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Sitzungsvorlage (Beitritt zur europäischen Städtekoalition der UNESCO gegen Rassismus Hier: Antrag des Integrationsrates an den Rat der Stadt vom 09.12.16)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
144 kB
Datum
22.02.2017
Erstellt
10.02.17, 12:54
Aktualisiert
10.02.17, 12:54
Sitzungsvorlage (Beitritt zur europäischen Städtekoalition der UNESCO gegen Rassismus
Hier: Antrag des Integrationsrates an den Rat der Stadt vom 09.12.16) Sitzungsvorlage (Beitritt zur europäischen Städtekoalition der UNESCO gegen Rassismus
Hier: Antrag des Integrationsrates an den Rat der Stadt vom 09.12.16) Sitzungsvorlage (Beitritt zur europäischen Städtekoalition der UNESCO gegen Rassismus
Hier: Antrag des Integrationsrates an den Rat der Stadt vom 09.12.16)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: BL/DV Jülich, 08.02.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 79/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 22.02.2017 TOP Ergebnisse Beitritt zur europäischen Städtekoalition der UNESCO gegen Rassismus Hier: Antrag des Integrationsrates an den Rat der Stadt vom 09.12.16 Anlg.: 2 IV 56 56 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Beitritt zur europäischen Städtekoalition der UNESCO gegen Rassismus (ECCAR) vorzubereiten. Begründung: Mit Schreiben vom 09.12.16 stellt der Integrationsrat den Antrag an den Bürgermeister und Rat zum Beitritt zur europäischen Städtekoalition der UNESCO gegen Rassismus (siehe Anlage 1). In NRW sind aktuell 10 Kommunen der Städtekoalition beigetreten. Deutschlandweit haben 32 Kommunen ihren Beitritt erklärt. Das Erstarken von rechtsextremen und rechtspopulistischen Parteien und Gruppierungen in Deutschland und Europa macht es besonders wichtig, dass sich Kommunen vor Ort eindeutig gegen Rassismus positionieren. Sie setzen mit der europäischen Städtekoalition gemeinsam europaweit ein eindeutiges Zeichen für eine Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit vor Ort und in Europa. Die Stadt Jülich (Stadtverwaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, mit den Kirchen, Vereinen und Migrantenselbstorganisationen) engagiert sich bereits seit vielen Jahren aktiv für ein gutes Zusammenleben der Nationen und Kulturen und hat vielfältige Maßnahmen und Aktivitäten unternommen zur Förderung der Integration und Gleichberechtigung Zugewanderter. Sie ist Ort der Vielfalt und Teil der NRWPartnerinitiative „Vielfalt verbindet – Interkulturelle Öffnung als Erfolgsfaktor“. Der Beitritt zur europäischen Städtekoalition der UNESCO gegen Rassismus stellt einen weiteren wichtigen Schritt dar auf dem Weg in eine Stadtgesellschaft mit Toleranz und ohne Diskriminierung. Durch das Forschungszentrum Jülich und die Fachhochschule wird die Internationalität der Stadt stark geprägt. Ein Beitritt kann das Profil Jülichs somit schärfen und die Attraktivität der Stadt als internationalen Arbeitsort und Wohnort zusätzlich erhöhen. Unter folgenden Rahmenbedingungen (siehe Anlage 2 und 3) (Quelle: Information durch die Geschäftsstelle der ECCAR in Potsdam) kann ein Beitritt erfolgen:             Die Stadt entscheidet darüber, wie aktiv sie den Beitritt gestaltet; sie entscheidet über den Ressourceneinsatz (Personal, Finanzen). Eine konkrete zeitliche Vorgabe wird nicht genannt für die Umsetzung in den Kommunen, so dass hier von einer perspektivisch sukzessiven Umsetzung auszugehen ist. Es steht jeder Stadt frei, die vorgeschlagenen Aktivitäten zu den 10 Verpflichtungen auszuwählen. Es soll jeweils eine Aktivität je Verpflichtung umgesetzt werden. Zu 5 der genannten 10 Verpflichtungen hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit bereits eigene Aktivitäten ergriffen und auf den Weg gebracht: - Ort der Vielfalt - Einrichtung eines Integrationsrates - Bildung einer AG Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Teilnahme an der NRW-Partnerinitiative „Vielfalt verbindet – Interkulturelle Öffnung als Erfolgsfaktor - Fest der Kulturen als Integrationsfest für die Nationenvielfalt - „Jülich hilft“ Städtische Einrichtungen und Kooperationspartner (freie Träger, Vereine u.a.) setzen sich für Integration und gegen Rassismus und Diskriminierung bereits erfolgreich ein: - Städt. offene Jugendarbeit und Jugendparlament der Stadt Jülich - Städt. KiTas/ Familienzentren mit Schwerpunkt „Internationalität“ - Berufskolleg ist anerkannte „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ - AK Asyl Jülich e.V. - Café Gemeinsam - Jülicher Erklärung der Bürgerinnen und Bürger - Gesellschaft für Toleranz und gegen das Vergessen. Es gibt also bereits in Jülich eine langjährige Tradition im Engagement gegen Ausgrenzung und Diskriminierung und Vorbeugung von rassistischen Tendenzen auf breiter Basis der Stadtgesellschaft. Es werden jedoch keine zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen in der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt für die Umsetzung der im Rahmen des 10-Punkte-Programms zugesagten Aktivitäten. Der Integrationsrat der Stadt arbeitet intensiv gemeinsam mit den Fachämtern an der Umsetzung der einzelnen Schritte zur Erfüllung des 10-Punkte-Programms. Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Planung und Organisation der einzelnen Umsetzungsschritte (Amt 56 / Integrationsrat/ Gleichstellungsstelle/ Sozialamt). Die Einrichtung einer Stelle der Ombudsperson für Diskriminierungsbeschwerden kann perspektivisch nur auf ehrenamtlicher Basis geschehen aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen. Es ist nicht verpflichtend, dass diese Aufgabe in der Stadtverwaltung angesiedelt wird. Möglich ist auch eine Kooperation mit einem Verein oder freiem Träger, der diese Aufgabe übernimmt und durch die Stadtverwaltung unterstützt wird. Für Kommunen bis zu 100 Tausend Einwohnern fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 500 Euro an; gemäß §5 der Satzung kann das Mitglied von dieser Zahlungsverpflichtung im Einzelfall befreit werden. Jedoch ist eine Befreiung nicht üblich bei deutschen Kommunen. 1 x jährlich berichtet die Arbeitsgruppe dem Rat der Stadt und dem Integrationsrat Alle 2 Jahre wird gemäß Satzung gegenüber dem Lenkungsausschuss der ECCAR schriftlich über die Umsetzung der Aktivitäten berichtet. 1 x jährlich erfolgt eine Einladung zum Treffen der deutschen Mitgliedsstädte in Deutschland. Die Stadt partizipiert im und vom Netzwerk der europäischen Mitgliedsstädte. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 79/2017 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 79/2017 X nein nein Seite 3