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Mitteilung (Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
26.02.16, 13:06
Aktualisiert
26.02.16, 13:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 23.02.2016 Mitteilung: 14/2016 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 08.03.2016 Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Im Jahr 2013 hat die Landesregierung NRW das Verfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans (LEP) auf den Weg gebracht. Es ist damit zu rechnen, dass der LEP in der zweiten Jahreshälfte 2016 vom Landtag verabschiedet wird und Rechtskraft erlangt. Durch die Neuaufstellung des LEP kommt es zur obligatorischen Prüfung der darunter folgenden Planungsebenen. Mit Schreiben vom 17.11.2015 hat Bezirksregierung Köln (BR) die Einleitung der Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln angekündigt. Die Regionaplanungsbehörde der BR hat mit der Ausarbeitung der „Regionalen Perspektiven“ eine erste Diskussionsgrundlage geschaffen. Die Ausarbeitung ist unter dem Link http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/regionale_perspektiven/index.html abrufbar. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hatte auf seiner Sitzung am 11.12.2015 die Fortschreibung des Regionalplans erstmalig auf der Agenda. In den kommenden Monaten sind weitere Informationen zum Verfahrensablauf zu erwarten. Der für die Gemeinde Kreuzau geltende Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen) ist im Jahr 2003 rechtskräftig geworden. Im Regierungsbezirk Köln ist der Regionalplan in drei Regionen gegliedert (Region Aachen, Region Köln, Region Bonn/Rhein-Sieg). Die BR hat bereits darauf hingewiesen, dass die Dreigliederung bei der Fortschreibung nicht fortgeführt wird, sondern dass die Teilabschnitte in einen Gesamtplan zusammengeführt werden. Der erste Schritt stellt die Erstellung eines ersten Planentwurfs durch die BR dar. Nach Billigung des Entwurfs durch den Regionalrat wird der Entwurf offengelegt bzw. den Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt. Insgesamt rechnet die BR mit einer Verfahrensdauer von 5-6 Jahren. Im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans ist es erforderlich, dass die Kommunen ihre zukünftige Siedlungsflächenentwicklung im Rahmen der Beteiligungsverfahren einbringt. Hierzu empfiehlt es sich die nachfolgende Planungsebene, den Flächennutzungsplan (sog. „vorbereitende kommunale Bauleitplanung“) ebenfalls einer Überprüfung zu unterziehen. Hierauf hat die BR mit Schreiben vom 11.01.2016 an die Städte und Gemeinden aufmerksam gemacht. Der Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des FNP der Gemeinde Kreuzau ist im Jahr 1987 gefasst worden. Im Jahr 1993 ist der FNP von der BR genehmigt worden. Seither wurde der FNP in insgesamt 34 Änderungsverfahren an neue Entwicklungen und Anforderungen angepasst. Von den 34 Verfahren wurden 22 Verfahren abgeschlossen, 8 Verfahren wurden wieder eingestellt, zwei Verfahren ruhen und zwei Verfahren laufen noch (33. und 34. Änderung). Seit der Rechtskraft des wirksamen FNP im Jahr 1993 haben sich die gesellschaftlichen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die kommunale Bauleitplanung in vielen Bereichen verändert. Unter diesen Aspekten muss der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau neu aufgestellt werden. Im FNP müssen langfristige Ziele im Bereich der Siedlungsflächenentwicklung dargestellt werden, sodass die planungsrechtlichen Grundlagen für die kommenden Jahre und Jahrzehnte gelegt sind. Hierbei gilt es genau zu prüfen an welcher Stelle Siedlungs- und Gewerbeflächen ausgewiesen oder auch zurückgenommen werden sollen. Es bietet sich somit an, der Empfehlung der BR zu folgen und den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau parallel zur Fortschreibung des Regionalplans „anzupacken“. Aus Sicht der Verwaltung ist es unabdingbar, dass sowohl die Fortschreibung des Regionalplans (zumindest in Bezug auf bestimmte Teilaspekte; bspw. bei der Ausweisung von Gewerbeflächen) kreisweit abgestimmt erfolgen muss. Diese Vorgehensweise wird von der Gemeinde im Rahmen des regelmäßigen interkommunalen Austauschs forciert. Über die weiteren Schritte zu den Verfahren werden Sie selbstverständlich zu gegebener Zeit informiert. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - -2-