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Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" Bericht der Verwaltung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen"
Bericht der Verwaltung) Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen"
Bericht der Verwaltung)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 25.01.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 61/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 09.02.2017 TOP Ergebnisse Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" Bericht der Verwaltung Anlg.: 3 61 AS 60 Er III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit Schreiben vom 01.09.2016 wurde die landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) zur Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gestellt. Im Antwortschreiben vom 02.12.2016, welches als Anlage 1 beigefügt ist, hat die Bez.-Reg. Köln folgendes dargelegt: 1. Da sich aufgrund insbesondere städtebaulicher Bedenken ein veränderter Zuschnitt der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ergeben wird, ist eine abschließende Beurteilung der Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung zur Zeit nicht möglich, da die Bez.-Reg. der Behandlung der Hofanlagen in Serrest im Rahmen der Standortuntersuchung wie eine „Siedlung“ (mit einem Vorsorgeabstand von 1000 m) und nicht als „Einzelhöfe“ (mit einem Abstand von 500 m) nicht folgen kann. Eine entsprechende Begründung ist dem Antwortschreiben zu entnehmen. 2. Die geplanten Konzentrationsflächen werden teilweise im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen, als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dargestellt. Insbesondere hinsichtlich der Stellungnahme des Landrates des Kreises Düren (als Anlage 2 beigefügt) hinsichtlich des Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzes ist die Inanspruchnahme von BSLE besonders zu begründen. 3. Im weiteren Verlauf ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu beteiligen. Zu 1. hat die Bez.-Reg. in ihrem Schreiben die städtebaulichen Gründe dargelegt, warum eine Beurteilung der Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung zur Zeit nicht möglich ist. (Zu diesem Thema hat das Büro VDH – Projektmanagement GmbH eine erneute Stellungnahme abgegeben, die als Anlage 3 beigefügt ist. Hierin wird aufgezeigt, wie es gelingen kann, dass Serest einen Abstand von 750 m zur bestehenden Konzentrationszone beibehält). Zu 2. Das Büro VDH ist mit den Behörden des Kreises Düren in ständigem Kontakt, so dass die vorgebrachten Anregungen Berücksichtigung finden. Zu 3. Im Zuge der Erstbeteilgung wurde auch die Bundeswehr angeschrieben. Von dort kam keine Stellungnahme; bei einer erneuten Beteiligung werden die NATO-Rohrfernleitungen angesprochen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 61/2017 Seite 2