Daten
Kommune
Bedburg
Größe
46 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
... die Mitteilung zur
1.
Infracor Chemistry Servi- An der im Betreff näher bezeichneten Stelle ver- Entfällt
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Mit
Kenntnis zu nehmen.
ces
Schreiben vom 29.01.2009
diesem Schreiben ist Ihre Anfrage an die DegussaHüls AG erledigt.
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt
... die Mitteilung zur
2.
RWE Netzservice GmbH
Kenntnis zu nehmen.
Schreiben vom 21.01.2009
ne RWE Hochspannungsleitungen. Planungen von
Hochspannungsleitungen für diesen bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme
betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110, 220-, und 390-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Gegen die Planungen sind aus Sicht der allgemei- Entfällt
... die Mitteilung zur
3.
Bezirksregierung Köln
Schreiben vom 02.02.2009
nen Landeskultur und der Landentwicklung keine
Kenntnis zu nehmen.
Anregungen vorzubringen.
Ein im Zuge der Verlegung des Autobahnkreuzes
Jackerath eventuell durchzuführendes Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
nicht erschwert.
... die Mitteilung zur
Wir danken Ihnen für die Benachrichtigung und Entfällt
4.
PLEdoc GmbH
Kenntnis zu nehmen.
Schreiben vom 04.02.2009
teilen Ihnen mit, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlage der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berührt.
E.ON Ruhrgas AG, Essen
E.ON Gastransport AG & Co. KG, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
GasLINE Telekommunikationsgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co.
KG, Straelen
KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH, Bamberg
MEGAl GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsge-
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
sellschaft, essen
Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP),
Essen
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellte Projektgrenze wesentlich
überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Mit Ihrer Nachricht übermittelte Projektunterlagen
erhalten Sie ggf. anbei zurück.
5.
Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Der Landesbetrieb Straßenbau, Autobahnniederlas- ... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
NRW, Regionalniederlas- der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. We- sung Krefeld wurde beteiligt.
gen der Nähe zur Autobahn bitte ich Sie, die Autosung Ville-Eifel
bahnniederlassung Krefeld zu beteiligen.
Schreiben vom 12.02.2009
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt
... die Mitteilung zur
6.
IHK Köln
Schreiben vom 18.02.2009
und Handelskammer zu Köln keine Bedenken
Kenntnis zu nehmen.
bezüglich der Aufstellung des oben genannten
Bebauungsplanes bestehen.
7.
Landesbetrieb Straßenbau Gegen den o.a. Bebauungsplan werden seitens Entfällt
NRW, Regionalniederlas- der hiesigen Niederlassung keine Bedenken erhoben.
sung Niederrhein
Schreiben vom 02.03.2009
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
8.1
Bezirksregierung
Arnsberg, Abteilung 6
Bergbau und Energie
Schreiben vom 16.02.2009
Nach den hier vorliegenden Unterlagen wurden im Entfällt
Planungsbereich keine Bergwerksfelder vergeben.
Mit bergbaulicher Einwirkung ist daher nicht zu
rechnen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
8.2
Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Die Grundwasserabsenkung wurde bereits als Hin- ... die Mitteilung zur
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Kenntnis zu nehmen.
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus weis in den Bebauungsplan aufgenommen.
bedingten Grundwasserabsenkungen im „Oberen
Grundwasserstockwerk“ betroffen.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2007) liegen die Absenkungsbeträge bzgl. des „Oberen Grundwasserstockwerks“ derzeit bei max. -105,0 m.
Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbaulichen Tätigkeiten innerhalb der auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfelder im benachbarten Bereich der Planmaßnahme ist hier nichts bekannt. Nach Verteiler
wurde die RWE Power AG am Verfahren beteiligt.
8.3
Abschließend möchte ich auf folgendes hinweisen: Entfällt
Mit der Neuordnung der Bezirksregierung zum
01.01.2008 hat sich auch die Organisation der
Bergbehörde geändert. Innerhalb der neuen „Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW“ der Bezirksregierung Arnsberg ist nunmehr für die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nur noch das
„Dezernat 65; Rechtsangelegenheiten, Markscheidewesen“ mit dem Dienstsitz in Dortmund (An-
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... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
schrift: Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6,
Goebenstraße 25, 44135 Dortmund) zuständig.
Von einer Beteiligung des ehemaligen Bergamtes
bzw. der Bergverwaltung Düren bitte ich daher
zukünftig abzusehen.
... die Mitteilung zur
9.
Landesbetrieb Wald und Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus Entfällt
Kenntnis zu nehmen.
Sicht des Regionalforstamtes keine grundsätzliHolz NRW
Schreiben vom 04.03.2009
chen Bedenken, da die älteren Gehölzstrukturen
weitgehend erhalten bleiben und die Eingriffe u.a.
durch eine Ersatzaufforstung (anteilig 5.375 qm)
vor Ort kompensiert werden.
Bei der Aufforstung der externen Kompensationsfläche von ca. 3 ha bitte ich, den zuständigen
Forstbetriebsbeamten, Herrn Claßen (Tel.: 02237 /
922260 oder 0171-5871171) zu beteiligen.
Nach der Umorganisation des Landesbetriebes
Wald und Holz NRW ist für die Waldflächen im
Rhein-Erft-Kreis das Regionalforstamt Rhein-SiegErft zuständig. Ich bitte daher, bei der „Behördenbeteiligung“ nur noch folgende Anschrift zu verwenden:
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Krewelstraße 7,
53783 Eitorf.
10.1 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Nach meiner Information ist die externe Aus- Die im Umweltbericht aufgeführte externe Aus- ... die Mitteilung zur
Kreisplanung und Natur- gleichsfläche Abb. 1, S. 20 des Umweltberichtes gleichsmaßnahme Gemarkung Titz, Flur 51, Flur- Kenntnis zu nehmen.
bereits als Ausgleichsfläche für die Verlegung des stück 39, betrifft eine Teilfläche von 5.375 m² des
schutz
Schreiben vom 04.03.2009
Autobahnkreuzes Jackerath vorgesehen und steht insgesamt ca. 3 ha großen Flurstückes, die nicht als
daher nicht mehr als Ausgleichsfläche für den BP Ausgleichsfläche für die Verlegung des Autobahn„Gut Kaiskorb“ zur Verfügung. Eine geeignete hof- kreuzes Jackerath in Anspruch genommen wird. Die
nahe Ausgleichsfläche ausreichender Größe ist mit Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zum
Gutshof Kaiskorb.
der ULB abzustimmen und im BP festzusetzen.
10.2
Gut Kaiskorb stellt einen wichtigen Trittsteinbiotop Die externen Ausgleichsmaßnahmen Gemarkung ... die Mitteilung zur
für flugfähige Tiere in der Umgebung des Guthofes Titz, Flur 51, Flurstück 39 befinden sich in unmittel- Kenntnis zu nehmen.
dar. Wie bereits bei der Besprechung vor Ort von barer Nachbarschaft zum Gutshof Kaiskorb. Der
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
der ULB gefordert, ist es daher aus artenschutz- Ausgleich soll in Form von Wald, Waldrandflächen
rechtlichen Gründen unbedingt erforderlich in un- und Feldgehölzen mit lebensraumtypischen Baummittelbarer Nähe des Gutes einen Ersatz für die arten realisiert werden. Gemäß Umweltbericht liegen
vielfältigen vorhandenen Biotoptypen im Umfeld im Bereich Kaiskorb keine wesentlichen Fortpflandes Gutes zu schaffen, z.B. Extensivgrünland und zungsstätten oder Ruhestätten von Fledermäusen
Obstwiesen. Dies ist insbesondere notwendig, weil und sonstigen artenschutzrechtlich relevanten Tierhier Schleiereulen, Rauchschwalben und Fleder- arten vor.
mäuse (bes. Zwergfledermäuse) vorkommen. Vergleiche zur Ersatzfläche das Schutzziel des Biotopkatasters der LANUV, S. 9: „Erhaltung und Optimierung eines strukturreichen Gehölz-, Grünland, Garten-Komplexes in Hofrandlage kulturtypischer
Landschaftsbestandteile und Lebensraum für bedrohte Tiere, wie z.B. Steinkauz.“
Unter der Voraussetzung, dass diese Maßnahme
in der Pflanzperiode 09/10 als vorgezogener Ausgleich vor Realisierung, der durch den BP möglichen Eingriffe durchgeführt wird, kann auf eine
(Brut-) Vogelkartierung verzichtet werden.
Vor Umbaumaßnahmen sind gemäß Fledermausde- ... die Mitteilung zur
tektor die artenschutzrechtlichen Belange zu über- Kenntnis zu nehmen.
prüfen. Die Prüfung ist im Rahmen der Bauanzeige
vorzulegen.
10.3
Wie im Umweltbericht angeregt, ist vor Beginn von
Baumaßnahmen jeglicher Art von einem Fledermausspezialisten (z.B. vom NABU) zu prüfen, ob
sich Tiere in den entsprechenden Gebäuden aufhalten.
10.4
Anmerkung: Die 8 m breite Grünfläche entlang der Die Fläche wurde bereits als Fläche mit Bindungen ... der Anregung nicht
ehemaligen K 30 ist im BP mit grüner Farbe zu für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäu- zu folgen.
men und Sträuchern festgesetzt. Somit entfällt die
unterlegen (private Grünfläche).
Notwendigkeit, die Fläche zusätzlich als private
Grünfläche festzusetzen.
10.5
Wasserwirtschaft
Das Gut Kaiskorb wurde mit Datum vom Für eine über den heutigen Stand hinausgehende ... die Mitteilung zur
27.05.2008 für das Schmutzwasser an den öffent- Niederschlagswasserableitung wird eine wasser- Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
rechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde
lichen Kanal der Stadt Bedburg angeschlossen.
Mit Datum vom 08.12.2008 wurde von meiner Un- eingeholt.
teren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederschlagswasserableitung (Az.
70-0-3/H.1.331) sowie eine Indirekteinleitergenehmigung für mineralölhaltiges Abwasser (Az. 70-30/12.1.71) erteilt. Diese Zulassungen bezogen sich
auf den derzeitigen baulichen Bestand auf Gut
Kaiskorb.
Mit dem vorgelegten Bebauungsplan und der Festsetzung als „Sonstiges Sondergebiet“ wird die
Möglichkeit eröffnet, innerhalb der festgelegten
Baugrenzen zusätzlich zum bestehenden Versiegelungsgrad ca. 1,3 ha zu überbauen bzw. zu versiegeln (Umweltbericht Nr. 2.2.1.2).
Eine Entwässerung von zusätzlichen Bauten oder
versiegelten in die bestehenden oder neu anzulegenden Entwässerungsanlagen sind bei meiner
Untere Wasserbehörde in einem eigenen Verfahren zu beantragen.
Die Prüfung, ob und in welchem umfang militäri- Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß ... die Mitteilung zur
11.
Wehrbereichsverwaltung
sche Belange durch die von Ihnen mit Bezug- § 4 (1) BauGB zur 43. Änderung des Flächennut- Kenntnis zu nehmen.
West
Schreiben vom 03.03.2009
schreiben zugeleiteten Unterlagen betroffen sind, zungsplanes teilte die Wehrbereichsverwaltung
konnte leider bislang nicht abgeschlossen werden. West mit, dass davon ausgegangen wird, dass GeIch werde daher nicht fristgerecht zu Ihrem Schrei- bäudeteile die Höhe von 25 m nicht überschreiten.
ben Stellung nehmen können. Ich bitte daher um Die Firsthöhe wurde mit maximal 14 m festgesetzt.
-Siehe auch Abwägung zu Punkt 17eine Terminverlängerung bis zum 20.03.2009.
Vorsorglich mache ich Bedenken geltend. Diese
werde ich zu gegebener Zeit begründen.
Ich darf Ihnen mein Bemühen versichern, die Angelegenheiten baldmöglichst zum Abschluss zu
bringen.
... die Mitteilung zur
12.
RWE
Westfalen-Weser- Mit Ihrem Schreiben vom 21.01.2009 teilen Sie uns Entfällt
unter Beifügung von Planunterlagen die o.g. MaßKenntnis zu nehmen.
Ems Netzservice GmbH
Schreiben vom 30.01.2009
nahme mit:
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von RWE
und Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Bemerkungen: Aufgrund einer Konzernumstrukturierung werden seit dem 01. Juli 2004 Planungen
der Träger öffentlicher Belange zu Leitungen u.
Anlagen des Gastransportleitungsnetzes der RWE
Rhein-Ruhr (u.a. zum Leitungsnetz der Thyssengas GmbH) durch die RWE Westfalen-Weser-Ems
Netzservice GmbH beantwortet.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
... die Mitteilung zur
Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus Entfällt
13.
Erftverband
Kenntnis zu nehmen.
Schreiben vom 02.03.2009
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken.
Grundsätzlich wird die Versickerung von Niederschlagswasser im Sinne des § 51a LWG vom Erftverband begrüßt. Wir weisen jedoch darauf hin,
dass hierbei der Schutz des Grundwassers bei der
geplanten Versickerung sichergestellt werden
muss.
Gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes
14.1 RWE Power AG
Schreiben vom 04.03.2009
bestehen seitens unserer Gesellschaft keine Bedenken.
Wir gehen davon aus, dass Ihnen die Pegel Der Pegel 81207/1 liegt außerhalb des Geltungsbe- ... die Mitteilung zur
81207/1 und 90704/1 bekannt sind. Einen Lage- reiches des Bebauungsplanes. Der Pegel 90704/1 Kenntnis zu nehmen.
plan im Maßstab 1 : 2000 fügen wir diesem ist nicht mehr in Betrieb und wurde verfüllt.
Schreiben bei.
14.2
In der Begründung des Bebauungsplanes wird die Die Bezeichnung ‚ehemalige K 30’ für die Erschlie- ... der Anregung zu
Erschließungsstraße immer als „ehemalige K 30“ ßungsstraße wird innerhalb der Begründung in ‚Ge- folgen.
bezeichnet. Wir regen an, diese Bezeichnung in meindestraße’ geändert.
„Gemeindestraße“ abzuändern.
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Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb
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Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
15.
Landesbetrieb Straßenbau Wie bereits in hiesigen Stellungnahmen zur 43. Die Anbauverbotszone und die Anbaubeschrän- ... die Mitteilung zur
NRW, Autobahnniederlas- Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich kungszone wurden bereits innerhalb des Bebau- Kenntnis zu nehmen.
des Gutes Kaiskorb mitgeteilt, ist die Regionalnie- ungsplanes berücksichtigt.
sung Krefeld
Schreiben vom 03.03.2009
derlassung Niederrhein in Mönchengladbach federführend zuständig für vorgesehene Ausbauplanungen im Bereich des AK Jackerath sowie der
BAB 61.
Die dortige Prüfung hat ergeben, dass von der
Regionalniederlassung Niederrhein keine Bedenken gegen den o.a. Bebauungsplan erhoben werden.
Gemäß den Ausführungen in der Begründung zum
Bebauungsplan wird die Anbauverbotszone sowie
die Anbaubeschränkungszone der BAB 61 gemäß
§ 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beachtet.
Ausführlich sind die gesetzlichen Bestimmungen
gem § 9 FStrG in den beigefügten „Allgemeinen
Forderungen“ beschrieben.
16.
Rheinisches Amt für Bo- vielen Dank für die Übersendung der Planungsun- In telefonischer Abstimmung vom 09. April 2009 wird ... der Anregung wie im
seitens des Rheinischen Amtes für Bodendenkmal- Abwägungsvorschlag
terlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
dendenkmalpflege, Bonn
pflege auf eine Festsetzung gemäß § 9 (2) BauGB beschrieben zu folgen.
E-Mail vom 24.02.2009
des o.a. Bebauungsplanes.
Die Kennzeichnung des Bodendenkmals entspricht verzichtet und um den zusätzlichen Hinweis gebeden (überarbeiteten) Vorgaben des LVR-Amtes für ten, dass Bodeneingriffe innerhalb des Schutzbereiches einem präventiven Verbot mit ErlaubnisvorbeBodendenkmalpflege. Bezüglich des Textes rege
halt unterliegen.
ich jedoch Änderungen an.
Zum einen sollte hier eine (aufschiebende) Bedin- In den bisherigen Hinweisen wird zusätzlich der Satz
gung nach § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt werden, aufgenommen, dass innerhalb des Schutzbereiches
Bodeneingriffe einem präventiven Verbot mit Erda mir ein Hinweis nicht ausreichend erscheint.
Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB kann im Bebauungsplan laubnisvorbehalt unterliegen.
in besonderen Fällen festgesetzt werden, dass
bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und
sonstigen Nutzungen bis zum Eintritt bestimmter
Umstände unzulässig sind.
Bedingung ist hier, dass jede Veränderung im
Schutzbereich des Bodendenkmals einer Prüfung
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Gut Kaiskorb
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
am Maßstab des § 9 DSchG NW unterzogen wird.
In diesem Zusammenhang geht es darum, die
grundsätzlich gewährleistete Privatnützigkeit am
Gebrauch des Eigentums mit der durch den
Denkmalschutz ausgelösten Sozialpflichtigkeit und
damit mit dem Auftrag zur Erhaltung des Bodendenkmals in einen Ausgleich zu bringen. Das heißt
aber auch, dass ohne diese Erlaubnis Veränderungen im Schutzbereich des Bodendenkmals unabhängig von der planungsrechtlichen Grundlage - unzulässig sind. Bei der Erlaubnis handelt es
sich um eine gebundene Entscheidung, die bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erteilt
werden muss und auf die dann ein subjektiver
Rechtsanspruch besteht.
Ich bitte daher, die textlichen Festsetzungen entsprechend zu ergänzen
Unter Bezugnahme auf das o.a. Schreiben teile ich Die im Bebauungsplan festgesetzte maximale First- ... die Mitteilung zur
17.
Wehrbereichsverwaltung
höhe beträgt 14 m, so dass Belange der Wehrbe- Kenntnis zu nehmen
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
West
reichsverwaltung voraussichtlich nicht berührt wer- und einen entspreSchreiben vom 19.03.2009
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisie- den. Gleichwohl wird in den Hinweisen zum Bebau- chenden Hinweis im
ungsplan aufgenommen, dass, sofern bauliche An- Bebauungsplan aufzurung der o.a. Planung bestehen.
Es kann meinerseits jedoch nicht ausgeschlossen lagen eine Höhe von 20,0 m über Boden überschrei- nehmen.
ten, die Wehrbereichsverwaltung West zu beteiligen
werden, dass Gebäude, Gebäudeteile, sonstige
baulichen Anlagen, „untergeordnete Gebäudeteile“ ist.
oder Aufbauten wie z.B. Werbe- und Antennenanlagen geplant und realisiert werden, die einzeln
oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund
übersteigen. Sollte dies der Fall sein, so bitte ich in
jedem Fall Einzelfall eine erneute Abstimmung mit
mir durchzuführen, damit u.a. geprüft werden kann,
ob eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis erforderlich ist.
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