Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Wo
Jülich, 25.01.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 61/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
09.02.2017
TOP
Ergebnisse
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen"
Bericht der Verwaltung
Anlg.: 3
61
AS
60
Er
III
Sc
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 01.09.2016 wurde die landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) zur Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich der
Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gestellt.
Im Antwortschreiben vom 02.12.2016, welches als Anlage 1 beigefügt ist, hat die Bez.-Reg. Köln
folgendes dargelegt:
1.
Da sich aufgrund insbesondere städtebaulicher Bedenken ein veränderter Zuschnitt der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ergeben wird, ist eine abschließende Beurteilung der Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung zur Zeit nicht möglich, da die Bez.-Reg. der Behandlung der
Hofanlagen in Serrest im Rahmen der Standortuntersuchung wie eine „Siedlung“ (mit einem Vorsorgeabstand von 1000 m) und nicht als „Einzelhöfe“ (mit einem Abstand von 500 m) nicht folgen
kann.
Eine entsprechende Begründung ist dem Antwortschreiben zu entnehmen.
2.
Die geplanten Konzentrationsflächen werden teilweise im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region
Aachen, als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dargestellt. Insbesondere hinsichtlich der Stellungnahme des Landrates des Kreises Düren (als Anlage 2
beigefügt) hinsichtlich des Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzes ist die Inanspruchnahme von
BSLE besonders zu begründen.
3.
Im weiteren Verlauf ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr zu beteiligen.
Zu 1.
hat die Bez.-Reg. in ihrem Schreiben die städtebaulichen Gründe dargelegt, warum eine Beurteilung
der Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung zur Zeit nicht möglich ist.
(Zu diesem Thema hat das Büro VDH – Projektmanagement GmbH eine erneute Stellungnahme
abgegeben, die als Anlage 3 beigefügt ist. Hierin wird aufgezeigt, wie es gelingen kann, dass Serest
einen Abstand von 750 m zur bestehenden Konzentrationszone beibehält).
Zu 2.
Das Büro VDH ist mit den Behörden des Kreises Düren in ständigem Kontakt, so dass die vorgebrachten Anregungen Berücksichtigung finden.
Zu 3.
Im Zuge der Erstbeteilgung wurde auch die Bundeswehr angeschrieben. Von dort kam keine Stellungnahme; bei einer erneuten Beteiligung werden die NATO-Rohrfernleitungen angesprochen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 61/2017
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