Daten
Kommune
Jülich
Größe
9,3 MB
Datum
22.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
1. Anlass der artenschutzrechtlichen Begutachtung ..................................................................1
2. Lage des Plangebietes und Planung ....................................................................................1
3. Untersuchungsumfang und Methodik ....................................................................................3
4. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung im Jahr 2015 ....................................................5
4.1 Vögel..................................................................................................................................5
4.2 Säugetiere........................................................................................................................ 14
5. Projektbedingte Eingriffswirkungen ..................................................................................... 17
6. Artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................................................ 19
6.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten ............................................................... 20
6.2 Planungsrelevante Vogelarten .......................................................................................... 20
6.2.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) .......................................................... 20
6.2.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ......................................................... 21
6.2.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ............ 22
6.3 Fledermäuse .................................................................................................................... 23
6.3.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) .......................................................... 23
6.3.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ......................................................... 23
6.3.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ............ 24
6.4 Biber ................................................................................................................................ 24
7. Planungshinweise .............................................................................................................. 25
8. Zusammenfassung ............................................................................................................. 25
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
1
1. Anlass der artenschutzrechtlichen Begutachtung
Die Stadt Jülich möchte mit Hilfe des Bebauungsplans Nr. 14 „Ortseingang“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung der Fa. Eichhorn im
Nordwesten des Stadtteils Kirchberg, südlich und westlich der B56 schaffen.
Im Rahmen der Bauleitplanung sind für die europäisch geschützten Arten die in § 44
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzten Zugriffsverbote zu beachten. Zur
Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. In der Artenschutzprüfung Stufe 1 (ASP 1) erfolgt eine umfassende Datensammlung aus bestehenden Planwerken und Katastern (Fachinformationssystem geschützte
Arten des LANUV NRW, Fundortkataster @LINFOS, Schutzgebietsverordnungen) sowie eine Ortsbegehung zwecks Erfassung und Einschätzung der Habitatstrukturen und
des Lebensraumpotentials. Auf Basis dieser Datenerhebung erfolgt eine Ersteinschätzung, ob eine vertiefende Betrachtung in Form einer ASP 2 notwendig ist und welche
Arten ggf. vertiefender in der ASP 2 zu untersuchen sind.
Die ASP 1 wurde mit Datum vom 18.02.2015 vorgelegt und kam zu dem Schluss, dass
eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung, ggf. unter Formulierung von
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, im vorliegenden Fall erst nach konkreter Bestandserfassung der Vögel, Fledermäuse und des Bibers möglich ist. Dies geschah
zwischen März und Dezember 2015. Auf Basis der aktuellen Bestandserfassung wird
hiermit die vertiefende Artenschutzprüfung der Stufe 2 vorgelegt. Das Ergebnis der
Datenauswertung soll hier nicht noch einmal wiederholt werden. Hier sei auf die Artenschutzprüfung Stufe 1 verwiesen (BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG
2015).
2. Lage des Plangebietes und Planung
Das Plangebiet liegt im Norden von Jülich-Kirchberg und hat eine Flächengröße von
4,4 ha. Es wird im Norden von einer stillgelegten Bahntrasse mit Fahrradweg und der
dahinter liegenden Abgrabung der Firma Sieb Kieswerke GmbH begrenzt. Im Westen
schließt sich die L 241 mit dem parallel verlaufenden Mühlenteich und das Betriebsgelände der Fa. Eichhorn an. Im Süden befindet sich der Firmensitz; dahinter liegen
Pferdeweiden. Im Osten liegt das NSG „Pellini-Weiher“, welches Teil des FFHGebietes „Indemündung“ (DE-5104-301) ist, das sich im Osten mit der Ruraue fortsetzt.
Die Bebauungsplanfläche selber war bis vor kurzem im Nordwesten mit der so genannten „Bitumenhalle“ und ihren Nebenflächen (Zufahrt, Lager) bebaut. Die Halle ist
mittlerweile abgerissen. im Süden und Osten schließt sich eine Ackerfläche an. Nördlich der Planfläche verlaufen 2 Hochspannungstrassen in Ostwest-Richtung, die das
Gelände in markanter Weise um ca. 30 Meter überragen.
Es ist geplant, die Fläche mit mehreren Gebäuden (Hochregallager (ca. 35 Meter),
Wellpappenerzeugung, Papierlager, Versand) sowie Lade- und Fahrbereichen großflächig zu bebauen (vgl. Abb. 7). Auf etwa ¼ der Bebauungsplanfläche soll eine großzügige Eingrünung stattfinden.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
2
Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Bebauungsplangebietes.
Abb. 2: Der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
3
3. Untersuchungsumfang und Methodik
Zur Schaffung einer aktuellen Bewertungsgrundlage wurden im Jahr 2015 folgende
Untersuchungen durchgeführt:
Brutvogelerfassung (inkl. Eulen und Spechte) mit 9 Begehungen zwischen März
und Juli 2015 und zwar am 15.03., 23.03., 09.04., 15.04., 06.05., 22.05., 09.06.,
26.06. und 16.07.2015.
Zug- und Wintervogelerfassung mit 8 Begehungen zwischen September und Dezember 2015 und zwar am 21.09., 01.10., 21.10., 29.10., 09.11., 26.11., 09.12.
und 15.12. 2015.
Fledermauskartierung mit 9 Begehungen zwischen April und Oktober 2015 und
zwar am 16.04., 06.05., 04.06., 16.06., 25.06., 15.07., 13.08., 20.09. und
01.10.2015.
Biber: auf Bibervorkommen oder Spuren des Bibers wurde während der gesamten
Saison geachtet.
Die Untersuchungen fanden in einem Umkreis von 500 Metern um das Bebauungsplangebiet statt.
Abb. 3: Das Bebauungsplangebiet ist durchgezogen rot abgegrenzt. Das Untersuchungsgebiet (rot gestrichelte Linie) umfasst das Bebauungsplangebiet und das Umfeld in einem 500m-Radius.
Die Brutvogelkartierung erfolgte als Revierkartierung durch regelmäßiges Abgehen
des gesamten Untersuchungsgebietes (vgl. Abb. 3). Soweit an mehreren Tagen revieranzeigendes Verhalten (Gesang, Eintrag von Nistmaterial) oder gar ein Brutnachweis (Jungvögel, die gefüttert werden) registriert werden konnte, wurde ein RevierzentBüro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
4
rum abgegrenzt. Zur Erfassung der Eulenvögel (Steinkauz, Waldkauz, Waldohreule,
Schleiereule) erfolgte (mit Ausnahme der Schleiereule) der Einsatz einer Klangattrappe und zwar am 15.03., 23.03. und 09.04.2015. Auch die Spechtvögel wurden an diesen Terminen mittels Klangattrappe (Kleinspecht, Mittelspecht) untersucht.
Zur Erfassung der Zug- und Wintervögel lag das Augenmerk neben dem Bebauungsplangebiet selber vor allem auf den umliegenden Seen (Abgrabung, PelliniWeiher) und der Ruraue. Hier sollte v.a. herausgearbeitet werden, ob es Wechselbezüge von rastenden und durchziehenden Wasservogelarten zwischen den Gewässern
gibt, die über die Bebauungsplanfläche führen. Darüber hinaus wurde natürlich auch
auf alle anderen Zugvogelarten geachtet.
Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte in Form einer Detektoruntersuchung. Verwendet wurden Zeitdehnungsdetektoren der Fa. Von Laar (TR 30) und Pettersson (D
240X). Zur Erfassung wurden die durch das Untersuchungsgebiet verlaufenden Wege
und Randstrukturen abgelaufen. Die erfassten Fledermausrufe wurden im Detektor
aufgezeichnet und in ein Aufnahmegerät überspielt. Im Büro erfolgte die Auswertung
mit dem Programm Avisoft SAS Lab.
Aufnahme in Rekorder
Detektor & Mithörkontrolle
Rechnergestützte Analyse
Abb. 4: Arbeitsprinzip mit Zeitdehnungsdetektor, Kopfhörer (Echtzeit-Mithörkontrolle), Rekorder und Analyse-Software.
Auf Spuren des Bibers, insbesondere in Form gefällter Bäume, Biberburgen und Fraßund Trittspuren, wurde während der gesamten Saison geachtet. In der Praxis zeigte
sich, dass am Pellini-Weiher vor allem das Nutria (Biberratte) aktiv war. Als „exotische
Bewohner kommen Gelb- und Rotwangen- sowie Hieroglyphenschildkröten vor.
Abb. 5: Rot- und Gelbwangen- sowie Hieroglyphen-Schmuckschildkröten (Foto: Hartmut Fehr).
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
5
4. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung im Jahr 2015
4.1 Vögel
Bei den zwischen März und Dezember 2015 vorgenommenen Kartierungen wurden im
Bebauungsplangebiet und einem Umfeld von 500 Metern insgesamt 70 Vogelarten
festgestellt. 18 der beobachteten Arten gelten in NRW als planungsrelevant (streng
geschützt und/oder gefährdet sowie Koloniebrüter). Hierbei handelt es sich um die Arten Eisvogel, Feldlerche, Graureiher, Habicht, Kormoran, Kuckuck, Mäusebussard,
Mehlschwalbe, Nachtigall, Pfeifente, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schwarzmilan, Silbermöwe, Silberreiher, Sperber, Tafelente und Zwergtaucher.
Der Eisvogel wurde im Untersuchungsgebiet regelmäßig an der Rur (Mindestentfernung ca. 350 m) angetroffen. Der Pellini-Weiher ist Teil des Aktionsraumes und wird
zur Nahrungssuche aufgesucht. Gleiches gilt für das nördlich liegende Abgrabungsgewässer, welches auch beangelt wird. Bruten des Eisvogels sind schwer nachzuweisen. Da Eisvögel am Brutplatz sehr empfindlich sind, stand der Schutz der Art im Rang
vor einem konkreten Brutnachweis. Das Verhalten des Eisvogels an der Rur – insbesondere die regelmäßige Beobachtung von futtertragenden Vögeln - lässt aber auf
eine Brut schließen, wahrscheinlich im Nordosten im Umfeld der B56, ggf. und/oder im
Bereich der Indemündung. Eine Brut am „Pellini-Weiher“ ist auszuschließen. Weder
gibt es geeignete Strukturen (Steilwände), noch deuten die Beobachtungen darauf hin.
Abb. 6: Eisvogel (Alcedo atthis) an der Rur. Foto: Jürgen Prell.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
6
Die Feldlerche brütet mit 3 Paaren im Untersuchungsgebiet und zwar in der westlich
an das Firmengelände der Fa. Eichhorn angrenzenden Feldflur. Die Art kommt aber
nicht auf der Ackerfläche des Bebauungsplangebietes vor.
Abb. 7: Feldlerche (Alauda arvensis). Foto: Hartmut Fehr
Der Kuckuck wurde mehrfach am östlichen Rurufer verhört, so dass hier von einem
Revier auszugehen ist. Die Nachtigall wurde reviermarkierend in Entfernungen zwischen 400 und 450 Metern an zwei Stellen am Rurufer erfasst.
Rauchschwalben brüten an den Pferdegehöften südlich des Plangebiets. Mehlschwalben kommen als Nahrungsgast im Gebiet vor, brüten aber sicher im Umfeld.
Der Mäusebussard ist regelmäßiger Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet und brütet ebenfalls im Umfeld (paarweise Beobachtungen, später Jungvögel). Rot- und
Schwarzmilan sind gelegentliche Nahrungsgäste im Gebiet. Der Rotmilan wurde darüber hinaus auf dem Zug erfasst. Auch die Greifvogelarten Sperber und Habicht wurden gelegentlich nahrungssuchend im Umfeld des Bebauungsplangebietes gesichtet.
Eine enge Bindung an das Gebiet haben aber auch sie nicht.
Pfeif- und Tafelenten kommen ebenso wie Silberreiher und Silbermöwe als Wintergast im Gebiet vor. Zu dieser Zeit ist auch der Kormoran stark vertreten, wenngleich
die Art das ganze Jahr über zu beobachten ist, dann aber in deutlich geringeren Zahlen. Im Winter wurden auf dem nördlich liegenden Abgrabungsgewässer bis zu 40
Kormorane gesichtet. Regelmäßiger Nahrungsgast ist der Graureiher, sowohl am Pellini-Weiher, als auch entlang der Rur und am Abgrabungsgewässer.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
7
Abb. 8: Kormorane Ende Oktober 2015 am Abgrabungsgewässer, zusammen mit Kanadagänsen. Foto:
Hartmut Fehr
Abb. 9: Kormoran (Phalacrocorax carbo) im April 2015 über dem Pellini-Weiher. Im Hintergrund ist die
Hochspannungsleitung erkennbar. Foto: Hartmut Fehr
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
8
Abb. 10: Der Graureiher (Ardea cinerea) ist regelmäßiger Nahrungsgast im Gebiet. Foto: Hartmut Fehr
Eulenvögel wurden im Rahmen der Kartierung nicht nachgewiesen. Dies gilt auch für
den Steinkauz, der für den Bereich „Gut Linzenich“ gemeldet ist. Es erfolgte an mehreren abendlichen Terminen weder eine Reaktion auf die Klangattrappe noch ergaben
sich sonstige Hinweise auf ein Brutvorkommen der Art. Grundsätzlich sind Bruten dort
aber nicht ausgeschlossen. Aus der Gruppe der Spechte wurden Bunt- und Grünspecht erfasst, während planungsrelevante Spechtarten wie Klein- und Mittelspecht
nicht vorkommen.
Abb. 11: Buntspechtweibchen im Anflug zwischen Rur und Pellini-Weiher. Foto: Hartmut Fehr
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
9
Charakteristisch für den Pellini-Weiher ist vor allen Dingen sein Gänsebestand, wobei
die Neozoen Kanadagans und Nilgans dominieren. Daneben kommt auch die Graugans vor. Alle Gänsearten wechseln zwischen dem Pellini-Weiher und dem nördlichen
Abgrabungsgewässer. Dies gilt in geringem Maße auch für Blesshuhn und Stockente.
Abb. 12 und 13: Graugänse (oben) und Kanadagänse (unten) gehören zu den häufigen Gänsearten am
Pellini-Weiher. Häufig gibt es Streitereien im Gerangel um die besten Plätze. Fotos: Hartmut Fehr
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
10
Tabelle 1: Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet „Jülich Kirchberg“ (planungsrelevante Arten gelb markiert und fett)
Kategorien der Roten Liste (RL):
0 = (als Brutvogel) ausgestorben
1 = vom Aussterben bedroht
2 = stark gefährdet
3 = gefährdet
R = arealbedingt selten
- = ungefährdet
V = Vorwarnliste
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
Status:
B = Brutvogel
BV = Brutverdacht
DZ = Durchzügler
N = Nahrungsgast
W = Wintergast
Weitere Abkürzungen :
VS-RL = Vogelschutzrichtlinie
Artname
lat. Artname
Amsel
Bachstelze
Bergfink
Blässhuhn
Blaumeise
Buchfink
Buntspecht
Dohle
Dorngrasmücke
Eichelhäher
Eisvogel
Elster
Fasan
Feldlerche
Fitis
Gartenbaumläufer
Gartengrasmücke
Gelbspötter
Graugans
Graureiher
Grauschnäpper
Turdus merula
Motacilla alba
Fringilla montifringilla
Fulica atra
Parus caeruleus
Fringilla coelebs
Dendrocopos major
Corvus monedula
Sylvia communis
Garrulus glandarius
Alcedo atthis
Pica pica
Phasianus colchicus
Alauda arvensis
Phylloscopus trochilus
Certhia brachydactyla
Sylvia borin
Hippolais icterina
Anser anser
Ardea cinerea
Muscicapa striata
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
RL D
RL
NRW
3
-
V
3
V
V
-
Streng
geschützt
x
Vogelschutzrichtlinie
Anhang I VS-RL
Art.4 (2) VS-RL
x
Tel.: 02402/1274995
Status im
Gebiet
B, DZ
B, DZ
DZ
B, W
B
B, DZ
B
N, W
B
B
BV
B
B
B, DZ
B
B
B
B
Jahresvogel
N
B
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
11
Fortsetzung Tabelle 1
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
Artname
lat. Artname
Goldammer
Grünfink
Grünspecht
Habicht
Haubentaucher
Hausrotschwanz
Haussperling
Heckenbraunelle
Höckerschwan
Hohltaube
Kanadagans
Kernbeißer
Kleiber
Kohlmeise
Kormoran
Kuckuck
Mandarinente
Mauersegler
Mäusebussard
Mehlschwalbe
Misteldrossel
Mönchsgrasmücke
Nachtigall
Nilgans
Pfeifente
Rabenkrähe
Rauchschwalbe
Reiherente
Ringeltaube
Rotkehlchen
Rotmilan
Emberiza citrinella
Carduelis chloris
Picus viridis
Accipiter gentilis
Podiceps cristatus
Phoenicurus ochruros
Passer domesticus
Prunella modularis
Cygnus olor
Columba oenas
Branta canadensis
Coccothraustes coccothraustes
Sitta europaea
Parus major
Phalacrocorax carbo
Cuculus canorus
Aix galericulata
Apus apus
Buteo buteo
Delichon urbica
Turdus viscivorus
Sylvia atricapilla
Luscinia megarhynchos
Alopochen aegyptiacus
Anas penelope
Corvus corone
Hirundo rustica
Aythya fuligula
Columba palumbus
Erithacus rubecula
Milvus milvus
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
RL D
RL
NRW
V
V
V
R
V
-
V
V
V
3
3
3
3
3
Streng
geschützt
Vogelschutzrichtlinie
Anhang I VS-RL
x
x
x
x
Art.4 (2) VS-RL
x
x
x
x
Tel.: 02402/1274995
Status
B, DZ
B, DZ
B
N
B, W
B
B
B
B
B, DZ
B, W
B, DZ
B
B
N, W
BV
W
B
N
N
B, DZ
B
B
B, W
W
B, DZ
B, N
Jahresvogel
B, DZ
B
N, DZ
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
12
Fortsetzung Tabelle 1
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
Artname
lat. Artname
RL D
RL
NRW
Schwanzmeise
Schwarzmilan
Silbermöwe
Silberreiher
Singdrossel
Sommergoldhähnchen
Sperber
Star
Stieglitz
Stockente
Sumpfrohrsänger
Teichhuhn
Tafelente
Wacholderdrossel
Weidenmeise
Zaunkönig
Zilpzalp
Zwergtaucher
Aegithalos caudatus
Milvus migrans
Larus argentatus
Ardea alba
Turdus philomelos
Regulus ignicapilla
Accipiter nisus
Sturnus vulgaris
Carduelis carduelis
Anas platyrhynchos
Acrocephalus palustris
Gallinula chloropus
Aythya ferina
Turdus pilaris
Parus montanus
Troglodytes troglodytes
Phylloscopus collybita
Tachybaptus ruficollis
k.A.
-
R
R
k.A.
V
3
-
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Streng
geschützt
Vogelschutzrichtlinie
Anhang I VS-RL
Art.4 (2) VS-RL
x
x
x
x
x
x
x
Tel.: 02402/1274995
Status im
Gebiet
B, DZ
N
W
W
B, DZ
B
N
B, DZ
B, DZ
B, W
B
BV
W
N, DZ, W
B
B
B
W
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
Gastvögel
Mehlschwalbe
Graureiher
Habicht
Kormoran
Rotmilan
Schwarzmilan
13
Sperber
Tafelente
Pfeifente
Silbermöwe
Silberreiher
Zwergtaucher
Abb. 14: Planungsrelevante Vogelarten
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Tel.: 02402/1274995
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
14
4.2 Säugetiere
Im Rahmen der Fledermauskartierung im Jahr 2015 wurden insgesamt sechs Fledermausarten nachgewiesen: Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und Braunes Langohr. Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) konnte bis auf die offene Feldflur im Westen des
Untersuchungsgebietes mit hoher Stetigkeit in allen Teilbereichen festgestellt werden.
Häufig abgeflogen wurden Leitlinien, wie z.B. entlang der ehemaligen Bahnlinie, am
Ruruferweg, aber auch über der Rur sowie im Siedlungsbereich. Die Art wurde bei
allen Terminen erfasst und ist die häufigste Art. Die nahe verwandte Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) wurde an 2 der 8 Termine erfasst, insbesondere entlang
der Rur, aber auch auf der alten Bahnlinie. Die Art kommt bei uns vorwiegend zur
Zugzeit vor; die Nachweise stammen vom 16.04.2015 und vom 15.08.2015. Die Rauhautfledermaus hat einen stärkeren Bezug zu Gewässern, insbesondere in Verbindung mit Wald.
Nachweise des Großen Abendseglers (Nyctalus noctula) gelangen an 4 Tagen:
04.06., 16.06., 15.08. und 20.09.2015. Die Aufnahmen stammen vom offenen Luftraum über dem westlichen Rand des Bebauungsplangebietes und vom Umfeld des
Pellini-Weihers und der Rur. Dort und nahe dem Wymarshof wurde auch die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) nachgewiesen (16.06.2015 und 15.08.2015).
Das häufige Vorkommen der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) wundert nicht,
sind doch mit der Rur und dem Mühlenteich sowie vor dem Pellini-Weiher und dem
nördlich liegenden Abgrabungsgewässer sehr gut geeignete Jagdhabitate im Untersuchungsgebiet vorhanden. Die Art quartiert in der Sommersaison in Baumhöhlen, im
Winter in Höhlen und Stollen.
Vom Braunen Langohr (Plecotus auritus) gelang nur ein Nachweis in der Ruraue. Die
Art ortet allerdings ausgesprochen leise, so dass sie in den Aufnahmen sicher unterrepräsentiert ist.
Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus gehören zu den gebäudebewohnenden
Arten. Im Rahmen des Abbruchverfahrens für die Bitumenhalle wurden keine Hinweise
auf diese Arten gefunden. Außerhalb des Bebauungsplangebietes gab es ein Zwergfledermausvorkommen in den bereits abgerissenen Betriebsgebäuden der Fa. Eichhorn. Für den Verlust wurden umfassende Ersatzquartiere geschaffen. Aufgrund der
Häufigkeit der Art bei den Detektoruntersuchungen ist davon auszugehen, dass es auf
dem Betriebsgelände und im Siedlungsbereich nach wie vor genutzte Quartiere gibt.
Abendsegler, Rauhautfledermäuse, Wasserfledermäuse und Braune Langohren bewohnen im Sommerhalbjahr vorwiegend Baumhöhlenquartiere. Solche kann es insbesondere entlang der Ruraue mit ihren Gehölzbeständen geben, wenngleich bei stichprobenartigen Ausflugbeobachtungen an Baumhöhlen in der Ruraue keine Ausflüge
dokumentiert werden konnten. Im Bebauungsplangebiet selbst stehen weder für gebäudebewohnende Arten, noch für Bewohner von Baumhöhlen geeignete Quartierstrukturen zur Verfügung, so dass Quartierverluste hier ausgeschlossen werden
können.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
15
Abb. 15: Detektornachweise der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet.
Als weitere planungsrelevante Säugetierart kommt der Biber (Castor fiber) im Untersuchungsgebiet vor. Am „Pellini-Weiher“ gibt es vor allem ältere Biberspuren, während
im Jahr 2015 offenbar ausgesprochen wenig Aktivität in diesem Bereich stattfand. Die
Spuren lassen auf eine zumindest ehemals starke Biberaktivität schließen, während im
Untersuchungsjahr 2015 kaum frischen Biberspuren festgestellt werden. Es gelang
auch kein Sichtnachweis der Art, was allerdings aufgrund der meist nächtlichen Aktivität der Art auch schwierig ist. Stattdessen wurden regelmäßig Nutrias (auch Biberratte
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
16
oder Sumpfbiber genannt) im Pellini-Weiher beobachtet. Hier stellt sich die Frage, ob
der Biber das Gewässer aufgrund der Konkurrenzsituation nahezu aufgegeben hat
und jetzt weiter Rur aufwärts an der Indemündung ansässig ist. Entlang der Rur gestaltet der Biber auch heute noch die Landschaft. Wechselbezüge des Bibers zwischen Pellini-Weiher, Abgrabungsgewässer und Rur konnten nicht herausgearbeitet
werden. Das Vorkommen konzentriert sich auf den Rurverlauf, insbesondere in Richtung Süden. Generell muss der „Pellini-Weiher“ aber weiterhin als potenzielles Biberhabitat mit möglichen Wechselbezügen in die Ruraue angesehen werden.
Abb. 16: Neubürger unter sich: Nutria (Südamerika) trifft Kanadagans (Nordamerika). Foto: Hartmut Fehr.
Abb. 17: Entlang der Rur prägt der Biber die Landschaft mit. Foto: Hartmut Fehr.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
17
5. Projektbedingte Eingriffswirkungen
Mögliche Projektwirkungen des Bauvorhabens im Hinblick auf denkbare Beeinträchtigungen der Tierwelt lassen sich unterteilen in:
Gefahr der Tötung oder Verletzung von Tieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Erhebliche Störungen mit Populationsrelevanz (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
Lebensraumverluste durch die Flächeninanspruchnahme (§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG)
Tötung oder Verletzung von Tieren
Tötungen oder Verletzungen von Tieren im Zuge der Baufeldfreimachung könnten
entstehen, wenn:
- Vögel im Baufeld brüten oder Jungvögel sich im Nest befinden,
- Fledermäuse in Strukturen quartieren, die beseitigt werden
- Sonstige Arten sich auf der Fläche aufhalten und nicht flüchten (können)
In der Regel reagieren Tiere mit Flucht- oder Meidungsreaktionen auf Baubetrieb. Eine
Gefahr besteht v.a. für wenig mobile und/oder junge Tiere. Baumaßnahmen sollten
daher wann immer möglich außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten stattfinden. Das
Landschaftsgesetz NW definiert daher Schutzzeiten (01.03. bis 30.09. eines Jahres).
Ausnahmen von diesen Zeiten sind mit der ULB abzustimmen, im vorliegende Fall
aber gut denkbar, da auf den Flächen innerhalb des Bebauungsplangebietes keine
brütenden Vögel oder andere planungsrelevante Arten festgestellt wurden.
Fledermausquartiere sind auszuschließen.
Tötungen oder Verletzungen infolge des Betriebes der Gebäude wären nur dann
denkbar, wenn es sich um großflächig verglaste Hallen handeln würde. Massive
Betriebsgebäude sind hingegen als Hindernis erkennbar, ebenso wie z.B. die
bestehenden Hochspannungsleitungen oder die weiter westlich liegenden Betriebsgebäude sowie die bis vor kurzem vorhandene Bitumenhalle.
Tötungen des Bibers wären nur dann denkbar, wenn durch den Betrieb des Werkes
insbesondere während der Nachtstunden Verkehr innerhalb bisheriger Wechsel
entstehen würde, die auch dann noch genutzt würden. Im Bebauungsplangebiet selbst
konnten aber keinerlei Biberaktivitäten nachgewiesen werden. Mögliche Wechselbezüge sind somit insbesondere zwischen dem Pellini-Weiher und der Ruraue weiter
östlich anzunehmen. Zudem wird es in den Nachtstunden nur sehr vereinzelte LKWBewegungen auf dem Werksgelände geben. Das Unfallrisiko ist demnach gegen Null
gehend.
Störungen
Störungen können sich zum einen während der Bauphase ergeben und zum zweiten
bei Inbetriebnahme des Werkes. Sie ergeben sich aus dem Baustellenbetrieb und den
Lärmemissionen im Zuge des Baus bzw. aus dem Werksverkehr und ggf. vom Werk
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
18
selbst erzeugten Emissionen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die neuen Gebäude eine teils abschirmende Wirkung hinsichtlich des Lärms vom bestehenden Betriebsgelände haben.
Störungen könnten sich potenziell auch dann ergeben, wenn die neuen Gebäuden in
essenziellen Flugrouten liegen, die nunmehr unterbrochen wären und ein Umfliegen
einen substanziellen und erheblichen Mehraufwand an Energie bedeuten würde. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich mit den Hochspannungsleitungen und dem Gehölzbestand an der alten Bahnlinie bereits hohe Vertikalstrukturen im Raum befinden.
Diese werden durch das geplante Hochregallager zwar noch um einige Meter überragt, stellen aber trotzdem bereits jetzt eine markante Landmarke im Lebensraum von
Vögeln und Fledermäusen dar.
Störungen sind nur dann verfahrensrelevant, wenn sie Auswirkungen auf die lokale
Population einer Art haben. Die Störung müsste demnach dazu führen, dass sich der
Erhaltungszustand einer Lokalpopulation verschlechtert. Naturgemäß kann der Faktor
daher insbesondere bei Brutvorkommen greifen. Im näheren Umfeld des Bebauungsplangebietes wurden aber keine planungsrelevanten Brutvogelarten festgestellt. Solche gibt es erst im Bereich der Ruraue, die mehrere hundert Meter entfernt liegt.
Störwirkungen für Fledermäuse wären v.a. dann denkbar, wenn Quartiere ausgeleuchtet würden, die bislang im dunklen liegen. Auch eine Zerschneidung traditionell genutzter Flugrouten kann zu einer Störung führen. Solche Flugbeziehungen wurden etwa
entlang der ehemaligen Bahnlinie, entlang des Mühlenteiches sowie mit Einschränkung entlang des südlich des Bebauungsplangebietes verlaufenden Weges festgestellt. Deutlich intensiver werden allerdings die Ruraue und die Gewässer genutzt.
Der Biber ist eine insgesamt wenig störungsempfindliche Art. Vielmehr gestaltet er
häufig einen Lebensraum nach seinen Bedürfnissen und macht dabei in Ortsnähe
auch vor Gärten keinen Halt. Es müsste schon zur nachhaltigen Unterbrechung regelmäßig genutzter Wechsel kommen, für die es keine Alternative gibt. Da der Biber in
einem ständig sich ändernden Lebensraum lebt, reagiert er in der Regel sehr flexibel.
Die Messlatte für tatsächlich populationsrelevante Störungen ist demnach sehr hoch
anzusetzen.
Lebensraumverluste durch Flächeninanspruchnahme
Durch die Flächeninanspruchnahme wird es zu Lebensraumverlusten für die Tierwelt
kommen. Direkt beansprucht werden der Bereich des ehemaligen Bitumenwerkes
(mittlerweile abgerissen) und eine Ackerfläche. Auf der durch bauliche Anlagen beanspruchten Fläche befinden sich keine Brutplätze planungsrelevanter Vogelarten und
keine Fledermausquartiere. Der Biber hat keinen Bezug zur Bebauungsplanfläche.
Indirekte Lebensraumverluste könnten sich durch erhebliche Störungen ergeben, wie
sie im vorhergehenden Punkt besprochen wurden.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
19
6. Artenschutzrechtliche Prüfung
Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im § 44 BNatSchG getroffen.
Gemäß § 44 (1) BNatSchG ist es verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder
zu zerstören.
§ 44 (5) sagt zudem:
Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig
sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2
bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten,
europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung
nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des
Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1
nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang
IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3
entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-,
Besitz- und Vermarktungsverbote vor.
Im Folgenden wird das durch die Bebauungsplanung möglich werdende Vorhaben
artenschutzrechtlich bewertet. A priori auszuschließen ist das Vorkommen besonders
geschützter Pflanzenarten. Eine Bewertung nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG entfällt
daher.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
20
In der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist zu prüfen, ob es durch die Umsetzung der
Planung zu Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG kommen kann. Im Folgenden
wird das Vorkommen der Arten mit besonderer Planungsrelevanz betrachtet.
6.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten
Neben den 18 planungsrelevanten Vogelarten wurden 52 weitere Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Hierbei handelt es sich durchweg um allgemein häufige, weit verbreitete und ungefährdete Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand.
Darunter fallen z.B. eine Vielzahl von „Allerweltsarten“ wie verschiedene Drossel-, Meisen-, Finkenarten und häufige Rabenvögel. Dazu gehören ebenfalls die teils zahlreichen Gänse (Kanadagans, Nilgans, Graugans) Stockenten und Blässhühner, die den
nördlichen Baggersee und den „Pellini-Weiher“ bevölkern. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung des Vorhabens wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Verbote des §
44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird.
Tötungen oder Verletzungen von Vögeln inkl. Gelegeverlusten oder Tötungen von
Jungvögeln könnten vor allem aus der Baufeldfreimachung (Abschieben von Oberboden) resultieren. Im Bebauungsplangebiet konnten zwar im Rahmen der Untersuchung
keine brütenden Vögel erfasst werden, es ist dennoch nicht auszuschließen, dass sehr
anpassungsfähige Feldvogelarten, wie z.B. der Fasan, die Fläche zur Brutzeit nutzen.
Der damit unter Umständen verbundene Verbotstatbestand der Tötung kann durch
eine Bauzeitenregelung vermieden werden. Soweit das Abschieben von Oberboden
außerhalb der Vogelbrutzeit geschieht, also nicht zwischen dem 01.03. und 30.09.
eines Jahres, ist nicht mit der Tötung oder Verletzung von brütenden oder Junge führenden Vögeln zu rechnen. Abweichungen von dieser Regel sind dann denkbar, wenn
gutachterlich nachgewiesen wird, dass sich im Baufeld keine brütenden Vögel befinden. Dies ist vorab mit der ULB des Kreises Düren abzustimmen.
Unter Berücksichtigung dieser Punkte sind Verstöße gegen die Tötungsverbote gemäß
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und Artikel 5 VogelSchRL ausgeschlossen.
6.2 Planungsrelevante Vogelarten
Hierbei handelt es sich um die Arten Eisvogel, Feldlerche, Graureiher, Habicht, Kormoran, Kuckuck, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Nachtigall, Pfeifente, Rauchschwalbe,
Rotmilan, Schwarzmilan, Silbermöwe, Silberreiher, Sperber, Tafelente und Zwergtaucher.
6.2.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Innerhalb der Grenzen des Bebauungsplangebietes brütet keine planungsrelevante
Art. Von den Arten, die im weiteren Umfeld brüten (Eisvogel, Feldlerche, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Kuckuck und Nachtigall) zählt nur die Feldlerche zu den Bodenbrütern, die somit potenziell auf der Ackerfläche im Bebauungsplangebiet brüten
könnte. Die Wahrscheinlichkeit ist indes gering, da die Art Vertikalstrukturen und das
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
21
Umfeld meidet (hier Hochspannungsleitung, Gehölzkulisse und Gebäude). Sollte dennoch der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass Feldlerchen die Fläche besiedeln, so
verhindert die im vorhergehenden Kapitel erläuterte Bauzeitenregelung (ggf. unter Anwendung der Ausnahme), dass es zu Tötungen oder Verletzungen von Bodenbrütern
wie der Feldlerche kommt. Da nach derzeitigem Stand bis auf wenige junge Straßenbäume keine Gehölze beseitigt werden, ist mit einer Beeinträchtigung weiterer Arten
nicht zu rechnen. Sollten ältere Gehölze entfernt werden, so gilt auch hier die Bauzeitenregelung.
Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko im Betrieb des Firmengeländes bzw. allein durch
die Tatsache der Existenz von Gebäuden, ist im Sinne einer angemessenen Betrachtung nicht anzunehmen. Bei den Werkshallen und dem Hochregallager handelt es sich
um nahezu fensterlose Gebäude, so dass Anflüge von Vögeln auszuschließen sind.
Die Massivbauten werden von Vögeln erkannt, so dass ein Ausweichen möglich ist,
ebenso wie vor jedem anderen natürlichen und künstlichen Hindernis.
6.2.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
Erhebliche Störungen sind dann anzunehmen, wenn sich der Erhaltungszustand der
lokalen Population einer Art durch den Eingriff verschlechtert. Dies wäre insbesondere
dann denkbar, wenn die Brutplätze von Arten im ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand und von lokal seltenen Arten durch den Bau und den späteren Betrieb
der Werksanlagen störungsbedingt verloren gehen könnten.
Von den hier zu besprechenden Arten befinden sich die meisten in einem günstigen
Erhaltungszustand: Eisvogel, Graureiher, Habicht, Kormoran, Mäusebussard, Nachtigall, Pfeifente, Schwarzmilan, Silberreiher, Sperber, Tafelente, Zwergtaucher. Von diesen Arten brüten Eisvogel, Mäusebussard und Nachtigall im weiteren Umfeld, durchweg mindestens 400 Meter oder mehr entfernt. Die Nachtigall und der Eisvogel brüten
entlang der Rur, der Mäusebussard weiter nördlich in über 500 Metern Entfernung.
Störungen des Brutgeschehens durch den Bau und späteren Betrieb sind entfernungsbedingt sicher auszuschließen. Flugbeziehungen des Eisvogels finden durchweg
östlich des Bebauungsplangebietes statt und werden nicht unterbrochen.
Von den hier genannten Arten gibt es darüber hinaus Wechselbezüge zwischen dem
Pellini-Weiher, dem nördlich liegenden Abgrabungsgewässer und der Rur, insbesondere von den Arten Kormoran und Graureiher. Dabei wird gelegentlich auch die Bebauungsplanfläche überflogen. Künftig könnte das Hochregallager eine markante
Struktur darstellen, der auszuweichen ist. Durch die Hochspannungsleitung und den
Gehölzbestand entlang der ehemaligen Bahnlinie und der Rur ist aber bereits jetzt ein
Überflug in einiger Höhe nötig. Eine substanzielle Änderung des Flugverhaltens ist
demnach nicht gegeben, zumal die kürzeste Verbindung zwischen Pellini-Weiher, Abgrabungsgewässer und Rur sich nicht verändern wird. Die neuen baulichen Anlagen
liegen ca. 100 Meter weiter westlich.
In einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden sich die Arten Feldlerche, Kuckuck,
Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Silbermöwe. Die Feldlerche brütet in der offenen
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
22
Feldflur westlich des Bebauungsplangebietes und des bestehenden Werksgeländes in
mehreren hundert Meter Entfernung. Störungen des Brutgeschehens können vor diesem Hintergrund sicher ausgeschlossen werden. Der Kuckuck ist Brutvogel der Ruraue. Das Revier befindet sich in 400-500 Meter Entfernung. Auch für diese Art sind
bau- und betriebsbedingte Störungen ausgeschlossen. Rauch- und darüber hinaus
auch Mehlschwalben brüten in den umliegenden Höfen und Siedlungsbereichen. Als
Kulturfolger, die sogar in und an Gebäuden brüten, sind Störungen dieser Arten nicht
erkennbar. Die Silbermöwe ist nur Gastvogel im Gebiet. Brutkolonien gibt es nicht.
Populationsrelevante Störungen können sicher ausgeschlossen werden.
Als Art mit einem schlechten Erhaltungszustand in der atlantischen Region kommt der
Rotmilan als gelegentlicher Nahrungsgast im Gebiet vor. Eine Bindung an das Plangebiet und sein Umfeld gibt es nicht. Somit sind auch für die Art bau- und betriebsbedingte Störungen sicher auszuschließen.
6.2.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG)
Das Plangebiet stellt keine Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätte für planungsrelevante Vogelarten dar. Weder haben planungsrelevante (oder sonstige) Vogelarten auf der Bebauungsplanfläche gebrütet, noch stellt diese einen essenziellen Rastplatz dar. Nahrungshabitate stellen per Definition keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten dar. Ihr
Verlust ist nur dann tatbestandlich, wenn damit gleichzeitig der Verlust einer Fortpflanzungsstätte verbunden ist, weil z.B. die Brut nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt werden kann. Die Darlegungsanforderung daran ist ausgesprochen hoch. Es
muss sich um das einzig mögliche und somit essenzielle Nahrungshabitat handeln, für
das es keinerlei Ausweichmöglichkeiten gibt. Dies ist im vorliegenden Fall sicher auszuschließen.
Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für planungsrelevante Arten ist
somit nicht gegeben. Wie beim Störungstatbestand thematisiert ist aufgrund der Entfernung zu den Brutplätzen planungsrelevanter Arten gewährleistet, dass es nicht zu
einem indirekten Verlust von Fortpflanzungsstätten kommt. Von einer Beeinträchtigung
des Pellini-Weihers, des Abgrabungsgewässers und der Rur als Rastplatz im Winterhalbjahr ist ebenso wenig auszugehen. Das Abgrabungsgewässer liegt eingebettet
zwischen dem Kieswerk im Norden und den Hochspannungsleitungen im Süden. Dennoch wird es von Wasservögeln zur Überwinterung genutzt. Daran wird auch ein
Hochbau im Bereich des Bebauungsplans nichts ändern. Dies gilt auch für den PelliniWeiher, auf dessen Höhe sich zwei Strommasten befinden. Der kürzeste Abstand zwischen dem Weiher und einem Mast beträgt 67 Meter. Der künftige Abstand des Weihers zu einem Gebäude innerhalb des Bebauungsplangebietes beträgt ca. 100 Meter.
Derzeit befindet sich zwischen dem Pellini-Weiher und dem derzeitigen Acker ein Gehölzbestand von gut 50 Metern. Es wird empfohlen, diese Struktur aufzugreifen und in
ihrer Pufferfunktion zu stärken. Diese Empfehlung wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Im Rahmen der Festsetzung der Baugrenzen wurden diese soweit wie
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
23
möglich nach Westen verschoben. Zwischen dem Hochregallager und dem jetzigen
Gehölzbestand kann so eine Pflanzfläche mit einer Breite zwischen 31 und 48 Meter
entstehen. An der engsten Stelle im Süden (mit den niedrigeren Gebäuden) beträgt die
Breite der Pflanzfläche immerhin noch 14 Meter. Vorgesehen ist die Pflanzung mit Arten der Weichholzaue, insbesondere Weiden, mit einer Unterpflanzung typischer Auengebüscharten wie Faulbaum. Diese Pflanzmaßnahme führt zu einer deutlichen Verstärkung des Puffers und trägt maßgeblich zur Eingrünung des Geländes bei. Weitere
Eingrünungen werden im Süden und Norden festgesetzt. Diese Maßnahmen stellen
zwar keine CEF-Maßnahmen im Sinne der Artenschutzgesetzgebung dar, da sie aus
artenschutzrechtlicher Sicht nicht zwingend notwendig sind, sie dienen aber der Verminderung potenzieller Störwirkungen. Zudem stärken sie die Lebensraumfunktion der
Gehölzbestände westlich des Pellini-Weihers und somit des gesamten Biotopkomplexes.
6.3 Fledermäuse
Im Rahmen der Untersuchungen wurden im Bereich des Plangebietes und seinem
Umfeld die Arten Zwerg- und Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und Braunes Langohr erfasst. Für das Messtischblatt
werden darüber hinaus die Arten Fransenfledermaus, Graues Langohr, Große und
Kleine Bartfledermaus und Großes Mausohr genannt. Die Fransenfledermaus wurde
von uns im Rahmen der Abrissarbeiten für die ehemaligen Betriebsgebäude südwestlich des Bebauungsplangebietes erfasst, kommt demnach also sicher im Raum vor.
Von den übrigen Arten ist habitatbedingt am ehesten noch mit der Kleinen Bartfledermaus zu rechnen.
6.3.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Ein Verletzungs- oder Tötungstatbestand kann durch die Beseitigung von Quartieren
geschehen, wenn die Tiere im Quartier sitzen. Da im vorliegenden Fall nach derzeitigen Stand weder Gehölze beseitigt werden, noch Gebäude(teile) entfernt werden
müssen (der Abriss der Bitumenhalle wurde bereits vollzogen und artenschutzfachlich
begleitet), können Quartierverluste und damit verbunden Tötungen oder Verletzungen
von Fledermäusen sicher ausgeschlossen werden.
Tötungen oder Verletzungen im Zuge der Baumaßnahme oder durch die Inbetriebnahme der Gebäude sind im Sinne einer angemessenen Betrachtung nicht zu sehen.
6.3.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
Erhebliche Störungen von Fledermäusen wären dann denkbar, wenn Quartiereingänge in direkter Weise ausgeleuchtet würden. Beleuchtungen auf dem Betriebsgelände
sind daher so auszurichten bzw. abzuschirmen, dass sie nicht über das Gelände
selbst hinausreichen. Zudem wird die im Norden, Osten und Süden durchgeführte Eingrünung zu einer weiteren Abschirmung nach außen führen. Bei der Beleuchtung sollte überdies auf insektenfreundliche Leuchtmittel zurückgegriffen werden.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
24
Auch eine Zerschneidung traditionell genutzter Flugrouten kann zu einer Störung führen. Solche Flugbeziehungen wurden entlang der ehemaligen Bahnlinie, entlang des
Mühlenteiches sowie mit Einschränkung entlang des südlich des Bebauungsplangebietes verlaufenden Weges festgestellt. Über die Bebauungsplanfläche selbst wurden
hingegen keine regelmäßig genutzten Flugrouten von Fledermäusen ausgemacht. Die
o.g. Pflanzmaßnahmen werden die Leitfunktion des Bestandes stützen und optimieren.
Die Pflanzungen steigern die Vielfalt der Vegetation und damit auch der Insekten, die
Fledermäusen als Nahrung zur Verfügung stehen.
6.3.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG)
Innerhalb des Bebauungsplangebietes befinden sich keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen. Eine Zerstörung dieser Strukturen ist daher ausgeschlossen.
6.4 Biber
Als planungsrelevante Säugetierart kommt der Biber im und am „Pellini-Weiher“ vor;
allerdings finden sich aktuell kaum noch frische Spuren des Bibers am Weiher. Inwieweit das Nutria als Nahrungskonkurrent dazu beiträgt, kann schwer beantwortet werden. Derzeit findet man aber vor allem ältere Nutzungsspuren. In der Ruraue, insbesondere weiter südlich, ist der Biber derzeit aktiver. Regelrechte Wechselbezüge zwischen den Teilhabitaten wurden nicht gefunden. Dennoch sind solche nicht auszuschließen, vollziehen sich dann aber östlich des Bebauungsplangebietes.
Tötungen des Bibers sind auszuschließen. Im Bebauungsplangebiet selbst konnten
keinerlei Biberaktivitäten nachgewiesen werden. Solche vollziehen sich höchstens
zwischen dem Pellini-Weiher und der Ruraue weiter östlich. Zudem wird es in den
Nachtstunden nur sehr vereinzelte LKW-Bewegungen auf dem Werksgelände geben.
Das Unfallrisiko ist demnach gegen Null gehend.
Der Biber ist eine recht störungsunanfällig Art, wenn es sich nicht um eine direkte und
intensive Freizeitnutzung wie Baden oder Wassersport in geeigneten Gewässern
handelt. Durch den derzeit bereits ca. 50 Meter breiten Gehölzstreifen zwischen dem
Pellini-Weiher und dem Acker ist schon jetzt ein guter Puffer gegeben. Dieser wird
künftig um 14 (Süden) bis 48 Meter (Norden) mittels Gehölzanpflanzungen verbreitert.
Die Anlage von Weichhölzern, wie hier geplant, kann die Art gezielt fördern. Eine
Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auszuschließen. Vielmehr wird
durch die deutliche Verbreitung des Gehölzbestandes am Pellini-Weiher eine
Optimierung des Lebensraumes vorgenommen.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
25
7. Planungshinweise
Für die Bebauungsplanung ergehen folgende Planungshinweise:
1.
2.
3.
4.
Zum Schutz brütender Vögel ist eine Bauzeitenregelung notwendig. Soweit das
Abschieben von Oberboden außerhalb der Vogelbrutzeit geschieht, also nicht
zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres, ist nicht mit der Tötung oder Verletzung von brütenden oder Junge führenden Vögeln zu rechnen. Abweichungen
von dieser Regel sind dann denkbar, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass
sich im Baufeld keine brütenden Vögel befinden. Dies ist vorab mit der ULB des
Kreises Düren abzustimmen.
Das Bebauungsplangebiet ist nach Norden, Osten und Süden umfassend einzugrünen. Insbesondere in Richtung Osten ist die Eingrünung des Pellini-Weihers
aufzugreifen und zu stärken, indem dort Arten der Weichholzaue (Weiden,
Schwarzpappel, Faulbaum) eingebracht werden.
Eventuelle nächtliche Ausleuchtungen des Geländes sollten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln geschehen. Sie müssen grundsätzlich so ausgerichtet oder
abgeschirmt sein, dass ihre Wirkung nicht über das Betriebsgelände hinausreicht.
Im Zuge des Abrisses der Bitumenhalle wurde im vorsorglichen Sinne empfohlen,
für die (nicht-planungsrelevante) Vogelart Hausrotschwanz an die neue Bausubstand 3 Kästen anzubringen.
8. Zusammenfassung
Das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung führte zwischen März und Dezember
2015 umfassende faunistische Untersuchungen im Bereich des Bebauungsplans Nr.
14 der Stadt Jülich und einem Umfeld von 500 Metern durch. Aktuell wurden 70 Vogelarten und 6 Fledermausarten erfasst. Vorkommen des Bibers konnten durch Fraßspuren dokumentiert werden.
Von den 70 Vogelarten gelten 18 als planungsrelevant in NRW. Keine der planungsrelevanten Arten brütet im Bebauungsplangebiet und seinem näheren Umfeld. Brutplätze
von Feldlerche, Nachtigall, Kuckuck und darüber hinaus auch Eisvogel und Mäusebussard befinden sich in mehreren hundert Meter Entfernung. Funktionsraumbeziehungen gibt es vor allem zwischen dem Pellini-Weiher, dem nördlich liegenden Abgrabungsgewässer und der Ruraue. Diese Strukturen liegen östlich des Bebauungsplangebietes, so dass auch künftig Wechselbeziehungen Aufrecht erhalten werden können, sowohl während der Brutzeit, als auch im Winterhalbjahr. Dort werden die Gewässer von Wasservögeln als Rastplatz bzw. zur Überwinterung genutzt.
Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Bauzeitenregelung hinsichtlich der Baufeldfreimachung notwendig. Darüber hinaus wird die festgesetzte Eingrünung die Lebensraumfunktion stärken. Die Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG kann ausgeschlossen werden.
Aus der Gruppe der Fledermäuse wurden 6 Arten nachgewiesen. Die häufigste Art ist
die Zwergfledermaus. Auch die Wasserfledermaus ist erwartungsgemäß gut vertreten.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ der Stadt Jülich, Artenschutzprüfung
26
Darüber hinaus kommen die Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Braunes Langohr und Rauhautfledermaus vor. Quartierverluste im Zuge der Baumaßnahmen und damit auch Tötungen von Fledermäusen im Quartier sind sicher auszuschließen. Erhebliche Störungen, etwa in Form von Unterbrechungen traditioneller
Flugrouten, wird es nicht geben. Zur Vermeidung potenzieller Störungen ist eine evtl.
nächtliche Ausleuchtung so auszurichten bzw. abzuschirmen, dass sie nicht über das
Betriebsgelände hinausragt. Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen tragen zusätzlich
zur Abschirmung bei. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können auch für die
Artengruppe der Fledermäuse nicht ausgemacht werden.
Der Biber bewohnt den Lebensraumkomplex Pellini-Weiher/Ruraue. Die Wechselbezüge gehen somit nicht über die Bebauungsplanfläche sondern in die Gegenrichtung.
Lebensraumverluste wird es für die wenig störungsempfindliche Art nicht geben. Vielmehr wird auch hier die Eingrünung mit Arten der Weichholzaue (insbesondere Weiden) zu einer Stärkung des Lebensraumes führen. Tötungen des Bibers im Zuge des
Baus oder späteren Betriebes sind im Sinne einer angemessenen Betrachtung auszuschließen. Insgesamt kommt es auch für diese Art nicht zu einer Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.
Die hier gegebenen Hinweise für die Bebauungsplanung werden in diese umgesetzt,
entweder als Festsetzung oder als Hinweis.
Stolberg, 25.05.2016
(Hartmut Fehr)
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de