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Beschlussvorlage (Anlage a) Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
46 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... ... die Mitteilung zur 1. Infracor Chemistry Servi- An der im Betreff näher bezeichneten Stelle ver- Entfällt laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Mit Kenntnis zu nehmen. ces Schreiben vom 29.01.2009 diesem Schreiben ist Ihre Anfrage an die DegussaHüls AG erledigt. Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt ... die Mitteilung zur 2. RWE Netzservice GmbH Kenntnis zu nehmen. Schreiben vom 21.01.2009 ne RWE Hochspannungsleitungen. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110, 220-, und 390-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Gegen die Planungen sind aus Sicht der allgemei- Entfällt ... die Mitteilung zur 3. Bezirksregierung Köln Schreiben vom 02.02.2009 nen Landeskultur und der Landentwicklung keine Kenntnis zu nehmen. Anregungen vorzubringen. Ein im Zuge der Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath eventuell durchzuführendes Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht erschwert. ... die Mitteilung zur Wir danken Ihnen für die Benachrichtigung und Entfällt 4. PLEdoc GmbH Kenntnis zu nehmen. Schreiben vom 04.02.2009 teilen Ihnen mit, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlage der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berührt. E.ON Ruhrgas AG, Essen E.ON Gastransport AG & Co. KG, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg GasLINE Telekommunikationsgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH, Bamberg MEGAl GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsge- SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2985.doc Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... sellschaft, essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellte Projektgrenze wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Mit Ihrer Nachricht übermittelte Projektunterlagen erhalten Sie ggf. anbei zurück. 5. Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Der Landesbetrieb Straßenbau, Autobahnniederlas- ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. NRW, Regionalniederlas- der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. We- sung Krefeld wurde beteiligt. gen der Nähe zur Autobahn bitte ich Sie, die Autosung Ville-Eifel bahnniederlassung Krefeld zu beteiligen. Schreiben vom 12.02.2009 Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt ... die Mitteilung zur 6. IHK Köln Schreiben vom 18.02.2009 und Handelskammer zu Köln keine Bedenken Kenntnis zu nehmen. bezüglich der Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen. 7. Landesbetrieb Straßenbau Gegen den o.a. Bebauungsplan werden seitens Entfällt NRW, Regionalniederlas- der hiesigen Niederlassung keine Bedenken erhoben. sung Niederrhein Schreiben vom 02.03.2009 ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8.1 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie Schreiben vom 16.02.2009 Nach den hier vorliegenden Unterlagen wurden im Entfällt Planungsbereich keine Bergwerksfelder vergeben. Mit bergbaulicher Einwirkung ist daher nicht zu rechnen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8.2 Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Die Grundwasserabsenkung wurde bereits als Hin- ... die Mitteilung zur SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2985.doc Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Kenntnis zu nehmen. Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus weis in den Bebauungsplan aufgenommen. bedingten Grundwasserabsenkungen im „Oberen Grundwasserstockwerk“ betroffen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2007) liegen die Absenkungsbeträge bzgl. des „Oberen Grundwasserstockwerks“ derzeit bei max. -105,0 m. Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbaulichen Tätigkeiten innerhalb der auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfelder im benachbarten Bereich der Planmaßnahme ist hier nichts bekannt. Nach Verteiler wurde die RWE Power AG am Verfahren beteiligt. 8.3 Abschließend möchte ich auf folgendes hinweisen: Entfällt Mit der Neuordnung der Bezirksregierung zum 01.01.2008 hat sich auch die Organisation der Bergbehörde geändert. Innerhalb der neuen „Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW“ der Bezirksregierung Arnsberg ist nunmehr für die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nur noch das „Dezernat 65; Rechtsangelegenheiten, Markscheidewesen“ mit dem Dienstsitz in Dortmund (An- SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2985.doc ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... schrift: Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund) zuständig. Von einer Beteiligung des ehemaligen Bergamtes bzw. der Bergverwaltung Düren bitte ich daher zukünftig abzusehen. ... die Mitteilung zur 9. Landesbetrieb Wald und Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus Entfällt Kenntnis zu nehmen. Sicht des Regionalforstamtes keine grundsätzliHolz NRW Schreiben vom 04.03.2009 chen Bedenken, da die älteren Gehölzstrukturen weitgehend erhalten bleiben und die Eingriffe u.a. durch eine Ersatzaufforstung (anteilig 5.375 qm) vor Ort kompensiert werden. Bei der Aufforstung der externen Kompensationsfläche von ca. 3 ha bitte ich, den zuständigen Forstbetriebsbeamten, Herrn Claßen (Tel.: 02237 / 922260 oder 0171-5871171) zu beteiligen. Nach der Umorganisation des Landesbetriebes Wald und Holz NRW ist für die Waldflächen im Rhein-Erft-Kreis das Regionalforstamt Rhein-SiegErft zuständig. Ich bitte daher, bei der „Behördenbeteiligung“ nur noch folgende Anschrift zu verwenden: Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Krewelstraße 7, 53783 Eitorf. 10.1 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Nach meiner Information ist die externe Aus- Die im Umweltbericht aufgeführte externe Aus- ... die Mitteilung zur Kreisplanung und Natur- gleichsfläche Abb. 1, S. 20 des Umweltberichtes gleichsmaßnahme Gemarkung Titz, Flur 51, Flur- Kenntnis zu nehmen. bereits als Ausgleichsfläche für die Verlegung des stück 39, betrifft eine Teilfläche von 5.375 m² des schutz Schreiben vom 04.03.2009 Autobahnkreuzes Jackerath vorgesehen und steht insgesamt ca. 3 ha großen Flurstückes, die nicht als daher nicht mehr als Ausgleichsfläche für den BP Ausgleichsfläche für die Verlegung des Autobahn„Gut Kaiskorb“ zur Verfügung. Eine geeignete hof- kreuzes Jackerath in Anspruch genommen wird. Die nahe Ausgleichsfläche ausreichender Größe ist mit Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Gutshof Kaiskorb. der ULB abzustimmen und im BP festzusetzen. 10.2 Gut Kaiskorb stellt einen wichtigen Trittsteinbiotop Die externen Ausgleichsmaßnahmen Gemarkung ... die Mitteilung zur für flugfähige Tiere in der Umgebung des Guthofes Titz, Flur 51, Flurstück 39 befinden sich in unmittel- Kenntnis zu nehmen. dar. Wie bereits bei der Besprechung vor Ort von barer Nachbarschaft zum Gutshof Kaiskorb. Der SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2985.doc Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... der ULB gefordert, ist es daher aus artenschutz- Ausgleich soll in Form von Wald, Waldrandflächen rechtlichen Gründen unbedingt erforderlich in un- und Feldgehölzen mit lebensraumtypischen Baummittelbarer Nähe des Gutes einen Ersatz für die arten realisiert werden. Gemäß Umweltbericht liegen vielfältigen vorhandenen Biotoptypen im Umfeld im Bereich Kaiskorb keine wesentlichen Fortpflandes Gutes zu schaffen, z.B. Extensivgrünland und zungsstätten oder Ruhestätten von Fledermäusen Obstwiesen. Dies ist insbesondere notwendig, weil und sonstigen artenschutzrechtlich relevanten Tierhier Schleiereulen, Rauchschwalben und Fleder- arten vor. mäuse (bes. Zwergfledermäuse) vorkommen. Vergleiche zur Ersatzfläche das Schutzziel des Biotopkatasters der LANUV, S. 9: „Erhaltung und Optimierung eines strukturreichen Gehölz-, Grünland, Garten-Komplexes in Hofrandlage kulturtypischer Landschaftsbestandteile und Lebensraum für bedrohte Tiere, wie z.B. Steinkauz.“ Unter der Voraussetzung, dass diese Maßnahme in der Pflanzperiode 09/10 als vorgezogener Ausgleich vor Realisierung, der durch den BP möglichen Eingriffe durchgeführt wird, kann auf eine (Brut-) Vogelkartierung verzichtet werden. Vor Umbaumaßnahmen sind gemäß Fledermausde- ... die Mitteilung zur tektor die artenschutzrechtlichen Belange zu über- Kenntnis zu nehmen. prüfen. Die Prüfung ist im Rahmen der Bauanzeige vorzulegen. 10.3 Wie im Umweltbericht angeregt, ist vor Beginn von Baumaßnahmen jeglicher Art von einem Fledermausspezialisten (z.B. vom NABU) zu prüfen, ob sich Tiere in den entsprechenden Gebäuden aufhalten. 10.4 Anmerkung: Die 8 m breite Grünfläche entlang der Die Fläche wurde bereits als Fläche mit Bindungen ... der Anregung nicht ehemaligen K 30 ist im BP mit grüner Farbe zu für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäu- zu folgen. men und Sträuchern festgesetzt. Somit entfällt die unterlegen (private Grünfläche). Notwendigkeit, die Fläche zusätzlich als private Grünfläche festzusetzen. 10.5 Wasserwirtschaft Das Gut Kaiskorb wurde mit Datum vom Für eine über den heutigen Stand hinausgehende ... die Mitteilung zur 27.05.2008 für das Schmutzwasser an den öffent- Niederschlagswasserableitung wird eine wasser- Kenntnis zu nehmen. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2985.doc Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... rechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde lichen Kanal der Stadt Bedburg angeschlossen. Mit Datum vom 08.12.2008 wurde von meiner Un- eingeholt. teren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederschlagswasserableitung (Az. 70-0-3/H.1.331) sowie eine Indirekteinleitergenehmigung für mineralölhaltiges Abwasser (Az. 70-30/12.1.71) erteilt. Diese Zulassungen bezogen sich auf den derzeitigen baulichen Bestand auf Gut Kaiskorb. Mit dem vorgelegten Bebauungsplan und der Festsetzung als „Sonstiges Sondergebiet“ wird die Möglichkeit eröffnet, innerhalb der festgelegten Baugrenzen zusätzlich zum bestehenden Versiegelungsgrad ca. 1,3 ha zu überbauen bzw. zu versiegeln (Umweltbericht Nr. 2.2.1.2). Eine Entwässerung von zusätzlichen Bauten oder versiegelten in die bestehenden oder neu anzulegenden Entwässerungsanlagen sind bei meiner Untere Wasserbehörde in einem eigenen Verfahren zu beantragen. Die Prüfung, ob und in welchem umfang militäri- Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß ... die Mitteilung zur 11. Wehrbereichsverwaltung sche Belange durch die von Ihnen mit Bezug- § 4 (1) BauGB zur 43. Änderung des Flächennut- Kenntnis zu nehmen. West Schreiben vom 03.03.2009 schreiben zugeleiteten Unterlagen betroffen sind, zungsplanes teilte die Wehrbereichsverwaltung konnte leider bislang nicht abgeschlossen werden. West mit, dass davon ausgegangen wird, dass GeIch werde daher nicht fristgerecht zu Ihrem Schrei- bäudeteile die Höhe von 25 m nicht überschreiten. ben Stellung nehmen können. Ich bitte daher um Die Firsthöhe wurde mit maximal 14 m festgesetzt. -Siehe auch Abwägung zu Punkt 17eine Terminverlängerung bis zum 20.03.2009. Vorsorglich mache ich Bedenken geltend. Diese werde ich zu gegebener Zeit begründen. Ich darf Ihnen mein Bemühen versichern, die Angelegenheiten baldmöglichst zum Abschluss zu bringen. ... die Mitteilung zur 12. RWE Westfalen-Weser- Mit Ihrem Schreiben vom 21.01.2009 teilen Sie uns Entfällt unter Beifügung von Planunterlagen die o.g. MaßKenntnis zu nehmen. Ems Netzservice GmbH Schreiben vom 30.01.2009 nahme mit: SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2985.doc Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Durch die o.g. Maßnahme werden keine von RWE und Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Bemerkungen: Aufgrund einer Konzernumstrukturierung werden seit dem 01. Juli 2004 Planungen der Träger öffentlicher Belange zu Leitungen u. Anlagen des Gastransportleitungsnetzes der RWE Rhein-Ruhr (u.a. zum Leitungsnetz der Thyssengas GmbH) durch die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH beantwortet. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. ... die Mitteilung zur Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus Entfällt 13. Erftverband Kenntnis zu nehmen. Schreiben vom 02.03.2009 wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Grundsätzlich wird die Versickerung von Niederschlagswasser im Sinne des § 51a LWG vom Erftverband begrüßt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass hierbei der Schutz des Grundwassers bei der geplanten Versickerung sichergestellt werden muss. Gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes 14.1 RWE Power AG Schreiben vom 04.03.2009 bestehen seitens unserer Gesellschaft keine Bedenken. Wir gehen davon aus, dass Ihnen die Pegel Der Pegel 81207/1 liegt außerhalb des Geltungsbe- ... die Mitteilung zur 81207/1 und 90704/1 bekannt sind. Einen Lage- reiches des Bebauungsplanes. Der Pegel 90704/1 Kenntnis zu nehmen. plan im Maßstab 1 : 2000 fügen wir diesem ist nicht mehr in Betrieb und wurde verfüllt. Schreiben bei. 14.2 In der Begründung des Bebauungsplanes wird die Die Bezeichnung ‚ehemalige K 30’ für die Erschlie- ... der Anregung zu Erschließungsstraße immer als „ehemalige K 30“ ßungsstraße wird innerhalb der Begründung in ‚Ge- folgen. bezeichnet. Wir regen an, diese Bezeichnung in meindestraße’ geändert. „Gemeindestraße“ abzuändern. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2985.doc Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 15. Landesbetrieb Straßenbau Wie bereits in hiesigen Stellungnahmen zur 43. Die Anbauverbotszone und die Anbaubeschrän- ... die Mitteilung zur NRW, Autobahnniederlas- Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich kungszone wurden bereits innerhalb des Bebau- Kenntnis zu nehmen. des Gutes Kaiskorb mitgeteilt, ist die Regionalnie- ungsplanes berücksichtigt. sung Krefeld Schreiben vom 03.03.2009 derlassung Niederrhein in Mönchengladbach federführend zuständig für vorgesehene Ausbauplanungen im Bereich des AK Jackerath sowie der BAB 61. Die dortige Prüfung hat ergeben, dass von der Regionalniederlassung Niederrhein keine Bedenken gegen den o.a. Bebauungsplan erhoben werden. Gemäß den Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan wird die Anbauverbotszone sowie die Anbaubeschränkungszone der BAB 61 gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beachtet. Ausführlich sind die gesetzlichen Bestimmungen gem § 9 FStrG in den beigefügten „Allgemeinen Forderungen“ beschrieben. 16. Rheinisches Amt für Bo- vielen Dank für die Übersendung der Planungsun- In telefonischer Abstimmung vom 09. April 2009 wird ... der Anregung wie im seitens des Rheinischen Amtes für Bodendenkmal- Abwägungsvorschlag terlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung dendenkmalpflege, Bonn pflege auf eine Festsetzung gemäß § 9 (2) BauGB beschrieben zu folgen. E-Mail vom 24.02.2009 des o.a. Bebauungsplanes. Die Kennzeichnung des Bodendenkmals entspricht verzichtet und um den zusätzlichen Hinweis gebeden (überarbeiteten) Vorgaben des LVR-Amtes für ten, dass Bodeneingriffe innerhalb des Schutzbereiches einem präventiven Verbot mit ErlaubnisvorbeBodendenkmalpflege. Bezüglich des Textes rege halt unterliegen. ich jedoch Änderungen an. Zum einen sollte hier eine (aufschiebende) Bedin- In den bisherigen Hinweisen wird zusätzlich der Satz gung nach § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt werden, aufgenommen, dass innerhalb des Schutzbereiches Bodeneingriffe einem präventiven Verbot mit Erda mir ein Hinweis nicht ausreichend erscheint. Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB kann im Bebauungsplan laubnisvorbehalt unterliegen. in besonderen Fällen festgesetzt werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen bis zum Eintritt bestimmter Umstände unzulässig sind. Bedingung ist hier, dass jede Veränderung im Schutzbereich des Bodendenkmals einer Prüfung SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2985.doc Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... am Maßstab des § 9 DSchG NW unterzogen wird. In diesem Zusammenhang geht es darum, die grundsätzlich gewährleistete Privatnützigkeit am Gebrauch des Eigentums mit der durch den Denkmalschutz ausgelösten Sozialpflichtigkeit und damit mit dem Auftrag zur Erhaltung des Bodendenkmals in einen Ausgleich zu bringen. Das heißt aber auch, dass ohne diese Erlaubnis Veränderungen im Schutzbereich des Bodendenkmals unabhängig von der planungsrechtlichen Grundlage - unzulässig sind. Bei der Erlaubnis handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erteilt werden muss und auf die dann ein subjektiver Rechtsanspruch besteht. Ich bitte daher, die textlichen Festsetzungen entsprechend zu ergänzen Unter Bezugnahme auf das o.a. Schreiben teile ich Die im Bebauungsplan festgesetzte maximale First- ... die Mitteilung zur 17. Wehrbereichsverwaltung höhe beträgt 14 m, so dass Belange der Wehrbe- Kenntnis zu nehmen Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von West reichsverwaltung voraussichtlich nicht berührt wer- und einen entspreSchreiben vom 19.03.2009 mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisie- den. Gleichwohl wird in den Hinweisen zum Bebau- chenden Hinweis im ungsplan aufgenommen, dass, sofern bauliche An- Bebauungsplan aufzurung der o.a. Planung bestehen. Es kann meinerseits jedoch nicht ausgeschlossen lagen eine Höhe von 20,0 m über Boden überschrei- nehmen. ten, die Wehrbereichsverwaltung West zu beteiligen werden, dass Gebäude, Gebäudeteile, sonstige baulichen Anlagen, „untergeordnete Gebäudeteile“ ist. oder Aufbauten wie z.B. Werbe- und Antennenanlagen geplant und realisiert werden, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen. Sollte dies der Fall sein, so bitte ich in jedem Fall Einzelfall eine erneute Abstimmung mit mir durchzuführen, damit u.a. geprüft werden kann, ob eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis erforderlich ist. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2985.doc