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Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.10.15, 13:06
Aktualisiert
19.10.15, 13:06
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Von: Republikaner NRW [mailto:nrw@rep.de]
Gesendet: Freitag, 25. September 2015 19:48
An: Bürgermeister
Betreff: Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Bürgeranträge)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ingo Eßer,
Die Republikaner, LV NRW, regen an, Victor Orbän in Ihrer Stadt zum Ehrenbürger zu ernennen.
Als Begründung verweisen wir auf die Tatsache, dass er als einziger Regierungschef versucht, die europäischen
Rechtsgrundlagen in der Behandlung der Asylverfahren (Dublin III —Verordnung Nr. 604/2013 des europäischen
Parlaments*) umzusetzen, während die deutsche Bundesregierung bestehendes Recht missachtet und deshalb von
der EU-Kommission mit einem Strafverfahren bedacht wird.
Orbns Haltung, geprägt von europäischer Weitsicht, sollte gerade in Deutschland gewürdigt werden, cia Ungarn mit
seiner Handlungsweise auch Schaden von Deutschland femzuhalten versucht.
Über die Entscheidung des Rates bitte ich Sie, mich zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Andr Maniera
Landesvorsitzender Republikaner NRW
*Die Verordnung (EU) Nr. 60412013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und
Verfahren zur Bestimmung des Mitglledstaats, der für die PrUfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen In einem
Mitgliedstaat gestellten Antrags auf Internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der
Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der DubIin-II-Verordnung
und wird auch Dublin-Ill-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014
unmittelbar anzuwenden.
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