Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71046/2007 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
06.11.2007
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.04.2008
Rat der Stadt Bedburg
28.04.2009
Betreff:
Bebauungsplan Gut Kaiskorb
- Nördliche Stadtgebietsgrenze / Gut Kaiskorbhier: a) Beschließung über die im Wege des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen
Stellungnahmen und
b) Beschluss zur Offenlage der Planung für die Dauer eines Monats
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die im Wege der Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Kaiskorb eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung
durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. Anlage A) –Abwägungsliste- zu fassen.
Zu b)
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, für den Bebauungsplan Kaiskorb, nebst Begründung
und zugehörigen Anlagen, den Beschluss zur Offenlage zu fassen und die Verfahren nach §§ 3 (2)
und 4 (2) BauGB mit der gem. Abwägungsliste geänderten Planung einzuleiten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig
:
Sitzung am:
Mit
Stimmenmehrheit:
Bemerkungen:
Ja
Nein
Enthaltun
g
Laut
Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.11.2007 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Kaiskorb gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches
(BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), gefasst.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung der Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg beschlossen.
Wesentliches Planungsziel der 43. Änderung des Flächennutzungsplans ist die langfristige
Sicherung für den Bereich Gut Kaiskorb durch Ausweisung eines Sondergebietes mit
nachfolgenden Inhalten:
o Gewerbliche
Nutzungen
im
Funktionszusammenhang
mit
dem
Braunkohlentagebau,
o Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und
die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude) zur planungsrechtlichen
Sicherstellung.
Nach Abschluss des Verfahrens wurde die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die
Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 15.10.2008 –Aktenzeichen 35.2.11-29-79/08- genehmigt
und die Genehmigung öffentlich bekannt gemacht.
Nach Rechtskraft der 43. Änderung des Flächennutzungsplans wurde das förmliche Verfahren für
den Bebauungsplan Kaiskorb eingeleitet.
Wesentliches Planungsziel ist die Einleitung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter
Bestandssicherung und Stabilisierung des Siedlungsansatzes Gut Kaiskorb und der
planungsrechtlichen Absicherung des Außenstützpunktes des Bohr- und Wasserbetriebes
(BOWA). Der Bebauungsplan Kaiskorb ist somit aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg
entwickelt und trägt dem Entwicklungsgebot nach § 9 (8) BauGB Rechnung.
Der Aufstellungsbeschluss sowie das förmliche Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit nach §
3 (1) BauGB wurden durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 27.01.2009
(Ausgabe Nr. 36/2009) bekanntgemacht und auf die Beteiligungsfrist in der Zeit vom 03.02.2009
bis 04.03.2009 hingewiesen. Die Träger öffentlicher Belange und Behörden (TÖB) wurden mit
Schreiben vom 21.01.2009 gem. § 4 (1) BauGB mit Frist vom 27.01.2009 bis zum 04.03.2009 am
Verfahren beteiligt.
Die dabei abgegeben Stellungnahmen sind in Anlage A) –Abwägungsliste- aufgeführt und mit
einem entsprechenden Abwägungsvorschlag versehen bzw. in die Planung einbezogen worden.
Die Kosten zur Schaffung des Planungsrechtes und für die Erschließung wurden durch einen
städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB auf den Antragsteller übertragen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussentwurf aufgeführt zu entscheiden.
Anmerkung:
Die nächste Sitzung des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung ist am 09.06.2009. Um eine zeitliche
Verzögerung bei der Verfahrensabwicklung zu vermeiden, hat die Verwaltung mit dem Ausschuss für
Struktur und Stadtentwicklung in der Sitzung am 31.03.2009 einvernehmlich abgestimmt, nach Erarbeitung
der Abwägung, das Verfahren direkt ohne Vorberatung in den Stadtrat einzubringen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-1046/2007
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 17.04.2009
----------------------------------(Stefan Lukas)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Udo Schmitz)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-1046/2007
Seite 3