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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Gut Kaiskorb - Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorb- hier: a) Beschließung über die im Wege des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und b) Beschluss zur Offenlage der Planung für die Dauer eines Monats)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Gut Kaiskorb
- Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorb-
hier: a) Beschließung über die im Wege des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und 
b) Beschluss zur Offenlage der Planung für die Dauer eines Monats) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Gut Kaiskorb
- Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorb-
hier: a) Beschließung über die im Wege des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und 
b) Beschluss zur Offenlage der Planung für die Dauer eines Monats) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Gut Kaiskorb
- Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorb-
hier: a) Beschließung über die im Wege des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und 
b) Beschluss zur Offenlage der Planung für die Dauer eines Monats)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71046/2007 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 06.11.2007 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.04.2008 Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Betreff: Bebauungsplan Gut Kaiskorb - Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorbhier: a) Beschließung über die im Wege des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und b) Beschluss zur Offenlage der Planung für die Dauer eines Monats Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die im Wege der Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Kaiskorb eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. Anlage A) –Abwägungsliste- zu fassen. Zu b) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, für den Bebauungsplan Kaiskorb, nebst Begründung und zugehörigen Anlagen, den Beschluss zur Offenlage zu fassen und die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB mit der gem. Abwägungsliste geänderten Planung einzuleiten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig : Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Bemerkungen: Ja Nein Enthaltun g Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.11.2007 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Kaiskorb gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), gefasst. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung der Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg beschlossen. Wesentliches Planungsziel der 43. Änderung des Flächennutzungsplans ist die langfristige Sicherung für den Bereich Gut Kaiskorb durch Ausweisung eines Sondergebietes mit nachfolgenden Inhalten: o Gewerbliche Nutzungen im Funktionszusammenhang mit dem Braunkohlentagebau, o Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude) zur planungsrechtlichen Sicherstellung. Nach Abschluss des Verfahrens wurde die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 15.10.2008 –Aktenzeichen 35.2.11-29-79/08- genehmigt und die Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Nach Rechtskraft der 43. Änderung des Flächennutzungsplans wurde das förmliche Verfahren für den Bebauungsplan Kaiskorb eingeleitet. Wesentliches Planungsziel ist die Einleitung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Bestandssicherung und Stabilisierung des Siedlungsansatzes Gut Kaiskorb und der planungsrechtlichen Absicherung des Außenstützpunktes des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA). Der Bebauungsplan Kaiskorb ist somit aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg entwickelt und trägt dem Entwicklungsgebot nach § 9 (8) BauGB Rechnung. Der Aufstellungsbeschluss sowie das förmliche Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wurden durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 27.01.2009 (Ausgabe Nr. 36/2009) bekanntgemacht und auf die Beteiligungsfrist in der Zeit vom 03.02.2009 bis 04.03.2009 hingewiesen. Die Träger öffentlicher Belange und Behörden (TÖB) wurden mit Schreiben vom 21.01.2009 gem. § 4 (1) BauGB mit Frist vom 27.01.2009 bis zum 04.03.2009 am Verfahren beteiligt. Die dabei abgegeben Stellungnahmen sind in Anlage A) –Abwägungsliste- aufgeführt und mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag versehen bzw. in die Planung einbezogen worden. Die Kosten zur Schaffung des Planungsrechtes und für die Erschließung wurden durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB auf den Antragsteller übertragen. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussentwurf aufgeführt zu entscheiden. Anmerkung: Die nächste Sitzung des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung ist am 09.06.2009. Um eine zeitliche Verzögerung bei der Verfahrensabwicklung zu vermeiden, hat die Verwaltung mit dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung in der Sitzung am 31.03.2009 einvernehmlich abgestimmt, nach Erarbeitung der Abwägung, das Verfahren direkt ohne Vorberatung in den Stadtrat einzubringen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-1046/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 17.04.2009 ----------------------------------(Stefan Lukas) Sachbearbeiter ----------------------------------(Udo Schmitz) Sachbearbeiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-1046/2007 Seite 3