesen.
7 Formelzeichen und Abkürzungen
WEA
Windenergieanlage
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
RD
Rotordurchmesser
NH
Nabenhöhe
N
Nord
NTM
Normales Windturbulenzmodell
DLC
Auslegungslastfall (Design Load Case)
PD
Potsdam-Datum
WZ
Windzone
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GK
Geländekategorie
D
Rotordurchmesser
[m]
PN
Nennleistung mit der die WEA betrieben wird
[MW]
cT
Schubbeiwert des Rotors
[-]
Ieff
Effektive Turbulenzintensität
[-]
I15
Charakteristische Turbulenzintensität bei 15m/s
[-]
A
Skalierungsparameter der Weibull-Verteilung
[m/s]
k
Formparameter der Weibull-Verteilung
[-]
v
Windgeschwindigkeit
[m/s]
h
Höhe über Grund
[m]
m
Wöhlerlinien-Koeffizient
[-]
vave
Jahresmittel der Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe
[m/s]
vref
Auslegungswert des 10-min-Mittels der extremen Windgeschwindigkeit [m/s]
in Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
v50
10-min-Mittel der extremen Windgeschwindigkeit am Standort in [m/s]
Nabenhöhe mit einem Wiederkehrzeitraum von 50 Jahren
ρ
Mittlere Luftdichte
[kg/m³]
vr
Nennwindgeschwindigkeit der WEA
[m/s]
α
Höhenexponent des vertikalen Windgeschwindigkeitsprofils
[-]
Altgrad (Vollkreis = 360)
[°]
8 Literaturangaben
/1/
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/2/
ECN Solar & Wind Energy; Dekker, J.W.M.; Pierik, J.T.G. (Eds.); European Wind Turbine Standards II; 1998; Petten, Netherlands.
/3/
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Dezember 2000; Düsseldorf, Deutschland.
/4/
Deutsches Institut für Normung e.V.; DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-4/NA (Nationaler
Anhang); Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten; Dezember 2010; Berlin, Deutschland
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Risø National Laboratory; Frandsen, St. T.; Turbulence and turbulence-generated structural
loading in windturbine clusters; Wind Energy Department; Januar 2007; Roskilde, Risø-R1188(EN), Denmark.
/6/
International Electrotechnical Commission (IEC); IEC 61400-1, Wind turbines - Part 1: Design
Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen
am Standort Linnich-Boslar, November 2014
für BMR Windenergie GmbH & Co. KG
Referenz-Nr.: F2E-2014-TGS-085, Revision 4
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requirements; Edition 2, 1999-02; Geneva, Switzerland (Deutsche Fassung: Deutsches Institut für
Normung e.V.; DIN EN 61400-1 (VDE 0127-1); Windenergieanlagen – Teil 1: Auslegungsanforderungen (IEC 61400-1:1999); August 2004; Berlin, Deutschland).
/7/
International Electrotechnical Commission (IEC); IEC 61400-1, Wind turbines - Part 1: Design
requirements; Edition 3, 2005-08; Geneva, Switzerland (Deutsche Fassung: Deutsches Institut für
Normung e.V.; DIN EN 61400-1 (VDE 0127-1); Windenergieanlagen – Teil 1: Auslegungsanforderungen (IEC 61400-1:2005); Juli 2006; Berlin, Deutschland).
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International Electrotechnical Commission (IEC); IEC 61400-1, Amendment 1, Wind turbines Part 1: Design requirements; Edition 3, 2010-10; Geneva, Switzerland.
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CLC2006 inventory - Version 17; Dezember 2013; Copenhagen, Denmark.
/10/ 2012-05-Tab3_123m_WEA7.pdf mit Winddaten der Fa. anemos, per email durch den Auftraggeber am 11.05.2012.
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/12/ Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt); Richtlinie für Windkraftanlagen - Einwirkungen und
Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung; Fassung März 2004; Berlin, Deutschland.
/13/ Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt); Richtlinie für Windkraftanlagen - Einwirkungen und
Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung; Fassung Juni 1993; 2. Aufl., 1995; Berlin,
Deutschland.
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Centre for Tropical Agriculture (CIAT); 2006; Washington, USA.
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Turbulenz-Immissionsprognosen vereinheitlicht; WIND-KRAFT Journal; Verlag Natürliche Energien, Ausgabe 4/2009, Seite 28-30; Seevetal, Deutschland.
/16/ Germanischer Lloyd Industrial Services GmbH; Guidelines for the Certification of Wind
Turbines; 2010; Hamburg, Deutschland.
/17/ Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt); Richtlinie für Windkraftanlagen - Einwirkungen und
Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung; Fassung Oktober 2012; Berlin, Deutschland.
/18/ Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt); Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen,
Windzonen_Version_19-07-12.xls; Fassung Juli 2012.
/19/ anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH; Standortbesichtigung für das Projekt
Linnich-Boslar; 14. März 2014; Reppenstedt, Deutschland.
/20/ TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG; Gutachtliche Stellungnahme für die Typenprüfung der
Windenergieanlagen Nordex K08 Gamma/Delta Stahlrohrtürme, diverse Rotorblätter, diverse
Nabenhöhen - Konformität der Lastannahmen nach DIBt 2004 / IEC 61400-1 Ed.3 mit DIBt 2012;
Bericht Nr. 8110 536 272-1 D I Rev.1; 20.03.2014; Hamburg, Deutschland.