Daten
Kommune
Jülich
Größe
7,6 MB
Datum
22.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
Nachweis gem. § 51a LWG NRW
März 2016
Unterlage
Anlage
Erläuterungsbericht
1
Übersichtskarte
M. 1:5000
2
Lagepläne
M. 1:500
3
Lageplan der Einzugsgebiete
3
1
Gestaltungslageplan
3
2
Detailplan Versickerungsfläche
M. 1:100
4
Schnitte
M. 1:500
5
Längsschnitte 1 und 2
5
1
Querschnitte 3 und 4
5
2
Bemessungsunterlagen
6
Hydrogeologische Stellungnahmen BaG Weyers
7
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
"Ortseingang"
Einleitung von Niederschlagswasser
in den Untergrund
Nachweis gemäß § 51a LWG NRW
Erläuterungsbericht
Anlage 1
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
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Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 ‘Ortseingang‘
Nachweis gem. § 51a LWG NRW
März 2016
Inhaltsverzeichnis
Seite
.................................................................................................
1.
Vorbemerkung
1.1
Anlass der Nachweisführung
1.2
Wasserwirtschaftliche Einordnung
1.3
Entwässerungstechnische Einordnung
1.4
Boden- und Gewässerschutz
1.5
Vorgaben der Konzeptentwicklung
2.
Entwässerungskonzept
2.1
Bewertung des Regenabflusses
2.2
Hydrogeologische Gegebenheiten
2.3
Maßnahmen
2.4
Eingriff in Natur und Landschaft
3.
Bemessung der Versickerungsanlagen
3.1
............................................................................
...................................................................
2
3
4
............................................................
5
..........................................................................
6
..................................................................
7
..............................................................................
8
.......................................................................
8
...................................................................
9
......................................................................................................
12
.......................................................................
14
.........................................................
15
Grundlagen der Bemessung
............................................................................
15
3.2
Ergebnis der Vorbemessung
............................................................................
17
4.
Hinweise zum Bau und Betrieb der Versickerungsanlagen
………………..
18
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
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Erläuterungsbericht
1.
Vorbemerkung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 14 'Ortseingang' sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der ortsansässigen Carl Eichhorn KG Wellpappenwerke geschaffen werden. Mit der Ausweisung von
Gewerbegebietsflächen innerhalb des Plangebietes soll dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, eine Erweiterung des Firmenstandortes Kirchberg durchzuführen.
Das Plangebiet liegt im Norden von Jülich-Kirchberg in Höhe des Ortseinganges aus
Richtung Jülich gesehen. Die Begrenzung des Gebietes wird im Westen durch die Landstraße 241, Wymarstraße mit dem parallel dazu verlaufenden Gewässer 'AltdorfKirchberg-Koslarer Mühlenteich' (AKK-Mühlenteich) und dem dahinter liegenden Betriebsgelände der Carl Eichhorn KG gebildet.
Nördlich wird das Gebiet von einer stillgelegten Bahntrasse mit Fahrradweg begrenzt. Im
Osten liegt das Naturschutzgebiet 'Pellini-Weiher' als Teil des FFH-Gebietes 'Indemündung'. Im Süden erfolgt die Begrenzung durch den Anliegerweg 'Am Weiher' mit sich
anschließenden Pkw-Stellflächen der Carl Eichhorn KG.
Das Plangebiet wird größtenteils landwirtschaftlich genutzt; im Nordwesten befand sich
eine zwischenzeitlich zurückgebaute Lagerhalle.
Die Ausdehnung des Plangebietes beträgt in West-Ostrichtung ca. 240 m und in NordSüdrichtung ca. 170 m; insgesamt wird so eine Gesamtfläche von 44.400 m² durch die
Festsetzung der Plangebietsgrenzen bestimmt.
Seitens der Carl Eichhorn KG ist beabsichtigt, die Fläche mit zusammenhängenden Gebäuden für die Produktion, den Versand sowie mit einem Hochregallager zu bebauen.
Der Gebäudekomplex wird mit umlaufenden Fahrbereichen, Ladeflächen und Grünflächen gefasst. Ca. 25 % der Grundstücksflächen werden nicht versiegelt und sind in der
Flächenbilanz des Bebauungsplanes als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen aufgeführt.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
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1.1 Anlass der Nachweisführung
Im Rahmen der Bauleitplanung ist eine wasserwirtschaftliche Beurteilung zur Beseitigung von Niederschlagswasser auf der Grundlage des § 51a Landeswassergesetz
-LWG- für das Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen:
Beseitigung von Niederschlagswasser
(1) Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser
über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung
des Wohles der Allgemeinheit möglich ist.
Für das Plangebiet besteht demnach die Verpflichtung, einen geeigneten Umgang mit
den auf der zu bebauenden Fläche anfallenden Regenwässern zu finden.
Bestandsaufnahme der aktuellen Entwässerungssituation
Das Plangebiet wird im Westen durch das Fließgewässer 'AKK-Mühlenteich' begrenzt.
Darüber hinaus sind innerhalb des Plangebietes keine weiteren stehenden oder fließenden Gewässer vorhanden. Die nächsten Gewässer sind der 'Pellini-Weiher' im Osten
und das 'Lohner Fließ' südlich des angrenzenden Anliegerweges 'Am Weiher'. Entwässerungseinrichtungen sind innerhalb der künftigen Bauflächen im Plangebiet nicht vorhanden; die Oberflächenentwässerung der L 241, Wymarstraße erfolgt über den städtischen Mischwassersammler.
Im Zuge des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 14 'Ortseingang' wurde der Gewässerabschnitt 'Lohner Fließ' bis zur Rur als mögliche Ableitungsstrecke für die künftig im
Baugebiet anfallenden Regenwassermengen untersucht. Bedingt durch veränderte Planungsansätze bzw. Korrektur der Festsetzungen im Bebauungsplangebiet (Verringerung
Fläche Gewerbegebiet zugunsten Grünfläche) wurde die Regenwasserableitung über
das 'Lohner Fließ' mit Einleitung in die Rur nicht weiter verfolgt.
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Planungsziel
Aufgrund der nachstehend aufgeführten Korrekturen hinsichtlich der baulichen Nutzung
konnte das Planungsziel aufgegriffen werden, die im Plangebiet anfallenden Niederschlagswässer innerhalb der Plangrenzen im Bereich von zusammenhängenden Grünflächen zu versickern.
Der Empfehlung der Artenschutzprüfung folgend, wurde zur Vergrößerung des Abstandes zwischen der geplanten Bebauung und dem Pellini-Weiher auf ca. 100 Meter die
östliche Baugrenze weitestmöglich nach Westen verschoben. Hieraus resultiert eine
Vergrößerung der 'Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen' von 8.000 m² auf 10.143 m² sowie eine Verringerung der Fläche 'Gewerbegebiet' von 31.385 m² auf 29.242 m²,
Mit dieser Flächenvergrößerung eröffnet sich die Möglichkeit, innerhalb der Grünflächen, welche den geplanten Gebäudekomplex an drei Seiten umspannen, miteinander
vernetzte, naturnah und flächenhaft gestaltete Versickerungsanlagen anzuordnen.
Nach Auswertung der Hydrogeologischen Gegebenheiten und der damit einhergehenden Beurteilung der für eine Versickerung von Niederschlagswasser in Frage kommenden Flächen wurde auf der Grundlage von Vorbemessungen entschieden, für die Versickerung von Niederschlagswasser auf der Grundlage des unter Punkt 2. beschriebenen
Entwässerungskonzeptes Festsetzungen konkreter Maßnahmen zu bestimmen.
1.2 Wasserwirtschaftliche Einordnung
Am westlichen Rand des Plangebietes verläuft der 'AKK-Mühlenteich' und jenseits des
südlichen Randes zum Plangebiet verläuft das 'Lohner Fließ' mit Vorflut zur 'Rur'. Gemäß der Hochwassergefahrenkarte der Bezirksregierung Köln liegt das Plangebiet außerhalb der Festsetzung des Überschwemmungsbereichs der 'Rur'.
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Das Plangebiet ist derzeit aufgrund der größtenteils landwirtschaftlichen Nutzung bis auf
die im Nordwesten zurückgebaute Lagerhalle mit Zufahrt unversiegelt. Es besteht daher
aus wasserwirtschaftlicher Sicht ein berechtigtes Interesse, die lokale Grundwasserneubildung durch Versickerung der Regenwässer auch nach der Neubebauung weitgehend
zu erhalten.
Unter Berücksichtigung des Verschmutzungspotentials der zu entwässernden Flächen
ist damit die geplante Rückführung des Niederschlagswassers in den natürlichen Wasserkreislauf möglichst nahe am Ort des Anfalls als ökologisch, wasserwirtschaftlich und
technisch sinnvolles Ziel anzusehen.
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer Wasserschutzzone.
1.3 Entwässerungstechnische Einordnung
Die Versickerung von Niederschlagswasser stellt die ökologisch sinnvollste Voraussetzung dafür dar, dass herkömmliche Misch- und Trennkanalisationen in modifizierte Netze mit erheblich geringeren Rohrquerschnitten und verminderten Belastungspotential für
Kläranlagen und Fließgewässer umgewandelt werden können bzw. dass bestehende
Netze und Anlagen nicht aufwändig erneuert werden müssen.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Versickerung ist die entwässerungstechnische
Trennung der Entwässerungsflächen entsprechend der zu erwartenden Beschaffenheit
des Oberflächenabflusses.
Die getrennte Erfassung der Niederschlagsabflüsse mit unterschiedlicher Verunreinigung wird als grundsätzliche Aufgabe im Regelwerk und den Arbeitsberichten der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) genannt. Nur
unter Berücksichtigung der hier aufgeführten Vorgaben ist eine zielgerichtete und effiziente Behandlung der Niederschlagsabflüsse möglich.
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Als konkrete Maßnahmen zum Umgang mit den anfallenden Niederschlagswässern sind
innerhalb des Plangebietes die nachstehend aufgeführten Entwässerungseinrichtungen
vorgesehen:
-
Flächenhafte Versickerung der Niederschlagsabflüsse von versiegelten Bereichen
innerhalb der im Bebauungsplan festzusetzenden Grünflächen. Grundsätzlich erfolgt nur die Einleitung der auf allen Dachflächen sowie der auf den versiegelten
Flächen der Gebäudeumfahrung anfallenden Regenwässer in die geplanten Versickerungsflächen.
-
Die Fahrfläche vor dem Versandgebäude muss aufgrund der Tiefenlage und der
möglichen Belastung des Niederschlagswassers auf dieser Fläche gesondert behandelt werden. Die Ableitung der hier anfallenden Regenwässer ist gemeinsam
mit dem im Gebäude anfallenden Schmutzabwasser über eine Hebeanlage durchzuführen und in den städtischen Mischwasserkanal in der L 241, Wymarstraße einzuleiten. In Abstimmung mit der Stadt Jülich ist ein Rückstauvolumen in Form eines
Staukanals innerhalb des Plangebietes zur gedrosselten Ableitung des Regen- und
Schmutzwassers in den städtischen Mischwassersammler vorzuhalten.
-
Das auf den Verkehrsflächen der L 241, Wymarstraße einschließlich des parallel
verlaufenden Rad- und Gehweges anfallende Niederschlagswasser wird unverändert über Bordstein-/Rinnenanlagen mit Ablaufeinrichtungen dem städtischen Kanal
zugeführt. Die Verkehrsfläche ist somit nicht Bestandteil des Entwässerungskonzeptes.
1.4 Boden- und Gewässerschutz
Der nördliche Teil des Plangebietes ist gewerblich vorbelastet. Im Rahmen des dort bereits durchgeführten Rückbaus der ehemaligen Lagerhalle mit Zufahrten wurden im Untergrund vorgefundene, geringfügig belastete Auffüllung ausgehoben und entsorgt. Der
Untergrund ist somit aus gutachterlicher Sicht frei von nutzungsbedingten Belastungen.
Der Boden im südlichen Teil des Plangebietes ist durch die intensiv landwirtschaftliche
Bewirtschaftung (Einsatz von Dünge- und Spritzmitteleinsatz) vorbelastet.
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Mit der geplanten flächenhaften Versickerung von unbelastetem bzw. schwach belastetem Niederschlagswasser innerhalb von bepflanzten und bewachsenen Grünflächen
wird das Ziel eines nachhaltigen Boden- und Grundwasserschutzes erreicht.
Die Versickerung des Regenwassers über eine bewachsene Oberbodenschicht ist eine
wirksame Maßnahme der Regenwasserbehandlung zur Verminderung partikulärer, gelöster und feinpartikulärer Stoffe. Teilweise werden diese Stoffe in die oberen Zentimeter
bis Dezimeter der Böden eingetragen. Flächige Versickerungsanlagen erhalten aus diesem Grunde eine ca. 30 cm dicke Sohlsubstratschicht ('Belebte Bodenzone').
Der Boden ist somit wesentlicher Bestandteil der geplanten Versickerungsanlagen und
übernimmt die Reinigungsfunktion, da erst nach Passage der örtlich mehr als 2 m mächtigen Sickerstrecke die Einleitung in das Grundwasser erfolgt.
Die obere belebte und durchlüftete Bodenzone der Versickerungsfläche stellt im Allgemeinen den entscheidenden Filter und Puffer gegenüber eingetragenen Stoffen für das
Grundwasser dar. Filtrations- und Adsorptionsprozesse laufen zwar auch in tieferen Bodenschichten ab. Für den Abbau der meisten organischen Schadstoffe, für den Abbau
sauerstoffverzehrender Substanzen und für Nitrifikationsvorgänge ist jedoch eine ausreichende Bodenbelüftung notwendig, die naturgemäß an der Bodenoberfläche höher
ist, als in größeren Bodentiefen. Daher wird den Versickerungsanlagen, bei denen der
Niederschlagsabfluss über den Oberboden versickert wird, eine höhere Reinigungseffektivität gegenüber eingetragenen Schmutzstoffen zugeschrieben, als solchen ohne Oberbodenpassage.
1.5 Vorgaben der Konzeptentwicklung
Unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen und entwässerungstechnischen Einordnung des Plangebietes sowie unter Beachtung des Boden- und Gewässerschutzes
wird im nachfolgend beschriebenen Entwässerungskonzept ausschließlich die flächenhafte Versickerung der Niederschlagswässer weiter verfolgt.
Diese Variante zeigt die idealen Voraussetzungen zum Umgang mit dem Regenwasser;
die untersuchte Alternative mit Einleitung der Abflüsse in das 'Lohner Fließ' und im weiteren Verlauf in die 'Rur' wurde aufgrund der damit einhergehenden höheren Belastung
der Vorfluter nicht weiter verfolgt.
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2.
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Entwässerungskonzept
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Einordnungen wurde die großflächige Versickerung von Niederschlagsabflüssen innerhalb der im Bebauungsplan festzusetzenden
Grünflächen als entwässerungstechnisches Element der Grün- und Freiraumplanung
gewählt.
Das vorliegende Entwässerungskonzept bezieht daher die an der nördlichen, östlichen
und südlichen Grenze des Bebauungsplangebietes geplanten Grünflächen in einer Größe von 10.143 m² ein. Entsprechend der durchgeführten Vorbemessung ist innerhalb
dieser Flächen eine verfügbare Versickerungsfläche von 7.200 m² zum Nachweis des
erforderlichen Speichervolumens vorzuhalten. Die Versickerungsflächen werden generell von den Seiten zur Mitte schwach geneigt, damit sich hier eine ständig feuchte,
schilfbewachsene und linienhaft bis mäandrierende Zone etablieren kann. Diese Versickerungsrinne mit einer Fläche von ca. 1.200 m² wird daher von den innerhalb der angrenzenden Grünflächen durchzuführenden Gehölzpflanzungen durchgehend freigehalten.
Wie dem beigefügten Lageplan mit Darstellung der Einzugsflächen zu entnehmen ist,
wird die vor dem Versandgebäude gelegene Fahrfläche bedingt durch die vorgegebene
Tiefenlage (Andienung) sowie aufgrund einer möglichen Belastung des hier anfallenden
Niederschlagswassers nicht den Versickerungsflächen zugeführt. Der Anschluss dieser
Umschlagfläche erfolgt über eine Hebeanlage mit u.U. vorzuschaltendem Stauraum in
den städtischen Mischwasserkanal.
2.1 Bewertung des Regenabflusses
Von der geplanten Produktions- und Lagerstätte gehen keine relevanten Emissionen zur
Belastung der Luft aus (vgl. Umweltbericht). Schlussfolgernd sind hieraus auch nur geringe Belastungen der Herkunftsflächen für den Regenabfluss abzuleiten, da die Dachflächen z.B. generell eine Kunststoffbedachung erhalten. Kupfer-, Zink- oder bleigedeckte Dachflächen sind planerisch nicht vorgesehen.
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Die Andienung der westlich angeordneten Laderampen (Versand) erfolgt mit ca. 70 Lkw
pro Tag; die den Gebäudekomplex umlaufenden Verkehrsflächen werden mit ca. 20
Lkw-Bewegungen je Tag beaufschlagt (Gutachterliche Stellungnahme der Emmissionskontigentierung) und sind somit auf der Grundlage des Merkblattes DWA-M 153 (Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser) als gering verschmutzt einzustufen.
Im Regelwerk DWA-A 138 wird darüber hinaus anhand einer Entscheidungsmatrix dargestellt, welche Einsatzmöglichkeiten für unterschiedliche Anlagen zur Regenwasserversickerung in Abhängigkeit der abflussliefernden, undurchlässigen Fläche (Au) und der
hydraulischen Belastung einer oberirdischen Versickerungsanlage (As) bestehen.
Die hydraulische Belastung bestimmt bei gleicher Schadstoffkonzentration der Niederschlagsabflüsse die in die Versickerungsanlage eingetragene Stofffracht. Gegenüber
persistenten Stoffen (z.B. Schwermetallen), die nicht abgebaut werden können, weist
der Boden in Anhängigkeit seiner Sorptionscharakteristik nur ein endliches Aufnahmevermögen auf.
Hydraulische und somit auch von der Stofffracht geringer belastete Versickerungsanlagen sind daher hinsichtlich des Grundwasserschutzes zu bevorzugen. Als geeignetes
Maß für die hydraulische Belastung wird der Quotient aus der angeschlossenen undurchlässigen Flächen (Au) zur versickerungswirksamen Fläche (As) angezeigt.
Die mit dem vorliegenden Konzept untersuchte Form der breitflächigen Versickerungsanlage bietet mit hydraulischen Belastungen von Au : As < 5 den besten Grundwasserschutz.
Konkret wird mit den angeschlossenen Flächen von maximal Au =
22.720 m² und der zur Verfügung stehenden Versickerungsfläche von As = 7.200 m² der
Quotient mit 3,2 deutlich unterschritten.
Zur größten zu erwartenden Reinigungseffektivität trägt in hohem Maße auch die maximale Einstauhöhe von lediglich 19 cm+ verbunden mit einer geringen Verweildauer (Entleerungszeit) in der Versickerungsfläche bei.
Mit der vorgeschlagenen Versickerungsanlage werden somit alle Anforderungen sowohl
in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht erfüllt.
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2.2 Hydrogeologische Gegebenheiten
Im Mai 2015 wurden durch das Büro für angewandte Geowissenschaften (BaG) im
Plangebiet 9 Rammkernsondierungen bis zu einer Tiefe von 5,0 m durchgeführt und
deren Ergebnis bewertet.
Nachstehend sind auszugsweise aus der Stellungnahme BaG die wesentlichen Informationen entnommen:
Der geologische Untergrund wird im Untersuchungsgebiet aus quartären Lehmen und
Kiesen (Schotter) der Rur gebildet.
Bodenschichtung
Schicht 1 Oberboden
Der Oberboden besteht aus dunkelbraunem Mutterboden (humoser Lehm) in einer mittleren Mächtigkeit von etwa 0,5 m. Bereichsweise ist das Gelände mit Bodenaushub in
einer maximalen Mächtigkeit von 2,5 m mit Bodenaushub überkippt. Hierbei handelt es
sich um eine heterogene Mischung aus Lehm, Sand und lehmigem Kies.
Schicht 2 Tallehm
Unter dem Oberboden folgt brauner, feinsandiger Schluff von steifer bis halbfester Konsistenz. Der Tallehm hat eine Mächtigkeit von 0,5 m bis 4,1 m. Die Unterseite des
Tallehms fällt mit wechselnder Neigung nach Norden.
Schicht 3 Talkies
Unter dem Lehm folgt ab 1,0 m bis 5,2 m (siehe Profil 1) eine heterogene Wechsellagerung aus graubraunem, schluffigen, sandigen Kies und stark schluffigem, kiesigen Sand
mit mitteldichter bis dichter Lagerung.
Wasser
Wasser wurde als Schichtenwasser in RKS 9 im Tallehm bei 3,76 m unter GOK und in
RKS 6 im Talkies bei 3,06 m unter GOK eingemessen. In den anderen Sondierungen
wurde bis zur Endteufe in maximal 5 m Tiefe kein Wasser erbohrt.
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Der Grundwasserstand in Jülich wird aktuell von den bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen der im Umfeld liegenden Braunkohletagebaue beeinträchtigt. Nach der hydrologischen Grundrisskarte, Blatt 5004 Jülich ist innerhalb des Plangebietes von einem maximalen Grundwasserspiegel von ca. 80,5 m ü.N.N. nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen auszugehen.
Durchlässigkeit
Anhand von vier aus den Sondierungen entnommenen Proben wurde über die Kornverteilung gemäß DIN 18123 die Durchlässigkeit (k-Wert) ermittelt. Für den Tallehm wird
aufgrund des hohen Feinkornanteils von ca. 90 % entsprechend örtlicher Erfahrungen
ein k-Wert von K > 1,0 x 10
-7
m/s eingeschätzt.
Der darunter anstehende Talkies wurde mit Durchlässigkeiten von K > 5 x 10
K > 1,0 x 10
-4
-5
m/s bzw.
m/s eingeschätzt.
Für eine sichere Dimensionierung von Versickerungsanlagen war diese Einschätzung
nicht zielführend, so dass im Rahmen von archäologischen Erkundungen (März 2016)
im Plangebiet zusätzlich Schürfungen angelegt wurden und hieraus Bodenproben zur
Ermittlung der Durchlässigkeit entnommen wurden.
Die Probenahme aus der Talkiesschicht erfolgte jeweils in 30 - 40 cm Tiefe ab Erreichen
der Kiesschicht. Aus den Sieblinien der Schurfproben wurden Durchlässigkeitsbeiwerte
von K > 1,5 x 10
-1
m/s bis K > 3,3 x 10
-3
m/s ermittelt.
Unabhängig vom gewählten Berechnungsverfahren ist in jedem Fall von einer guten
Wasserleitfähigkeit des Talkieshorizontes auszugehen.
Der unterhalb des Oberbodens anstehende Tallehm ist lediglich schwach durchlässig
und muss mit Sickerschlitzen bis zum durchlässigen Talkieshorizont durchörtert werden.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe ist eine großflächige Versickerung des Niederschlagwassers im gesamten Plangebiet durchführbar.
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Bis auf den Bereich der rückzubauenden Lagerhalle gibt es keine Bodenbelastung im
Plangebiet (Stellungnahme BaG, April 2016). Die hier belasteten bzw. schadstoffhaltigen
Baustoffe wurden beim Rückbau der Halle bereits separiert und entsorgt.
Vorhandene, heterogen zusammengesetzte Auffüllungen wurden ebenfalls ausgehoben
und entsorgt. Das Umfeld der ehemaligen Lagerhalle ist somit aus gutachterlicher Sicht
frei von nutzungsbedingten Belastungen.
2.3 Maßnahmen
Unter Berücksichtigung der vorangestellten Ersteinschätzungen wird zur Versickerung
des künftig im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers die Flächenversickerung
empfohlen. Abweichend von der Begriffsbestimmung gemäß DWA-A 138 wird die vorgeschlagene Versickerungsanlage als 'Flächenversickerung' bezeichnet, obwohl sie
durch die bewusste Tieferlegung der Versickerungsflächen zum Umgebungsgelände von
mindestens 30 cm eigentlich als 'Versickerungsmulde' bezeichnet werden müsste.
Der Begriff 'Flächenversickerung' gründet bei der geplanten Anlage auf den vorgegebenen Breiten von mindestens 6 Metern und maximal 35 Metern. Bei der Anlagenbemessung wird die Tiefenlage der Fläche berücksichtigt, so dass die Niederschlagsabflüsse in
der Anlage kurzzeitig gespeichert werden können.
Die gesamten Versickerungsflächen erhalten eine ca. 30 cm dicke Oberbodenabdeckung mit Grasansaat. Hiermit wird die wesentliche Forderung der Regelwerte hinsichtlich der Regenwasserbehandlung erfüllt, da die Versickerung über eine bewachsene
Oberbodenfläche die bevorzugte Lösung darstellt, mit der eine Verminderung der stofflichen Belastung des Regenwassers erzielt wird.
Einer hydraulischen Überlastung der Anlage wird durch die großzügig bemessene Fläche sowie der damit einhergehenden Speicherkapazität begegnet. Die Versickerungsanlagen sind allseits einsehbar, so dass das Funktionieren der Anlage jederzeit beobachtet werden kann. Hiermit wird eine hohe Betriebssicherheit der Anlage erreicht.
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Ein weiteres Kriterium der Regenwasserbehandlung stellt gemäß DWA-A 138 der Mindestabstand der Oberkante Versickerungsfläche zum höchsten Grundwasserstand von
1 Meter dar. Auch diese Forderung wird mit einem Abstand > 2 Meter zum Grundwasserspiegel sicher eingehalten. Der Grundwasserspiegel von 80,5 ü.N.N. bildet dabei die
Höhenlage des Grundwasserstandes nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen ab.
Da eine ausreichende Versickerung über den anstehenden, schwach durchlässigen Tallehm nicht gewährleistet ist, müssen innerhalb der Versickerungsflächen Sickerschlitze
bis zur versickerungswirksamen Talkiesschicht eingebracht werden. Die Verfüllung der
Sickerschlitze muss mit einem schwach schluffigen Sand mit einem Durchlässigkeits-5
beiwert von 1 x 10
ausgeführt werden. Mit dieser konstruktiven Maßnahme wird die
geforderte Reinigungsleistung auch über den künstlich aufgebauten Filterkörper sichergestellt.
Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass durch die Passage des vorbeschriebenen Sickerraumes von mehr als 2 Meter über den Grundwasserspiegel mit
dem Niederschlagsabflüssen keine eventuell noch vorhandenen Schadstoffkonzentrationen in das Grundwasser gelangen können.
Die Einleitung der Dachflächenabflüsse und der Straßenoberflächenwässer erfolgt unterschiedlich. Die Niederschlagsabflüsse der Straßen und Wege werden breitflächig über
die angrenzenden Bankette und Böschungsflächen in die Versickerungsflächen abgeleitet, womit eine Vorreinigung gewährleistet ist.
Die Ableitung der Dachflächen erfolgt gezielt über zusammengefasste Fallrohre, welche
mit Rohrbrücken über die Umfahrungsstraße geführt werden. Bedingt durch hieraus
resultierende direkte Einleitung der Dachflächenwässer werden Sedimentationsanlagen
der Versickerungsfläche vorgeschaltet. Mit regelmäßiger Entnahme der hier zurückgehaltenen Feststoffe wird die Versickerungsfläche wirkungsvoll geschützt.
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2.4 Eingriff in Natur und Landschaft
Mit den vorbeschriebenen naturnah auszuführenden Versickerungsflächen wird die Eingliederung der geplanten Gebäude in das Landschaftsbild positiv unterstützt. Insbesondere die vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen der Versickerungsflächen mit Arten der
Weichholzaue (Weiden, Schwarzpappeln und Faulbaum) stellen aufgrund der räumlichen Nähe zum FFH-Gebiet eine wertvolle Ergänzung und Erweiterung der Lebensräume für die hier charakteristischen Arten dar. Durch die geplante Pflanzung von Solitärbäumen auf den extensiv zu pflegenden Grünflächen wird die Betriebssicherheit der
Versickerungsanlage nicht beeinflusst.
Mit den geplanten Versickerungsanlagen können darüberhinaus die Auswirkungen der
geplanten Flächenversiegelungen auf den Wasserhaushalt minimiert werden.
Die notwendigen Flächen werden im Bebauungsplan Nr. 14 'Ortseingang mit der Festsetzung "Fläche für die Abwasserbeseitigung: hier Versickerung von Niederschlagswasser" gemäß § 9(1) Nr. 14 BauGB gesichert. Mit dieser Festsetzung wird die Festsetzung
für "Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen"
überlagert. Im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan ist die erforderliche Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft ausführlich beschrieben.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: post@ib-behler.de
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Stadt Jülich
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 ‘Ortseingang‘
Nachweis gem. § 51a LWG NRW
3.
März 2016
Bemessung der Versickerungsanlagen
3.1 Grundlagen der Bemessung
Zur Bemessung und zum Nachweis der geplanten Versickerungsanlagen wurde das
einfache Verfahren Bemessungsverfahren nach DWA-A 117 angewandt. Mit der beigefügten Anlage 6 wird der geforderte Nachweis geführt; nachstehend sind auszugsweise
die wesentlichen Ansätze aufgeführt:
- Bei der Bemessung ist ein statistischer Regen mit einer gewählten Dauer und Häufigkeit als Lastfall heranzuziehen.
- Für die Ermittlung der Regenspenden wurde auf den aktuellen KOSTRA-Atlas (Koordinierte Starkregen-Regionalisierung-Auswertung des Deutschen Wetterdienstes)
zurückgegriffen. Hierbei wurde ein 100-jähriges Regenereignis für den Raum Jülich
zugrundegelegt.
- Für die Berechnung der Zuflüsse zu den Versickerungsanlagen ergibt sich der Rechenwert Au für die angeschlossene undurchlässige Fläche aus der Summe aller angeschlossenen Teilflächen AE,i multipliziert mit dem jeweils zugehörigen mittleren
Abflussbeiwert
m,i.
Au =
(A E,i x
m,i)
- Die empfohlenen mittleren Abflussbeiwerte
m
wurden dem Arbeitsblatt DWA-A 117
und dem Merkblatt DWA-M 153 wie folgt entnommen:
Flächentyp
Art der Befestigung
Dachflächen
Kunststoff
1,0
Straßen, Wege und Plätze (flach)
Asphalt/Schotter
0,9
Abstandsflächen zwischen Gebäude, Schotterrasen, Rasengittersteine,
Straßen und Grünflächen
Grünflächen,
m
0,3
lockerer Kiesbelag
Versickerungsflächen Oberboden mit Bewuchs
0,1
im flachen Gelände
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Nachweis gem. § 51a LWG NRW
März 2016
- Für die hydraulische Vorbemessung der Versickerungsanlage ist unter Berücksichtigung der Art der Befestigung der Rechenwert für die angeschlossenen Flächen Au
zu bestimmen:
Flächennutzung
Flächengröße
Abflussbeiwert
= m²
Dachflächen
Au = m²
m
17.200
1,0
17.200
Verkehrsfläche
4.000
0,9
3.600
Schotterflächen
1.600
0,3
480
Grünflächen
4.250
0,1
425
10.143
0,1
1.015
Pflanz- bzw. Versickerungsflächen
Summe
37.193
22.720
Bei der Flächengröße wurde der gemäß Bebauungsplanfestsetzung maximal mögliche
Versiegelungsgrad von 80% (GRZ = 0,8) berücksichtigt.
Die nachstehend aufgeführten Flächen sind an den bestehenden Mischwassersammler
der Stadt Jülich angeschlossen bzw. Wasserflächen:
Flächennutzung
Art der Befestigung
Flächengröße
m²
Verkehrsfläche/Versand
Verkehrsfläche L 241, Wymarstraße
Wasserfläche AKK-Mühlenteich
Asphalt
2.192
Asphalt/Pflaster
3.355
keine
1.660
Summe
-
Flächenbilanz Gesamtfläche:
•
Flächen mit Anschluss an Versickerungsanlage
•
Flächen mit Anschluss an MW-Kanal bzw. ohne Anschluss an
Entwässerungseinrichtungen
Gesamtfläche Bebauungsplan Nr. 14 'Ortseingang'
7.207
37.193 m²
7.207 m²
44.400 m²
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3.2 Ergebnis der Vorbemessung
Nachstehend sind die wesentlichen Eckdaten der Vorbemessung aufgeführt:
Angeschlossene undurchlässige Fläche
Au :
22.720 m²
Verfügbare Versickerungsfläche
As :
7.200 m²
Durchlässigkeitsbeiwert der Versickerungszone
kf :
Wiederkehrzeit
T:
Erforderliches Speichervolumen
Vs :
Entleerungszeit
tE :
Gewähltes Speichervolumen
Einstauhöhe
Vs, gew. :
zM :
1,00E-05 m/s
100 a
1.333,1 m³
617 min
1.350 m³
0,19 m
Mit dem Ergebnis der Vorbemessung wird die hohe Sicherheit der Versickerungsanlagen erkennbar, da die Einstauhöhe in der Fläche nur bei 19 cm liegt. Die gesamten Versickerungsflächen sind jedoch generell mehr als 30 cm unterhalb der Umgebungsflächen angeordnet, so dass eine mögliche Einwirkung auf die geplanten Gebäude sowie
auf angrenzende Bereiche sicher vermieden werden kann.
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4.
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Hinweise zum Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen
Die Versickerungsanlagen sollten den Bauaktivitäten vorauseilend angelegt werden,
damit die Betriebssicherheit vor der ersten Einleitung von Niederschlagsabflüssen gewährleistet ist. Zum Schutz des anstehenen Bodens ist eine Trennung von Ober- und
Unterboden durchzuführen und die Zwischenlagerung gemäß DIN 19731 und DIN 18915
auf getrennten Depots zu veranlassen. Bei der Anlage der geplanten Versickerungsflächen und Grünanlagen kann der gesamte Oberboden vor Ort wiederverwendet werden.
Mit den festgesetzten Gebäudehöhen wird das Umfeld der Baukörper bestimmt und somit auch die Festlegung der oberflächigen Versickerungsanlagen (vgl. Längs- und Querschnitte Anlage 5).
Wie bereits beschrieben, ist die schwachdurchlässige Tallehmschicht mit Sickerschlitzen
zu durchörtern. Die Anordnung der Sickerschlitze sowie deren Tiefe und Breite werden
durch den die Maßnahme begleitenden Geologen festgelegt.
Zwischen Sickerschlitz und gewachsenem Boden ist allseits ein Geotextil vor der Verfüllung des Schlitzes mit einem schwach schluffigen Sand auszulegen. Der angelieferte
Sand unterliegt der Bauüberwachung; die Sohlen der Sickerschlitze sind vor Einbau des
Füllsandes auf Wasserdurchlässigkeit zu prüfen.
Der auf der Oberfläche der Versickerungsflächen in einer Stärke von 30 cm einzubringende Oberboden ist unmittelbar einzusäen und falls die Witterung einer Grasansaat
entgegensteht, mit einer Zwischenbegrünung zu versehen.
Die Anordnung der Sedimentationsanlagen sind der jeweilig zugehörenden Dachfläche
zuzuordnen. Der entsprechend der angeschlossenen Dachfläche zu bemessene Absetzraum ist mit einer Tonschicht abzudichten und mit Wasserbaupflaster (Grauwacke) zu
befestigen. Aus dem gleichen Natursteinmaterial sind punktuelle Anschüttungen innerhalb der mittig die Versickerungsflächen durchquerenden, muldenförmig ausgebildeten
Vertiefung auszuführen. Die Grundfläche des Steinhaufens sollte nicht mehr als 5 m²
betragen.
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Nachweis gem. § 51a LWG NRW
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Mit der Anlage von Totholzhabitaten aus naturbelassenen Stamm- und Astholz in der
Nähe der Steinhaufen werden die Bedingungen für Kleinlebewesen (Schutz- und Unterschlupfmöglichkeit) wirkungsvoll verbessert.
Betrieb und Unterhaltung
Die sichere und dauerhafte Funktion der Versickerungsfläche erfordert regelmäßige und
außerplanmäßige Kontrollen. Hierbei sind insbesondere unterschiedliche Witterungseinflüsse zu berücksichtigen (Starkregenereignisse, Trocken- und Frostperioden). Zusätzlich hat eine Kontrolle nach Unfällen und Havarien zu erfolgen.
Für den Havariefall muss gewährleistet sein, dass Feuerwehr und andere Hilfskräfte
Zugang zu der Entwässerungseinrichtung haben und über Informationen verfügen, die
für die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
Wartungsarbeiten sollten regelmäßig nach Bedarf vornehmlich im Frühjahr und Herbst
durchgeführt werden. Bei den Pflegemaßnahmen ist der Einsatz wassergefährdender
Stoffe (z.B. Herbizide, Fungizide, Insektizide etc.) nicht zulässig.
Zur Verringerung der Selbstdichtung durch Verschlämmen und Sedimentation ist eine
geschlossene Pflanzendecke zu erhalten; Bewuchsschäden sind zu beseitigen.
Das Mähgut ist zu entfernen; die versickerungswirksamen Flächen dürfen dabei nicht mit
schwerem Gerät befahren werden.
Aufgestellt: Langerwehe im März 2016
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Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
"Ortseingang"
Einleitung von Niederschlagswasser
in den Untergrund
Nachweis gemäß § 51a LWG NRW
Bemessungsunterlagen
Anlage 6
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PROGRAMM REHM/RS138/VERSION 9.3
Projekt:
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang" Nachweis gem. § 51a LWG NRW
Datum: 19.05.2016
Mulden-Versickerung
Muldennummer:
Mulde
Bezeichnung:
Nachweis Versickerungsmulde Hochregallager CE
Regentyp:
Standard-KOSTRA
Zuschlagsfaktor fZ:
1,20
Angeschlossene undurchlässige Fläche
Au :
22720
m²
Verfügbare Versickerungsfläche
As :
7200
m²
Durchlässigkeitsbeiwert
kf :
Niederschlag Dauerstufe 15 Minuten, T = 1 a
1,00E-05
m/s
hN(15min;1) :
9,30
mm
Niederschlag Dauerstufe 60 Minuten, T = 1 a
hN(60min;1) :
15,50
mm
Niederschlag Dauerstufe 12 Stunden, T = 1 a
hN(12h;1) :
27,00
mm
Niederschlag Dauerstufe 24 Stunden, T = 1 a
hN(24h;1) :
32,50
mm
Niederschlag Dauerstufe 48 Stunden, T = 1 a
hN(48h;1) :
45,00
mm
Niederschlag Dauerstufe 72 Stunden, T = 1 a
hN(72h;1) :
45,00
mm
Niederschlag Dauerstufe 15 Minuten, T = 100 a
hN(15min;100) :
25,00
mm
Niederschlag Dauerstufe 60 Minuten, T = 100 a
hN(60min;100) :
40,00
mm
Niederschlag Dauerstufe 12 Stunden, T = 100 a
hN(12h;100) :
65,00
mm
Niederschlag Dauerstufe 24 Stunden, T = 100 a
hN(24h;100) :
75,00
mm
Niederschlag Dauerstufe 48 Stunden, T = 100 a
hN(48h;100) :
100,00
mm
Niederschlag Dauerstufe 72 Stunden, T = 100 a
hN(72h;100) :
110,00
mm
Iterativ ermittelte Bemessungsregendauer
D:
125
min
Bemessungsregenspende
r:
61,54
Wiederkehrzeit
T:
100,00
a
Erforderliches Speichervolumen
Vs :
1333,1
m³
Entleerungszeit
tE :
617
Gewähltes Speichervolumen
Vs,gew. :
Mulden - Einstauhöhe
zM :
Seite 1 von 1
1350,0
0,19
l/(s*ha)
min
m³
m
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Nachweis gem. § 51a LWG NRW
Einzugsgebiets- Nr.
Gebäude
1.2
Verkehrsfläche
1.3
1.4
Art der
Befestigung
Flächennutzung
1.1
März 2016
Bilanz
Angeschlossene
undurchlässige
Fläche= Au
Dachfläche
17.200
1,0
17.200
Asphalt, Pflaster
4.000
0,9
3.600
Zwischensumme 1 =
21.200
Schotterflächen
Schotter
Grünflächen
Rasen
Zwischensumme 2 =
1.5
Gesamtfläche Abflussbeiwert
A=m²
•m
Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern …
Bäume,
Sträucher,
Wiese, etc.
Gesamtsumme EZG =
1.600
4.250
37.193
Hydr. Belastung
Au : As <10
7.200
3,2
20.800
0,3
0,1
27.050
10.143
Verfügbare
Versickerungsfläche= As
480
425
21.705
0,1
1.014
22.719
Gesamt Aured =
22719,3 m² ->
Bemessungsregen r15, n=1,0 =
102,8 l(sxha)
2,3 ha
Gesamt Einleitungsmenge = 2,3 ha x 102,8 l(sxha) = 234 l/s
Ing.-Büro Dipl. Ing.- N. Behler . Ulhausgasse 17 . 52379 Langerwehe . Tel. 02423/94200 . Fax: 02423/942020
E-Mail: post@ib-behler.de
Stadt Jülich
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 ‘Ortseingang‘
Nachweis gem. § 51a LWG NRW
März 2016
Flächenübersicht
B-Plan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
Nachweis GRZ =0,8
Gewerbegebiet =
29.242 m²
80 % bebaubare Fläche =
23.391 m²
Grundlage Vorbemessung
Dachfläche =
17.200 m²
Verkehrsfläche Umfahrung =
4.000 m²
Verkehrsfläche Versand =
2.192 m²
23.392 m²
Aufgestellt: Langerwehe im März 2016
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: post@ib-behler.de
KOSTRA-DWD 2000
Deutscher Wetterdienst - Hydrometeorologie -
Niederschlagshöhen
und -spenden nach KOSTRA-DWD 2000
Niederschlagshöhen und -spenden für Jülich
Zeitspanne : Januar - Dezember
Rasterfeld : Spalte: 5 Zeile: 56
T
D
5,0
10,0
15,0
20,0
30,0
45,0
60,0
90,0
2,0
3,0
4,0
6,0
9,0
12,0
18,0
24,0
48,0
72,0
T
D
hN
rN
-
min
min
min
min
min
min
min
min
h
h
h
h
h
h
h
h
h
h
0,5
hN
2,8
5,2
6,9
8,1
9,7
11,1
11,8
13,0
13,9
15,3
16,4
18,1
19,9
21,3
23,7
26,1
36,7
35,2
1,0
rN
92,9
86,8
76,4
67,4
53,9
40,9
32,8
24,1
19,3
14,2
11,4
8,4
6,1
4,9
3,7
3,0
2,1
1,4
hN
4,5
7,3
9,3
10,7
12,7
14,4
15,5
17,0
18,1
19,8
21,1
23,1
25,3
27,0
29,8
32,5
45,0
45,0
2,0
rN
148,6
121,5
102,8
89,1
70,3
53,4
43,1
31,4
25,1
18,3
14,7
10,7
7,8
6,3
4,6
3,8
2,6
1,7
hN
6,1
9,4
11,6
13,3
15,6
17,8
19,2
20,9
22,3
24,3
25,8
28,2
30,8
32,7
35,8
38,9
53,3
54,8
rN
204,3
156,2
129,1
110,7
86,7
65,9
53,3
38,8
30,9
22,5
17,9
13,1
9,5
7,6
5,5
4,5
3,1
2,1
5,0
hN
8,3
12,1
14,8
16,7
19,5
22,2
24,1
26,2
27,8
30,2
32,1
34,9
37,9
40,3
43,8
47,4
64,2
67,7
rN
277,9
202,1
163,9
139,3
108,4
82,3
66,8
48,5
38,6
28,0
22,3
16,1
11,7
9,3
6,8
5,5
3,7
2,6
10,0
hN
rN
10,0 333,5
14,2 236,8
17,1 190,3
19,3 161,0
22,5 124,9
25,6
94,8
27,8
77,1
30,1
55,8
31,9
44,4
34,7
32,1
36,8
25,5
39,9
18,5
43,4
13,4
46,0
10,6
49,9
7,7
53,8
6,2
72,5
4,2
77,5
3,0
20,0
50,0
100,0
hN
rN
hN
rN
hN
rN
11,7 389,2 13,9 462,8 15,6 518,5
16,3 271,6 19,0 317,5 21,1 352,2
19,5 216,6 22,6 251,4 25,0 277,8
21,9 182,6 25,4 211,3 27,9 232,9
25,4 141,3 29,3 163,0 32,3 179,4
29,0 107,3 33,4 123,7 36,8 136,2
31,4
87,3 36,3 100,9 40,0 111,1
34,1
63,1 39,3
72,8 43,3
80,2
36,1
50,2 41,6
57,8 45,8
63,6
39,2
36,3 45,1
41,7 49,6
45,9
41,5
28,8 47,7
33,1 52,4
36,4
45,0
20,8 51,7
23,9 56,7
26,3
48,8
15,1 56,0
17,3 61,4
19,0
51,7
12,0 59,3
13,7 65,0
15,0
55,9
8,6 63,9
9,9 70,0
10,8
60,1
7,0 68,6
7,9 75,0
8,7
80,8
4,7 91,7
5,3 100,0
5,8
87,3
3,4 100,2
3,9 110,0
4,2
Wiederkehrzeit (in [a]): mittlere Zeitspanne, in der ein Ereignis einen Wert einmal erreicht oder überschreitet
Niederschlagsdauer einschließlich Unterbrechungen (in [min, h])
Niederschlagshoehe (in [mm])
Niederschlagsspende (in [l/(s*ha)])
Für die Berechnung wurden folgende Grundwerte (hN in [mm]) verwendet:
T/D
15,0 min
60,0 min
12,0 h
24,0 h
48,0 h
72,0 h
1a
9,25
15,50
27,00
32,50
45,00
45,00
100 a
25,00
40,00
65,00
75,00
100,00
110,00
Berechnung "Kurze Dauerstufen" (D<=60 min): u hyperbolisch, w doppelt logarithmisch
Wenn die angegebenen Werte für Planungszwecke herangezogen werden, sollte für rN(D;T) bzw. hN(D;T)
in Abhängigkeit von der Wiederkehrzeit (Jährlichkeit)
5 a ein Toleranzbetrag ± 10 %,
bei 0,5 a <= T <=
50 a ein Toleranzbetrag ± 15 %,
bei
5 a < T <=
bei
50 a < T <= 100 a ein Toleranzbetrag ± 20 %,
Berücksichtigung finden.
KOSTRA-DWD 2000 2.2.1 • © 2009 • ITWH GmbH • Engelbosteler Damm 22 • D-30167 Hannover • www.itwh.de
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
"Ortseingang"
Einleitung von Niederschlagswasser
in den Untergrund
Nachweis gemäß § 51a LWG NRW
Hydrogeologische Stellungnahme
Anlage 7
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
Carl Eichhorn KG
Herrn M. Keirath
Wymarstraße 13
52428 Jülich-Kirchberg
über: INGENIEURBUERO Dipl.-Ing. N. Behler
Herrn H. Bolz
Ulhausgasse 17
52379 Langerwehe
Unser Zeichen:
14E014
Ihr Zeichen:
BERICHT
BP 14 „Ortseingang Kirchberg“
Versickerungsuntersuchung
INHALT:
1.
2.
3.
3.
Veranlassung
Boden- und Grundwasserverhältnisse
Gründung
Angaben zur Durchlässigkeit (K- Wert)
Anlagen:
Lageplan
Sondierprofile
Kornverteilungen
Aachen,
13. Mai 2015
!
1. Veranlassung
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 14 „Ortseingang Kirchberg“ erfolgt die Errichtung eines
Hochregallagers.
Die Arbeitsgemeinschaft BaG - Weyers und Dahlbender&Schürmann wurde im April 2015 beauftragt, für das Bauvorhaben Untersuchungen zur Versickerungseignung des Geländes durchzuführen
2. Boden- und Grundwasserverhältnisse
Geländebeschreibung
Bei dem untersuchten Gelände handelt es sich um den bisher unbebauten Randbereich einer
Industriebrache sowie um Ackerflächen. Es handelt sich um das Gebiet des Bebauungsplans Nr.
12 „Ortseingang Kirchberg“.
Der geologische Untergrund wird gebildet aus quartären Lehmen und Kiesen (Schotter) der Rur.
Durchgeführte Arbeiten
Am 28.04.2015 wurden folgende Geländearbeiten zur Versickerungsuntersuchung durchgeführt:
- 9 Rammkernsondierungen (V1 – V9) d = 50 mm bis maximal 4,0 Meter Tiefe
- aus den Sondierungen wurde 16 Einzelproben zur weiteren Bearbeitung entnommen
- an 4 Proben wurde über die Kornverteilung nach DIN 18123 die Durchlässigkeit
- (K-Wert) ermittelt
Bodenschichtung
Schicht 1 Oberboden
Der Oberboden besteht aus dunkelbraunem Mutterboden (humoser Lehm) in einer mittleren
Mächtigkeit von etwa 0,5m.
Bereichsweise ist das Gelände mit Bodenaushub in einer maximalen Mächtigkeit von 2,5m mit
Bodenaushub überkippt. Hierbei handelt es sich um eine heterogene Mischung aus Lehm, Sand
und lehmigem Kies.
Schicht 2 Tallehm
Unter dem Oberboden folgt brauner, feinsandiger Schluff von steifer bis halbfester Konsistenz.
Der Tallehm hat eine Mächtigkeit von 0,5 m bis 4,1 m. Die Unterseite des Tallehms fällt mit wechselnder Neigung nach Norden.
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#$
!
Schicht 3 Talkies
Unter dem Lehm folgt ab 1,0 m bis 5,2 m (siehe Profil 1) eine heterogene Wechsellagerung aus
graubraunem, schluffigen, sandigen Kies und stark schluffigem, kiesigen Sand mit mitteldichter
bis dichter Lagerung.
Wasser
Wasser wurde als Schichtenwasser in RKS 9 im Tallehm bei 3,76 m unter GOK und in RKS 6 im
Talkies bei 3,06 m unter GOK eingemessen.
In den anderen Sondierungen wurde bis zur Endteufe in maximal 5m Tiefe kein Wasser erbohrt.
Der Grundwasserstand in Jülich wird aktuell von den bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen der
im Umfeld liegenden Braunkohletagebaue beeinträchtigt.
Nach der Grundwassergleichenkarte, Blatt L5104 Düren (Stand 1973) ist von einem historischen
Grundwasserstand knapp unter der Geländeoberkante auszugehen.
3. Angaben zur Durchlässigkeit (K- Wert)
Der Tallehm ist durch seinen hohen Feinkornanteil von ca. 90% nicht zur konzentrierten Einleitung von Niederschlagswasser über Mulden oder Rigolen geeignet. Für den Tallehm kann nach
örtlichen Erfahrungen ein K-Wert von K <1,0 x 10-7m/s abgeschätzt werden.
Nach den Kornverteilungen ist der Talkies unterschiedlich hoch mit Feinkornanteilen durchsetzt.
In RKS 1 und RKS 7 liegt der Feinkornanteil bei über 20%.
Der Boden zeigt eine gleichmäßige Verteilung über alle Korngrößen hinweg. Der „Talkies“ hat
dadurch eine ähnlich geringe Durchlässigkeit wie der Tallehm. Nach den Kornverteilungen kann
ein K-Wert von K <1,0 x 10-7m/s abgeschätzt werden.
In RKS 3 und RKS 5 liegt der Feinkornanteil knapp unter 10%.
Nach den Kornverteilungen können folgende Durchlässigkeiten abgeschätzt werden.
RKS 3 (2,0 m - 3,0 m)
RKS 5 (1,6 m - 3,0 m)
K
K
5,0 x 10-5m/s
1,0 x 10-4m/s
Eine Berechnung nach Hazen und Beyer ist wegen der hohen Ungleichförmigkeit von über 20
nicht möglich.
H. Weyers
J. Dahlbender
"
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Profil 1 - 1
RKS 1
GOK
1
2
RKS 9
GOK
NN + 84,50 m
0,50
Mu
1,00
U,fs
NN + 84,50 m
1
[G,
1,10
2
3
S,u
U,f
4,00
NN + 80,50 m
3
3,76
28.04.2015
5,20
6,00
NN + 78,50 m
G,s
Profil 2 - 2
RKS 2
GOK
1
RKS 8
NN + 84,20 m
0,50
GOK
Mu
1
NN + 84,00 m
0,30
1,10
2
U,fs
3,40
NN + 80,80 m
[G/U,fs]
2
2,50
3
[Mu/B
U,fs
G,s,u
3
3,60
G,s,u
5,00
NN + 79,00 m
Profil 3 - 3
RKS 7
RKS 3
GOK
1
GOK
NN + 83,45 m
0,50
Mu
NN + 83,75 m
0,50
B
1
2
[G/U,fs]
U,fs
2
2,60
2,60
U,fs
3
3,60
G,s,u
4,00
NN + 79,45 m
3
G,s,u
5,00
NN + 78,75 m
Profil 4 - 4
RKS 4
GOK
1
RKS 5
NN + 83,00 m
0,50
2
Mu
U,fs
1,60
3
G,s,u
4,00
NN + 79,00 m
GOK
1
2
RKS 6
NN + 82,45 m
0,50
Mu
1,10
[G/U,fs]
1,60
U,fs
3
GOK
1
NN + 81,80 m
0,50
2
GOK
1
U,fs
G,s,u
3,00
NN + 79,45 m
Mu
2
2,50
3
3,06
28.04.2015
4,00
NN + 77,80 m
G,s,u
3
Ingenieurgeologisches Büro
Dahlbender & Schürmann
Körnungslinie
Ottostraße 57
nach DIN 18 123
Prüfungs.-Nr: 1
Bauvorhaben:
Probe entn. durch: Schürmann
Ausgeführt
B-Plan Kirchberg
Ortseingang
52070 Aachen
0241/9019051
durch: Dahlbender
Arbeitsweise: Naßsiebung
Siebkorn
Schluff
Fein
Art der Entnahme: Sondierung
am: 07.05.2015
Schlämmkorn
Feinstes
Probe entn. am: 28.04.2015
Kies
Sand
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
0,001
0,002
0,01
0,006
0,02
0,06
0,1
0,2
0,6
6
2
20
60
Korndurchmesser d in mm
Entnahmestelle/Ort:
RKS 1
Tiefe (m): 2,0-3,0
Bodenart: Talkies
6Nj
d60 = : 4,1
10
< 0,063 mm :
35,1%
=:
0,063 -2 mm :
29,1%
U = d60 / d10 :
> 2mm :
35,8%
d
K-Wert nach Hazen
K (m/s) =
K-Wert nach Bialas
ungültiger Bereich
K-Wert nach Beyer
K (m/s) =
d20 =
K = 0,0036(d20)2,3
ungültiger Bereich
K (m/s) =
ungültiger Bereich
K (m/s) =
< 1,0 * 10-7
Ingenieurgeologisches Büro
Dahlbender & Schürmann
Körnungslinie
Ottostraße 57
nach DIN 18 123
Prüfungs.-Nr: 2
Bauvorhaben:
Probe entn. durch: Schürmann
Ausgeführt
B-Plan Kirchberg
Ortseingang
52070 Aachen
0241/9019051
durch: Dahlbender
Arbeitsweise: Naßsiebung
Siebkorn
Schluff
Fein
Art der Entnahme: Sondierung
am: 07.05.2015
Schlämmkorn
Feinstes
Probe entn. am: 28.04.2015
Kies
Sand
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
0,001
0,002
0,01
0,006
0,02
0,06
0,1
0,2
0,6
6
2
20
60
Korndurchmesser d in mm
Entnahmestelle/Ort:
d60 = : 8,0
RKS 3
d
Tiefe (m): 2,6-4,0
Bodenart: Talkies
GU
U=d
60
10
/d
= : 0,08
10
: 106,7
< 0,063 mm :
8,7%
0,063 -2 mm :
30,9%
> 2mm :
60,4%
K-Wert nach Hazen
K (m/s) =
K-Wert nach Bialas
6,5 * 10-5
K-Wert nach Beyer
K (m/s) =
< 4,3 * 10-5
d20 =
K = 0,0036(d20)2,3
0,280
K (m/s) =
0,000193
K (m/s) =
1,93E-04
Ingenieurgeologisches Büro
Dahlbender & Schürmann
Körnungslinie
Ottostraße 57
nach DIN 18 123
Prüfungs.-Nr: 3
Bauvorhaben:
Probe entn. durch: Schürmann
Ausgeführt
B-Plan Kirchberg
Ortseingang
52070 Aachen
0241/9019051
durch: Dahlbender
Arbeitsweise: Naßsiebung
Siebkorn
Schluff
Fein
Art der Entnahme: Sondierung
am: 07.05.2015
Schlämmkorn
Feinstes
Probe entn. am: 28.04.2015
Kies
Sand
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
0,001
0,002
0,01
0,006
0,02
0,06
0,1
0,2
0,6
6
2
20
60
Korndurchmesser d in mm
Entnahmestelle/Ort:
d60 = : 7,5
RKS 5
d
Tiefe (m): 1,6-3,0
Bodenart: Talkies
GU
U=d
60
10
/d
= : 0,10
10
: 75,0
< 0,063 mm :
9,2%
0,063 -2 mm :
26,2%
> 2mm :
64,6%
K-Wert nach Hazen
K (m/s) =
K-Wert nach Bialas
1,2 * 10-4
K-Wert nach Beyer
K (m/s) =
у 1,0 * 10-4
d20 =
K = 0,0036(d20)2,3
0,470
K (m/s) =
0,000634
K (m/s) =
6,34E-04
Ingenieurgeologisches Büro
Dahlbender & Schürmann
Körnungslinie
Ottostraße 57
nach DIN 18 123
Prüfungs.-Nr: 4
Bauvorhaben:
Probe entn. durch: Schürmann
Ausgeführt
B-Plan Kirchberg
Ortseingang
52070 Aachen
0241/9019051
durch: Dahlbender
Arbeitsweise: Naßsiebung
Siebkorn
Schluff
Fein
Art der Entnahme: Sondierung
am: 07.05.2015
Schlämmkorn
Feinstes
Probe entn. am: 28.04.2015
Kies
Sand
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
0,001
0,002
0,01
0,006
0,02
0,06
0,1
0,2
0,6
6
2
20
60
Korndurchmesser d in mm
Entnahmestelle/Ort:
RKS 7
Tiefe (m): 3,6 - 5,0
Bodenart: Talkies
*Nj
d60 = : 5,5
d
10
= : 0,00
U = d60 / d10 : 0,0
< 0,063 mm :
22,5%
0,063 -2 mm :
23,5%
> 2mm :
54,0%
K-Wert nach Hazen
K (m/s) =
K-Wert nach Bialas
ungültiger Bereich
K-Wert nach Beyer
K (m/s) =
d20 =
K = 0,0036(d20)2,3
ungültiger Bereich
K (m/s) =
ungültiger Bereich
K (m/s) =
< 1,0 * 10-7
Carl Eichhorn KG
Herrn M. Keirath
Wymarstraße 13
52428 Jülich-Kirchberg
über: INGENIEURBUERO Dipl.-Ing. N. Behler
Herrn H. Bolz
Ulhausgasse 17
52379 Langerwehe
Unser Zeichen:
14E014
Ihr Zeichen:
BERICHT
BP 14 „Ortseingang Kirchberg“:
Ergänzende Versickerungsuntersuchung
INHALT:
1.
2.
3.
Veranlassung
Durchgeführte Untersuchungen
Angaben zur Durchlässigkeit (K- Wert)
Anlagen:
Lageplan
Körnungslinien
Aachen,
10. März 2016
!"
1. Veranlassung
Im April 2015 wurden von der Arbeitsgemeinschaft BaG - Weyers und Dahlbender&Schürmann
im Auftrag der Carl Eichhorn KG für das vorgenannte Bauvorhaben begleitende Bodenuntersuchungen zur Ermittlung der Versickerungseignung des Untergrundes durchgeführt. Auf die dabei
gewonnenen Erkenntnisse wird hier Bezug genommen.
Das fragliche Grundstück wird noch landwirtschaftlich genutzt und war im April 2015 bewachsen.
Zur Untergrunderkundung wurden Rammkernbohrungen abgeteuft. Aktuell werden auf dem
Grundstück archäologische Erkundungen durchgeführt. Dies wurde zum Anlass genommen, um
mittels verfügbarem Bagger Schürfungen anzulegen und aus dem zur Versickerung vorgesehenen Bereich Bodenproben zur Ermittlung der Durchlässigkeit zu entnehmen.
Die aus den Schurfproben ermittelten Durchlässigkeiten werden im folgenden beschrieben. Für
die Beschreibung des Geländes und der Boden- und Grundwasserverhältnisse wird auf den Bericht vom 13. Mai 2015 verwiesen.
2. Durchgeführte Untersuchungen
Im südlichen bis südöstlichen Bereich des B-Plangebietes (s. Anlage – Lageplan) wurden drei
Schürfungen angelegt. Es wurden jeweils die Bodenschichten „Oberboden“ (Mutterboden; humoser Lehm) und „Tallehm“ (feinsandiger Schluff) durchteuft, die dem dann folgenden Talkies auflagern. Bei diesem handelt es sich um eine heterogene Wechsellagerung aus graubraunem,
schluffigen, sandigen Kies und schluffigem, kiesigen Sand in mitteldichter bis dichter Lagerung.
Im oberen Bereich (oberste Dezimeter) sind die Kiese häufig verlehmt und sind dort von nur geringer hydraulischer Durchlässigkeit. Die Probenahme aus den Schürfen 1 bis 3 erfolgte jeweils
rund 30 - 40 cm ab Erreichen der Kiesschicht.
3. Angaben zur Durchlässigkeit (K- Wert)
Der aufliegende Tallehm ist durch seinen hohen Feinkornanteil von ca. 90% nicht zur konzentrierten Einleitung von Niederschlagswasser über Mulden oder Rigolen geeignet, hier ist nach örtlichen Erfahrungen von einem K-Wert von <1,0 x 10-7m/s auszugehen.
Die Schurfproben S1 bis S3 wurden unmittelbar aus der für die Versickerung vorgesehenen Kiesschicht entnommen. Im Gegensatz zu Rammkernsondierungen, bei der das Großkorn vom Sondendurchmesser (50 mm) begrenzt wird, wird im Baggerschurf das gesamte Kornspektrum ungestört erfasst.
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" %& !
#
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Aus den Sieblinien der drei Schurfproben können die folgenden Durchlässigkeitsbeiwerte ermittelt werden (s. Anlagen):
S1 (1,9 m, entspr. ± 82,3 m NN)
S2 (2,0 m, entspr. ± 81,0 m NN)
S3 (3,1 m, entspr. ± 79,4 m NN)
3,3 x 10-3 m/s
7,3 x 10-2 m/s
1,5 x 10-1 m/s
K
K
K
In Abhängigkeit vom gewählten Berechnungsverfahren, die überwiegend auf empirischen Untersuchungen gründen, werden auch etwas geringere Durchlässigkeiten angezeigt. In jedem Fall ist
von einer guten Wasserleitfähigkeit des Kieshorizontes auszugehen.
Im Schurf 3 wurde der Kieshorizont bereits in etwa 1,60 m Tiefe unter GOK erreicht, dem jedoch
in Wechsellagerung ein sandiger Horizont folgte. Auch die sandige Lage zeigte wenig Feinkornanteil und wird daher voraussichtlich ebenfalls eine hinreichende Durchlässigkeit aufweisen. Die
Siebanalyse wurde jedoch am darunter folgenden Kieshorizont durchgeführt.
Hinweis: Mit dem K-Wert wird allgemein die Permeabilität bezeichnet. Sie ist eine gesteinspezifische Konstante. In den Durchlässigkeitsbeiwert kf gehen auch die physikalischen Eigenschaften
des Fluids ein. Bei einem Grundwasser mit nur geringen Schwankungen in Dichte, Viskosität und
Temperatur ist dies jedoch vernachlässigbar.
Der K-Wert ist hier dem kf-Wert gleichzusetzen.
Aachen, 10. März 2016
(Dipl.-Geol. H. Weyers)
Anlagen:
Lageplan
Körnungslinien S1, S2, S3
$
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#
Ingenieurgeologisches Büro
Dahlbender & Schürmann
Körnungslinie
Ottostraße 57
nach DIN 18 123
Prüfungs.-Nr: 1
Bauvorhaben:
Probe entn. durch: Weyers
Ausgeführt
B-Plan14 Kirchberg
Ortseingang
52070 Aachen
0241/9019051
durch: Dahlbender
Arbeitsweise: Naßsiebung
Siebkorn
Schluff
Fein
Art der Entnahme: Schurf
am: 09.03.2016
Schlämmkorn
Feinstes
Probe entn. am: 08.03.2016
Kies
Sand
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
0,001
0,002
0,01
0,006
0,02
0,06
0,1
0,2
0,6
6
2
20
60
Korndurchmesser d in mm
Entnahmestelle/Ort:
d60 = : 25,0
S1
Tiefe (m):
d
1,9
Bodenart: Talkies
GU
U=d
60
10
/d
= : 0,35
10
: 71,4
< 0,063 mm :
5,1%
0,063 -2 mm :
19,6%
> 2mm :
75,4%
K-Wert nach Hazen
K (m/s) =
K-Wert nach Bialas
1,4 * 10-3
K-Wert nach Beyer
K (m/s) =
> 1,0 * 10-4
d20 =
K = 0,0036(d20)2,3
0,960
K (m/s) =
0,003277
K (m/s) =
3,28E-03
14E014-2 C. Eichhorn
S1 08.03.2016
Anl.
Ingenieurgeologisches Büro
Dahlbender & Schürmann
Körnungslinie
Ottostraße 57
nach DIN 18 123
Prüfungs.-Nr: 2
Bauvorhaben:
Probe entn. durch: Weyers
Ausgeführt
B-Plan14 Kirchberg
Ortseingang
52070 Aachen
0241/9019051
durch: Dahlbender
Arbeitsweise: Naßsiebung
Siebkorn
Schluff
Fein
Art der Entnahme: Schurf
am: 09.03.2016
Schlämmkorn
Feinstes
Probe entn. am: 08.03.2016
Kies
Sand
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
0,001
0,002
0,01
0,006
0,02
0,06
0,1
0,2
0,6
6
2
20
60
Korndurchmesser d in mm
Entnahmestelle/Ort:
d60 = : 19,0
S2
Tiefe (m):
d
2,0
Bodenart: Talkies
GW
U=d
60
10
/d
= : 0,46
10
: 41,3
< 0,063 mm :
1,6%
0,063 -2 mm :
15,4%
> 2mm :
83,0%
K-Wert nach Hazen
K (m/s) =
K-Wert nach Bialas
2,3 * 10-3
K-Wert nach Beyer
K (m/s) =
> 1,0 * 10-4
d20 =
K = 0,0036(d20)2,3
3,700
K (m/s) =
0,072974
K (m/s) =
7,30E-02
14E014-2 C. Eichhorn
S2 08.03.2016
Anl.
Ingenieurgeologisches Büro
Dahlbender & Schürmann
Körnungslinie
Ottostraße 57
nach DIN 18 123
Prüfungs.-Nr: 3
Bauvorhaben:
Probe entn. durch: Weyers
Ausgeführt
B-Plan14 Kirchberg
Ortseingang
52070 Aachen
0241/9019051
durch: Dahlbender
Arbeitsweise: Naßsiebung
Siebkorn
Schluff
Fein
Art der Entnahme: Schurf
am: 09.03.2016
Schlämmkorn
Feinstes
Probe entn. am: 08.03.2016
Kies
Sand
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Fein
Mittel
Grob
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
0,001
0,002
0,01
0,006
0,02
0,06
0,1
0,2
0,6
6
2
20
60
Korndurchmesser d in mm
Entnahmestelle/Ort:
d60 = : 28,0
S3
Tiefe (m):
d
3,1
Bodenart: Talkies
GW
U=d
60
10
/d
= : 1,70
10
: 16,5
< 0,063 mm :
1,1%
0,063 -2 mm :
10,4%
> 2mm :
88,5%
K-Wert nach Hazen
K (m/s) =
K-Wert nach Bialas
3,4 * 10-2
K-Wert nach Beyer
K (m/s) =
> 1,0 * 10-4
d20 =
K = 0,0036(d20)2,3
5,000
K (m/s) =
0,145859
K (m/s) =
1,46E-01
14E014-2 C. Eichhorn
S3 08.03.2016
Anl.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Übersichtskarte zum Nachweis gem. § 51a LWG NRW
L 24
1
NORD
Naturschutzgebiet
Pelliniweiher
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
"Ortseingang"
r
eihe
W
Am
Landschaftsschutzgebiet
e
raß
rst
ma
Wy
Kirchberg
CARL EICHHORN KG
Wellpappenwerke
INGENIEURBÜRO FÜR BAUWESEN
DIPL.-ING. NORBERT BEHLER VDI
52379 LANGERWEHE, ULHAUSGASSE 17, TEL.02423/94200
Projekt
Werk Jülich-Kirchberg
Wymarstr. 13
52428 Jülich
Tel.: 02461/699-230
Datum
März 2016
bearbeitet
Dohmen
gesehen
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 'Ortseingang'
Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem
Niederschlagswasser in den Untergrund
Nachweis gem. § 51 a LWG NRW
Planart
Anlage
Übersichtskarte
Maßstab
Bearb.
Gez.
Gepr.
2
Blatt
Nr.
Art der Änderung
1: 5.000
Name Dat.
HOCHREGALLAGER OK 118,50 (+34,50)
OK 96,50 (+12,50)
OK 96,50 (+12,50)
Profil 2
VERSAND
Gebäudehöhe = 12,50 m
Halle
Produktion
PAPIERLAGER
Versickerungsfläche
OKFF 84,00 (± 0,00)
83,85
82,75
82,80 (- 1,20)
HGW 80,50
4,50
Umfahrung
Baugrenze
Grenze
Grenze
Grenze
Grenze
82,80
HGW 80,50
15,00
40,00
Ladehof für LKW
70,00 ü.NN
83,05 83,05
3
4
83,10
83,40
1:2
HGW 80,50
5,00
Grenze
15,00
OKFF 81,00 (- 3,00)
HGW 80,50
83,67 83,60 83,10
Baugrenze
10,00
83,80
Grünfläche
82,95
OKFF 84,00 (± 0,00)
Grenze
84,10
Grenze
Wymarstraße
Grenze
AKKMühlenteich
81,85
81,78
248,00
282,48
82,50
194,15
205,00
83,40
173,06
84,30
90,16
110,00
84,60
57,00
41,20
84,54
33,26
84,58
84,71
84,59
15,76
16,70
84,59
84,50
14,15
27,63
81,65
11,25
84,58
81,65
8,27
25,15
85,35
6,31
84,46
84,58
85,80
Station
23,60
Gelände
0,00
Planung
HOCHREGALLAGER OK 118,50 (+34,50)
OK 96,50 (+12,50)
OK 96,50 (+12,50)
Profil 1
VERSAND
Gebäudehöhe = 12,50 m
Halle
Produktion
PAPIERLAGER
CARL EICHHORN KG
Wellpappenwerke
Versickerungsfläche
AKKMühlenteich
Wymarstraße
84,00
83,80
83,64
OKFF 84,00 (± 0,00)
OKFF 84,00 (± 0,00)
82,80 (- 1,20)
HGW 80,50
OKFF 81,00 (- 3,00)
HGW 80,50
83,80
83,67 83,60
HGW 80,50
83,40
83,10 83,05 83,05 83,10
1:2
82,80
HGW 80,50
DIPL.-ING. NORBERT BEHLER VDI
INGENIEURBÜRO FÜR BAUWESEN
52379 LANGERWEHE, ULHAUSGASSE 17, TEL.02423/94200
Schotterfläche
Umfahrung
Grenze
Grünfläche
Baugrenze
4
Grenze
3
Datum
März 2016
bearbeitet
Dohmen
gesehen
5,00
Projekt
Grenze
6,50
Fahrbahn
Baugrenze
18,00
LKW-Stellplätze
Rand
Grenze
Grenze
Grenze/Fbr
Grenze
70,00 ü.NN
Grenze
Grenze
6,30
Fahrbahn
Werk Jülich-Kirchberg
Wymarstr. 13
52428 Jülich
Tel.: 02461/699-230
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem
Niederschlagswasser in den Untergrund
Nachweis gem. § 51a LWG NRW
Planung
82,15
82,62
82,95
83,33
84,00
84,10
84,15
84,10
84,33
84,45
84,64
84,45
84,57
84,58
84,72
84,60
84,65
84,72
84,82
84,70
84,70
84,85
81,98
81,80
85,46
Gelände
85,80
Planart
Längsschnitt 1 und 2
266,52
235,00
205,00
163,00
110,00
91,00
73,00
56,00
43,50
41,65
33,70
31,25
29,45
26,13
23,25
19,97
15,12
16,18
13,16
9,79
6,50
Station
0,00
Bearb.
Gez.
Gepr.
Nr.
Art der Änderung
Anlage
5
Blatt
1
Maßstab
1: 250
Name Dat.
HOCHREGALLAGER OK 118,50 (+34,50)
OK 96,50 (+12,50)
Profil 4
OK 96,50 (+12,50)
WELLPAPPENERZEUGUNG
PAPIERLAGER
Versickerungsfläche
Versickerungsfläche
OKFF 84,00 (± 0,00)
83,80
OKFF 81,00 (- 3,00)
82,80
HGW 80,50
HGW 80,50
1
Grenze
Grenze
2
Grenze
Grenze
7,50
Umfahrung
Grenze
Baugrenze
Grenze
Grünfläche
4,50
Umfahrung
70,00 ü.NN
83,60 83,10 83,05 83,05 83,10 83,50 Am Weiher
Grenze
HGW 80,50
83,67
Grenze
82,80
83,98
Grünfläche
83,67
Baugrenze
83,10 83,05 83,05 83,10 83,60
83,00
83,24
83,38
83,35
140,53
153,75
156,78
158,14
81,95
39,42
82,95
82,25
34,10
101,84
83,95
29,28
82,92
83,80
0,00
86,00
83,79
-0,20
82,87
83,56
-2,05
65,85
83,49
Station
51,84
Gelände
-4,15
Planung
HOCHREGALLAGER OK 118,50 (+34,50)
OK 96,50 (+12,50)
Profil 3
OK 96,50 (+12,50)
OK 96,50 (+12,50)
VERSAND
PALETTENHALLE
Versickerungsfläche
Versickerungsfläche
OKFF 84,00 (± 0,00)
OKFF 84,00 (± 0,00)
OKFF 81,00 (- 3,00)
83,80
83,67 83,60
HGW 80,50
83,10
HGW 80,50
4,50
Umfahrung
83,05 83,05
83,10 1:2
DIPL.-ING. NORBERT BEHLER VDI
INGENIEURBÜRO FÜR BAUWESEN
82,80
52379 LANGERWEHE, ULHAUSGASSE 17, TEL.02423/94200
1
Grenze
Projekt
Baugrenze
2
Grenze
Grenze
4,50
Umfahrung
Grenze
Baugrenze
Am Weiher
83,80
Grenze
83,80
HGW 80,50
Grünfläche
Grenze / Zaun
82,80
83,70
84,63
186,29
84,41
183,16
84,23
181,74
84,15
173,66
84,05
156,15
84,07
135,45
122,20
84,00
85,57
83,65
85,57
84,10
80,30
84,30
75,44
72,20
84,10
50,97
84,16
48,32
83,89
20,70
84,55
0,00
83,55
83,60
-2,98
-2,02
83,50
-5,30
Station
Datum
März 2016
bearbeitet
Dohmen
gesehen
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem
Niederschlagswasser in den Untergrund
Nachweis gem. § 51a LWG NRW
Planung
Gelände
Werk Jülich-Kirchberg
Wymarstr. 13
52428 Jülich
Tel.: 02461/699-230
Wellpappenwerke
Grenze
OKFF 83,80 (± 0,00)
Grünfläche
83,10
83,60 83,65
83,10 83,05
70,00 ü.NN
CARL EICHHORN KG
Planart
Querschnitt 3 und 4
Bearb.
Gez.
Gepr.
Nr.
Art der Änderung
Anlage
5
Blatt
2
Maßstab
1: 250
Name Dat.
7
8
54
82
Legende
207
208 WI
R
AF
53
Versickerungsmulde
35
34
TS
ng
B
Flur ourhe
im
6
muldenförmige Vertiefung innerhalb der Versickerungsanlage
56
ark
u
WE10
G
36
Grü
n
stre ifen
rB
74
81
12
33
zu
Gem
9
TS
CH
Sickerschlitz
91
L24
1
1.77 Absch
nitt
9km
8
238
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aste
n
32
Grü
ns
treif
e
nm
it
Grü
n
stre ifen
Asp
halt
82,80
Verladebereich mit Anschluss an den städt. Mischwasserkanal
83,05
verlas
83,05
82,80
Wa
ld
sene B
We
gS
pli
Radweg
83,10
ø 0,8
112
lage
Wasserbaupflaster (Grauwacke)
Aldenh
oven - J
Schotterflächen
92
ülich
83,60
83,65
83,60
83,65
ø 0,8
ahnan
t
ø 0,8
Grü
n
stre ifen
Verkehrsfläche
nal
83,10
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
PALETTENHALLE
Wasserbausteine
OKFF 83,80
Grü
nstr
83,05
82,80
83,05
83,10
83,60
84,50
Hall
Produktionsstandort
Carl Eichhorn KG
AH
RT
83,78
Bäu
me
bis
ø 0,1
ø
Geb 0,3
üsc
h
OKFF
84,00m ü.NN
ke
83,67
83,70
83,75
83,80
83,67
Sch
o
Kop tter
fs
Beto teinpfl
a
n
83,80
83,80
ster
Bebauungsplangrenze
Sprinklertank
83,85
84,10
= Oberkante fertiger Fußboden
Asp
halt
HOCHREGALLAGER
VERSAND
Wie
se
OKFF 84,00
Wasserbausteine
OKFF 81,00
SprinklerZentrale
Rui
94
ne
39
Grü
n
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Wie
se
95
2,5%
D
6,0%
84,10
1,5%
82,95
83,85
84,00
82,80
82,75
83,60
84.5
0
106
83,80
Verladung
Asp
halt
Altdorf-Kirchberg-Kosla
Pfla
ster
Geh- u
nd Rad
84,10
ø 0,2
Pfla
103
Pfla
ster
Gem
ark
83,80
Abwasserpumpstation
ø 0,2
ster
Grü
n
stre ifen
Sch
otte
Grü
n
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107
Bee
t
Pfla
s
Rad ter
weg
108
r
84,00
PAPIERROLLENLAGER
ø 0,2
Leitplanke
vorh. Ban
kett
ø 0,2
109
110
83,65
ø 0,2
102
ZUFAHRT
83,80
OKFF 83,90
Fah
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83,80
97
83,80
83,80
Sch
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83,50
83,67
Schranke
t
L24
1
1.6k Absch
m
n
83,67
83,67
83,60
83,60
83,10
83,10
83,05
83,05
82,80
83,05
nen
84,90
mas
t
82,80
Wasserbausteine
Bee
t
Ras
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aste
83,05
82,80
83,05
ø 0,2
82,80
ø 0,2
Grü
m
sweg / A
ft
Wirtscha
Pfla
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Weiher
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Grü
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n
83,10
48
113
m²
As:
Vs:
tE:
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m²
m³
min
m
7.200
1.350
617
0,19
PKW-PARKPLATZ
Park
DN 1000 B
t
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DN 300 P
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B
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DN 1000
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DN 100
B
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8
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w
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122
5
eg
g
chber
te Kir
Geh- u
T
ZUFAHR
129
79
März 2016
bearbeitet
Dohmen
gesehen
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem
Niederschlagswasser in den Untergrund
Planart
Gem
3
Datum
Nachweis gem. § 51a LWG NRW
4
Gra
tz
Kastenprofil
hwe
n
DN 900 Eise
pla
fil
Kastenpro
Ge
ifen
DN 1000
Park
151
52379 LANGERWEHE, ULHAUSGASSE 17, TEL.02423/94200
1
stre
RT
AUSFAH
ster
DIPL.-ING. NORBERT BEHLER VDI
INGENIEURBÜRO FÜR BAUWESEN
iher
Am We131
Asphaltweg
Grü
n
en
Pfla
81,50
Werk Jülich-Kirchberg
Wymarstr. 13
52428 Jülich
Tel.: 02461/699-230
Wellpappenwerke
Projekt
Park
98
reife
n
CARL EICHHORN KG
n
46
5
6
Grü
nst
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Bee
t
Ras
en
83,40
152
83,10
7
672 73
Au: 22.720
83,05
r
vorh. Gehweg
0
83,98
Fah
Gehweg
1
Angeschlossene
undurchlässige Fläche
Versickerungsfläche
Speichervolumen
Entleerungszeit
Einstauhöhe
83,80
t
nen
83,98
itt 8
7
83,40
Versickerungsfläche
r
Schranke
100
Platt
e
83,10
83,05
otte
mas
en
ung
83,60 83,05
83,10
Ballenpresse
Verladung
Abwasserdruckleitung
84,85
101
Leit
83,67
50
Transportbrücke
0,5%
ø 0,2
ø 0,2
87
VORH. EIN- UND AUSFAHRT
er
Technik
Leit
un
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ø 0,2
Pförtner
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83,80
83,80
Park
(As platz
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kab
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52
51
83,75
84,00
kom
83,98
en
Anschluss an vorh.
Mischwassersammler
Tele
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Bou
Flur
rhe
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10
OKFF 84,00
Leimsilo
ø 0,2
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OKFF 84,00
83,85
weg
rer Mühlenteich
111
Leit
WPA-HALLE
96
Pfla
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3
2
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ø 0,2
1
4
83,40
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86
83,10
ø 0,2
Grü
ns
Leit
83,05
83,05
82,80
83,10
105
RÜCKBAU
MITTELINSEL
130
83,67
82,8
2
90
Ausrichtung der Grundstücksentwässerung
83,60
83,78
84,50
Geh- und
Radweg
L241,
e
72
SF
Sc
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Grü
n
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Wy
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ra
88
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Grünfläche
eife
n
83,10
116
gepl. Höhen in m ü. NN
83,80
539
138
1
Gestaltungslageplan
Bearb.
Gez.
Gepr.
Nr.
Art der Änderung
Anlage
3
Blatt
2
Maßstab
1: 500
Name Dat.
HOCHREGALLAGER
Detail Versickerungsfläche
Regenwasserfallrohr
M. 1:100
PAPIERLAGER
Versickerungsfläche
Grünfläche
5,00
Rohrbrücke
CARL EICHHORN KG
Werk Jülich-Kirchberg
Wymarstr. 13
52428 Jülich
Tel.: 02461/699-230
Wellpappenwerke
Absetzbecken
Sicherung mit einer
Pfahlreihe aus Eichenholz
d=15cm / l=1,50m
83,70
82,80
muldenförmige Vertiefung zur
schnelleren Verteilung innerhalb
der Gesamtanlage
Schicht 1 Oberboden, Ackerboden
vorh. Oberboden wird wieder eingebaut
83,10
83,05
Natursteine (mind. 30cm) zu 2/3 der Steinhöhe in Lehm versetzt,
50cm starke Lehm-Tondichtung
Füllboden
82,80
30 cm starke Schicht
aus vorh. Oberboden
mit Grasansaat
83,40
83,10
83,05
Füllboden
DIPL.-ING. NORBERT BEHLER VDI
INGENIEURBÜRO FÜR BAUWESEN
52379 LANGERWEHE, ULHAUSGASSE 17, TEL.02423/94200
Projekt
Füllboden
HGW 80,50
Schicht 2, Tallehm (k-Wert von K > 1,0 x 10 -7m/s)
Schicht 3, Talkies (k-Wert von K > 1,5 x 10-1m/s bis K > 3,3 x 10-3m/s)
Sickerschlitz
allseits mit einem Geotextil umhüllt
Verfüllung mit schwach schluffigem Sand
mit einem k-Wert von K 1,0 x 10-5m/s)
Anordnung, Tiefe und Breite der Sickerschlitze
müssen durch einen Geologen festgelegt werden.
Grundstücksgrenze
Regenwasserfallrohr
4,50
Grünfläche
Traufstreifen
Umfahrung
Datum
März 2016
bearbeitet
Dohmen
gesehen
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem
Niederschlagswasser in den Untergrund
Nachweis gem. § 51a LWG NRW
Planart
Anlage
Detailplan Versickerungsfläche
Blatt
Maßstab
Bearb.
Gez.
Gepr.
Nr.
Art der Änderung
4
1: 100
Name Dat.
7
8
54
82
Legende
207
208 WI
R
AF
53
35
34
TS
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Flur ourhe
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56
ark
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L24
1
1.77 Absch
nitt
9km
8
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Sch
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nm
it
Begrenzung der Einzugsgebiete
Asp
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ø 0,8
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PALETTENHALLE
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Sprinklertank
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HOCHREGALLAGER
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Wie
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1,700
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RÜCKBAU
MITTELINSEL
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108
PAPIERROLLENLAGER
ø 0,2
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Leitplanke
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ø 0,2
109
110
Technik
ø 0,2
102
1 3
0,016
ø 0,2
Anschluss an vorh.
Mischwassersammler
Verladung
Park
(As platz
pha
lt)
Abwasserdruckleitung
Pförtner
Leit
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Leit gen
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ZUFAHRT
ø 0,2
kom
kab
101
el
ung
OKFF 83,90
Versickerungsfläche
50
Transportbrücke
Angeschlossene
undurchlässige Fläche
Versickerungsfläche
Speichervolumen
Entleerungszeit
Einstauhöhe
Ballenpresse
97
Sch
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Au: 22.720
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m³
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7.200
1.350
617
0,19
CARL EICHHORN KG
Werk Jülich-Kirchberg
Wymarstr. 13
52428 Jülich
Tel.: 02461/699-230
Wellpappenwerke
ast
Schranke
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87
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Abwasserpumpstation
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Wasserbausteine
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SprinklerZentrale
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Wasserbausteine
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= Oberkante fertiger Fußboden
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Bebauungsplangrenze
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Produktionsstandort
Carl Eichhorn KG
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L241,
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Ausrichtung der Grundstücksentwässerung
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1 = Bauzone (Versickerung)
2 = laufende Nummer
0,406 = Gesamtfläche in ha
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444
März 2016
bearbeitet
Dohmen
gesehen
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem
Niederschlagswasser in den Untergrund
Planart
Gem
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3
Datum
Nachweis gem. § 51a LWG NRW
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DIPL.-ING. NORBERT BEHLER VDI
INGENIEURBÜRO FÜR BAUWESEN
52379 LANGERWEHE, ULHAUSGASSE 17, TEL.02423/94200
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4
nstr
Wasserbausteine
138
1
Lageplan der Einzugsgebiete
Bearb.
Gez.
Gepr.
Nr.
Art der Änderung
Anlage
3
Blatt
1
Maßstab
1: 500
Name Dat.