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Sitzungsvorlage (Anl B)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
24 kB
Datum
22.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
Sitzungsvorlage (Anl B) Sitzungsvorlage (Anl B)

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Inhalt der Datei

Anlage B zur Vorlagen-Nr.: 64 / 2017 Anlage B Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung „Umwandlung Gewerbefläche in Landwirtschaftsfläche im Süden von Kirchberg“ Nr. Stellungnahme 7 Schreiben des Kreises Düren vom 09.06.2015: Stellungnahme der Verwaltung Der Rat nimmt zur Kenntnis und schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Kreisentwicklung Das Planerfordernis zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes resultiert aus der Darstellung zusätzlicher gewerblicher Bauflächen am Ortseingang von Kirchberg (Fa. Eichhorn). Daher wird auf die Ausführungen zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 sowie der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen. Kreisstraßen Aus Sicht der Kreisstraßen werden keine Belange zur o.g. Bauleitplanung der Stadt Jülich vorgetragen. Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Brandschutz Der o.g. Bauleitplanung stehen Belange des vorbeugenden Brandschutzes nicht entgegen. Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist folgender Belang zu beachten: Die Umwandlung der Gewerbefläche in Grünfläche wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht begrüßt. In dieser Fläche liegt der AltdorfKirchberg-Koslarer Mühlenteiches mit begleitendem Bewuchs. Im Umsetzungsfahrplan zur Umsetzung der Ziele der EUWasserrahmenrichtlinie ist in diesem Bereich ein sog. Tritt- Beschlussschlussvorschlag Die Ausweisung eines Uferrandstreifens im Flächennutzungsplan ist nicht vorgesehen, da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist und sich daher für eine derart detailgenaue Ausweisung nicht eignet. Eine solche wird allerdings im Bebauungsplan vorgenommen werden, sollte sich das Plangebiet auf den AKK-Mühlenteich erstrecken. 1 Anlage B zur Vorlagen-Nr.: 64 / 2017 stein vorgesehen. Daher ist entlang des AKKMühlenteiches ein entsprechender Korridor, mindestens jedoch ein Uferrandstreifen von 5 m als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft auszuweisen. Hierzu ist eine Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur vorzunehmen. Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Immissionsschutz Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Natur und Landschaft Zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Grünflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB nicht der Zielsetzung von "Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB entsprechen und somit auch nicht einer notwendigen Kompensation dienen können. In der Eingriffsbilanzierung wird der derzeitige Bestand dem Bestand gemäß den geplanten Festsetzungen des B-Planes gegenübergestellt. Grünflächen bzw. Landwirtschaftsflächen werden hierbei gem. ihrer Festsetzung bewertet, in der Regel aber deutlich geringer als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. 2