Daten
Kommune
Jülich
Größe
24 kB
Datum
22.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage B
zur Vorlagen-Nr.: 64 / 2017
Anlage B
Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gemäß § 4 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung
„Umwandlung Gewerbefläche in Landwirtschaftsfläche
im Süden von Kirchberg“
Nr.
Stellungnahme
7
Schreiben des Kreises Düren
vom 09.06.2015:
Stellungnahme der Verwaltung
Der Rat
nimmt zur
Kenntnis
und
schließt
sich der
Stellungnahme der
Verwaltung
an.
Kreisentwicklung
Das Planerfordernis zur o.g.
Änderung des Flächennutzungsplanes resultiert aus der
Darstellung zusätzlicher gewerblicher Bauflächen am
Ortseingang von Kirchberg
(Fa. Eichhorn). Daher wird auf
die Ausführungen zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
sowie der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.
Kreisstraßen
Aus Sicht der Kreisstraßen
werden keine Belange zur
o.g. Bauleitplanung der Stadt
Jülich vorgetragen.
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Brandschutz
Der o.g. Bauleitplanung stehen Belange des vorbeugenden Brandschutzes nicht entgegen.
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher
Sicht ist folgender Belang zu
beachten:
Die Umwandlung der Gewerbefläche in Grünfläche wird
aus wasserwirtschaftlicher
Sicht begrüßt. In dieser Fläche liegt der AltdorfKirchberg-Koslarer Mühlenteiches mit begleitendem
Bewuchs. Im Umsetzungsfahrplan zur Umsetzung der
Ziele der EUWasserrahmenrichtlinie ist in
diesem Bereich ein sog. Tritt-
Beschlussschlussvorschlag
Die Ausweisung eines Uferrandstreifens im
Flächennutzungsplan ist nicht vorgesehen, da
der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf
ist und sich daher für eine derart detailgenaue
Ausweisung nicht eignet. Eine solche wird
allerdings im Bebauungsplan vorgenommen
werden, sollte sich das Plangebiet auf den
AKK-Mühlenteich erstrecken.
1
Anlage B
zur Vorlagen-Nr.: 64 / 2017
stein vorgesehen. Daher ist
entlang des AKKMühlenteiches ein entsprechender Korridor, mindestens
jedoch ein Uferrandstreifen
von 5 m als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft
auszuweisen. Hierzu ist eine
Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur vorzunehmen.
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Immissionsschutz
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange
betroffen.
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher
Sicht sind keine Belange betroffen.
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher
Sicht sind keine Belange betroffen.
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Natur und Landschaft
Zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes werden
keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen.
Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass Grünflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5
BauGB nicht der Zielsetzung
von "Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft"
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10
BauGB entsprechen und somit auch nicht einer notwendigen Kompensation dienen
können.
In der Eingriffsbilanzierung wird der derzeitige
Bestand dem Bestand gemäß den geplanten
Festsetzungen des B-Planes gegenübergestellt. Grünflächen bzw. Landwirtschaftsflächen werden hierbei gem. ihrer Festsetzung
bewertet, in der Regel aber deutlich geringer
als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft.
2