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Allgemeine Vorlage (Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
98 kB
Erstellt
01.10.15, 18:16
Aktualisiert
01.10.15, 18:16
Allgemeine Vorlage (Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes) Allgemeine Vorlage (Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes)

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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 30.09.2015 Vorlagen-Nr.: 52/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 29.10.2015 19.11.2015 03.12.2015 Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes I. Sach- und Rechtslage: Bereits mit Schreiben vom 18.09.2014 hat der TSV Stockheim den Antrag an die Gemeinde Kreuzau gestellt, den geplanten Neubau eines Sportheimes am Sportplatz in Stockheim finanziell zu unterstützen. Der Sportausschuss wurde zur Sitzung vom 22.10.2014 entsprechend informiert. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 wurde der Antrag des Vereins erneut beraten mit dem Ergebnis, dass grundsätzlich der Gewährung eines Zuschusses zugestimmt wurde, jedoch mit der Bedingung, dass der Gesamtverein ein schlüssiges Konzept vorlegen soll. Für die weitere Planung wurde in den Haushalt 2015 ein Betrag von 20.000 EUR eingestellt mit der Absicht, auch für die Folgejahre Mittel einzustellen. Nach mehreren Gesprächen hat der TSV Stockheim nun mit Schreiben vom 24.09.2015 den Antrag konkretisiert. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt. Danach erhöht sich der ursprüngliche Zuschussbedarf von zunächst 200.000 EUR auf nunmehr 255.500 EUR bei einer Eigenleistung im Wert von 180.000 EUR. Die Eigenleistung besteht aus finanziellen Zuwendungen Dritter (Spenden) und Arbeitseinsätzen der Mitglieder des Vereins. Eigene finanzielle Mittel sollen nicht eingebracht werden (z.B. Rücklagen oder Kreditaufnahme). Eine entsprechende Kostenaufstellung finden Sie auf Seite 8 des Antrages. Aus dem Antrag ist weiterhin ersichtlich, dass der Verein den Neubau mindestens über zwei Jahre plant (2016 und 2017). Die Zustimmung des Gesamtvereins liegt bei. Festzustellen ist, dass eine Investition in das bisherige Sportheim auf keinen Fall lohnenswert sein wird. Der bauliche Zustand ist derart schlecht, dass eine Sanierung nicht ins Auge gefasst werden kann. Die Probleme sind im Antragsschreiben des Vereins dargestellt (Schimmel im Nassbereich, Risse im Boden, Schäden an der Eternit-Fassade). Um einen Sportbetrieb aufrechterhalten zu können ist grundsätzlich ein Sportheim erforderlich. Während der Bauphase kann sicherlich die im Ort gelegene Turnhalle als Umkleidemöglichkeit genutzt werden, jedoch ist dies nicht dauerhaft möglich, da auch die dort befindlichen Umkleidekabinen seitens der Nutzer der Halle in Anspruch genommen werden. Fraglich könnte aber sein, ob der geplante Ausbau des Dachgeschosses als sinnvoll angesehen wird. In Gesprächen mit Vereinsvertretern wurde darauf hingewiesen, dass dieser Ausbau erfolgen soll, weil es keine andere Versammlungsmöglichkeit im Ort mehr gibt. Diese Räumlichkeiten sollen auch für andere Ortsvereine zur Verfügung gestellt werden. Die für 2015 bereitgestellten Mittel in Höhe von 20.000 EUR sind bisher nicht in Anspruch genommen worden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde beschlossen, dass eine verbindliche Bewilligung des Gesamtzuschusses erst erfolgen kann, wenn die notwendigen Vertragsdetails vorgelegt werden können. Da aber nun ein höherer Zuschuss gefordert wird, muss aus Sicht der Verwaltung zunächst die grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, dem Vorhaben zuzustimmen und einen Zuschuss von bis zu 255.000 EUR verteilt auf zwei Jahre zu gewähren. Dieser Zuschuss könnte aus Mitteln der Sportpauschale und aus Mitteln der Investitionspauschale gewährt werden. Nach heutigem Kenntnisstand wird die Sportpauschale für 2016 ca. 47.000 EUR betragen. Inwieweit noch andere Vereine Zuschussanträge stellen werden, ist nicht bekannt. Wie bereits oben ausgeführt, sieht sich der Verein nicht in der Lage, eigene finanzielle Mittel einzubringen. Die Aufnahme eines Kredites, z.B. über die NRW.Bank im Rahmen der Finanzierung von Investitionen gemeinnütziger Antragsteller im Bereich der Sportstätten, ist nicht beabsichtigt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ein Zuschuss in Höhe von jeweils 127.500 EUR für die Jahre 2016 und 2017 kann bei Zustimmung aus der Investitionspauschale gezahlt werden. Sollten Mittel aus der Sportpauschale zur Verfügung stehen, können auch diese eingebracht werden. III. Beschlussvorschlag: Grundsätzlich wird dem Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheims im Ortsteil Stockheim zugestimmt. Entsprechende Mittel werden für die Jahre 2016 und 2017 breitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Vertretern des Vereins einen Vertragsentwurf zur Umsetzung des Projektes zu erarbeiten und diesen dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-