Daten
Kommune
Jülich
Größe
195 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Ro/Wo
Jülich, 26.01.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 65/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
09.02.2017
TOP
Ergebnisse
Wettbewerb Radverkehr – Förderzusage
Bericht der Verwaltung
Anlg.: 1
60
Ro
60
Er
66
Hel
III
Hel
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der von Stadt Jülich, den Stadtwerken Jülich und dem Forschungszentrum Jülich gemeinsam gestellte Förderantrag zum Bundeswettbewerb Radverkehr ist bewilligt worden. Die Höhe der Zuwendung für die Stadt Jülich beträgt 210.600 Euro, wobei alle beantragten Gelder und Maßnahmen
einschließlich der zusätzlichen Maßnahme (Errichtung eines zentralen Fahrradparkplatzes am
Schlossplatz) vollständig akzeptiert wurden. Der Eigenenteil der Stadt Jülich beträgt 23.400 Euro,
so dass sich insgesamt ein Projektvolumen von 234.000 Euro ergibt. Als Verbundpartner haben die
Stadtwerke Jülich zudem einen separaten Förderbescheid in Höhe von 22.500 Euro erhalten. Insgesamt konnten durch den Förderantrag somit rund 233.000 Euro Bundesmittel eingeworben werden.
Der Bewilligungszeitraum ist von März 2017 bis Juni 2018 festgelegt.
Die wesentliche Vorgabe des Fördermittelgebers ist es, mit den Maßnahmen einen möglichst großen
Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Maßnahmen zielen daher besonderes auf eine Erhöhung
des Radverkehrsanteils auf den wesentlichen, beruflich genutzten Pendlerstrecken in Richtung Forschungszentrum, Gewerbegebiet Königskamp sowie FH-Campus Jülich ab. Mit dem Maßnahmenpaket soll zusätzlich erreicht werden, dass der geplante Radschnellweg aus Aachen bei Realisierung
besser an das Stadtgebiet angeschlossen wird und damit zukünftig auch mehr überregionale Pendler
ihren Jülicher Arbeitsplatz mit dem Fahrrad / E-Bike ansteuern können. In Erwartung steigender
Radfahrzahlen soll darüber hinaus die Park- und E-Bike-Ladeinfrastruktur im Jülicher Stadtgebiet
substanziell erweitert werden.
Folgende Maßnahmen (siehe hierzu auch die angehängte Übersichtskarte) sollen im Bewilligungszeitraum umgesetzt und durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der beteiligten Projektpartner begleitet werden:
Erhöhung der Radverkehrssicherheit durch bauliche Maßnahmen im Bereich des Bahnübergangs Dürener Straße / Lohfeldstraße bis Alte Dürener Straße
Errichtung einer zentralen Radabstellfläche für mindestens 30 Fahrräder am Schlossplatz
(Pflasterung der Fläche und Errichtung von Radbügeln)
Errichtung von drei Ladestationen für E-Bike / Pedelec-Batterien am Schlossplatz, FHCampus sowie auf dem Gelände des Forschungszentrums (Verantwortlich: Stadtwerke Jülich)
Errichtung von Radabstellflächen neben den Ladestationen für E-Bike-Batterien (am
Schlossplatz und auf dem Gelände des FH-Campus)
Asphaltierung des Schotterwegs zwischen Rochusstraße und „Rübenstraße“
Errichtung von sicheren Radabstellanlagen (Fahrradboxen oder Fahrradkäfig) am Haltepunkt
Forschungszentrum der Rurtalbahn
Derzeit wird mit den beteiligten Projektpartnern die Umsetzung der Maßnahmen erörtert. Es ist
vorgesehen, die ersten Maßnahmen (z.B. Erhöhung der Radverkehrssicherheit Dürener Str. sowie
die zentrale Radabstellfläche und ggf. eine erste E-Bike-Ladestation) bereits zum Sommer 2017
fertigzustellen. Der Ausschuss wird über die weiteren Planungen unterrichtet.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 65/2017
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